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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie zur Förderung einer Kompetenz- und Vernetzungsplattform im Bereich Open Access, Bundesanzeiger vom 05.06.2019

Vom 20.05.2019

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Das Publikationsmodell des Open Access zu wissenschaftlichen Publikationen stellt für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, wissenschaftliche Organisationen, Einrichtungen und Bibliotheken eine tiefgreifende Veränderung dar. Diese Veränderungen zeigen sich auf allen Ebenen des Wissenschaftssystems. Für Autorinnen und Autoren ändert sich der Weg vom Text hin zur Veröffentlichung. Für Bibliotheken verschieben sich organisatorische Prozesse, Zahlungsströme und nicht zuletzt die eigene Rolle im System der wissenschaftlichen Literaturversorgung. Hochschulen sowie Forschungsorganisationen und -einrichtungen sehen sich mit neuen Publikationsformen konfrontiert. Auch die Rolle, die Verlage traditionell im Wissenschaftsbetrieb gespielt haben, wandelt sich grundlegend. Durch diesen Wandel lösen sich bekannte Strukturen auf und neue entstehen. Dies führt bei einzelnen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Institutionen und Organisationen sowie Entscheidern zu Unsicherheiten.

Mit seiner Open-Access-Strategie hat sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zum Ziel ­gesetzt, diesen tiefgreifenden Wandel positiv zu begleiten und die Transformation zu Open Access zu unterstützen. Open Access ist eine Idee, die aus der Wissenschaft kommt, und von dieser mit hohem Interesse und vielen Initiativen vorangetrieben wird. Doch obwohl die Mehrheit der deutschen und europäischen Wissenschaftler Open Access ­begrüßt, gelingt die Umsetzung in der Praxis noch nicht immer. Insbesondere gibt es noch immer eine Diskrepanz zwischen dem Wunsch nach mehr Open Access auf der einen und der Veröffentlichungspraxis der Wissenschaft auf der anderen Seite.

Die Wissenschaft verfolgt die Stärkung des Open-Access-Ansatzes bereits seit längerem mit großem Engagement. Es gibt eine Reihe von Ansätzen zu Open Access, die versuchen, die neuen Möglichkeiten abzubilden. Oftmals agieren diese aber lokal und voneinander isoliert. Zudem fehlt es vielfach an verlässlichen Informationsquellen und Ansprechpartnern zu Open Access, um Unsicherheiten, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von einer Open-Access-Publikation derzeit noch abhalten, abzubauen, beziehungsweise gar nicht erst entstehen zu lassen. Damit die deutsche Wissenschaft zukünftig effizienter und nachhaltiger Open Access implementieren kann, bedarf es einer strukturellen Fördermaßnahme.

Mit der Förderrichtlinie zur Kompetenz- und Vernetzungsplattform im Bereich Open Access bezweckt das BMBF:

  • eine gebündelte Bereitstellung und Vermittlung von Informationen zu Open Access;
  • Fortbildungsangebote für standort- und disziplinübergreifende Zielgruppen;
  • eine verbesserte Vernetzung und Zusammenarbeit der beteiligten Akteure aus der Wissenschaft.

Mit dem zu fördernden Vorhaben soll die Informationslage bei allen Akteuren im deutschen Wissenschaftssystem nachhaltig verbessert werden, Rahmenbedingungen und Voraussetzungen einer Open-Access-Publikation sollen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler klarer sein.

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder – der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung ist der wissenschaftsgetriebene Aufbau einer Kompetenz- und Vernetzungsplattform, die die Potenziale von Open Access sichtbar macht und Open Access stärker in die Anwendung bringt.

Das Projekt soll verschiedene Kenntnisniveaus adressieren und die Unterschiede zwischen den Einrichtungen und Disziplinen berücksichtigen. Insbesondere sollen die Maßnahmen auch einen Einstieg in das Thema für die bieten, die noch keinen Kontakt mit dem Thema Open Access hatten. Besonderes Augenmerk soll auf Wissenschaftsbereiche gelegt werden, in denen Open Access derzeit noch weniger etabliert ist, z. B. Open-Access-Bücher.

Die Kompetenz- und Vernetzungsplattform soll die vorhandene Expertise in der Wissenschaft bündeln und in die Breite der Wissenschaftslandschaft tragen. Daher ist ausdrücklich erwünscht, dass dieses Vorhaben durch einen Verbund aus mehreren Partnern durchgeführt wird.

Die Kompetenz- und Vernetzungsplattform soll in ihren Aktivitäten die im Folgenden dargestellten Aufgaben prioritär berücksichtigen. Die Entwicklung weiterer Aufgaben ist im Rahmen des Antragverfahrens möglich.

Kompetenzaufbau und -vermittlung

Die Zuwendungsempfänger sollen disziplinübergreifend, zentral und zuverlässig Informationen zum Thema Open ­Access zur Verfügung stellen und der Wissenschaft vermitteln. Durch Informationen zu beispielsweise Open-Access-Strategien, Open-Access-Policies, wissenschaftlichen Publikationsorten und alternativen wissenschaftlichen Publikationswegen soll zur breiten Sichtbarmachung und nachhaltigen Etablierung von Open Access in der deutschen ­Wissenschaft beigetragen werden.

Zur Vermeidung von Doppelungen kann auch auf bereits vorhandenes Material zurückgegriffen werden.

Der Kompetenzaufbau und die Qualifizierung von Akteuren der Wissenschaft, z. B. Open-Access-Beauftragte, durch Fort- und Weiterbildungsangebote wie beispielsweise Workshops und anderen (digitalen) Formaten trägt nicht nur zum besseren Verständnis, sondern auch zu Umsetzungsmöglichkeiten in den eigenen Einrichtungen bei. Daher fördert das BMBF auch Maßnahmen zu Kompetenzaufbau und -vermittlung hinsichtlich praktischer, organisatorischer und allgemeiner rechtlicher Fragestellungen des Open Access, wie urheberrechtlicher Rechtseinräumung und Lizenzgestaltung.

Aktivierung und Vernetzung

Die Förderung der Kompetenz- und Vernetzungsplattform soll Akteure und vorhandene Initiativen aktivieren und überregional vernetzen sowie den Austausch innerhalb der Wissenschaft zu Open Access nachhaltig verbessern. Strukturen sollen nicht gedoppelt werden, vielmehr sollen unter Nutzung der bestehenden Expertise Lücken geschlossen, Synergieeffekte genutzt und disziplin- sowie institutionsübergreifend Mehrwerte geschaffen werden.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Die Förderung von wirtschaftlicher Tätigkeit ist ausgeschlossen. Übt ein und dieselbe Einrichtung sowohl wirtschaft­liche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeit aus, ist sie antragsberechtigt, wenn die nichtwirtschaftlichen und die wirtschaftlichen Tätigkeiten und ihre Kosten, Finanzierung und Erlöse klar voneinander getrennt werden können, sodass keine Gefahr der Quersubventionierung der wirtschaftlichen Tätigkeit besteht. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können als Unterauftragnehmer von den Antragstellenden in die beantragten Vorhaben einbezogen werden.

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Die Antragsteller müssen durch einschlägige Vorerfahrungen und Expertise im Bereich Open Access sowie eine nachgewiesene ausgezeichnete Vernetzung innerhalb der Open-Access-Gemeinschaft ausgewiesen sein.

Die Maßnahmen sollen auch nach Ende der Förderung durch das BMBF weiterhin Wirkung entfalten und einen Mehrwert für die deutsche Wissenschaft generieren. Daher müssen die geplante Verwertung der Ergebnisse sowie die Strategien zur Nachhaltigkeit bereits in der Konzeption des beantragten Vorhabens adressiert und auf struktureller und prozessualer Ebene beschrieben werden.

Das BMBF bietet als Veröffentlichungsplattform für durch das Vorhaben erarbeitete Informationen die eigene Webseite www.bildung-forschung.digital an.

Um die Breitenwirksamkeit der geförderten Maßnahmen zu unterstützen, wird die Bereitschaft zur kontinuierlichen Kooperation mit bestehenden und entstehenden Einrichtungen, Institutionen und Initiativen (z. B. über die Weitergabe relevanter Informationen und Erfahrungen zu den durchgeführten Maßnahmen, die Beteiligung an Maßnahmen zur Erhöhung der Reichweite der Informationen etc.) sowie auch dem BMBF, seinem Projektträger und gegebenenfalls den weiteren Bundes- und Landesressorts vorausgesetzt.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Verbundpartner, die Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sind, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 der Mitteilung der Kommission zum Unions­rahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (ABl. C 198 vom

27.6.2014, S. 1) zu beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110)*.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Es soll ein Verbundvorhaben über eine Projektlaufzeit von bis zu 36 Monaten im Wege einer Vollfinanzierung gefördert werden. Hierfür stehen insgesamt (verteilt über alle Teilvorhaben) Mittel in Höhe von bis zu 800 000 Euro p. a. zur Verfügung. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. Der geplante Start der Förderung ist der 1. Januar 2020.

Zuwendungsfähig ist der vorhabenbedingte Mehraufwand, wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie in begründeten Ausnahmefällen projektbezogenen Investitionen, die nicht der Grundausstattung des oder der Antragsteller(s) zu­zurechnen sind. Weiterhin sind Ausgaben/Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation (auch digitale Formate) mit relevanten Akteuren, sowie für Organisation und Durchführung von Workshops und gegebenenfalls andere Aktivitäten, die im Arbeitsprogramm begründet sind, zuwendungsfähig.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zu­wendungen auf Kostenbasis des BMBF an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des BMBF zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von VV Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open-Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen ­Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
– Projektträger Digitaler Wandel in Bildung, Wissenschaft und Forschung –
Steinplatz 1
10623 Berlin

Zentrale Ansprechperson, insbesondere für Interessenten, die eine Projektskizze einreichen wollen, ist:

Frau Nicola Rosenbusch
Telefon: 0 30/31 00 78-3 05
E-Mail: bildung-forschung-digital@vdivde-it.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer, geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abge­rufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

7.2 Zweistufiges Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger bis spätestens 19. Juli 2019 zunächst Projektskizzen mit dem Stichwort „Kompetenz- und Vernetzungsplattform im Bereich Open Access“ in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. Bei Verbundprojekten ist eine gemeinsame Projektskizze in Abstimmung mit und durch den Verbundkoordinator vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

7.2.2 Inhalt und Umfang der einzureichenden Skizzen

Der maximale Seitenumfang der Projektskizzen (Schriftgrad 12, Times New Roman, einfacher Zeilenabstand, 2,5 cm Rand), in denen die Projektidee ausreichend darzustellen ist, beträgt 20 DIN-A4-Seiten. Ausgenommen von den ­20 Seiten sind das einzureichende Deckblatt und die beizufügende Abschätzung der Ausgaben bzw. Kosten sowie gegebenenfalls Interessensbekundungen von adressierten Organisationen/Institutionen/Einrichtungen.

In den einzureichenden Skizzen sind mindestens die im Folgenden genannten Punkte darzulegen. Es steht den Bewerbern frei, im Rahmen des für die Beschreibung des Konzepts vorgesehenen Seitenumfangs (maximal 20 Seiten) weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung der Projektskizze von Bedeutung sind.

  1. Deckblatt (eine Seite)
    • Name und Kurztitel (Akronym) des Vorhabens;
    • Ansprechpartnerin/Ansprechpartner und Kontaktdaten;
    • geplante Laufzeit.
  2. Darstellung des Vorhabens (max. 20 Seiten)
    • Konzept zur Umsetzung der Kompetenz- und Vernetzungsplattform und der von ihr zu leistenden Aufgaben im Hinblick auf das Förderziel, den Zuwendungszweck (Nummer 1.1) sowie den Gegenstand der Förderung (Nummer 2);
    • Darstellung der angenommenen Bedarfe der genannten Zielgruppen und Hinweise, wie die mit den geplanten Maßnahmen adressiert werden sollen;
    • Darlegung der für den Aufgabenbereich relevanten Vorleistungen und Vorerfahrungen; es ist dabei zu erläutern, wie gegebenenfalls bereits geleistete Aktivitäten im Sinne der Zielstellung gebündelt und unter Einbezug anderer Akteure weiterentwickelt und ausgeweitet werden sollen. Es sei an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits Geleistetes nicht Bestandteil einer Förderung durch den Bund sein kann;
    • Darlegung, wie – gegebenenfalls auch im Zusammenspiel mit den im Gegenstand der Förderung (Nummer 2) zu ­fördernden Aktivitäten – eine entsprechende Reichweite unter Abdeckung der unterschiedlichen relevanten ­Stakeholdergruppen erreicht werden soll;
    • Darstellung zur Nachhaltigkeit, d. h. wie die geplanten Maßnahmen auch nach Ende der Förderung durch das BMBF nachhaltige Wirkung entfalten sollen;
    • Darlegung des Eigeninteresses des/der Skizzeneinreichenden an den Ergebnissen des Vorhabens.
  3. Geschätzte Ausgaben bzw. Kosten (maximal eine Seite).

7.2.3 Bewertung der Skizzen und Auswahlentscheidung

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Qualität und Angemessenheit des Konzeptes unter Adressierung des/der in den Nummern 1.1 und 2 genannten Förderziels, Zuwendungszwecks und Gegenstand der Förderung; dabei insbesondere die Frage der Eignung und des Wirkungsgrades der vorgeschlagenen Maßnahmen hinsichtlich der Breite der Zielgruppen und des Kenntnisniveaus;
  • Steuerung und Organisationsstruktur der Plattform;
  • zu erwartende Breitenwirkung der Maßnahmen innerhalb und außerhalb der Wissenschaftslandschaft sowie zu erwartende Verankerung und Akzeptanz der Angebote innerhalb der deutschen Wissenschaft;
  • Nachhaltigkeit der Angebote auch nach Ende der Förderung;
  • Nachnutzbarkeit der Projektergebnisse;
  • Expertise im Themenbereich Open Access im Sinne von für die Aufgaben der Kompetenz- und Vernetzungsplattform relevantes Wissen und Erfahrung;
  • Kenntnisse von und bereits vorhandene Vernetzung mit den von der Kompetenz- und Vernetzungsplattform adressierten Stakeholdern;
  • Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und evtl. weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.

7.2.4 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förm­lichen Förderantrag vorzulegen.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ erforderlich ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Mit den förmlichen Förderanträgen sind unter anderem folgende die Projektskizze ergänzende Angaben bzw. Unter­lagen vorzulegen:

  • detaillierter Finanzierungsplan des Vorhabens;
  • ausführlicher Verwertungsplan;
  • Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung;
  • detaillierter Arbeitsplan mit Start- und Endtermin der geplanten Projektarbeiten inklusive vorhabenbezogener Ressourcenplanung sowie Meilensteinplanung.

Eventuelle Hinweise aus der ersten Stufe sind zu berücksichtigen.

Die eingegangenen Anträge werden einer vertieften Prüfung entlang der Kriterien der ersten Stufe unterzogen. Zusätzlich wird nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Notwendigkeit, Angemessenheit und Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel;
  • Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 gültig.

Berlin, den 20. Mai 2019

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Bettina Klingbeil

- Merkblatt Vordruck 0110