Navigation und Service

Logo Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungsvorhaben Klimawandel in Regionen zukunftsfähig gestalten (KLIMZUG) Regionen gewinnen im Wettbewerb – die Welt gewinnt mit!

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Ziel der beabsichtigten Fördermaßnahme ist es, die zu erwartenden Änderungen im Klima und seiner extremen Wetterausprägungen in regionale Planungs- und Entwicklungsprozesse zu integrieren. Damit soll zum einen die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit von Regionen erhöht, zum anderen die Entwicklung und Nutzung neuer Technologien, Verfahren und Strategien zur Anpassung an Klimawandel in Regionen vorangetrieben werden. Der vorliegende Ansatz erweitert das Spektrum der Forschungsaktivitäten und Maßnahmen zum Umgang mit Klimawandel. Die Fördermaßnahme ist Bestandteil des BMBF-Rahmenprogramms „Forschung für die Nachhaltigkeit“ (FONA).

Der regionale Aspekt wird in dieser Fördermaßnahme besonders akzentuiert, da Maßnahmen zur Lösung globaler Probleme wie der Klimawandel auf regionaler bzw. lokaler Ebene angegangen werden müssen. Regionale Verwaltungsorgane unterhalten die Infrastruktur, überwachen Planungsabläufe, entscheiden über Umweltvorschriften oder sind zumindest verantwortlich für die Umsetzung auf lokaler Ebene. Zukunftsfähiges „lokales Handeln“ bedeutet Wettbewerbsvorteile für die Regionen, gleichzeitig werden die spezifischen Stärken Deutschlands wie z.B. das hohe Innovationspotenzial oder die Vorreiterrolle im Klimaschutz im internationalen Umfeld platziert.

Politik, auch Forschungspolitik, trägt Verantwortung nicht nur für zukünftige, sondern auch für jetzige Generationen. Es ist daher erforderlich, regionale Anstrengungen nicht nur zum Schutz des Klimas, sondern insbesondere auch zum Schutz der Menschen vor Klimawirkungen zu stärken. Da nach übereinstimmenden Abschätzungen bereits heute der größte Teil der Volkswirtschaft direkt oder indirekt von Klima und Wetter abhängt, ist neben verbessertem Klimaschutz eine verbesserte Anpassung an Klima und Wetter von hoher Relevanz für die Konkurrenzfähigkeit von Unternehmen und damit, zumindest in vielen Teilbereichen, für den Erhalt von Arbeitsplätzen. Regionen, die einen innovativen Weg zu mehr Leistungs- und Zukunftsfähigkeit beschreiten, können als „Best Practice “ einen erheblichen Impuls für die Entwicklung weiterer Regionen in Deutschland, aber auch über Deutschlands Grenzen hinaus geben.

Diese Fördermaßnahme trägt zusammen mit anderen von der Bundesregierung bereits unterstützten Maßnahmen zum Umgang mit Klimawandel bei (z.B. Nationales Klimaschutzprogramm). Sie ergänzt unter anderem auch die BMBF-Fördermaßnahme „Forschung für den Klimaschutz und Schutz vor Klimawirkungen“ (klimazwei).

Vorhaben werden nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Es sollen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten gefördert werden, die dem dargestellten Zuwendungszweck entsprechen. Die Fördermaßnahme zielt dabei auf die Bedarfslage von Unternehmen und Organisationen in Wirtschaft und Gesellschaft in Regionen ab. Mit der Entwicklung (oder Weiterentwicklung) von regionalen Kooperationsnetzwerken sollen wissenschaftliche, planerische, technische und unternehmerische Stärken der beteiligten Akteure gebündelt sowie ein aktiver Aufbau von Strukturen für einen neuen zeitgerechten Umgang mit Klimawandel, speziell: einer verbesserten Anpassung an Klimatrends und Extremwetter, geleistet werden. Für die Dauer der Fördermaßnahme ist die Einrichtung einer wissenschaftlichen Begleitforschung vorgesehen, die die regionalen Ansätze/Netzwerke auf ihre Wirksamkeit hin prüfen wird.

Um einen internationalen Transfer des hier zu entwickelnden Know-hows zu gewährleisten, können weltweit Partnerregionen eingeworben werden, wobei sich bereits bestehende Partnerschaften im Hinblick auf bereits bestehende Kommunikationswege anbieten. Damit kann Deutschland seine Rolle als Schrittmacher und Motor, aber auch seine wissenschaftliche Kompetenz für die Entwicklung geeigneter Anpassungsmaßnahmen im internationalen Kontext zur Geltung bringen und die Sichtbarkeit der deutschen Aktivitäten zur Anpassung an den Klimawandel stärken.

Gleichzeitig soll auch traditionelles und modernes Know-How der Partnerregionen erschlossen werden, die z. T. schon jetzt unter Klima- bzw. Wetterbedingungen leben und wirtschaften müssen, welche perspektivisch auch für Deutschland prognostiziert werden. Denkbar sind aber auch Joint Ventures zur Risikominimierung mit Partnerregionen, die komplementäre naturräumliche oder klimatische Bedingungen aufweisen. Als Partnerregionen kommen vor allem Regionen mit erkennbarem F&E-Potenzial in Frage.

Für diese Fördermaßnahme können sich deutsche Regionen bzw. regionale Initiativen bewerben, die Strategien und Maßnahmen zur Anpassung an Klimatrends und Extremwetter im Verbund mit regionalen Akteuren umsetzen wollen. Eine Region kann hierbei z. B. verwaltungstechnisch (Verwaltungseinheiten von Kommunen bis hin zu Bundesländern), standortbezogen (z.B. Wirtschafts- und Branchenstandorte) oder auch naturräumlich (z.B. Flusseinzugsgebiete) abgegrenzt sein.

Die Partner in den Regionen, in Deutschland wie ggf. in der Partnerregion, definieren den inhaltlichen Schwerpunkt ihres Bündnisses, ausgehend vom Wirtschafts- und Forschungsprofil, von den Traditionen und den vorhandenen Fachkräften ihrer Region. Kernstück jeder regionalen Initiative ist eine klare Innovationsstrategie, die insbesondere auf Planungs- und Umsetzungsaspekte sowie auf den Transfer von Know-how abzielt. Eine aktive Rolle der politischen Entscheidungsträger der jeweiligen Regionen ist daher zwingend erforderlich. Dies bedeutet auch ein Projektmanagement mit ausgeprägten strategischen Fähigkeiten, dessen Aufgabe es ist, die Akteure im Sinne der Zielrichtung und Interessenslage optimal zu vernetzen.

Konzepte des Informations- und Knowhow-Transfers bilden einen integrativen Teil der zu fördernden Netzwerke. Da Umgang mit Klimawandel in einer Region darüber hinaus auch wesentlich von den dort lebenden Bürgern getragen wird, spielen in diesem Kontext außerdem Bildungsaspekte und Capacity Building eine Rolle.

Bei dieser Fördermaßnahme wird bewusst auf die Festlegung von Themenschwerpunkten verzichtet. Ziel ist es, innovative Netzwerke zu Anpassung an den Klimawandel zu schaffen, die langfristig tragfähig sind und wettbewerbsfähige Standorte schaffen.

Für die Integration von aktuellen Ergebnissen aus dem Bereich der regionalen Klimaforschung plant das BMBF eine zentrale Service-Schnittstelle zwischen Klimasystemforschung und Fragestellungen zum Umgang mit Klimawandel. Dadurch soll zum einen erreicht werden, dass die Konzeption der Projekte auf der Basis von Klimaszenarien erfolgt, die für die jeweilige Fragestellung auch geeignet sind. Zum anderen wird auch das Maß an den systemimmanenten Unsicherheiten direkt kommuniziert. Es wird empfohlen, zu diesem Punkt im Vorfeld der Skizzenerstellung den Projektträger zu kontaktieren (s. 7.1).
Eine wesentliche Funktion der regionalen Verbünde besteht in dem Leitbildcharakter für weitere Regionen. Damit dieses auch umgesetzt wird, sind die geförderten Regionen gehalten, eine offensive Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind in der Region ansässige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - insbesondere KMU - und andere Institutionen bzw. juristische Personen, die in dem regionalen Verbund innovative Beiträge für eine effektive Anpassung an Klimatrends und Extremwetter liefern können. Wissenschaftliche Unterstützung von deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen ist ebenfalls förderfähig, auch wenn diese nicht in der betreffenden Region angesiedelt sind.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Es ist vorgesehen, 5 deutsche Regionen in einem Zeitraum von 5 Jahren mit je bis zu 3 Mio € pro Jahr zu fördern. Zugehörige Partnerregionen im Ausland sollten eigene Fördermittel in die Regional-Partnerschaft einbringen.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die Antragsteller müssen bereit sein, übergreifende Problemlösungen im Rahmen eines regionalen Verbundprojektes bzw. Netzwerkes arbeitsteilig und partnerschaftlich zu erarbeiten. Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden, die einem BMBF-Merkblatt ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) zu entnehmen sind.

Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine Förderung als EU-Vorhaben möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projektes ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Daneben ist zu prüfen, ob eine europäische Kooperation im Rahmen von EUREKA in Frage kommt. Nähere Informationen zu EUREKA sind unter http://www.dlr.de/eureka zu finden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Projekts - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger
Umwelt, Kultur, Nachhaltigkeit
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Fax 0228 / 3821-540
E-Mail: Umweltsystemforschung@dlr.de
Internet:
beauftragt.

Ansprechpartnerin ist Frau Dr. Münzenberg, Tel.: 0228 / 3821-566

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easyonline abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ (s.u.), auch für Projektskizzen, wird dringend empfohlen.

7.2 Einreichung, Vorlage und Bewertung von Projektskizzen

Das Auswahlverfahren ist zweistufig.

Dem Projektträger sind in der ersten Stufe Projektskizzen vom zukünftigen Verbundkoordinator zuzuleiten, die maximal 12 DIN A4-Seiten (Schriftgrad 12) je vorgeschlagenes Verbundprojekt/Netzwerk (mit Partnerregion) umfassen. Darüber hinausgehende Darstellungen werden nicht berücksichtigt.

Die Skizze ist dabei folgendermaßen zu gliedern:

  1. Ziel- und Problemstellung, ausgehend vom Stand der Technik und des Wissens, Neuheit des Lösungsansatzes,
  2. Beschreibung der geplanten Forschungsarbeiten und des Arbeitsprogramms,
  3. Darstellung des Anwendungspotenzials mit Bewertung der erreichbaren Beiträge zum Ziel der Fördermaßnahme,
  4. Erfolgsaussichten und Umsetzungskonzepte (aus wissenschaftlicher und / oder technischer Sicht; wirtschaftliche und andere Nutzungsmöglichkeiten),
  5. Managementkonzept, Kooperationspartner und Arbeitsteilung (mit grafischer Darstellung)
  6. Expertise der Projektbeteiligten.
  7. Abschätzung des Zeit- sowie Kostenrahmens (benötigte Fördermittel und Eigenmittel).

Es steht den Antragstellern frei, im Rahmen des vorgegebenen Umfangs weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung der Projektskizze von Bedeutung sind.

Die Projektskizzen sollen grundsätzlich elektronisch unter Nutzung des Systems „easy“ ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ) erstellt werden. Eine vollständige Projektskizze besteht somit aus den mit Easy-Skizze erstellten Formblättern, einer Vorhabensbeschreibung (separat, auf maximal 12 DIN A4-Seiten) sowie je einer Kopie beider Dateien auf einem Datenträger (CD oder Diskette)

Die Frist für die Einreichung der Projektskizzen endet am 31.07.2007

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende oder unvollständige Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei der Bewertung der Projektskizzen werden folgende Kriterien zugrunde gelegt:

  • Potenzial für die mittelfristige Entstehung einschlägiger Strategien, Dienstleistungen oder marktfähiger Produkte zur Anpassung an Klimawandel in den beteiligten Regionen
  • Nutzer- bzw. anwenderorientierte Projektkonzeption und –durchführung sowie Integrationsbereitschaft der regionalen Akteure
  • Stärkung der regionalspezifischen wirtschaftlichen Potenziale
  • Wissenschaftlich-technische Qualität des Konzeptes und ggf. der Vorarbeiten
  • Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und weiteren Akteuren
  • Qualität des Managementkonzepts (Struktur, Zuständigkeiten, Schnittstellen)

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Es ist beabsichtigt, die eingereichten Projektskizzen innerhalb von 2 Monaten nach dem Stichtag zu bewerten. Bei der Bewertung und Auswahl der Projektskizzen lassen sich BMBF und Projektträger von einer Fachjury, bestehend aus Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft beraten. Dabei werden die o. g. Kriterien zugrunde gelegt. Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, förmliche Förderanträge vorzulegen. Dabei werden ggf. Anregungen aus der Begutachtung mitgeteilt – auch über sinnvolle Kooperationsmöglichkeiten und ggf. neue erfolgversprechende Strukturen von Konsortien.

Über die Anträge, welche neben einer detaillierten Vorhabensbeschreibung auch konkrete Angaben zum Managementkonzept des beantragten Netzwerkes enthalten müssen, wird nach abschließender Prüfung entschieden. Ein Förderbeginn ab 01.04.2008 wird angestrebt.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 14.03.2007

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Zickler