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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) von Richtlinien über die Förderung zum Themenfeld „Organische Photovoltaik“ im Rahmen der Förderprogramme „Optische Technologien”, „Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft - WING“ und „Grundlagenforschung Energie“

Vom 06.06.2007

Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung das Ziel, den Brückenschlag zwischen Wissenschaft und Wirtschaft auf dem jungen Gebiet der Organischen Photovoltaik durch Unterstützung gemeinsamer FuE-Maßnahmen zu erreichen. Sie ist Teil der Hightech-Strategie der Bundesregierung, ergänzt sich mit der 2006 gestarteten OLED-Initiative und ist zugleich ein grundlegender Beitrag zur Energieforschung und zum Klimaschutz.

1. Hintergrund, Ziel und Gegenstand der Fördermaßnahme

1.1 Hintergrund

Mobile elektronische und energieautonome Systeme werden für den Menschen zunehmend nützlich und unentbehrlich. Die Verfügbarkeit von z. B. Datenverfügbarkeit über Internetzugang an abgelegenen Orten durch einen „Personal Digital Assistent (PDA)“ oder persönliche satellitengestützte Navigationssysteme sind hier Beispiele.

Die netzunabhängige Energieversorgung solcher Systeme stellt eine große Herausforderung dar. Insbesondere die Visualisierung von Informationen über größere Displays stellt an Betriebszeiten von Batterien erhebliche Anforderungen. Ein Erfolg versprechender Lösungsansatz ist der Betrieb oder das Aufladen solcher Geräte über solare Energie. Allerdings sind konventionelle photovoltaische Systeme in der Regel schwierig in mobile Geräte integrierbar.

Die Verwendung von organischer Photovoltaik (OPV) ist hier ein Schlüssel. Denn Eigenschaften wie Transparenz oder Flexibilität prädestiniert diese neue Technologie für den mobilen Einsatz. Voraussetzung hierfür ist allerdings eine deutliche Verbesserung der Wirkungsgrade und der Langlebigkeit des Materials bzw. der Bauelemente sowie eine drastische Reduzierung der derzeit noch hohen Herstellungskosten. Dies sind die Hauptziele der Forschung im Bereich der OPV. Bei entsprechenden Entwicklungsfortschritten kann langfristig erwartet werden, dass die OPV die Energieerzeugung anderer Photovoltaik-Technologien ergänzt und weltweit einen signifikanten Beitrag zur Energieversorgung im stationären Bereich leisten wird.

Durch eine frühzeitige, applikationsgetriebene Materialforschung und Technologiefeldentwicklung im Bereich der OPV kann eine wesentliche Grundlage für eine wirtschaftliche Umsetzung am Standort Deutschland geschaffen werden. Es bieten sich dabei Chancen für deutsche Unternehmen, ihre Position am Weltmarkt durch frühzeitige Forschung und Entwicklung zu stärken. Da sich die OPV Technologien derzeit noch in einem sehr frühen Entwicklungsstadium befinden, sind zur Herstellung mobiler Solarzellen, die für ihren jeweiligen Einsatzbereich optimiert sind, neben Industriegetriebener Forschung zusätzlich grundlegende FuE-Arbeiten notwendig, um das Verständnis physikalischer Vorgänge in den verschiedenen Materialien zu verbessern. Vorhandene Kenntnisse aus der rasch voranschreitenden Entwicklung anderer Bauteile aus organischen Halbleitern, allen voran die organischen Leuchtdioden, sind hierbei eine große Hilfe.

Vor diesem Hintergrund hat das BMBF die vorliegende Förderinitiative zur „Organischen Photovoltaik“ in einer gemeinsamen Initiative der Förderprogramme „Optische Technologien“ ( http://www.optischetechnologien.de ), „Werkststoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft – WING“ ( http://www.werkstoffinnovationen.de ) und “Grundlagenforschung Energie“ ( http://www.ngee.de ) zusammen mit Wissenschaft und Wirtschaft erarbeitet.

1.2 Ziel der Maßnahme

Das BMBF will mit der Fördermaßnahme „Organische Photovoltaik“ durch eine Kombination von Grundlagenforschung, anwendungsorientierter Materialforschung und -entwicklung sowie der dazugehörigen Prozesstechnik und bauelementespezifischen Entwicklungen den Reifeprozess der OPV Technologien bis hin zu einem industriellen Breiteneinsatz beschleunigen. Die Fördermaßnahme ist Bestandteil der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Sie zielt auf Innovation und Wachstum in Deutschland. Die inländische Verwertung der Projektergebnisse hat daher besondere Bedeutung.

Da Innovations- und Beschäftigungsimpulse gerade auch von Unternehmensgründungen ausgehen, sind solche Gründungen im Anschluss an die Projekt-Förderung des BMBF erwünscht. Der High-Tech-Gründerfonds der Bundesregierung bietet hierzu Unterstützung an. Weitere Informationen finden sich unter http://www.high-tech-gruenderfonds.de .

1.3 Gegenstand der Förderung

Fördergegenstand ist die Entwicklung neuer oder entscheidend verbesserter Solarzellen auf Basis organischer bzw. polymerer Materialien sowie die Weiterentwicklung der Farbstoff sensibilisierten Solarzellen (vgl. Nummer 1.3.1). Mittelfristig sollen mobile, solare Energiekonverter für den kleinen Leistungsbereich mit einem Wirkungsgrad von 10% bei einer Lebensdauer von 2 bis 3 Jahren und geringen Herstellungskosten zur Verfügung stehen. Die Forschung soll dazu beitragen, langfristig auch den Einsatz in der stationären solaren Energieversorgung im Bereich größerer Leistung zu ermöglichen (vgl. Nummer 1.3.2).

Förderfähig sind anwendungsorientierte Forschungsarbeiten des vorwettbewerblichen Bereichs, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind, sowie grundlegende Forschungsarbeiten mit längerfristigen Anwendungsperspektiven.

1.3.1 Applikationsgetriebene OPV-Forschung

Gefördert werden risikoreiche, anwendungsorientierte industrielle Verbundprojekte, die ein arbeitsteiliges und multidisziplinäres Zusammenwirken von Unternehmen mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen erfordern. Darin sollen Arbeiten zu allen Aspekten der applikationsgetriebenen OPV-Wertschöpfungskette durchgeführt werden. Der Einsatz der OPV in mobilen, energieautonomen Systemen wie z.B. Mobiltelefonen, PDAs aber auch Automobilen steht dabei im Vordergrund.

Thematische Schwerpunkte der Forschungsarbeiten können vor allem in den folgenden Feldern und ihrer Vernetzung liegen (Aufzählung beispielhaft):

Materialien und Komponenten:

  • Lösungsprozessierbare „Low-Bandgap“ Halbleitermaterialien
  • Lösungsprozessierbare n-Typ Halbleiter
  • Entwicklung von Elektronen und/oder Loch sperrenden Schichten
  • Neue Donatoren, insbesondere breitbandig absorbierende Polymere oder andere photoaktive Verbindungen mit hohen Absorptionskoeffizienten
  • Funktionelle organische Ausgangssubstanzen von hoher Lebensdauer und Stabilität zur Absorption des gesamten Sonnenlichtspektrums
  • Neue Bauteilstrukturen und verbesserte Schichtfolgen, die eine Verbesserte Absorption und Umwandlung des Sonnenlichts begünstigen
  • Strukturen zur verbesserten Lichteinkopplung
  • Neue kostengünstige Substratsysteme (flexibel und transparent), z. B. Foliensubstrate
  • Ladungstransportmaterialien mit hoher Leitfähigkeit
  • Alternative Systeme für Elektroden, z. B. Nanoröhrchen oder metallische Nanoteilchen
  • Farbstoff-Solarzelle: Verbesserung der Transporteigenschaften und Reduktion der Ladungsträgerrekombination durch neue Photoelektrodenkonzepte und –materialien sowie der Entwicklung neuer Farbstoffe
  • Entwicklung von alternativen, nicht flüssigen Elektrolyten, beispielsweise gelierte Feststoffelektrolyte (z. B. geschmolzene organische Salze) für Farbstoff-Solarzelle

OPV-Prozesstechnologie

  • Innovative Strukturierungs- und Beschichtungstechnologien zum großflächigen Aufbringen der organischen Materialien, insbesondere mit hoher Materialausbeute
  • Hochskalierung der Halbleitermaterialien
  • Strukturierung von Halbleitern, Elektroden u. a.
  • Neue Beschichtungstechnologien
  • Dünnschicht-Verkapselungstechnologien mit guten Barriereeigenschaften, auch zur Erhöhung der Lagerlebensdauer
  • Prozessentwicklung für die spätere großtechnische Herstellung von OPV-Materialien

Anwendungs- und Systemaspekte

  • Konzeption von autarken OPV-Systemen
  • Kombination von OPV mit anderen Organik-basierten Technologien wie der Organischen Leuchtdioden oder der organischen Elektronik

1.3.2 Grundlegende Forschungsarbeiten mit längerfristigen Anwendungsperspektiven

Hier stehen die Steigerung der Effizienz von OPV-Zellen, eine hohe Ausbeute, ein hoher Fertigungsdurchsatz und Langzeitstabilität im Vordergrund, um die OPV-Zellen langfristig auch für den Einsatz in der stationären solaren Stromerzeugung im Bereich größerer Leistungen tauglich zu machen.

Wichtige Ansätze hierfür liegen zum Beispiel im Bereich von

  • Leistungsfähigeren (an)organischen Materialien und Solarzellenstrukturen, einschließlich Hybridstrukturen
  • neuen experimentellen und theoretischer Methoden zur Struktur- und Funktionsanalyse von Materialien und Bauelementen
  • Übertragung komplexer Strukturen mit Materialsystemen aus anderen Themenfeldern der Materialforschung
  • begleitende mathematische Modellierung und numerische Simulation von Vorgängen in photovoltaischen Materialstrukturen.

2. Adressaten und Art der Förderung, Rechtsgrundlagen

2.1 Adressaten der Fördermaßnahme

In der applikationsgetriebenen Materialforschung und Prozessentwicklung (vergl. 1.3.1) sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen antragsberechtigt. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung bewilligt werden. Die Förderung zielt auf Verbundprojekte zwischen Unternehmen und Hochschulen bzw. gemeinnützigen außeruniversitären Forschungseinrichtungen. ohne industrielle Beteiligung ist in begründeten Fällen bei Arbeiten zu sehr grundlegenden Fragestellungen möglich. Eine Förderung von Einzelvorhaben ist nicht beabsichtigt. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung berücksichtigt.

Im Bereich der grundlegenden Forschung mit längerfristigen Anwendungsperspektiven (vergl. 1.3.2) sind Hochschulen und Fachhochschulen, die Max-Planck Gesellschaft, die Einrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaft, die Fraunhofer-Gesellschaft, Institute der Wissensgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz (WGL) und außeruniversitäre Einrichtungen antragsberechtigt. Hier soll die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und nicht-universitären Forschungseinrichtungen gestärkt werden. Auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), werden zur Antragstellung ermuntert. Antragsteller müssen die Bereitschaft zu interdisziplinärer Zusammenarbeit sowohl innerhalb eines Netzwerks als auch netzwerkübergreifend mitbringen, organisatorisch-planerische Expertise besitzen und durch einschlägige Vorarbeiten ausgewiesen sein. Es ist sicher zu stellen, dass die Ergebnisse der Förderprojekte einer Nutzung und Verwertung im angestrebten Energiesektor zugeführt werden.

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich - vorzugsweise in F&E-Unteraufträgen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - an den Verbundprojekten zu beteiligen (vgl. dazu auch 3.4).

2.2 Art und Umfang der Zuwendungen

Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Es wird eine angemessene Eigenbeteiligung der Unternehmen - grundsätzlich mindestens 50% - erwartet. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote wird den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser erlaubt unter bestimmten Bedingungen eine etwas geringere Eigenbeteiligung für KMU sowie Unternehmen aus den neuen Bundesländern.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100% gefördert werden können.

Bei den applikationsorientierten Verbundprojekten (vergl. 1.3.1) wird wegen der Umsetzungsnähe der geplanten FuE-Förderung eine durchschnittliche Eigenbeteiligung der Verbundpartner von mindestens 50% an den Gesamtkosten/-ausgaben eines Verbundprojektes angestrebt, wozu ggf. eine Kompensation zwischen den Partnern erforderlich ist.

2.3 Rechtsgrundlagen

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung von Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu §44 BHO sowie §§48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

Bestandteil eines evtl. Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98). Bestandteil eines evtl. Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Eingereichte Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.

2.4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF, https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf entnommen werden. In der Kooperationsvereinbarung ist eine Klausel vorzusehen, nach der Unternehmen für die Nutzung der F&E-Ergebnisse von Forschungseinrichtungen ein marktübliches Entgelt zahlen. Für jedes Verbundprojekt ist ein Koordinator zu bestellen, der in der Regel von einem industriellen Partner zu stellen ist.

Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung soll im Antrag auf nationale Fördermittel kurz dargestellt werden.

3. Zuwendungsverfahren

3.1 Ansprechpartner und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF folgende Projektträger beauftragt:

VDI Technologiezentrum GmbH
Graf-Recke-Straße 84
40239 Düsseldorf
Gesamtkoordination, Ansprechpartner: Lars Unnebrink
(Tel. 0211/6214 - 598; E-Mail: unnebrink@vdi.de)
Themenfeld: Bauelemente und Systeme

Projektträger Jülich (PtJ) - Geschäftsbereich NMT
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Ansprechpartnerin: Dr. Andrea Geschewski
(Tel. 02461/61 - 4862; E-Mail: a.geschewski@fz-juelich.de)
Themenfeld: Neue Materialien und Technologien

Projektträger Jülich (PtJ) - Geschäftsbereich ERG
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Ansprechpartner: Dr. Hans-Joachim Krebs
(Tel. 02461/61 – 4624; E-Mail: h.-j.krebs@fz-juelich.de
Themenfeld: Grundlagenforschung Energie

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar bei den Projektträgern PtJ- NMT und VDI TZ angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" (auch für Projektskizzen) dringend empfohlen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

Es wird empfohlen, vor Einreichung der Unterlagen mit einem der beauftragten Projektträger entsprechend der jeweiligen Projektschwerpunkte Kontakt aufzunehmen. Dort sind weitere Hinweise erhältlich.

3.2 Vorlage von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind zunächst dem Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH unter der o.a. Anschrift bis spätestens 14.10.2007 Projektskizzen vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden. Die Verbundpartner reichen, vertreten durch den Koordinator, eine gemeinsame, begutachtungsfähige Projektskizze im Umfang von maximal 15 DIN A4-Seiten (inkl. Anlagen, Schriftgrad 12) ein. Gemeinsame Anschrift für die Einreichung aller Projektskizzen (applikationsgetriebene Vorhaben und Vorhaben grundlegender Forschung, siehe 1.3) ist der Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH. Die Projektskizzen werden dem jeweils fachlich zuständigen Projektträger zugeleitet. Die beteiligten Projektträger stimmen sich bei der weiteren Bearbeitung der Skizzen untereinander ab.

Die Projektskizze muss eine Darstellung mit folgender Gliederung enthalten:

  1. Ziele
    • Gesamtziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlages
    • Wissenschaftliche und technische Arbeitsziele, angestrebte Innovationen
    • Bei grundlagenorientierten Arbeiten Darstellung der Schnittstelle zwischen Grundlagen- und Energieforschung
    • Breitenwirksamkeit und Anwendungspotenzial
    • Projektkonsortium: Projektkoordinator, Verteilung der Rollen, Abbildung der Wertschöpfungskette
  2. Stand der Wissenschaft und Technik sowie eigene Arbeiten
    • Stand von Wissenschaft und Technik
    • Bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter)
    • Einschlägige Vorarbeiten der Verbundpartner
  3. Arbeitsplan
    Ausführliche Beschreibung der Arbeiten der Verbundpartner (ggf. incl. Unterauftragnehmer), einschließlich aller projektrelevanten wissenschaftlichen und technischen Problemstellungen sowie der Lösungsansätze.
  4. Verwertungsplan
    Verwertungsplan (wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Ergebnisverwertung durch die beteiligten Partner )
  5. Netzplan
    (Arbeitspakete, Übergabepunkte, Meilensteine und Verwertungsentscheidungen, aufgetragen über der Zeit)
  6. Finanzierungsplan (überschlägige Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf, einzeln nach Verbundpartner)

Es steht den Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind. Eine förmliche Kooperationsvereinbarung ist für die erste Phase (Projektskizze) noch nicht erforderlich, jedoch sollten die Partner die Voraussetzungen dafür schaffen, bei Aufforderung zur förmlichen Antragstellung (2. Phase, s. unten) eine förmliche Kooperationsvereinbarung zeitnah zum Projektbeginn (s. 2.4) treffen zu können. Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben.

3.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung
  • Risiken und Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzeptes
  • Technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung
  • Qualität des Projektkonsortiums, Abdeckung der Technologiekette
  • Qualität und Belastbarkeit des Verwertungskonzepts

Für applikationsorientiert Projekte kann bei der Bewertung eine andere Gewichtung der o. a. Kriterien im Vergleich zur Bewertung von Grundlagenforschungsprojekten zu Grunde gelegt werden.

Das BMBF und die beteiligten Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch eine unabhängige Expertenrunde beraten zu lassen. Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung vorgesehenen Verbundprojekte ausgewählt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über den Koordinator über das Ergebnis der Bewertung ihrer Projektskizze informiert. Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe vom Projektträger aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

3.4 Besondere Hinweise für Fachhochschulen

Sind Fachhochschulen im Rahmen des obigen Auswahl- und Entscheidungsverfahren (vgl. 2.1) erfolgreich gewesen und sollen im Rahmen eines F&E-Unterauftrages in die Verbundprojekte eingebunden werden bzw. sind zur Antragstellung aufgefordert worden, besteht für sie eine zusätzliche Möglichkeit für eine weitere Förderung. Die dafür benötigten Mittel können für eine „Qualifizierungs-/Profilierungsgruppe - Neue Technologien“ zum obigen Themenfeld beantragt werden. Thema und Inhalt dieses zweiten separaten Förderantrags müssen mit obigem Projektthema in Zusammenhang stehen. Die thematische Nähe muss aber weitergehende oder neue F&E-Fragestellungen beinhalten und sich gleichzeitig wesentlich von Aufgabenstellungen des ursprünglichen Antrages unterscheiden, um inhaltliche Doppelungen auszuschließen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen müssen in beiden Anträgen überschneidungsfrei sein. Mit dieser zusätzlichen Förderung sollen im ausgeschriebenen Themenumfeld zusätzliches Forschungsprofil und weitere Forschungskompetenz durch ein kleines Projektteam (Bachelor-/Master-/Promotionen; Fachveröffentlichungen; Forschungsmarketing) erarbeitet werden. Die Begutachtung und Förderentscheidung erfolgt BMBF-intern. Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, etc.) erhalten Sie beim

BMBF Referat 515 „Forschung an Fachhochschulen, Ingenieurnachwuchs, FIZ“
53170 Bonn
Tel.: 0228 99 57-3275
ebenso wie die „Hinweise für die Erstellung von Projektvorschlägen“.

4. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinie tritt mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 06.06.2007
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Frank Schlie-Roosen Dr. Gisela Helbig Karl Wollin