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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) von Richtlinien zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema „Höchstleistungswerkstoffe für mehr Energieeffizienz und CO2-Einsparung: Leistungssprünge in energetischen Umwandlungsprozessen“ innerhalb des Rahmenprogramms „Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft – WING“

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1. Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt auf der Grundlage des Rahmenprogramms „Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft - WING“ FuE-Projekte zum Thema „Höchstleistungswerkstoffe (HLW) für mehr Energieeffizienz und CO2-Einsparungen: Leistungssprünge in energetischen Umwandlungsprozessen (HLW Energieeffizienz)“ zu fördern.

Die Zielsetzung der beabsichtigten Förderinitiative, leistungsfähigere Werkstoffe für energetische Umwandlungsprozesse zu entwickeln, ist Teil der Hightech-Strategie der Bundesregierung zur Sicherung der Energieversorgung von morgen und zum Schutz des Klimas. Höchstleistungswerkstoffe erhöhen die Wirkungsgrade in der Energie- und Kraftfahrzeugtechnik und tragen somit erheblich dazu bei, Kraftstoffe zu sparen und die CO2-Emissionen zu senken.

Bereits heute gehören Bauteile aus der Energietechnik und dem Motorenbau, wie beispielsweise Turbinenschaufeln in modernenGas und Dampf-Kraftwerken (GuD-Kraftwerke), zu den am höchsten belasteten Werkstoffen überhaupt. Nur durch eine enorme thermomechanische Langzeitstabilität der Materialien in korrosiver Umgebung können Effizienzsteigerungen bei der Stromerzeugung und bei Antriebstechniken von Straßenfahrzeugen und Flugzeugen überhaupt erreicht werden. Dabei bilden die Verfügbarkeit und wirtschaftliche Fertigung von Höchstleistungswerkstoffen häufig das Nadelöhr für technologische Durchbrüche. Doch gerade diese Durchbrüche sind dringend geboten, angesichts der weltweit steigenden Nachfrage nach effektiveren und CO2-ärmeren Energieumwandelungstechnologien. Die höhere Energieeffizienz technischer Systeme ist somit auch mit einer höheren Produktattraktivität für den Kunden verbunden. Sie verstärkt gleichzeitig den Absatz von kraftstoffsparenden Technologien und verbessert die Marktposition deutscher Unternehmen im internationalen Wettbewerb.

Besonders hoch ist die Hebelwirkung von Werkstoffinnovationen in der Energie- und Verkehrstechnik: Die Energiewirtschaft hat einen Anteil an den gesamten Treibhausgasemissionen in Deutschland von 40%. Mit höheren Wirkungsgraden neuerer GuD-Kraftwerke könnten erhebliche Emissionsminderungen im Kraftwerkssektor erreicht werden. Auf den Verkehr fällt etwa ein Viertel des Energieverbrauchs. Neben kraftstoffsparender Fahrweise lassen sich auch mit technischen Maßnahmen (wie z. B. verbesserter Motorentechnik) Einsparungen erzielen.

Das technologische Ziel der Fördermaßnahme „HLW Energieeffizienz“ ist die Entwicklung neuer oder deutlich verbesserter Werkstoffe zur Erhöhung der energetischen und innermotorischen Wirkungsgrade. Die Erweiterung der Einsatzgrenzen höchstbelasteter Werkstoffe zielt dabei auf thermische, mechanische sowie korrosive bzw. chemische Beanspruchungskollektive. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zur Verringerung von CO2-Emissionen in der Energie- und Verkehrstechnik geleistet werden.

Im Rahmen dieser Bekanntmachung sollen möglichst Technologie- und Disziplin-übergreifende Verbundprojekte zwischen Unternehmen und Instituten entlang der Wertschöpfungskette unterstützt werden, die ein hohes wirtschaftliches Potenzial besitzen und die mit optimaler Hebelwirkung energieeinsparende und klimaschutzrelevante Produktinnovationen auslösen.

1.2. Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der Standardrichtlinien des BMBF für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert werden. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden risikoreiche und anwendungsorientierte industrielle Verbundprojekte, die ein arbeitsteiliges und multidisziplinäres Zusammenwirken von Unternehmen mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen erfordern. Die Vorhaben sollen dabei die gesamte Wertschöpfungskette von der Werkstoffherstellung über -verarbeitung bis zur Anwendung abdecken. Vorzugsweise sollten branchenübergreifende Entwicklungen verfolgt werden, um einen besseren Erfahrungsaustausch bzw. Wissenstransfer zu erreichen und Doppelentwicklungen zu vermeiden. Eine möglichst hohe Beteiligung von kleinen und mittelständischen Unternehmen an den Verbundprojekten ist besonders gewünscht.

Im Zentrum der Bekanntmachung stehen Entwicklungen neuer oder entscheidend verbesserter Werkstoffe, die aufgrund erweiterter Belastungsgrenzen (thermisch, mechanisch sowie korrosiv bzw. chemisch) Steigerungen der Leistungsdichten und des Wirkungsgrades energetischer und motorischer Umwandlungsprozesse ermöglichen. Sie sollen auch zu einer deutlichen Erhöhung von Zuverlässigkeit, Sicherheit und Lebensdauer kritischer Komponenten besonders in der Energie- und Fahrzeugtechnik, im Maschinenbau und in der Luftfahrt beitragen.

Mit den Vorhaben wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt, d. h. die angestrebte Werkstoffentwicklung soll die Bauteilspezifikationen und die notwendigen Prozesstechnologien mit berücksichtigen. Dazu zählen auch rechnergestützte Methoden, wie Simulationsverfahren auf Werkstoff- und Bauteilebene sowie für Fertigungsprozesse.

Thematische Schwerpunkte der Forschungsarbeiten liegen auf folgenden Feldern mit ihren jeweiligen Vernetzungen:

  • Kraftwerkstechnik
    Auf dem Weg zur hocheffizienten und langfristig möglichst CO2-freien Energieversorgung müssen in der konventionellen Kraftwerkstechnik die Verbrennungs- und Umwandlungstemperaturen inkl. nachgeschalteter Wärmekaskaden (Gas, Dampf) deutlich erhöht und die Komponenten langzeitstabil (> 100.000 h) ausgelegt werden. Insbesondere Superlegierungen der nächsten Generation, faserverstärkte Keramiken, neue Hochtemperatur-Stähle sowie lebensdauerverlängernde Schichtsysteme sollen entwickelt werden. Verschärfte thermo-korrosive Belastungen ergeben sich aus der Einführung der CO2-Abtrennung, der Oxyfuelprozesse und langfristig der Hybrid-Kraftwerkstechnologien, so dass auch kritische Schädigungs- und Versagensmechanismen bei Hochtemperaturwerkstoffen in Wechselwirkung mit ihren Herstellprozessen betrachtet werden müssen. Ebenso sollen auch die neuesten nanotechnologischen Werkstoffentwicklungen, beispielsweise zur Erhöhung der Kondensationsleistung durch nanostrukturierte Oberflächen am „kalten Ende“ eines Kraftwerks, Berücksichtigung finden. Weitere Projekte zur Entwicklung von Gastrennungsmembranen für die Separation von Sauerstoff und Stickstoff oder für die Abtrennung von CO2 aus dem Rauchgas sollen initiiert werden.

    In Abgrenzung zu der Förderung des BMWi werden in diesem Themenfeld nur werkstoffspezifische Arbeiten der industriellen anwendungsorientierten Grundlagenforschung Berücksichtigung finden. Vornehmlich angewandte FuE-Arbeiten zu modernen Energietechnologien werden ausdrücklich auf die Förderung des BMWi (Richtlinie "Rationellen Energieverwendung, -umwandlungs- und Verbrennungstechnik") verwiesen.
  • Automobiltechnik
    In der Automobiltechnik geht der Trend zu immer höheren Leistungsdichten und Abgastemperaturen im Motorenbau mit entsprechend höchsten Anforderungen an die verwendeten Werkstoffe, Schichtsysteme sowie Herstell- und Verarbeitungstechnologien. Neue werkstoffspezifische Lösungsansätze sollen zu leistungsfähigeren und deutlich verbrauchsärmeren Motoren führen, die auch kommende EU-Abgasnormen erfüllen. Dementsprechend können neben der Verbesserung der Motoren (u. a. Downsizing, optimalere Auslegung von Motorkompomenten, Reibungsreduzierung) auch Effizienzsteigerungen der Nebenaggregate und des Abgasstranges einbezogen werden.

    Weitere notwendige materialbasierte Entwicklungen betreffen die Anpassung von Motorenkomponenten (z. B. Medienbeständigkeit), um den Einsatz von alternativen Kraftstoffen (Biokraftstoffe, wie Fettsäuremethylester, Biomass-to-Liquid-Kraftstoffe) zu verbessern bzw. zu ermöglichen.
  • Luftfahrt
    Die Emissionen im Flugverkehr weisen die stärksten Steigerungsraten aller Sektoren auf. Daher sind hier dringend neue leichte, hochwarmfeste und langzeitbeständige Werkstoffkonzepte mit möglichst wirtschaftlichen Fertigungsverfahren zu entwickeln, die die Effizienz von Flugzeugturbinen deutlich erhöhen. Bei steigenden Verbrennungstemperaturen ist auch ein besserer Heißgaskorrosionsschutz mit erhöhter Lebensdauer einzubeziehen.

Übergreifende Themen:
Eine integrierte Sensorik hat für alle Umwandlungsprozesse Querschnittscharakter und kann Bestandteil der oben aufgeführten Themenfelder sein. So bilden schnelle und zuverlässige Gasanalysen im Hochtemperaturbereich/Abgasstrang von Kraftwerken, Motoren und Turbinen einen Schwerpunkt der sensorischen Parametererfassung. Neue werkstoffspezifische Lösungsansätze sollen, soweit sie der Zielsetzung der Bekanntmachung dienen, zu einer besseren Sensorik für den Hochtemperaturbereich führen.

Gleichermaßen können Lebensdaueranalysen, Systematiken u. a. für die Hochtemperatur-Kennwertermittelung und Qualitätssicherung beim Werkstoffdesign für Hochtemperaturanwendungen sowie Methodenentwicklung für zerstörungsfreie und zerstörende Prüftechniken für den Hochtemperaturbereich in den obigen Themenfeldern Berücksichtigung finden.

Im Rahmen der Bekanntmachung werden im Wesentlichen Arbeiten zu den vorstehend aufgeführten Themengebieten gefördert. Darüber hinaus können im Einzelfall sehr innovative Vorschläge zu anderen werkstoffbasierten Themenfeldern mit energieeffizienter Ausrichtung eingereicht werden.

Um eine Doppelförderung zu vermeiden, werden Projektvorschläge zu den Themengebieten der BMBF-Bekanntmachung „Funktionsintegrierter Leichtbau“ vom 15.11.2006 nicht berücksichtigt und Vorschläge zu dem Themenfeld "Kraftwerkstechnik" mit dem BMWi abgestimmt.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz und Ergebnisverwertung in Deutschland, Hochschulen, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Um die Anwendungsorientierung während der Projektdurchführung zu gewährleisten, sollen die Projektvorschläge unter industrieller Federführung stehen. Verbundprojekte unter Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen haben Priorität.

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich in den Verbundprojekten zu beteiligen (vgl. dazu auch 7.4).

Die Bekanntmachung bietet grundsätzlich auch die Möglichkeit zur Etablierung größerer, Themenfeld übergreifender Verbundvorhaben im Rahmen so genannter strategischer Partnerschaften. Diese können zwischen einem breiten, möglichst die gesamte Wertschöpfungskette umfassenden Industriekonsortium und dem Zuwendungsgeber vereinbart werden. Hierbei verpflichten sich beide Seiten über die Höhe ihrer FuE – Aufwendungen, wobei der Zuwendungsgeber erwartet, dass sich die Industrie zu zusätzlichen langfristigen Investitionen in Forschung und Technologieentwicklung in dem jeweiligen Themenfeld bereit erklärt.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Es werden nur Verbundprojekte von übergeordneter Bedeutung in der industriellen Forschung gefördert. Sie müssen gekennzeichnet sein durch

  • Innovation der angestrebten Projektergebnisse und Anwendungsbreite,
  • hohes wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko,
  • ein der komplexen Themenstellung angemessenes arbeitsteiliges und multidisziplinäres Zusammenwirken von Unternehmen und Forschungsinstituten,
  • Berücksichtigung ökologischer Aspekte bei der Herstellung, dem Einsatz und der weiteren Verwendung der avisierten Produkte und Verfahren,
  • Kompetenz der Partner sowohl zur erfolgreichen Durchführung des FuE-Projektes als auch zur späteren Umsetzung in die Praxis
  • hohes Verwertungspotenzial in Deutschland.

Nicht gefördert werden Forschungsarbeiten, die keine innovative, breitenwirksame industrielle Verwertung der Ergebnisse erwarten lassen, Projekte, deren Ziele produktspezifische Anwendungen und Entwicklungen darstellen, Ansätze, die nicht über den Stand der Technik hinausgehen und Einzelvorhaben.

Bei Verbundprojekten haben die Partner ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner gemäß den vom BMBF vorgegebenen Kriterien, die einem Merkblatt zu entnehmen sind (BMBF-Vordruck 0110, https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ), nachgewiesen werden. In der Kooperationsvereinbarung ist eine Klausel vorzusehen, dass Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für die Nutzung von Erfindungs- oder Patentanteilen, die auf den Arbeiten von Partnern außerhalb der gewerblichen Wirtschaft beruhen, ein marktübliches Entgelt zahlen, das den Zuwendungsbedarf des empfangenden Partners entsprechend mindert.

Es können grundsätzlich auch internationale Kooperationen (als 2+2-Projekte) im Rahmen der verschiedenen Abkommen zur wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit gebildet werden.

Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollten prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis dieser Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Förderung ist auf einen Zeitraum von in der Regel drei Jahren angelegt.

Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird - über die angemessene Beteiligung an den Kosten des eigenen Vorhabens hinaus - abhängig vom Grad der Anwendungsnähe eine finanzielle Beteiligung an den verbundspezifischen Aufwendungen der Partner außerhalb der gewerblichen Wirtschaft erwartet.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel, je nach Anwendungsnähe des Vorhabens, bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Wegen der Umsetzungsorientierung der geplanten FuE-Förderung wird eine durchschnittliche Eigenbeteiligung der Verbundpartner von mindestens 50% an den Gesamtkosten/-ausgaben eines Verbundprojektes angestrebt, wozu ggf. eine Kompensation zwischen den Partnern erforderlich ist.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Die Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen des BMBF werden Bestandteil der Zuwendungsbescheide:

  • für Zuwendungen auf Ausgabenbasis die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen für Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98);
  • für Zuwendungen auf Kostenbasis grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsaufgaben (NKBF 98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
Projektträger Jülich (PtJ) – Geschäftsbereich NMT
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Ansprechpartner: Dr. Carsten Wadewitz
Tel. 02461/61 - 3564; E-Mail: c.wadewitz@fz-juelich.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger PtJ-NMT angefordert werden.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ (auch für Projektskizzen) dringend empfohlen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Stufe sind zunächst dem Projektträger bis spätestens 14. 12. 2007 Projektskizzen in deutscher Sprache einzureichen. Die Projektskizzen sind in Schriftform in vierfacher Ausfertigung auf dem Postweg und in elektronischer Form - möglichst unter Nutzung von „easy“ - vorzulegen. Eine Projektskizze (incl. Anlagen, Schriftgrad 12) sollte max. 20 DIN A4-Seiten umfassen. Der Koordinator eines Verbundprojekts reicht die Projektskizze für alle Verbundpartner mit einer gemeinsam von allen Partnern ausgearbeiteten, beurteilungsfähigen Vorhabensbeschreibung beim Projektträger PtJ-NMT ein.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Eingänge per Fax oder nur per E-Mail werden nicht akzeptiert.

Vorhabensbeschreibungen sollen wie folgt gegliedert werden:

  1. Ziele
    • Gesamtziel des Vorhabens und Zusammenfassung der Vorhabensbeschreibung
    • Bezug des Vorhabens zu dieser Bekanntmachung
    • industrielle und gesellschaftliche Relevanz
    • wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Vorhabens
  2. Stand der Wissenschaft und Technik
    • Beschreibung der werkstoffspezifischen Problemstellung und der innovativen Lösungsansätze
    • Abgrenzung vom internationalen Stand der Technik und Wissenschaft
    • bisherige Arbeiten der Verbundpartner mit Bezug zu den Zielen des Verbundprojektes und Qualifikation der Verbundpartner
    • Abgrenzung zu bereits geförderten FuE-Vorhaben u. a. des BMBF, BMWi, der DFG (einschließlich Nennung von Titel und Förderkennzeichen)
    • Funktion der Partner im Verbund
  3. Beschreibung des Arbeitsplanes
    • Beschreibung des Arbeitsplanes mit Arbeits- und Zeitplanung im Balkendiagramm, sowie Meilensteinen
    • Arbeitsteilung der Projektpartner mit Darstellung der Teilaktivitäten Vernetzung der Partner untereinander, ggf. Zusammenarbeit mit Dritten.
  4. Verwertungsplan und Aspekte der Nachhaltigkeit
    • wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Erfolgsaussichten mit Marktpotenzial und Wirkung auf Arbeitsplätze
    • Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen
    • wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit (Verwertungsstrategie mit Zeithorizont. Welcher Partner kann welche Teilergebnisse auch außerhalb des Gesamtprojektziels vermarkten?)
    • ökologische bzw. Klimaschutz-relevante Aspekte
    • Öffentlichkeitsarbeit und projektübergreifende Ergebnisverwertung.
  5. Notwendigkeit der Zuwendung
    • wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung.
    • Grobes finanzielles Mengengerüst mit tabellarischer Finanzierungsübersicht
    • Mögliche Finanzierung durch die Europäische Union

Es wird empfohlen, vor Einreichung der Unterlagen mit dem beauftragten Projektträger Kontakt aufzunehmen.
Aus der Vorlage der Vorhabensbeschreibung können keine Rechtsansprüche auf eine Förderung abgeleitet werden.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Das BMBF und der Projektträger werden durch unabhängige Gutachter fachlich bei der Auswahl der förderfähigen Projekte beraten. Das Votum des Gutachtergremiums dient als Entscheidungsgrundlage und trägt empfehlenden Charakter.

Bei der Bewertung der Projekte, die auf Basis der Projektskizzen erfolgt, werden folgende Kriterien zugrunde gelegt:

  • Qualität des Lösungsansatzes mit Blick auf die beabsichtigten Klimaschutzziele,
  • Beitrag zur Stärkung der Innovationskraft der Unternehmen,
  • Berücksichtigung des gesellschaftlichen Bedarfs,
  • Berücksichtigung der Aspekte der Nachhaltigkeit und der Sicherheit,
  • Hebelwirkung der jeweiligen Entwicklung für die industrielle Anwendung,
  • Verwertungskonzept,
  • Innovationshöhe und Risiko der vorgesehenen FuE-Ziele,
  • Kompetenz der Partner, Projektmanagement und Projektstruktur,
  • Volkswirtschaftlicher Gesamtnutzen des Projektes.

Die Koordinatoren werden über das Begutachtungsergebnis schriftlich informiert.

Bei positiver Bewertung werden die Partner eines Verbundprojekts in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den dann nach abschließender Prüfung entschieden wird. Sollten die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht ausreichen, um alle positiv bewerteten Vorhaben zu fördern, stehen die Förderanträge im Wettbewerb zueinander. Unter Anwendung der oben genannten Kriterien erfolgt eine Prioritätensetzung. Bereits laufende Fördermaßnahmen und in anderen Forschungsbereichen geplante Forschungsprojekte werden im Sinne der Vermeidung von Parallelförderung bei den Förderentscheidungen berücksichtigt.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendungen gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

7.3 Besondere Hinweise für Fachhochschulen

Sind Fachhochschulen im Rahmen des obigen Auswahl- und Entscheidungsverfahrens in den Verbundprojekten erfolgreich gewesen, besteht für sie die Möglichkeit für eine zusätzliche Förderung. Diese weitergehende Förderung kann für ein zusätzliches Forschungsprojekt einer „Qualifizierungs-/Profilierungsgruppe – Neue Technologien“ beantragt werden. Thema und Inhalt dieses zweiten separaten Förderantrags müssen mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen. Das zusätzliche Forschungsprojekt muss weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen beinhalten und sich gleichzeitig wesentlich von Aufgabenstellungen des ursprünglichen Antrages unterscheiden, um inhaltliche Doppelungen auszuschließen.

Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen müssen in beiden Anträgen überschneidungsfrei sein. Mit dieser zusätzlichen Förderung sollen im ausgeschriebenen Themenumfeld zusätzliches Forschungsprofil und weitere Forschungskompetenz durch ein kleines Projektteam (Bachelor-/Master-/Promotionen; Fachveröffentlichungen; Forschungsmarketing) erarbeiten werden. Die Begutachtung und Förderentscheidung erfolgt BMBF-intern.

Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, ebenso wie die „Hinweise für die Erstellung von Projektvorschlägen“ etc.) erhalten Sie beim BMBF Fachreferat 515 „Forschung an Fachhochschulen“ Heinemannstr. 2, 53173 Bonn, Tel.: 0228 99 57-3468 oder auf der Homepage des BMBF unter http://www.bmbf.de/de/1956.php.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 13. 07. 2007
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Gisela Helbig