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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Fördermodalitäten zur Förderung von Forschungsvorhaben zum Thema „Ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung“ im Rahmen des Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung“ (IZBB)

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beabsichtigt, im Rahmen des Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung“ empirische Forschungsvorhaben zum Thema „Ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung“ zu fördern.

Mit dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ (Laufzeit 2003-2009) unterstützt die Bundesregierung den bundesweiten, bedarfsgerechten Auf- und Ausbau schulischer Ganztagsangebote. Ein mit den Ländern abgestimmtes Ziel ist es, die inhaltliche Gestaltung der neuen Ganztagsangebote effektiv durch Begleitforschung zu unterstützen.

Der Auf- und Ausbau ganztägiger Angebote schreitet derzeit in allen Ländern voran. Mit schulischen Ganztagsangeboten verbinden sich vor allem Erwartungen einer Reduzierung der Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft, auf eine bessere individuelle Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie auf bessere Möglichkeiten der Vereinbarung von Beruf und Familie, die auch Kinderarmut vorbeugt.

Die Fördermaßnahme hat zum Ziel, vertiefende Erkenntnisse über die Entwicklung, Prozessqualität und Wirksamkeit schulischer Ganztagsangebote in ihren professionellen, sozialräumlichen und familiären Kontexten zu gewinnen, um damit Aussagen über die Leistungsfähigkeit ganztägiger Bildung, Erziehung und Betreuung zu ermöglichen. Gefördert werden sollen vertiefende - qualitative und quantitative - Forschungsvorhaben zu Fragestellungen, die für die inhaltliche Gestaltung und erfolgreiche Entwicklung schulischer Ganztagsangebote von besonderer Relevanz sind und die eine Ergänzung zu der seit 2005 laufenden „Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen – StEG“ ( www.projekt-steg.de ) darstellen.

Schulische Ganztagsangebote verbinden formale, nonformale und informelle Bildungsgelegenheiten. Daher stehen Fragen der Bildung in schulischen und außerschulischen Bildungssettings sowie zu deren Wechselverhältnis im Fokus. Bezug nehmend auf die Ergebnisse des 12. Kinder- und Jugendberichts (2005) sowie des 7. Familienberichts (2006) wird mit der Fördermaßnahme besonderes Augenmerk auf Fragen des Zusammenwirkens von Schule und Jugendhilfe, professioneller Kooperationen sowie auf die Bedeutung ganztägiger Bildung, Erziehung und Betreuung für Familien und die individuelle Förderung von Kindern und Jugendlichen gelegt.

Ein grundlegenderes Verständnis der Prozesse, Kontext- und Gelingensbedingungen ganztägiger Bildung, Erziehung und Betreuung kann dazu beitragen, deren Qualität zu verbessern und bedarfsgerecht zu gestalten sowie Problemlagen besser zu bewältigen. Erwartet werden Forschungsergebnisse, die für alle Länder relevant sind.

Die maximale Laufzeit der geförderten Forschungsvorhaben beträgt 24 Monate. Rechtsansprüche können aus der Vorlage von Vorhabensbeschreibungen bzw. Anträgen nicht abgeleitet werden.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Entsprechend der o. g. Zielsetzung soll eine begrenzte Zahl von Projekten zu den nachfolgenden vier Themenbereichen gefördert werden, die durch Unterpunkte stichwortartig erläutert werden. Dabei sind insbesondere interdisziplinäre Forschungsperspektiven erwünscht. Die Fördermaßnahme soll insgesamt eine Pluralität von qualitativen und quantitativen Forschungsansätzen und -methoden angemessen berücksichtigen. Nicht gefördert werden Projekte schulischer Implementation oder Evaluation von Maßnahmen.

Ganztagsschulen und außerschulische Partner, insbesondere der Jugendhilfe; sozialräumliche und infrastrukturelle Entwicklungen

Stichworte zu diesem Themenbereich sind z. B.

  • Verknüpfung formaler und nonformaler Bildungsangebote und Bildungsorte
  • Verbindung schul- und sozialpädagogischer Perspektiven und Maßnahmen
  • Sozialräumliche Bedingungen der Ganztagsschulentwicklung/ Ganztagsschule im Sozialraum; Vermeidung sozialer Segregation
  • Kommunale Gesamtkonzepte, kommunale Netzwerke, Bildung als Standortfaktor, "kommunale Bildungslandschaften"

Professionsentwicklung; Veränderung der Berufskulturen in und durch Ganztagsschulen

Stichworte zu diesem Themenbereich sind z. B.

  • Kooperationsprozesse in Ganztagsschulen, Zusammenwirken unterschiedlicher Berufskulturen
  • Veränderung der Bedingungen der Lehrerarbeit (Arbeitszeit-, Arbeitsplatzbedingungen, veränderte professionelle Anforderungen)
  • Auswirkungen auf die Berufszufriedenheit bei unterschiedlichen Berufsgruppen
  • Ehrenamtliches Engagement; Einsatz ehrenamtlicher Kräfte; Wirken nicht-pädagogischer Berufsgruppen
  • Anforderungen an Schulleitung und Schulmanagement; Qualitätsentwicklung

Ganztagsschule und Familien

Stichworte zu diesem Themenbereich sind z. B.

  • Ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung und Elterninteressen; Perspektiven von Kindern und Jugendlichen
  • sozialspezifische Präferenzen und Bildungsstrategien von Familien; Erziehungsleitbilder im sozialen Wandel, Familie im Wandel; Auswirkungen ganztägiger Bildung, Erziehung und Betreuung auf Einstellungen und Bildungsstrategien von Familien
  • Vermittlung von kulturellem und sozialem Kapital durch schulische Ganztagsangebote
  • Elternpartizipation (einschließlich der direkten Beteiligung an Ganztagsangeboten)

Individuelle Förderung; veränderte Lehr- und Lernkultur in Ganztagsschulen

Stichworte zu diesem Themenbereich sind z. B.

  • individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler, Adaptivität von Lernangeboten; Maßnahmen des „Förderns und Forderns“; erweiterte Lernzeit und individuelle Förderung,
  • Soziales Lernen, Förderung sozialer Kompetenzen; Werteerziehung; Umgang mit Problemlagen (Schulverweigerung, Schulabbrecher u. ä.)
  • rhythmisierte Organisation versus Additum, Vergleiche Halbtags- und Ganztagsklassen
  • Bedeutung und Potential von Angeboten kultureller Bildung zur individuellen Förderung
  • Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit; Übergang Schule-Beruf

Hier ist insbesondere auch die Perspektive von Kindern und Jugendlichen von Interesse.

Das Thema „Migration / Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund“ soll, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Ergebnisse des nationalen Bildungsberichts „Bildung in Deutschland“ (2006) als wichtiges Querschnittsthema in allen Themenbereichen Berücksichtigung finden. Forschungsvorhaben, die – besonders in interdisziplinärer Perspektive – migrationsspezifische Aspekte bearbeiten, sind daher besonders willkommen.

Im Rahmen der Fördermaßnahme ist im Sinne des Aufbaus interdisziplinärer Expertise die Durchführung von gemeinsamen thematischen Symposien sowohl mit anderen Forschern als auch mit weiteren BMBF-geförderten Forschungsprojekten vorgesehen.

3 Zuwendungsempfänger

Anträge können von Antragstellern aus Hochschulen (Universitäten), Fachhochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit nachgewiesener wissenschaftlicher Expertise eingereicht werden.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert ausschließlich Forschungsvorhaben, die systematische verallgemeinerbare Erkenntnisse über die Entwicklung bzw. Praxis und die Wirkungen ganztägiger Bildung, Erziehung und Betreuung erwarten lassen. Dabei sind auch Fragen des Transfers der Forschungsergebnisse von besonderem Interesse. Von den Forschungsvorhaben wird erwartet, dass sie ein den Standards der empirischen Forschung entsprechendes Design einsetzen und eine Erweiterung der wissenschaftlichen Aussagen der „Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen – StEG“ erwarten lassen.

Die Projektleiter/innen der antragstellenden Institutionen müssen durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein. Die ganztagsschulspezifische Fragestellung muss klar erkennbar und durch die gewählten analyseleitenden Theorien sowie die Kenntnis des Forschungsstandes untermauert sein.

Die Entscheidung über die Förderung von Forschungsvorhaben erfolgt in enger Abstimmung mit den Ländern. Die Durchführung eines Forschungsvorhabens erfordert daher die Zustimmung des jeweiligen Landes, in dem die Forschung durchgeführt werden soll, und die Beachtung der jeweils geltenden Genehmigungsverfahren.

Aus verschiedenen Gründen (Belastungsfaktor, Datenschutz u. a.) können Forschungen nur in Ganztagsschulen außerhalb der StEG-Stichprobe durchgeführt werden. Ein Antrag auf Einbeziehung von Schulen der StEG-Stichprobe bedarf der besonderen Rechtfertigung der Stichprobenwahl und einer Vorabstimmung mit dem StEG-Konsortium.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Die Laufzeit eines Projektes beträgt bis zu 24 Monate. Vorbehaltlich der Haushaltssituation stehen zur Kofinanzierung dieser Fördermaßnahme Mittel des Europäischen Sozialfonds zur Verfügung.
Zuwendungsfähig sind Personalausgaben, Vergaben von Aufträgen, Sachmittel und Ausgaben für Dienstreisen im Inland. Nicht zuwendungsfähig im Rahmen dieser Förderung sind Mieten, Rechnerausgaben, Gegenstände bis 410,00 Euro und Investitionen. Diese sind außerhalb des Finanzierungsplans vom Antragsteller durch Eigen- und Drittmittel zu leisten. Das Volumen dieser Ausgaben ist in der Vorhabengesamtplanung auszuweisen. Im abschließenden Verwendungsnachweis sind auch die nicht bezuschussten, sondern vom Zuwendungsempfänger bzw. Dritten finanzierten und dem Vorhaben zuzuordnenden Ausgaben und ihre Finanzierung nachzuweisen.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Kooperationen mit thematisch verwandten Forschungsvorhaben im Ausland sind erwünschtgrundsätzlich möglich. Zusätzlich anfallende Mittel für Reisen und Forschungsaufenthalte sind grundsätzlich zuwendungsfähig, wenn dadurch Synergien und internationale Vernetzung erwartet werden können.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Die Kofinanzierung aus Mitteln des Europäischen Strukturfonds - hier Europäischer Sozialfonds (ESF) - erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Operationellen Programms des Bundes für den ESF in der Förderperiode 2007-2013.

7 Verfahren

7.1 Zweistufiges Förderverfahren

7.1.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Verfahrensstufe ist bis spätestens zum 04. Mai 2007 zunächst eine Projektskizze in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Vorhabenbeschreibungen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizze soll einen Umfang von 6 Seiten (A 4, 1,5zeilig) nicht überschreiten. Der Projektskizze ist ein Deckblatt voranzustellen, aus dem das Thema des Vorhabens, die Antragsteller mit Institution, die beantragte Laufzeit und die beantragten Fördermittel hervorgehen. Die Skizzen sind in dreifacher Ausfertigung vorzulegen.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden (unter Beteiligung externer Gutachter) nach folgenden Kriterien bewertet:

  • thematische Relevanz des Vorhabens entsprechend o.g. Themenschwerpunkten
  • Bearbeitung der Fragestellung auf der Grundlage eines empirischen, insbesondere qualitativen Forschungsdesigns
  • Berücksichtigung interdisziplinärer Perspektiven
  • Relevanz der Erkenntnisse für Praxis und Bildungspolitik

Auf der Grundlage der Bewertung werden für eine Förderung geeignete Projektideen ausgewählt. Dabei wird auch auf eine angemessene Verteilung der Projekte auf alle vier Themenschwerpunkte Wert gelegt. Die Antragsteller werden zur Einreichung eines förmlichen Antrags aufgefordert.

7.1.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Begutachtungsfähige Anträge (ein handschriftlich unterschriebenes Exemplar und in elektronischer Form) sind bis zum 28.09.2007 in deutscher Sprache vorzulegen.

Dem Antrag ist ein Deckblatt voranzustellen, aus dem das Thema des Projektes, die Antragsteller mit Institution, die beantragte Laufzeit und die beantragten Fördermittel hervorgehen. Die Anträge sollen sich an folgender Gliederung orientieren:

0. Zusammenfassung / Abstract
1. Beschreibung der Fragestellung(en) und Zielsetzung einschließlich analyseleitender Theorieansätze
2. Darstellung des Forschungs- bzw. wissenschaftlichen Diskussionsstandes
3. Eigene Vorarbeiten der Antragsteller
4. Vorgesehene wissenschaftliche Kooperationen
5. Forschungsdesign (Methoden/Verfahren der Datenerhebung und -auswertung)
6. Arbeits- und Zeitplanung
7. Finanzierungsübersicht einschließlich Stellenbeschreibungen
8. Die Stellungnahme des Landes, in dem die Durchführung der Forschung geplant ist.
Rechtsansprüche können aus der Vorlage von Vorhabenbeschreibungen und förmlichen Anträgen nicht abgeleitet werden. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu §44 BHO sowie die §§48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.


7.2 Erfolgskriterien und Entscheidungsverfahren

Das Konsortium der „Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen – StEG“ nimmt Stellung zu der Frage, inwieweit das Vorhaben mit dem Gesamtdesign kompatibel ist und eine Erweiterung der wissenschaftlichen Aussagen erwarten lässt. Die Anträge werden von jeweils zwei unabhängigen externen Sachverständigen begutachtet, die dem

BMBF

eine Empfehlung zur Förderung geben. Bei Nichtübereinstimmung der Gutachter können weitere Gutachten eingeholt werden. Bei der Auswahl der externen Sachverständigen lässt sich das

BMBF

durch den wissenschaftlichen Beirat der „Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen – StEG“ beraten. Bewertungskriterien für eine Förderung von Projekten sind neben den inhaltlichen und formalen Voraussetzungen die folgenden Kriterien:
  • Relevanz der Fragestellung für Praxis und Bildungspolitik
  • Wissenschaftliche und methodische Qualität und Originalität des Projektes, innovativer Zugang
  • Expertise und Forschungserfahrung der Antragsteller (einschließlich Veröffentlichungen in peer-reviewten Fachzeitschriften)
  • interdisziplinärer Charakter des Forschungsvorhabens
  • Verbindung zur universitären Lehre
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (z. B. Dissertations- und Habilitationsvorhaben)
  • Einbezug ausländischer Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen;
  • inner- und außerwissenschaftliche Verwertungsperspektiven;
  • Anschlussfähigkeit der Forschung an das Gesamtdesign von StEG und qualitative Ergänzung, wobei Synergien zu nutzen und Doppelungen zu vermeiden sind,
  • Einbeziehung von Fragen des Transfer der Forschungsergebnisse in das Regelsystem.

Auf dieser Grundlage entscheidet das BMBF abschließend. Das Auswahlergebnis wird den Antragstellern schriftlich mitgeteilt. Anträge von interessierten Wissenschaftlern sind unter Beachtung der genannten Kriterien zu richten an:

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Referat 324 „Investitionen und Innovationen in der Bildung“
Hannoversche Straße 28-30
10115 Berlin

Die Vordrucke für förmliche Förderanträge (vgl. 7.2.2) sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Internet https://foerderportal.bund.de/easyonline abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" https://foerderportal.bund.de/easyonline dringend empfohlen.

8. Inkrafttreten

Diese Fördermodalitäten treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Antje Scharsich