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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie zur Förderung von Projekten für inter- und transdisziplinär arbeitende Nachwuchsgruppen in der Sozial-ökologischen Forschung, Bundesanzeiger vom 28.02.2019

Vom 15.02.2019

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Innerhalb des Rahmenprogramms „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ (FONA3) beabsichtigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler zu fördern, die sich auf dem Gebiet der gesellschaftsbezogenen Nachhaltigkeitsforschung bzw. der Leitung von inter- und transdisziplinären Forschungsgruppen qualifizieren wollen. Basierend auf den insgesamt positiven Bilanzierungsergeb­nissen1 wird die bisherige Förderung von Nachwuchsgruppen im Rahmen der „Sozial-ökologischen Forschung“ (SÖF) weiterentwickelt und fortgeführt.

Dies ist notwendig, da das Wissenschaftssystem weiterhin vorwiegend disziplinär ausgerichtet ist, es für die Lösung komplexer gesellschaftlicher Herausforderungen jedoch einer interdisziplinären Zusammenarbeit unter Einbindung von Praxisakteuren bedarf. Das BMBF möchte deshalb dazu beitragen, dass mehr und mehr heranwachsende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit dem transdisziplinären Forschungsansatz vertraut gemacht werden und die hierfür benötigten Methoden und Instrumente erlernen. Entsprechend sollen die SÖF-Nachwuchsgruppen einen Beitrag dazu leisten, inter- und transdisziplinäres Arbeiten langfristig im Wissenschaftssystem strukturell zu etablieren.

Ziele der Förderung sind entsprechend:

  1. Die Weiterentwicklung von institutionellen sowie personellen Kapazitäten, die für die Durchführung inter-/trans­disziplinärer Nachhaltigkeitsforschung benötigt werden, soll unterstützt werden.
  2. Jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit Interesse an inter- und transdisziplinären Forschungsansätzen soll die Möglichkeit gegeben werden, in eigenen Arbeitsgruppen gemeinsam sozial-ökologische Fragestellungen zu bearbeiten, den wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu erhöhen und allgemein ihre Chancen für Karrierewege in inter- und transdisziplinärer Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zu verbessern. Das heißt insbesondere:
    • Post-Doktorandinnen und Post-Doktoranden sollen die Möglichkeit erhalten, Kompetenzen für die eigenverantwortliche Leitung von inter- und transdisziplinär arbeitenden Forschungsgruppen im Bereich der gesellschaftsbezogenen Nachhaltigkeitsforschung zu erwerben bzw. weiter auszubauen.
    • Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler mit fachübergreifenden Forschungsperspek­tiven an den Schnittstellen von Natur-, Ingenieurs- und Gesellschaftswissenschaften sollen die Gelegenheit erhalten, sich weiter zu qualifizieren und die allgemeinen Qualifizierungsmöglichkeiten für wissenschaftliche Nachwuchskräfte in der Nachhaltigkeitsforschung sollen weiter verbessert werden.
  3. Durch die intensive Einbindung der Nachwuchsgruppen an Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen soll der Austausch von Wissen, Ressourcen und Kapazitäten zwischen diesen Forschungseinrichtungen weiter befördert werden.
  4. Es soll eine weitere Öffnung der Universitäten für inter- und transdisziplinäre Forschungsansätze erreicht werden.

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder – der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Sozial-ökologische Forschung verfolgt das übergreifende Ziel, gesellschaftliche Transformationsprozesse zu verstehen und aufzuzeigen, an welcher Stelle und mit welchen Instrumenten Einfluss genommen werden kann, um die Entwicklung in eine nachhaltige Richtung zu steuern (Transformationsforschung), sowie die Gestaltung dieser Prozesse zu befördern (transformative Forschung).

Daraus ergeben sich Anforderungen und Aufgaben für die Wissenschaft, die über die konventionelle disziplinäre Forschung hinausgehen. Bei den zu bearbeitenden Problemen handelt es sich um komplexe lebensweltliche Phänomene und nicht um spezifische innerwissenschaftlich definierte Fragestellungen. Die Komplexität der Fragestellung erfordert nicht nur die Zusammenarbeit verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen und die Verknüpfung ihrer Methoden bzw. die Entwicklung neuer Methoden, sondern auch die Integration außerwissenschaftlichen Wissens in den Forschungsprozess. Dies beginnt bei der Übersetzung des lebensweltlichen Problems in eine wissenschaftlich bearbeitbare Frage­stellung und endet bei der Rückübersetzung der wissenschaftlichen Ergebnisse in eine Form, die den Bedürfnissen der Praxis angemessen ist.

Aus der Perspektive einer gesellschaftswissenschaftlichen Nachhaltigkeitsforschung, die die Natur- und Ingenieurswissenschaften (Interdisziplinarität) sowie Erkenntnisse und Problemstellungen der Praxis (Transdisziplinarität) ein­bezieht und ihnen gegenüber offen und anschlussfähig ist, werden Nachwuchsforschungsgruppen gefördert, die den im Folgenden dargestellten grundsätzlichen Kriterien genügen.

2.1 Inhalt/Thematik:

  • Das zu behandelnde Forschungsthema der jeweiligen Nachwuchsgruppe muss sich grundsätzlich mit einer gesellschaftlichen Entwicklung hin zu Nachhaltigkeit im Rahmen der Sozial-ökologischen Forschung befassen, ist ansonsten aber frei wählbar. Es ist ein inter- und transdisziplinärer Forschungsansatz zu wählen, der ökologische, öko­nomische, soziale und technische Aspekte in einer problembezogenen Perspektive miteinander verknüpft. Informationen zu Gegenstand und Zielen der Sozial-ökologischen Forschung, zum Forschungszugang sowie zur Förderstrategie werden im „Förderkonzept für eine gesellschaftsbezogene Nachhaltigkeitsforschung 2015 bis 2020“ ( www.soef.org ) sowie auf der Internetseite www.fona.de/de/20620 dar­gestellt.
  • Probleme der Nachhaltigkeit haben normalerweise eine internationale Dimension. Eine Berücksichtigung der inter­nationalen Nachhaltigkeitsforschung wird daher vorausgesetzt und eine Beteiligung an stattfindenden Diskursen und Netzwerken auf internationaler Ebene wird begrüßt. Internationale Forschungs- bzw. Studienaufenthalte sind möglich.
  • Es ist zu prüfen und darzustellen, inwieweit die Berücksichtigung der Genderperspektive im Forschungsdesign wesentliche Erkenntnisse verspricht.

2.2 Qualifikation:

  • Die am Projekt beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen sich innerhalb der Förderdauer insbesondere akademisch weiterqualifizieren, also z. B. promovieren oder die Berufungsfähigkeit erlangen, und sich mit fachübergreifenden Forschungsperspektiven für den weiteren Berufsweg in Wissenschaft und Praxis qualifizieren.
  • Besonders erwünscht ist die spezielle Einrichtung von Juniorprofessuren an den betreffenden Hochschulinstituten für die Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter, um zu gewährleisten, dass diese die Betreuung ihrer Gruppenmitglieder vollumfänglich leisten können.
  • Innerhalb der Nachwuchsgruppe soll insbesondere die immer noch hohe Schwelle für eine Zusammenarbeit zwischen gesellschaftswissenschaftlichen und natur-/ingenieurwissenschaftlichen Forschungsansätzen überwunden werden. Bei der Bearbeitung einer selbst gewählten Forschungsaufgabe soll die Nachwuchsgruppe zugleich – über das Forschungsergebnis im engeren Sinn hinaus – die Kultur interdisziplinären wissenschaftlichen Arbeitens pflegen und entwickeln.

2.3 Transdisziplinarität:

  • Besonders erwünscht ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Partnern aus der Praxis (insbesondere Unternehmen, Verwaltung, Verbraucherorganisationen und/oder Nicht-Regierungsorganisationen) und wissenschaftlichen Einrichtungen bereits von der Problemdefinition an. Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Praxis sind in Konzipierung und Durchführung des Forschungsvorhabens einzubeziehen.
  • Die Forschungsarbeiten sollen Ergebnisse liefern, die für die praktische Umsetzung einer Transformation eines gesellschaftlichen Bereichs in Richtung Nachhaltigkeit hohe Relevanz haben und konkrete Politik- und/oder Unter­nehmensempfehlungen beinhalten. Ein möglichst schneller Wissenstransfer aus den Projekten in die Anwendung ist sicherzustellen.
  • Der Beitrag der Praxispartner zur Vorhabendurchführung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren (Mindestens soll eine Bereitschaftserklärung zur Mitwirkung in einem Praxisbeirat, eine Kooperationsvereinbarung, die Übernahme von Arbeitspaketen im Rahmen des Vorhabens o. Ä. vorliegen.). Gegebenenfalls können Mittel für die Aufwandsentschädigung der Praxispartner (etwa NGOs) beantragt werden.

2.4 Strukturelles:

  • Die Nachwuchsgruppe ist an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung einzurichten. Auch ein Forschungsverbund, in welchem mehrere Hochschulen oder Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten, ist willkommen.
  • Der Gruppenleiter bzw. die Gruppenleiterin (Post-Doktorand) soll eine eigenständige wissenschaftliche Nachwuchsgruppe auf dem Gebiet der Sozial-ökologischen Forschung einrichten. Die Gruppenleitung kann auf bis zu zwei Post-Docs aufgeteilt werden. In dem Fall ist die konkrete Aufgabenteilung darzulegen. Die (Verbund-)Gruppenleitung kann sowohl an einer Hochschule als auch an einer außeruniversitären Forschungseinrichtung angesiedelt sein. Die fachliche Leitung übernimmt eigenverantwortlich die Gruppenleiterin bzw. der Gruppenleiter, nicht die aufnehmende Institution oder ihre Vertreterin/Vertreter. Dies betrifft vor allem die Ausarbeitung eines Forschungsplans inklusive eines Konzepts für die interdisziplinäre Integration, die Aufstellung des Finanzierungsplans, die Durchführung des Forschungsvorhabens und der Ergebnisverwertung.
  • Eine intensive Kooperation zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit nachgewiesener Expertise auf dem Gebiet der Sozial-ökologischen Forschung ist besonders erwünscht. Diese Kooperation soll dazu dienen, dass die Mitglieder der Nachwuchsgruppe von den besonderen Kompetenzen der verschiedenen Institutionen wie inter- und transdisziplinäre Herangehensweisen und Methoden bzw. Qualifikation und Lehre profitieren können.
  • Da die formale Betreuung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern an Hochschulen regelmäßig an eine Professur gebunden ist, werden prioritär Nachwuchsgruppen gefördert, die an einer Hochschule angedockt sind, welche der Gruppenleiterin bzw. dem Gruppenleiter eine Juniorprofessur (vorzugsweise mit Tenure Track) einrichtet oder ihnen zumindest die formale Betreuung von Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchs­wissenschaftlern explizit gestattet.
  • Nach Möglichkeit soll das Geschlechterverhältnis innerhalb der Forschungsgruppen ausgeglichen sein.

2.5 Aufbau der Nachwuchsgruppen:

Die Förderung beinhaltet ein fünfjähriges Forschungsprojekt, wobei im ersten Projektjahr die Konsolidierung der Forschungsgruppe im Vordergrund steht. Im ersten Projektjahr sollen folgende Ziele erreicht werden:

  • Die Mitglieder der Nachwuchsgruppe sollen identifiziert, für eine Mitarbeit gewonnen und die Nachwuchsgruppe entsprechend aufgebaut werden.
  • Das Projektthema mit den entsprechenden Forschungsfragen und -design sowie das Konzept der inter- und transdisziplinären Zusammenarbeit und Integration soll weiterentwickelt und geschärft werden.
  • Es sollen Qualifikationskonzepte für alle beteiligten Gruppenmitglieder inkl. Leitung entwickelt werden. Die Qualifikationskonzepte sind im Einklang mit den Habilitations-/Promotionsordnungen der jeweiligen Fakultäten zu ent­wickeln und sind bei der Erarbeitung des Arbeitsprogramms des Gesamtprojekts zu berücksichtigen.
  • Die Gruppe bzw. die einzelnen Gruppenmitglieder sollen in den Universitäts-/Institutsalltag einbezogen bzw. thematische Anknüpfungspunkte identifiziert werden.
  • Die Kooperation mit Praxispartnern soll organisiert und initiiert werden.

Nach Ablauf des ersten Projektjahrs wird überprüft, ob diese Ziele erreicht wurden (Abbruchmeilenstein). Bei negativer Evaluation des Abbruchmeilensteins behält sich der Zuwendungsgeber vor, das Projekt abzubrechen (Details siehe Nummer 7 – Verfahren).

Das Forschungsprojekt soll sich normalerweise in folgende Arbeitsphasen gliedern:

  • Phase 1) Gemeinsame inter- und transdisziplinäre Annäherung, Problemanalyse und Untersuchung des Forschungsgegenstands durch die Nachwuchsgruppe insgesamt, unter Einbindung der Expertise von Praxispartnern;
  • Phase 2) Konzentration auf die individuelle (zumeist vorwiegend disziplinäre) Qualifikationsarbeit;
  • Phase 3) Synthese und Integration der verschiedenen Ergebnisse des Projekts unter Berücksichtigung der verschiedenen disziplinären und außerwissenschaftlichen Perspektiven, mit dem Ziel, zu einem konsistenten von allen mitgetragenen Gesamtergebnis mit Handlungsempfehlungen für die Praxis zu gelangen.

2.6 Erfolgskriterien und Evaluierung von SÖF-Nachwuchsgruppen

Die Projektteilnehmer müssen ihre Bereitschaft zur Mitwirkung bei integrativen und evaluierenden Maßnahmen er­klären. Dazu gehört die Präsentation von (Zwischen-)Ergebnissen auf Statusseminaren und die Teilnahme an projektübergreifenden Coaching-/Fortbildungsmaßnahmen. Vorgesehen sind Evaluierungsstufen auf Projektebene durch den DLR Projektträger sowie auf einer übergreifenden Ebene gegebenenfalls unter Einbeziehung externer Sachverstän­diger.

Erfolgskriterien:

  • Abschluss von Qualifikationsarbeiten;
  • wissenschaftliche Qualifizierungen und Auszeichnungen;
  • an die Nachwuchsgruppe anschließende Beschäftigungen im akademischen/wissenschaftlichen Bereich, z. B. in Form von (Junior-)Professuren oder Forschungsprojekten;
  • Einbindung von Forschungsinhalten der Nachwuchsgruppe in die akademische Lehre und Ausbildung, z. B. im Rahmen von Lehraufträgen und Seminaren oder als Beiträge in Graduiertenkollegs etc.;
  • Initiierung von eigenen Lehrveranstaltungen, Forschungsgruppen oder Betreuung von Diplom- und Facharbeiten mit einem sozial-ökologischen Forschungsansatz;
  • Veröffentlichungen in referierten Zeitschriften, Monografien und Sammelbänden;
  • Vorträge bei nationalen und internationalen wissenschaftlichen Tagungen;
  • konkrete Umsetzung der Forschungsergebnisse durch die anvisierten Zielgruppen;
  • Präsentationen bei Nutzerkonferenzen bzw. bei Entscheidungsträgern;
  • Zielgruppenorientierte Veröffentlichungen in populärwissenschaftlichen Zeitschriften, Tageszeitungen u. a.;
  • Beteiligung an internationalen Netzwerken;
  • Einwerbung von Projekten nach Laufzeitende.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung) in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projekt­bedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden. Insbesondere wird von diesen grundfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen erwartet, dass sie die inhaltliche Verknüpfung der Projektförderthemen mit den institutionell geförderten Forschungsaktivitäten darstellen und beide miteinander verzahnen.

Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation vom 27. Juni 2014 (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1); insbesondere Abschnitt 2.

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Grundlage für diese Förderaktivität ist das „Rahmenprogramm Forschung für nachhaltige Entwicklung (FONA 3)“, insbesondere der Förderschwerpunkt „Sozial-ökologische Forschung“.

Voraussetzung für die Bewerbung im Rahmen der Nachwuchsförderung ist die Vorlage eines eigenen Forschungs­konzepts sowie die interdisziplinäre Zusammensetzung der Nachwuchsgruppe, wobei eine Natur- bzw. Ingenieurs- und Gesellschaftswissenschaften übergreifende Zusammensetzung des Teams erforderlich ist.

Ein Ziel der Förderung ist die weitere wissenschaftliche Qualifizierung. Deshalb ist ein Umfeld zwingend erforderlich, in dem insbesondere Promotionen, Habilitationen u. Ä. möglich sind, in der Regel also die Anbindung der Nachwuchskräfte an eine Hochschule sowie die dortige Anschlussfähigkeit des zu bearbeitenden Themas.

Es ist mindestens eine/ein an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung tätige/r Mentorin/Mentor zu benennen, die/der sich verpflichtet, die Leiterin/den Leiter bei allen Belangen der inter- und transdisziplinären Zusammenarbeit − insbesondere bei der Auswahl und Umsetzung der Methoden sowie der Ergebnissynthese − zu unterstützen. Es ist nachzuweisen, dass diese Mentorin bzw. dieser Mentor ausreichende Expertise in inter- und transdisziplinärer Forschung hat.

Förderanträge sind von der potenziellen Leiterin/dem potenziellen Leiter einer Nachwuchsgruppe vorzubereiten und durch die Verwaltung einer Hochschule oder eines außeruniversitären Forschungsinstituts vorzulegen. Die Hochschule/das Forschungsinstitut verpflichtet sich, den bei ihr angestellten Mitgliedern einer Nachwuchsgruppe, die notwendige Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Die durch Projektmittel geförderten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler (inkl. Gruppenleitung) dürfen bei der Skizzeneinreichung nicht älter als 40 Jahre sein. Die Leiterin/der Leiter der Nachwuchsgruppe muss spätestens bei Projektstart promoviert sein.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Verbundpartner, die Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO sind, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 der Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) zu beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110)2.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Förderfähig sind in der Regel folgende Positionen:

  • Personalmittel (basierend auf den geltenden tarifrechtlichen Regelungen und projektbezogen) für in der Regel maximal fünf wissenschaftliche Personalstellen (teilbar aber mit einem Stellenanteil von je mindestens 65 %). Dies beinhaltet die Gruppenleitung (bevorzugt Juniorprofessur, W1) und maximal eine zweite Post-Doktorandenstelle. Bereits durch öffentliche Mittel grundfinanzierte Stellen können grundsätzlich nicht gefördert werden.
  • Projektassistenz (in der Regel maximal eine 50 %-Stelle je Gruppe).
  • Studentische Hilfskräfte (Obergrenze in der Regel 110 000 Euro je Gruppe).
  • Auftragsvergaben (z. B. für die Durchführung von Umfragen).
  • Sachmittel (z. B. benötigte Mittel für empirische Arbeiten, Mittel für die Durchführung von Workshops, Labor­ausrüstung, Druckerzeugnisse im kleineren Umfang).
  • Publikationen als Open Access (Obergrenze je Gruppe in der Regel: 8 000 Euro).
  • Mittel für auf die Gruppe zugeschnittene Coaching- bzw. Fortbildungsmaßnahmen zu speziellen Themen wie beispielsweise Supervision im Konfliktfall, Methodentraining oder Wissensintegration (Obergrenze in der Regel ins­gesamt 10 000 Euro).
  • Mittel zur Einbindung von Praxispartnern (z. B. Aufwandsentschädigungen).
  • Dienstreisen und Forschungsaufenthalte.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Die Leitung von inter- und transdisziplinären Forschungsgruppen erfordert spezielle Kenntnisse. Aus diesem Grund ist für die Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter sowie deren Stellvertreterinnen/Stellvertreter eine Coachingmaßnahme geplant, die insbesondere auf die mit der Gruppenleitung zusammenhängenden Aufgaben fokussiert. Alle Gruppenleitungen verpflichten sich, an dieser Maßnahme teilzunehmen.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zu­wendungen auf Kostenbasis des BMBF an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des BMBF zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von VV Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen einer möglichen Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

DLR Projektträger
Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit
AG Sozial-ökologische Forschung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: www.dlr.de/pt

Ansprechpartner für die Fördermaßnahme ist:
Claudia Müller
Telefon: 02 28/38 21-15 01
E-Mail: claudia.mueller@dlr.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekanntgegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easyonline abgerufen werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

7.2 Zweistufiges Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger zunächst formlose, begutachtungsfähige Projektskizzen über easy-Online (Direktlink: http://tinyurl.com/SOEF-Nachwuchs ) in deutscher Sprache vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Es können jährlich jeweils bis zum 29. April Skizzen vorgelegt werden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist; Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizze soll maximal zwölf Seiten (DIN A4, 1,5-zeilig, Schriftgröße Arial 11, Rand mindestens 2 cm) umfassen. Zusätzlich zur Einreichung über „easy-online“ sollen 2 vollständige Ausdrucke – aus easy-online generiertes Projektblatt, Projektskizze mit Anlagen − (doppelseitig bedruckt, ungebunden und ohne Mappen) per Post an oben angegebene Adresse des Projektträgers gesendet werden. Zur Einhaltung der Abgabefrist ist die Einreichung über easy-online maßgeblich.

Die für die Projektskizze vorgegebene Gliederung sieht wie folgt aus:

  1. Beschreibung der Problem- und Zielstellung sowie des gesellschaftlichen Bedarfs;
  2. Stand von Wissenschaft und Technik sowie eigene Vorarbeiten;
  3. Bezug zur Sozial-ökologischen Forschung und zu den Förderzielen;
  4. Beschreibung der geplanten Forschungsarbeiten und des Arbeitsprogramms, unter Einschluss der Darstellung von Methoden, die zur Anwendung kommen bzw. entwickelt werden sollen; sowie der disziplinären Zusammensetzung der geplanten Nachwuchsgruppe;
  5. vorgesehene Kooperationen (Forschungs- und Praxispartner) und Arbeitsteilung, Einbindung der Praxispartner in den transdisziplinären Forschungsansatz;
  6. Betreuungskonzept (inkl. der/des vorgesehenen Mentorin bzw. Mentors und Nachweis deren/dessen Expertise in Bezug auf inter- und transdisziplinäre Forschung);
  7. Darstellung und Motivation der beteiligten Institutionen sowie Zukunftsperspektiven für die jeweiligen Mitglieder der Nachwuchsgruppe;
  8. Anwendungspotenzial bzw. zu erwartender gesellschaftlicher Nutzen;
  9. Zeitplanung und Kostenschätzung (Gesamtkosten bzw. -ausgaben, Grobkalkulation von Personal-, Sach- und Reisemitteln, gegebenenfalls Berücksichtigung von Projektpauschale (nur Hochschulen), Eigenbeteiligung sowie Drittmitteln).

Literaturlisten, Lebensläufe (von Gruppenleitung und Haupt-Mentorin/Haupt-Mentor), Unterstützungsschreiben der beteiligten Hochschulen bzw. Forschungsinstitutionen mit Stellungnahme zur Einrichtung einer Juniorprofessur sowie gegebenenfalls Interessensbekundungen von Praxispartnern sind im Anhang beizufügen.

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Hinzuziehung von externen Sachverständigen nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Passfähigkeit zur Sozial-ökologischen Forschung und zur Bekanntmachung;
  • wissenschaftliche Qualität und Originalität des Projekts;
  • Kenntnis des Stands von nationaler wie internationaler Forschung und anderer einschlägiger Wissensquellen im Themenfeld;
  • stringentes Forschungsdesign und angemessene Auswahl der Methoden bzw. Darlegung der zu entwickelnden Methoden;
  • Kompetenz der Projektleitung und Qualität des Betreuungskonzepts;
  • eine der Problemstellung angemessene interdisziplinäre Zusammensetzung des Forschungsteams (Beteiligung der für den gewählten Forschungsgegenstand relevanten Fächer und Kompetenzen);
  • Relevanz und Rolle von Praxispartnern;
  • anwendungsorientierte und wissenschaftliche Verwertungsperspektive (science and policy impact);
  • Berücksichtigung der Genderperspektive.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Der Zuwendungsgeber behält sich vor, ausgewählte Interessenten zu einer persönlichen Präsentation einzuladen, um ihre Projektskizzen vorzustellen.

Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und evtl. weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förm­lichen Förderantrag vorzulegen.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen) erforderlich ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Die Projektbeschreibung soll 30 Seiten (DIN A4, 1,5-zeilig, Schriftgröße Arial 11, Rand mindestens 2 cm) nicht überschreiten.

In der Projektbeschreibung sind folgende Gliederungspunkte zu berücksichtigen:

  1. Kurzfassung des Projekts (maximal 1 bis 2 Seiten);
  2. ausführliche Beschreibung der Problem- und Zielstellung sowie des gesellschaftlichen Bedarfs;
  3. ausführliche Darstellung zu Stand von Wissenschaft und Technik sowie eigenen Vorarbeiten;
  4. Bezug zur Sozial-ökologischen Forschung und zu den Förderzielen;
  5. ausführliche Beschreibung des Arbeitsprogramms inkl. der wissenschaftlichen und/oder technischen Arbeitsziele des Vorhabens, einer vorhabenbezogenen Ressourcenplanung, Zeitplanung sowie Meilensteinplanung;
  6. konkretisierte Darstellung der vorgesehenen Kooperationen (Forschungs- und Praxispartner) und Arbeitsteilung, Einbindung der Praxispartner in den transdisziplinären Forschungsansatz;
  7. ausführliches Betreuungskonzept;
  8. Darstellung und Motivation der beteiligten Institutionen sowie Zukunftsperspektiven für die jeweiligen Mitglieder der Nachwuchsgruppe (nicht grundfinanzierte außeruniversitäre Forschungsinstitute haben zusätzlich darzustellen, inwieweit den betreffenden Mitgliedern zeitlich befristete Freiräume eingerichtet werden können, sich zeitweise voll auf ihre Qualifikation zu konzentrieren);
  9. erwartetes Ergebnis, Anwendungspotenzial und angestrebte Ergebnisverwertung. Der Verwertungsplan muss konkrete Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und des Wissenstransfers (auch von Zwischenergebnissen) beinhalten;
  10. Notwendigkeit der Zuwendung.

Die eingegangenen Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Qualität der ausführlichen Projektbeschreibung;
  • Erfüllung der Gutachterauflagen zu Inhalten und Methoden;
  • Berücksichtigung der Hinweise des Projektträgers, insbesondere zur Kosten- bzw. Ausgabenplanung;
  • angemessene Ressourcen- und Zeitplanung;
  • sinnvolle Meilensteinplanung.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

7.2.3 Überprüfung des Abbruchmeilensteins (Ende erstes Projektjahr)

Nach Ablauf von neun Monaten ist darzulegen, inwieweit der Abbruchmeilenstein erreicht wurde bzw. bis zum Ende des ersten Projektjahrs erreicht werden soll (hierzu siehe auch Nummer 2.5).

Genaue Hinweise zum Erreichen des Abbruchmeilensteins werden rechtzeitig im Verlauf des ersten Projektjahrs bekannt gegeben. Folgende Aspekte sind darzustellen:

  • Überarbeitetes Gesamtkonzept, in welchem die gemeinsam zu bearbeitende sozial-ökologische Fragestellung gemäß wissenschaftlicher Standards aufbereitet ist. Darzulegen ist insbesondere, wie die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Gruppe methodisch und organisatorisch bewerkstelligt werden soll und wie der inter- und transdisziplinäre Forschungszugang realisiert wird. Zudem ist zu erläutern, wie die jeweilige Qualifikationsarbeit in das Gesamt­vorhaben eingebunden ist.
  • Jedes Mitglied der Nachwuchsgruppe hat ein Qualifikationskonzept vorzulegen, welches die inhaltliche Problem- und Zielstellung der Qualifikationsarbeit sowie einen individuellen Zeitplan umfasst. Weiterhin sind die Betreuungssituation und Möglichkeiten der thematischen Anbindung an der Hochschule und gegebenenfalls an dem außeruniversitären Forschungsinstitut auszuführen (z. B. im Rahmen von Seminaren, Graduiertenkollegs, Sonderforschungs­bereichen, Beiträgen zur Lehre; Einbindung in den Institutsalltag).

Prüfkriterien zum Erreichen der Abbruchmeilensteine sind folgende:

  • überzeugendes inter-/transdisziplinäres Forschungskonzept;
  • überzeugendes Organisationskonzept (Einbindung in die beteiligten Forschungseinrichtungen und Kooperation der verschiedenen Partner);
  • schlüssiges Betreuungs- und Qualifikationskonzept (für die Gruppe insgesamt sowie die individuellen Gruppen­mitglieder);
  • schlüssiges Konzept zum Transfer der Ergebnisse in die Praxis;
  • Vernetzungsperspektive auf nationaler und internationaler Ebene.

7.4 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 30. April 2030 gültig.

Bonn, den 15. Februar 2019

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
F. Frank

- Für Details siehe Müller 2013: Bilanzierung der Fördermaßnahme Nachwuchsgruppen in der Sozial-ökologischen Forschung. Förderphasen I & II (2002 – 2014) veröffentlicht auf www.fona.de/de/20620.
2 - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare , Bereich BMBF Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.