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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie zur Förderung von „Nachwuchsforschungsgruppen in der empirischen Bildungsforschung“, Bundesanzeiger vom 02.09.2019

Vom 01.08.2019

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Bildung ist unerlässlich für ein selbstbestimmtes Leben. Sie beeinflusst die Lebenschancen jedes Menschen ebenso wie seine Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe. Damit sind gelingende Bildungsprozesse in allen Bildungsetappen auch eine Grundbedingung für jede demokratische Gesellschaft. Sie sind ein Schlüssel für Wachstum, Wohlstand und eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung. Das Bildungssystem bedarf kontinuierlicher Weiterentwicklung, um sich den Herausforderungen unserer Zeit zu stellen und allen, die in Deutschland leben, bestmögliche Bildungschancen zu eröffnen – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, sozialem Status, religiöser oder sexueller Orientierung. Dafür muss fortlaufend geklärt werden, unter welchen Bedingungen Bildungsprozesse optimal gestaltet werden können. Exzellente Bildungsforschung schafft die Wissensgrundlagen für rationale Entscheidungen in Bildungspolitik und Bildungspraxis dadurch, dass sie Beschreibungs- und Erklärungswissen erzeugt und Handlungs- und Veränderungswissen erarbeitet.

Die Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich der Bildungsforschung ist ein wichtiger Baustein einer exzellenten Bildungsforschung und damit ein wichtiges Strukturziel im „Rahmenprogramm empirische Bildungs­forschung“ und dem Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Mit der vorliegenden Förderrichtlinie sollen innovative Forschungsansätze in der empirischen Bildungsforschung (inklusive der Hochschulforschung) gefördert und gleichzeitig die nationale Forschungslandschaft strukturell gestärkt werden. Hierfür soll insbesondere dem Bedarf an längerfristigen Beschäftigungsperspektiven und gezielten fachlichen und überfachlichen Weiterqualifizierungsmöglichkeiten im Anschluss an die Promotion begegnet werden. Die Förderung richtet sich an exzellente Postdoktorandinnen und Postdoktoranden in der frühen Karrierephase. Diesen soll im Rahmen von Nachwuchsforschungsgruppen die Möglichkeit eröffnet werden, ein eigenes Forschungsprojekt zu einer Fragestellung aus der empirischen Bildungsforschung zu entwickeln und umzusetzen. Die Leitung einer Nachwuchsforschungsgruppe soll dazu beitragen, das eigene wissenschaftliche Profil weiterzuentwickeln, Leitungskompetenzen zu erwerben sowie Berufungsfähigkeit in der Wissenschaft zu erlangen oder sich für herausgehobene Positionen in Bildungspraxis und -administration zu qualifizieren.

Das BMBF hat im Vorgängerrahmenprogramm sowie im Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschul­forschung“ bereits verschiedene Fördermaßnahmen für den wissenschaftlichen Nachwuchs aufgelegt. Insbesondere wurden thematisch gezielte Maßnahmen der Promotionsförderung umgesetzt und Veranstaltungen zu innovativen Formaten und Themen bzw. zur Vernetzung der geförderten Promovierenden gefördert. Die vorliegende Förderrichtlinie baut auf diesen Maßnahmen auf.

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Das BMBF beabsichtigt, Nachwuchsforschungsgruppen in der empirischen Bildungsforschung zu fördern. Diese stehen unter der Leitung von Postdoktorandinnen und Postdoktoranden in der frühen Karrierephase oder von Inhaberinnen und Inhabern von Juniorprofessuren.

Themenbereiche:

Das zu behandelnde Forschungsthema der jeweiligen Nachwuchsforschungsgruppe ist aus den vier Handlungsfeldern des Rahmenprogramms empirische Bildungsforschung
( www.empirische-bildungsforschung-bmbf.de/de/211.php ) bzw. aus Themenbereichen des Förderschwerpunktes „Wissenschafts- und Hochschulforschung“ ( www.wihoforschung.de ) abzuleiten. Folgende Themen stehen als Beispiel:

a) Individuelle Potenziale und Bildungsbiografien:

Hier stehen Fragen der Stärkung gesellschaftlicher Teilhabe und der dafür benötigten Entwicklung individueller Potenziale im Lebensverlauf im Mittelpunkt.

b) Wachsende gesellschaftliche Vielfalt – Herausforderung für die Gestaltung von Qualitätsprozessen in Bildungseinrichtungen:

Die wachsende gesellschaftliche Heterogenität geht mit vielfältigen Auswirkungen auf und Anforderungen an das Bildungssystem insgesamt, an Institutionen, pädagogisch Handelnde und Individuen einher. Diese gilt es zu untersuchen sowie Gestaltungsoptionen zu entwickeln und zu erproben.

c) Mit Bildung gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken:

Es soll untersucht werden, wie und durch welchen Beitrag formale und non-formale Bildung helfen kann, gesellschaftlichen Zusammenhalt angesichts wachsender Vielfalt und zunehmender Individualisierung zu stärken.

d) Forschung zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in pädagogischen Kontexten:

Im Mittelpunkt dieses Forschungsgebiets steht die Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in pädagogischen Kontexten. Gegenstand der Forschungsprojekte der Nachwuchsforschungsgruppen können beispielsweise strukturelle, personale oder interaktionale Bedingungsfaktoren sexualisierter Gewalt, die (Weiter-)Entwicklung und Evaluation präventiver pädagogischer Konzepte und Materialien oder Fragen der Organisationsentwicklung und Professionalisierung von Fachkräften sein.

e) Forschung über Hochschulen – Zukunftswerkstatt Lehre:

Die Rahmenbedingungen an Universitäten und Fachhochschulen haben sich grundlegend verändert: Bolognareform, Akkreditierung, Kompetenzorientierung, neue Governanceregimes und Digitalisierung haben dies verursacht. Hinzu kommen eine enorm gestiegene Zahl an Studierenden, deren größere Vielfalt und ein an Bedeutung deutlich gewachsener privater Hochschulbereich. Untersucht werden sollen innovative Ansätze der Hochschullehre, die diese Veränderungen aufnehmen und insbesondere die Governance der Lehre in den Blick nehmen. Die Forschungsprojekte können auf einzelne dieser Veränderungen und/oder einzelne Fächer bezogen sein oder eher eine systemische Sicht einnehmen.

Die Förderung von Interdisziplinarität, Wissenschafts-Praxiskooperation und Internationalisierung sind relevante strukturelle Ziele des Rahmenprogramms empirische Bildungsforschung. In der Anlage der Nachwuchsforschungsgruppen und Ausgestaltung der Forschungsprojekte ist daher mindestens eines der genannten Ziele zu berücksichtigen:

  • Interdisziplinarität: Vielfalt und Breite der in der Bildungsforschung angesiedelten Themen erfordern unterschied­liche bildungswissenschaftliche sowie interdisziplinäre Zugänge. Die Gruppenmitglieder sollen in der Regel mindestens zwei unterschiedlichen Fachdisziplinen zugeordnet werden können. Neben den klassischen Bezugsdisziplinen der Bildungsforschung wie Erziehungswissenschaft, Fachdidaktik, Soziologie, Psychologie, Sprachwissenschaft und Ökonomie können auch weitere Disziplinen wie Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Lebens- oder Rechtswissenschaften beteiligt sein.
  • Praxiskooperationen: Durch die Kooperation von Wissenschaft und Praxis soll auch der Transfer wissenschaftlich fundierten Handlungs- und Veränderungswissens noch besser gelingen. Zugleich unterstützt sie eine mögliche Beschäftigung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Bildungspraxis und -verwaltung als attraktive Alternative zu einer wissenschaftlichen Karriere in Lehre und Forschung. Bedarfe der Praxis und Anwendungs­wissen sollen daher von Anfang an in die Forschung einbezogen werden und ein Wissensaustausch zwischen der Praxis und der Wissenschaft befördert werden. Die entsprechende Zusammenarbeit mit Partnern aus Bildungspraxis und -administration ist erwünscht und förderfähig.
  • Internationale Bildungsforschung: Eine internationale oder ländervergleichende Fokussierung und/oder eine internationale Vernetzung, beispielsweise durch Einbindung internationaler Kooperationspartnerinnen und Koopera­tionspartner (wenn möglich, Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler) ist grundsätzlich erwünscht und förderfähig.

Gefördert werden anwendungsorientierte Grundlagenforschung und/oder gestaltungsorientierte empirische Forschung, bei der Transfer und die Implementation der Erkenntnisse in die Bildungspraxis von Anfang an im Forschungsdesign bedacht werden.

Nicht gefördert werden kommerziell orientierte Produktentwicklungen und die reine Entwicklung und Erprobung von Materialien.

Qualifizierung von Doktorandinnen und Doktoranden:

Die Einstellung von Doktorandinnen und Doktoranden als Gruppenmitglieder wird mit Projektstellen gefördert. Die Qualifizierung von Doktorandinnen und Doktoranden ist in allen Nachwuchsforschungsgruppen grundsätzlich gefordert. Sie soll mit der Projektarbeit so verschränkt werden, dass eine Promotion parallel zur Mitarbeit im Forschungsprojekt ermöglicht wird.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.

Die Forschungsprojekte sind im nicht-wirtschaftlichen Bereich der Hochschulen bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen durchzuführen.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation vom 27. Juni 2014 (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1); insbesondere Abschnitt 2.

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Die Nachwuchsforschungsgruppe ist mit ihrem Forschungsprojekt an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung einzurichten. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die aufnehmende Hochschule/Forschungseinrichtung der Gruppe die zur Durchführung des Projekts erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten (u. a. die notwendigen Räumlichkeiten, Forschungsliteratur und -infrastruktur sowie weitere Unterstützungsangebote, z. B. Weiterbildungsangebote) im Rahmen der Grundausstattung zur Verfügung stellt und die Leiterin bzw. den Leiter der Gruppe in allen projektbezogenen Belangen unterstützt.

Gruppenleitung:

Die Leitung der Nachwuchsforschungsgruppe (Postdoktorandin/Postdoktorand oder Juniorprofessorin/Juniorprofessor) sollte in der Regel zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens zwei und maximal vier Jahren promoviert sein. Abweichungen von dieser Grenze sind in Ausnahmefällen möglich (z. B. Kinderbetreuungs- oder Pflegezeiten, Berufstätigkeit außerhalb des Forschungssektors, Erlangung weiterer Studienabschlüsse nach der Promotion). In begründeten Fällen (z. B. zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf) ist eine Aufteilung der Gruppenleitung auf zwei Post­doktorandinnen/Postdoktoranden bzw. Juniorprofessorinnen/Juniorprofessoren denkbar. In dem Fall ist die Notwendigkeit herzuleiten sowie eine konkrete Aufgabenteilung darzulegen.

Die Gruppenleitung muss von der aufnehmenden Einrichtung die Möglichkeit erhalten, eine eigenständige wissenschaftliche Nachwuchsforschungsgruppe auf dem Gebiet der empirischen Bildungsforschung zu leiten. Die Gruppenleitung übernimmt eigenverantwortlich die Ausgestaltung des Forschungsprojekts als Grundlage für den rechtsverbindlich durch die aufnehmende Einrichtung vorzulegenden Förderantrag. Die Förderung nach dieser Förderrichtlinie ist grundsätzlich an die Person der Gruppenleitung gebunden. Verlässt die Gruppenleitung den Zuwendungsempfänger, behält sich der Förderer vor, die Zuwendung zu widerrufen und die Förderung einzustellen.

Einzel-/Verbundprojekte:

Gefördert werden sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte. Im Fall von Verbundprojekten kann die Nachwuchs­forschungsgruppe an bis zu zwei antragstellenden Einrichtungen angesiedelt sein.

Von Verbundprojekten wird eine gemeinschaftliche Bewerbung der Interessentinnen und Interessenten vorausgesetzt. Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Verbundpartner, die Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO1 sind, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 der Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) zu beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110)2.

Betreuung von Doktorandinnen und Doktoranden:

Bei der Betreuung von Doktorandinnen und Doktoranden sind folgende Punkte zu berücksichtigen und im Antrag zu erläutern (Betreuungskonzept):

  • Es ist darzustellen, wie die Qualifizierung der Doktorandinnen und Doktoranden mit den Arbeiten der Nachwuchsforschungsgruppe verbunden ist.
  • Es wird begrüßt, wenn die aufnehmende Einrichtung der Gruppenleitung eine Juniorprofessur einrichtet3. Erwartet wird, dass der Gruppenleitung die Betreuung von Doktorandinnen und Doktoranden explizit gestattet wird. Im Antrag ist daher darzustellen, inwiefern die künftige Gruppenleitung Kompetenzen in die Lehre einbringen kann und inwieweit grundsätzlich die Möglichkeit gegeben wird, selbstständig Doktorandinnen und Doktoranden aus der Nachwuchsgruppe zur Promotion zu führen.
  • Sollte eine Übertragung des Promotionsrechts auf die Gruppenleitung nicht möglich sein, ist detailliert darzulegen, wie die Betreuung der Doktorandinnen und Doktoranden der Nachwuchsforschungsgruppe gesichert wird.
  • Es muss gewährleistet werden, dass Doktorandinnen und Doktoranden aus der Nachwuchsforschungsgruppe aus anderen Fachdisziplinen als der der Gruppenleitung eine Betreuerin bzw. einen Betreuer mit Promotionsrecht aus ihrer eigenen Disziplin haben. Ebenso muss die Betreuung promovierender Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler an der „Heimatuniversität“ gesichert sein, wie auch die Kommunikation zwischen der Gruppenleitung und den formal Betreuenden.

Mentoring:

Jeder Nachwuchsforschungsgruppenleiterin bzw. jedem -gruppenleiter wird empfohlen, bereits bei Antragstellung eine im Wissenschaftsbetrieb erfahrene Mentorin bzw. einen erfahrenen Mentor als Vertrauensperson insbesondere bei Belangen der Leitung der Gruppe sowie der persönlichen Karriereentwicklung hinzuzuziehen. Bei Projekten, in denen auch Kooperationen mit der Bildungspraxis und/oder -administration im Fokus stehen, kann eine Mentorin bzw. ein Mentor aus der Bildungspraxis bzw. ‑administration gewählt werden.

Überfachliche Qualifizierung:

Die Leitung von Nachwuchsforschungsgruppen erfordert spezielle überfachliche Kenntnisse und Kompetenzen. Daher sollen die Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter prüfen, welche Möglichkeiten an ihren Einrichtungen im Rahmen der Grundausstattung bestehen, an Weiterbildungs- und/oder Coachingangeboten, insbesondere bezüglich des Ausbaus von Führungs- und anderen überfachlichen Kompetenzen, teilzunehmen. Die Ergebnisse der Recherche sowie ein Qualifizierungskonzept, aus dem hervorgeht, welche Angebote vor Ort genutzt werden können und welche zusätz­lichen Qualifizierungsbedarfe bestehen, sind im Antrag darzustellen.

Vernetzung:

Die Gruppenleitungen verpflichten sich im Falle einer Förderung zur Ausrichtung eines gruppenübergreifenden Status­seminars sowie zur Teilnahme an allen Statusseminaren dieser Förderrichtlinie, die in der Regel zwei Mal pro Jahr stattfinden.

Datenerhebungen:

Die Nutzung von vorhandenen Daten zur Beantwortung der Forschungsfragen ist einer eigenen Datenerhebung vorzuziehen. Der Bedarf an eigenen Datenerhebungen ist zu begründen. In diesem Fall ist die Anschlussfähigkeit an bestehende Datensätze zu beachten. Die entsprechende Stellungnahme ist Teil der Begutachtung (siehe Nummer 7.2).

Umgang mit forschungsethischen Aspekten:

Falls im Rahmen des vorgeschlagenen Projekts Forschung mit oder am Menschen (z. B. Untersuchungen, Befragungen) geplant sind, ist im Grundsatz eine Stellungnahme der zuständigen Ethikkommission erforderlich (vergleiche auch erläuternde Hinweise der DFG: https://www.dfg.de/foerderung/faq/geistes_sozialwissenschaften/ ). Der geplante Umgang mit forschungsethischen Fragen ist im Zuge der Antragstellung zu beschreiben.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt. Sie werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse bewilligt. Der Zeitraum des zu fördernden Forschungsprojekts kann bis zu fünf Jahre betragen.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Übernommen oder bezuschusst werden kann ein von der Grundausstattung der antragstellenden Einrichtung abgrenzbarer projektspezifischer Mehrbedarf. Beantragt werden können Mittel für die personelle Ausstattung der Nachwuchsforschungsgruppe sowie zur Durchführung des Forschungsprojekts, unter anderem Mittel für zusätzliches, für die Projektdurchführung und entsprechend dem Umfang der Forschungsarbeiten notwendiges Personal in der Regel von bis zu:

  • einer Stelle für die Gruppenleitung für wissenschaftliches Personal oder eine Juniorprofessur (W1, zusätzliche Forschungsprofessur), in begründeten Einzelfällen teilbar siehe „Besondere Zuwendungsvoraussetzungen“,
  • einer weiteren Stelle (bei Bedarf teilbar) für Postdoktorandinnen und Postdoktoranden,
  • zwei Stellen für Doktorandinnen und Doktoranden (Stellenanteil in der Regel bis zu 65 %),
  • einem Stellenanteil von bis zu 50 % für nicht-wissenschaftliches Personal in begründeten Fällen,
  • der notwendigen Anzahl studentischer oder wissenschaftlicher Hilfskräfte.

Reisemittel:

  • für projektbezogene Reisen zu Arbeitstreffen, Konferenzen im In- und Ausland sowie für Auslandsaufenthalte der Mitglieder der Nachwuchsforschungsgruppe und den Besuch projektbezogener Workshops und/oder Summer Schools,
  • für Reisen zu den oben genannten gruppenübergreifenden Statusseminaren (siehe „Besondere Zuwendungs­voraussetzungen“).

Sach- und Investitionsmittel bei Bedarf für:

  • die Beteiligung von Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern,
  • die Einbindung von Praxis- und/oder Kooperationspartnerinnen bzw. Kooperationspartnern,
  • Gebühren für Archivierungsdienstleistungen von Forschungsdatenzentren und Gebühren zur Sekundärnutzung von Daten bzw. Mittel für das Datenmanagement (Aufbereitung, Dokumentation, Anonymisierung etc.) selbst generierter Daten,
  • Open-Access-Veröffentlichungen (beispielsweise Veröffentlichungsgebühren von Open-Access-Zeitschriften, Open-Access-Druckerzeugnisse oder Mittel, die für deren Erstellung benötigt werden),
  • von der Grundausstattung abgrenzbare projektbedingte Verbrauchsmaterialien,
  • die Durchführung von bis zu zwei Workshops der Nachwuchsforschungsgruppe unter Einbezug von Referentinnen und Referenten aus den unterschiedlichen Disziplinen sowie der Praxis,
  • die Durchführung eines der oben genannten ca. 1,5-tägigen Statusseminare.

Mittel für Aufträge an Dritte:

  • in begründeten Fällen für projektbezogene Auftragsvergaben,
  • für über das Weiterbildungsangebot der antragstellenden Einrichtung hinausgehende und auf die fach- und projektspezifischen Bedarfe der Gruppenleitung bzw. Gruppe zugeschnittene Coaching-, Supervisions- bzw. Fortbildungsmaßnahmen.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Zuarbeit zu Erfolgskontrollen:

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne der Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Veröffentlichungen:

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

Um Forschungsergebnisse für die Praxis nutzen zu können, ist eine allgemein verständliche Ergebnisaufbereitung erforderlich. Zuwendungsempfänger verpflichten sich, die Ergebnisse ihrer Projekte außer für die Fachöffentlichkeit sowohl für Akteure aus der Praxis (z. B. über entsprechende Fachzeitschriften) als auch für ein breites bildungspolitisch interessiertes Publikum (z. B. über populäre Medien) aufzubereiten.

Wenn der Zuwendungsempfänger zur Bearbeitung der Forschungsfrage (Bildungs-) Materialien entwickelt, sollen diese der Öffentlichkeit zur unentgeltlichen Nutzung (als offene Bildungsmaterialien – „Open Educational Resources“) über elektronisch zugängliche Bildungsressourcen zur Verfügung gestellt werden.

Umgang mit Forschungsdaten:

Zuwendungsempfänger verpflichten sich, die im Rahmen des Projekts gewonnenen Daten – inklusive der verwendeten Instrumente und Dokumentationen – spätestens nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung (zum Beispiel dem Verbund Forschungsdaten Bildung [ www.forschungsdaten-bildung.de ]) oder einem ebenfalls vom Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten anerkannten Forschungsdatenzentrum zur Verfügung zu stellen, um im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis eine langfristige Datensicherung für Replikationen und gegebenenfalls Sekundärauswertungen zu ermöglichen. Dort werden die Daten archiviert, dokumentiert und gegebenenfalls auf Anfrage der wissenschaftlichen Community zur Verfügung gestellt. Um die Weitergabefähigkeit der Daten an eine geeignete Einrichtung zu gewährleisten, müssen die Zuwendungsempfänger Standards des Forschungs­datenmanagements einhalten. Hinweise und Checklisten finden Sie unter www.forschungsdaten-bildung.de/datenmanagement . Die Umsetzung des Forschungsdatenmanagements ist bereits im Antrag (mit der Vorhabenbeschreibung) darzulegen und wird begutachtet (siehe Nummer 7.2).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen ­Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

DLR Projektträger; Bereich Bildung, Gender; Bildungsforschung, frühe und allgemeine Bildung; Heinrich-Konen-Straße 1, 53227 Bonn

Ansprechpartnerinnen sind:

Dr. Jana Kleine (Jana.Kleine@dlr.de, +49 2 28/38 21 19 52) für den Bereich empirische Bildungsforschung (siehe Themenbereich Nummer 2 Buchstabe a bis c ohne Hochschulforschung),

Doris Weddig (Doris.Weddig@dlr.de, +49 30/6 70 55 96 91) für den Bereich Forschung zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in pädagogischen Kontexten (siehe Themenbereich Nummer 2 Buchstabe d),

Martina Diegelmann (Martina.Diegelmann@bmbf.bund.de, +49 30/18 57 50 65) für den Bereich der Hochschulforschung (siehe Themenbereich Nummer 2 Buchstabe e).

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben. Es wird empfohlen, vor der Einreichung von förmlichen Förderanträgen mit den Ansprechpartnerinnen Kontakt aufzunehmen. BMBF und Projektträger planen, eine Informations- und Beratungsveranstaltung für Interessierte durchzuführen. Antragstellerinnen und Antragstellern wird die Teilnahme empfohlen. Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung und zur Anmeldung finden Sie unter https://www.empirische-bildungsforschung-bmbf.de/de/2906.php sowie auf dem Webportal des Förderschwerpunkts „Wissenschafts- und Hochschulforschung“ unter www.wihoforschung.de . Auf diesen Seiten werden durch den Projektträger gegebenenfalls auch Informationen der Beratungsveranstaltung zeitnah nach der Veranstaltung zur Verfügung gestellt.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=NW-GRUPPEN&b=NWG_2019 ).

7.2 Zweistufiges Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger (Anschrift siehe Nummer 7.1) bis spätestens zum 14. Januar 2020 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen.

Die Projektskizzen sind mit dem oben genannten elektronischen Antragssystem einzureichen. Bei der Einreichung wird ein Projektblatt erstellt. Wird das Projektblatt zur Skizze nicht elektronisch signiert, muss es nach der elektronischen Einreichung ausgedruckt und durch die Bevollmächtigte bzw. den Bevollmächtigten der antragstellenden Institution rechtsverbindlich unterschrieben werden. Das rechtsverbindlich unterschriebene Projektblatt und die Projektskizze in doppelter Ausführung (jeweils nicht gebunden) sind in Papierform auf dem Postweg bis zum 17. Januar 2020 (Datum Poststempel) an den DLR Projektträger zu übersenden.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei Verbundprojekten ist die Projektskizze in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Der maximale Umfang der Projektskizze beträgt für Abschnitt A und B der Gliederung insgesamt 18 000 Zeichen (inklusive Leerzeichen sowie inklusive der Zeichen in Tabellen, Abbildungen, Aufzählungen Fußnoten etc.; bevorzugte Schrift Arial, Schriftgröße mindestens 11 Pkt., Zeilenabstand 1,5-zeilig) zuzüglich der im Abschnitt C genannten Anlagen. Darüber hinausgehende Darstellungen und/oder Anlagen werden bei der Begutachtung möglicherweise nicht berücksichtigt. Die Projektskizze ist wie folgt zu gliedern und muss Aussagen zu allen Punkten enthalten:

A. Allgemeine Angaben zum Forschungsprojekt (Deckblatt der Projektskizze):

  • Titel/Thema des Forschungsprojekts und Akronym,
  • Art des Projekts: Einzelprojekt oder Verbundprojekt,
  • Projekt-/Gruppenleitung (Hauptansprechpartnerin/Hauptansprechpartner, nur eine Person) bzw. bei Verbünden Gruppenleitung/Verbundkoordination (Hauptansprechpartnerin/Hauptansprechpartner, nur eine Person) mit vollständiger Dienstadresse und Projektleitung des weiteren Verbundbeteiligten (eine Person),
  • geplante Laufzeit, geplanter Beginn des Projekts,
  • Kooperationspartner bzw. Kooperationspartnerinnen,
  • Unterschrift der/des Hauptverantwortlichen für das Projekt und bei Verbundprojekten der zweiten beteiligten Projektleitung.

B. Beschreibung der Nachwuchsforschungsgruppe und des Forschungsprojekts

  • kurze Zusammenfassung des Forschungsprojekts (maximal 1 500 Zeichen inklusive Leerzeichen),
  • Forschungsfrage und Forschungsmotivation, gegebenenfalls Herleitung des Forschungsbedarfs anhand von bildungspraktischen Bedarfen,
  • Darstellung des nationalen und internationalen Forschungsstands einschließlich Darstellung der eigenen Forschungsarbeiten im Feld,
  • aussagekräftige Darlegung des Forschungsdesigns (z. B. theoretischer Zugang/analyseleitende Theorie(n)/Hypothese(n), Untersuchungsdesign, Beschreibung der Arbeitspakete inklusiver grober Zeitplanung, sofern zutreffend kurze Stellungnahme zur Gewährleistung des Daten- oder Feldzugangs),
  • kurze Darstellung des geplanten Umgangs mit forschungsethischen Fragen,
  • kurze Darstellung des Disseminations- und Transferkonzepts,
  • Konzept für die interdisziplinäre Zusammenarbeit und/oder den Einbezug der Bildungspraxis und/oder -administration und/oder zur internationalen Bildungsforschung sowie Darstellung des jeweiligen Mehrwerts,
  • Zusammensetzung der Gruppe (inklusive Kurzvorstellung der bereits bekannten Gruppenmitglieder und Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner),
  • kurzes Betreuungskonzept inklusive der wissenschaftlichen Weiterqualifizierung aller Gruppenmitglieder,
  • bei Verbundprojekten: Beschreibung der Arbeitsteilung zwischen den Partnern und Erläuterung zum wechselseitigen Mehrwert.

C. Anlagen

  • Angaben zum Finanzbedarf (maximal 3 000 Zeichen inklusive Leerzeichen): Ausgaben bzw. Kosten und Gesamtzuwendungsbedarf (tabellarisch). Bitte beachten Sie, dass diese Angaben mit dem Projektblatt zur Skizze übereinstimmen müssen.
  • CV der Projekt-/Gruppenleitung, aus dem Erfahrungen in der empirischen Bildungsforschung hervorgehen (maximal 3 000 Zeichen inklusive Leerzeichen),
  • Literaturverzeichnis,
  • kurze Stellungnahme der aufnehmenden Einrichtung zur Anbindung und Ausstattung der Nachwuchs­forschungsgruppe (maximal 3 000 Zeichen inklusive Leerzeichen).

Die Projektskizzen müssen die aufgeführten Angaben enthalten, um eine gutachterliche Stellungnahme zu erlauben. Skizzen, die den oben genannten Anforderungen und dem Gliederungsschema nicht genügen, können nicht berücksichtigt werden.

Die eingegangenen Skizzen werden unter Einbeziehung externer Gutachterinnen und Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:

Wissenschaftliche Exzellenz des Forschungsprojekts:

  • Relevanz der Fragestellung hinsichtlich der Themenbereiche dieser Richtlinie,
  • Relevanz des zu erwartenden Erkenntnisgewinns,
  • theoretische Fundierung unter Berücksichtigung des nationalen und internationalen Forschungsstands,
  • Originalität der Forschungsfrage,
  • Potenzial des Forschungsdesigns (inklusive des Umgangs mit forschungsethischen Fragen sowie des geplanten Untersuchungsdesigns),
  • Machbarkeit der Umsetzung des Forschungsprojekts (inklusive Angemessenheit des zeitlichen Rahmens und des beantragten Gesamtbudgets),
  • Potenzial des Disseminations- und Transferkonzepts.

Zusammensetzung/Ausgestaltung der Nachwuchsforschungsgruppe:

  • Eignung der Projekt-/Gruppenleitung,
  • Erfüllungsgrad mindestens eines der Kriterien Interdisziplinarität, Praxiskooperationen und/oder internationale Bildungsforschung,
  • Tragfähigkeit der Zusammensetzung der Nachwuchsforschungsgruppe,
  • Potenzial des Betreuungskonzepts für die Gruppenmitglieder,
  • Anbindung und Ausstattung der Nachwuchsforschungsgruppe.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessentinnen und Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasserinnen und Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, in Abstimmung mit der aufnehmenden Einrichtung, einen förmlichen Förderantrag zur abschließenden fachlichen Begutachtung, Prüfung und Förderentscheidung vorzubereiten und diesen durch die Hochschule oder Forschungseinrichtung, an der die Nachwuchsforschungsgruppe etabliert werden soll, einzureichen.

Die Unterlagen sind mit Hilfe des oben genannten elektronischen Antragssystems einzureichen. Die Vorhabenbeschreibung ist Bestandteil des Antrags und gehört zur vollständigen Einreichung.

Wird der Förderantrag nicht elektronisch signiert, muss dieser nach der elektronischen Einreichung ausgedruckt und durch die Bevollmächtigte bzw. den Bevollmächtigten der antragstellenden Institution rechtsverbindlich unterschrieben werden. Der rechtsverbindlich unterschriebene Förderantrag (einfache Ausfertigung) und die Vorhabenbeschreibung (in dreifacher Ausfertigung, nicht gebunden) sind in Papierform auf dem Postweg an den DLR Projektträger zu übersenden.

Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit der vorgesehenen Verbundkoordination vorzulegen. Jede am Verbund beteiligte Einrichtung stellt entsprechend dem oben beschriebenen Vorgehen einen eigenen Förderantrag. Die im Verbund abgestimmte Vorhabenbeschreibung muss von jedem Verbundpartner als Anlage zum Förderantrag hochgeladen werden. Der Antrag eines Verbundes gilt nur dann als vollständig eingereicht, wenn die Förderanträge aller Verbundpartner (jeweils inklusive der abgestimmten Vorhabenbeschreibung) beim DLR Projektträger eingereicht wurden.

Die Vorhabenbeschreibung hat den folgenden Vorgaben zu entsprechen: Sie soll alle notwendigen Informationen enthalten, um dem Kreis begutachtender Personen eine abschließende fachliche Stellungnahme zu erlauben. Der maximale Umfang der Vorhabenbeschreibung beträgt für Abschnitt A bis C der Gliederung insgesamt 36 000 Zeichen (inklusive Leerzeichen sowie inklusive aller Zeichen in Tabellen, Abbildungen, Aufzählungen, Fußnoten etc.; bevorzugte Schrift Arial, Schriftgröße mindestens 11 Pkt., Zeilenabstand 1,5-zeilig) zzgl. der in Abschnitt D genannten Anlagen. Darüber hinausgehende Darstellungen und/oder Anlagen werden nicht berücksichtigt.

Die Vorhabenbeschreibung ist wie folgt zu gliedern und muss Aussagen zu allen Punkten enthalten (siehe auch Richtlinien für Zuwendungsanträge):

A. Allgemeine Angaben zum Forschungsprojekt (Deckblatt der Vorhabenbeschreibung):

  • Titel/Thema des Forschungsprojekts und Akronym,
  • Art des Projekts: Einzelprojekt oder Verbundprojekt,
  • Projekt-/Gruppenleitung (Hauptansprechpartnerin/Hauptansprechpartner, nur eine Person) bzw. bei Verbünden Verbundkoordination/Gruppenleitung (Hauptansprechpartnerin/Hauptansprechpartner, nur eine Person) mit vollständiger Dienstadresse und Projektleitung des weiteren Verbundbeteiligten (nur eine Person),
  • Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner,
  • geplante Laufzeit, geplanter Beginn des Projekts,
  • Unterschrift der/des Hauptverantwortlichen für das Projekt und bei Verbundprojekten der weiteren beteiligten Projektleitung.

B. Inhaltsverzeichnis

C. Beschreibung der Forschungsinhalte und weitere Erläuterungen zum Forschungsprojekt und zur Nachwuchs­forschungsgruppe

0. Kurze Zusammenfassung (maximal 1 500 Zeichen inklusive Leerzeichen)

I. Ziele:

  • Fragestellung, Gesamtziel und Arbeitshypothese des Forschungsprojekts,
  • Bezug des Projekts zu den Zielen der Förderrichtlinie sowie zur empirischen Bildungsforschung,
  • Forschungsmotivation,
  • wissenschaftliche und/oder technische Arbeitsziele des Forschungsprojekts.

II. Stand der Bildungspraxis, Wissenschaft und Technik; bisherige Arbeiten:

  • sofern für die Forschungsfrage relevant, Herleitung des Forschungsbedarfs aus bildungspraktischen Herausforderungen/Bedarfen der Bildungspraxis,
  • Stand der Wissenschaft und Technik (einschließlich alternative Lösungen, der Ergebnisverwertung entgegenstehende Rechte, Informationsrecherchen),
  • Darstellung des nationalen und internationalen Forschungsstands,
  • bisherige Arbeiten der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.

III. Ausführliche Beschreibung des Forschungsprojekts/Arbeitsplans:

  • theoretischer Zugang/analyseleitende Theorie(n)/Hypothese(n),
  • Untersuchungsdesign mit Begründung der Methoden/Verfahren,
  • ausführliche Beschreibung der Arbeitspakete inklusive des notwendigen Projektmanagements, der inhalt­lichen und zeitlichen Zwischenziele (aussagekräftiger/s Balkenplan/Gantt-Chart) und der projektbezogenen Ressourcenplanung, sowie bei Verbundprojekten Zuständigkeiten der beiden Verbundpartner,
  • sofern zutreffend Darstellung des Daten- oder Feldzugangs,
  • sofern zutreffend Benennung der zuständigen Ethikkommission.

IV. Beschreibung der Nachwuchsforschungsgruppe:

  • kurze Darstellung der Projekt-/Gruppenleitung,
  • Zusammensetzung der geplanten Nachwuchsforschungsgruppe (Personen, soweit bekannt, und Disziplinen),
  • Beschreibung der Ansiedlung/Einbindung der Nachwuchsforschungsgruppe an der/den antragstellenden Einrichtung/en:
    • Stellung der Gruppenleitung an der Universität/Forschungseinrichtung, Möglichkeiten zur eigenständigen Betreuung von Doktorandinnen bzw. Doktoranden,
    • zur Verfügung stehende Forschungsinfrastrukturen,
    • Qualifikationskonzept inklusive der zur Verfügung stehenden Weiterbildungsangebote sowie der zusätz­lichen Bedarfe und gegebenenfalls Vorstellung der Mentorin bzw. des Mentors,
  • Betreuungskonzept für die Gruppenmitglieder inklusive der wissenschaftlichen Weiterqualifizierung und Zukunftsperspektiven,
  • sofern zutreffend Darlegung der interdisziplinären Publikationsstrategie.

V. Arbeitsteilung/Zusammenarbeit mit Dritten:

  • Darstellung und Motivation der beteiligten Institutionen,
  • Grundsätzlich bei Verbundprojekten und bei Kooperationen (zum Beispiel mit Praxispartnern, Organisationen, Verbänden oder wissenschaftlichen Einrichtungen im Ausland): Beschreibung der Arbeitsteilung zwischen den Partnern und Erläuterung zum wechselseitigen Mehrwert. Dies beinhaltet:
    • Konzept für die interdisziplinäre Zusammenarbeit sowie Darstellung des interdisziplinären Mehrwerts, sofern zutreffend,
    • konkrete Darstellung des Einbezugs der Bildungspraxis und/oder -administration, sofern zutreffend,
    • konkrete Darstellung der internationalen Zusammenarbeit, sofern zutreffend.

VI. Notwendigkeit der Zuwendung:

  • Darstellung, warum die Zuwendung zur Realisierung des Vorhabens notwendig ist.

VII. Disseminations- und Transferkonzept:

Darstellung des Verwertungspotenzials im Rahmen eines Verwertungsplans, der unter anderem auch Aussagen zu folgenden Punkten (jeweils einschließlich des Zeithorizonts) enthalten sollte. Dies beinhaltet:

  • wirtschaftliche Erfolgsaussichten (z. B. wirtschaftliche Verwertbarkeit von methodischen Entwicklungen; auch bei nicht wirtschaftlicher Verwertung soll über die Verwertungsmöglichkeiten und Nutzungspotenziale Auskunft gegeben werden),
  • wissenschaftliche, praxisbezogene und – sofern zutreffend – technische Erfolgsaussichten (z. B. Anwendungsmöglichkeiten der zu erwartenden Ergebnisse in der Bildungsforschung, bezogen auf verschiedene Ebenen und/oder in verschiedenen Bereichen des Bildungssystems und Vorgehensweise, wie die Ergebnisse einem breiteren Adressatenkreis aus der Praxis zugänglich gemacht werden),
  • wissenschaftliche und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit (u. a. Vorgehensweise für eine erfolgreiche Umsetzung und gegebenenfalls den Transfer der Ergebnisse in Wissenschaft und Praxis).

D. Anlagen:

  • Angaben zum Finanzbedarf: Zusammenfassende Darstellung der beantragten Ausgaben bzw. Kosten und des Gesamtzuwendungsbedarfs (tabellarisch, inklusive der beantragten Projektpauschale/Gemeinkosten und bei Verbundprojekten aufgeschlüsselt nach Teilprojekten, maximal 3 000 Zeichen). Bitte beachten Sie, dass diese Angaben mit dem Formantrag übereinstimmen müssen.
  • CV der Projekt-/Gruppenleitung, sowie soweit bereits bekannt, der geplanten Gruppenmitglieder, aus denen Erfahrungen in der empirischen Bildungsforschung hervorgehen (pro Person maximal 1 500 Zeichen inklusive Leerzeichen),
  • CV der gegebenenfalls zusätzlich notwendigen Betreuenden für Doktorandinnen und Doktoranden (pro Person maximal 1 500 Zeichen inklusive Leerzeichen),
  • eigene Vorarbeiten der Projekt-/Gruppenleitung und gegebenenfalls weiterer Projektbeteiligter als Auflistung zu folgenden Punkten (unabhängig von der Personenzahl insgesamt maximal 3 000 Zeichen inklusive Leerzeichen):
    • einschlägige Publikationen der letzten fünf Jahre (maximal zehn),
    • erstellte und publizierte Forschungsdaten, Instrumente und dazugehörige Methodenberichte,
    • laufende Drittmittelprojekte mit Bezug zum geplanten Projekt (unter Angabe von Titel, Förderer und Umfang),
    • Literaturverzeichnis,
    • detaillierte Stellungnahme der aufnehmenden Einrichtung (inklusive Aussagen zu den im Falle der Förderung der Gruppe zur Verfügung stehenden Forschungsinfrastrukturen, Räumlichkeiten, Weiterbildungs-/Coachingangeboten sowie sonstigen Unterstützungsleistungen im Rahmen der Grundausstattung sowie zur Anbindung der Nachwuchsforschungsgruppe, Eigenständigkeit der Gruppenleitung und formalen Betreuung der Doktorandinnen und Doktoranden),
    • wenn zutreffend, Interessen- und/oder Absichtserklärungen (LOI) der vorgesehenen Mentorin bzw. des Mentors,
    • gegebenenfalls Interessen und/oder Absichtserklärungen weiterer Ansprechpersonen, die die fachbezogene Betreuung von Doktorarbeiten gewährleisten,
    • Interessen- und/oder Absichtserklärungen (LOI) von Partnern und Partnerinnen aus der Bildungspraxis und/oder Bildungsadministration oder anderen für die Projektdurchführung notwendigen Kooperationspartnerinnen bzw. Kooperationspartnern mit konkreten Angaben zur geplanten Kooperation. Länderbezogene Anforderungen hinsichtlich der Kooperation mit Partnern aus der Bildungspraxis (beispielsweise Schulen) sind im Vorfeld zu eruieren und gegebenenfalls mit den zuständigen Stellen zu klären.
    • Im Fall von geplanten Datenerhebungen sind vorzulegen:
      • Stellungnahme zur Erhebung neuer Daten. Diese muss begründen, warum eine Nutzung von bereits vorhandenen Datenbeständen für die Untersuchung der Fragestellung nicht möglich ist. Dafür sind die bei Forschungsdatenzentren vorhandenen Datensätze (zum Beispiel unter www.forschungsdaten-bildung.de) darauf hin zu prüfen, ob die Möglichkeit der Nutzung von Sekundärdaten besteht. Diese Prüfung ist zu dokumentieren. Ferner ist darzulegen, wie die Anschlussfähigkeit der neu zu erhebenden Daten an bestehende Datensätze beachtet wird (maximal 1 500 Zeichen inklusive Leerzeichen).
      • Forschungsdatenmanagementplan, der alle grundlegenden Informationen zur Datenerhebung, -speicherung, -dokumentation und -archivierung sowie zum voraussichtlichen Nutzen für sekundäranalytische Zwecke enthält. Ferner sind Aussagen zur Rechtskonformität der Datennutzung (zum Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten, zur Einhaltung datenschutzrechtlicher und ethischer Anforderungen sowie zur Wahrung der urheberrechtlichen Ansprüche) zu tätigen (maximal 6 000 Zeichen inklusive Leerzeichen).

Die eingegangenen Anträge werden unter Einbeziehung externer Gutachterinnen und Gutachter sowie nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

Wissenschaftliche Exzellenz des Forschungsprojekts:

  • Bezug des Projekts zu den förderpolitischen Zielen (insbesondere Förderrichtlinie, Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung),
  • Qualität des Forschungsdesigns einschließlich der Angemessenheit der ausgewählten Untersuchungsmethoden sowie des Umgangs mit forschungsethischen Aspekten, bei Verbundprojekten inklusive der Qualität der Organisation der Zusammenarbeit im Verbund zur Erreichung des Projektziels,
  • Umsetzbarkeit der detaillierten zeitlichen Arbeitsplanung,
  • Qualität des Datenmanagementplans, sofern zutreffend,
  • Wirkungspotenzial des Verwertungsplans,
  • Angemessenheit der Überlegungen zum Transfer der Forschungsergebnisse.

Zusammensetzung/Ausgestaltung der Nachwuchsforschungsgruppe:

  • Qualifikation der Projekt-/Gruppenleitung,
  • Angemessenheit der Zusammensetzung der Nachwuchsforschungsgruppe zur Durchführung des Forschungsprojekts,
  • Angemessenheit des Betreuungskonzepts für die Gruppenmitglieder,
  • Angemessenheit des Qualifikationskonzepts der Gruppenleitung,
  • Angemessenheit der Kooperationen hinsichtlich der Erfüllung der Kriterien Interdisziplinarität, Praxisbeteiligung und/oder internationaler Bildungsforschung,
  • sofern zutreffend Angemessenheit der interdisziplinären Publikationsstrategie,
  • Angemessenheit der Anbindung der Projekt-/Gruppenleitung an die Hochschule/Forschungseinrichtung,
  • Eigenständigkeit der Gruppenleitung hinsichtlich der Betreuung von Doktorandinnen und Doktoranden bzw. weiterer Gruppenmitglieder,
  • Expertise der weiteren beteiligten Personen (Gruppenmitglieder falls bekannt, gegebenenfalls weiterer Koopera­tionspartnerinnen, Kooperationspartner und Ansprechpersonen),
  • Unterstützung durch die antragstellenden Institutionen und/oder aufnehmenden Einrichtungen.

Projektorganisatorische Aspekte:

  • Angemessenheit der projektbezogenen Ressourcenplanung,
  • soweit erforderlich: Umsetzung der im Rahmen der Begutachtung der Projektskizzen formulierten Auflagen und Hinweise einschließlich der Einhaltung des empfohlenen Finanzrahmens.

Das BMBF behält sich vor, die antragstellenden Projekt-/Gruppenleitungen, deren Projektskizzen positiv bewertet wurden, einzuladen, ihre Forschungsprojekte persönlich vor dem Begutachtungsgremium zu präsentieren und zu Rückfragen Stellung zu nehmen. Entsprechend der oben angegebenen Kriterien zur Bewertung sowie gegebenenfalls der Präsentation wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis einschließlich 31. Dezember 2026 gültig.

Bonn, den 1. August 2019

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. B. Spannhake

1 - AGVO = Allgemeine Gruppenfreistelllungsverordnung
2 - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare , Bereich BMBF Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.
3 - Soweit die Einrichtung einer Juniorprofessur im Rahmen der jeweiligen Gesetzgebung möglich ist; dies stellt weder eine Zuwendungsvoraussetzung noch ein Begutachtungskriterium dar.