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Bekanntmachung : Datum:

Förderrichtlinie zum Programm „KMU-innovativ: Nanotechnologie“ (NanoChance). Projektskizzen werden jeweils zum 15.04. und 15.10. bewertet.

Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, das Innovationspotential kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung auf der Grundlage des Rahmenprogramms „Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft – WING“ insbesondere für erstantragstellende KMU attraktiver zu gestalten. Dazu hat das BMBF das Antrags- und Bewilligungsverfahren vereinfacht und beschleunigt, die Beratungsleistungen für KMU ausgebaut und die Fördermaßnahme themenoffen gestaltet. Wichtige Förderkriterien sind Exzellenz, Innovationsgrad und die Bedeutung des Beitrags zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Weltweit wird Nanotechnologie als eine wichtige Schlüsseltechnologie betrachtet, mit deren Hilfe zukünftig zahlreiche neue Produkte generiert werden. Die Nanotechnologie zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass allein aufgrund der Nanoskaligkeit (1 nm bis 100 nm) von Systemkomponenten neue Funktionalitäten zur Verfügung stehen, die zur Entwicklung neuer Produkte oder verbesserter Produkteigenschaften genutzt werden können.

Deutschland hat in der Nanotechnologie eine exzellente Position bei Forschungsleistungen und -potenzialen. Die Umsetzung in industrielle Anwendungen und Produkte muss jedoch nachdrücklich unterstützt werden. Besondere Bedeutung nehmen hier KMU ein, die nicht nur wichtiger Innovationsmotor sind, sondern auch eine maßgebliche Schnittstelle für den Transfer von Forschungsergebnissen aus der Wissenschaft in die Wirtschaft darstellen

Mit dem Programm „KMU-innovativ: Nanotechnologie“ (NanoChance) sollen Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) unterstützt werden, die auf dem Gebiet der Nanotechnologie tätig sind bzw. ihr Geschäftsfeld durch den Einsatz von Nanotechnologie erweitern und stärken wollen. Neben der Unterstützung neu gegründeter Start-ups in der Nanotechnologie werden Stabilisierung und Wachstum innovationsfreudiger KMU flankiert, um Raum für neue nanotechnologische Entwicklungen zu schaffen sowie neue Verwertungsperspektiven zu erschließen. Junge, gegründete Unternehmen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden ausdrücklich zur Teilnahme an der Initiative aufgerufen. In diesem Zusammenhang ist eine Cofinanzierung der Vorhaben beispielsweise auch über den High-Tech-Gründerfonds generell möglich.

Das BMBF plant zusammen mit den beauftragten Projektträgern begleitende Maßnahmen, um – je nach Bedarf – einen nachhaltigen Kontakt zwischen Investoren und geförderten Unternehmen aufzubauen. Dies soll die wirtschaftliche Verwertung der Projektergebnisse nach der Förderphase stärken bzw. eine erfolgreiche Durchführung von Kapitalmaßnahmen während der Laufzeit unterstützen.

Das BMBF unterstützt mit der Fördermaßnahme industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben zur Stärkung der Innovationsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland. Die KMU sollen insbesondere zu mehr Anstrengungen in der Forschung und Entwicklung angeregt und besser in die Lage versetzt werden, auf Veränderungen rasch zu reagieren und den erforderlichen Wandel aktiv mit zu gestalten. Zuwendungen des BMBF sollen innovative Forschungsprojekte unterstützen, die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Diese FuE-Vorhaben müssen dem Bereich Nanotechnologie zuzuordnen und für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sein. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der KMU-Position bei dem beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung. Zudem ist es Ziel, im Rahmen eines schlüssigen Verwertungskonzeptes neue Anwendungsfelder der Nanotechnologie – auch durch ausgeprägte Interdisziplinarität mit anderen Technologien – zum Nutzen der KMU zu erschließen.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm .

KMU können sich zur Klärung ihres Status bei der BMBF-Förderberatung (siehe Nummer 7) persönlich beraten lassen. Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und mittelständische Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, antragsberechtigt. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Allianzen mit Großunternehmen, die die Rolle eines „Paten“ zur Unterstützung der späteren marktwirtschaftlichen Umsetzung der FuE-Ergebnisse übernehmen (in der Regel ohne Förderung des Großunternehmens), sind ausdrücklich erwünscht.

Es ist im Sinne der anwendungsorientierten Umsetzung der Forschungsergebnisse auf ein angemessenes Verhältnis zwischen industriellen und institutionellen Partnern zu achten. Der institutionelle Anteil an der beantragten Gesamtfördersumme darf den industriellen nicht überschreiten. Die Verbundprojekte müssen unter industrieller Federführung stehen.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Gefördert werden industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die gekennzeichnet sind durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko.

Förderungswürdig sind Einzelvorhaben von Unternehmen mit Kompetenz auf dem Gebiet der Nanotechnologie. Generell ist auch die Förderung von Verbünden unter Beteiligung mehrerer KMU und/oder Forschungseinrichtungen und/oder mittelständischen Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, möglich. Es muss jedoch der Nutzen des Vorhabens in erster Linie den beteiligten KMU (Hersteller/Anwender) zugute kommen.

Es können auch solche Unternehmen in die Förderung aufgenommen werden, die erstmalig FuE-Aktivitäten auf dem Gebiet der Nanotechnologie aufnehmen möchten. Hier ist allerdings die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Partner angezeigt.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Insbesondere wird angeregt zu prüfen, ob eine europäische Kooperation im Rahmen von EUREKA in Frage kommt. Nähere Informationen zu EUREKA sind unter http://www.dlr.de/eureka zu finden. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden. KMU können sich zu Fragen der EU-Förderung bei der BMBF-Förderberatung (siehe Nummer 7) beraten lassen.

Nur bei Verbundprojekten:
Die Partner eines „Verbundprojekts“ haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt – https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf – entnommen werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% anteilsfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt. Bei knappen Eigenmitteln des Antragstellers kann das Vorhaben unter Berücksichtigung fachlicher Aspekte in mehrere zeitlich aufeinander folgende Phasen aufgeteilt werden, wobei jedes Teilvorhaben in sich abgeschlossen sein muss. Bei Antragstellern, deren gesamte Eigenanteile aus BMBF-geförderten Forschungsvorhaben 100.000 EUR pro Jahr nicht überschreiten, kann eine vereinfachte Bonitätsprüfung vorgenommen werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Für KMU entsprechend der KMU-Definition der Europäischen Kommission (Einzelheiten bei der Förderberatungsstelle) wird ein Bonus gewährt.

Die mögliche Förderdauer beträgt in der Regel zwei Jahre.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98). Zur Vereinfachung des Förderverfahrens besteht für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft die Möglichkeit, nach Nummer 5.6 NKBF 98 die pauschalierte Abrechnung mit einem pauschalen Zuschlag von 120% auf die Personaleinzelkosten zu beantragen.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Interessierten Unternehmen, insbesondere Erstantragstellern, wird empfohlen, sich für eine ausführliche Erstberatung mit der BMBF-Förderberatung in Verbindung zu setzen. Als Lotsendienst berät sie bei der Zuordnung von Projektideen, vermittelt zu den fachlichen Ansprechpartnern bei den beteiligten Projektträgern und unterstützt insbesondere auch bei der Klärung der Antragsberechtigung gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission (siehe Nummer 3).

Lotsendienst KMU-innovativ
Beratungstelefon KMU-Förderung: 0800 2623-009 (kostenfrei)
E-Mail: lotse@kmu-innovativ.de
Internet: www.kmu-innovativ.de

Förderberatung des BMBF
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PtJ)
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
Fax: 030/20199-470

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Nanotechnologie (NanoChance)“ hat das BMBF seinen Projektträger

VDI Technologiezentrum GmbH
Abteilung Nanotechnologien
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Ansprechpartner: Dr. Michael Gleiche
Tel: 0211/6214 586
Fax: 0211/6214 484
E-Mail: nano@kmu-innovativ.de

Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich NMT
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Ansprechpartner: Dr. Peter Weirich
Tel: 02461/61 2709
Fax: 02461/61 2398
E-Mail: nano@kmu-innovativ.de

beauftragt. Dort sind weitere Informationen erhältlich.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe können beim beauftragten Projektträger des BMBF jederzeit Projektskizzen eingereicht werden. Bewertungsstichtag im Jahr 2008 ist zunächst der 15. April 2008. In den Folgejahren werden Projektskizzen jeweils zum 15. April und 15.Oktober bewertet.

Gilt nur für Verbundprojekte:
Für Verbundprojekte ist eine Projektskizze in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.
Projektskizzen müssen einen konkreten Bezug zu den Kriterien dieser Bekanntmachung aufweisen und alle wesentlichen Aussagen zur Beurteilung und Bewertung enthalten. Sie sollen nicht mehr als 10 Seiten umfassen und sollen über das Internet-Portal www.kmu-innovativ.de online erstellt werden. Die für eine Beteiligung an der Bekanntmachung benötigten Informationen sind dort verfügbar. Damit die Online-Version der Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss diese zusätzlich fristgerecht zu den o.g. Terminen unterschrieben beim beauftragten Projektträger eingereicht werden.

Alternativ ist die Möglichkeit gegeben, die Projektskizze unterschrieben direkt an die postalische Adresse des beauftragten Projektträgers zu senden und parallel in elektronischer Form an die o.g. E-Mail-Adresse zu schicken.

Den Projektskizzen ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen:

  1. Thema und Zielsetzung des Vorhabens
  2. Stand der Wissenschaft und Technik, Neuheit des Lösungsansatzes, Patentlage
  3. Notwendigkeit der Zuwendung: Wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung
  4. Marktpotenzial, Marktumfeld, wirtschaftliche und wissenschaftliche Konkurrenzsituation
  5. Kurzdarstellung der beantragenden Unternehmen, konkrete Darlegung der Geschäftsmodelle und Marktperspektiven mit Zeithorizont und Planzahlen, Darstellung des aufzubringenden Eigenanteils
  6. Arbeitsplan, ggf. Verbundstruktur mit Arbeitspaketen aller beteiligten Partner
  7. Finanzierungsplan
  8. Verwertungsplan (wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Erfolgsaussichten, Nutzungsmöglichkeiten und Anschlussfähigkeit)

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Bedeutung des Forschungsziels: gesellschaftlicher Bedarf und Produktrelevanz
  • wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes
  • Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzeptes
  • technologisches und wirtschaftliches Potenzial
  • Qualifikation der Partner
  • Qualität des Projektmanagements und ggf. der Verbundstruktur
  • Qualität und Umsetzbarkeit des Verwertungsplans, Kommerzialisierungsperspektive, Marktpotenzial
  • Beitrag des Projekts zur zukünftigen Positionierung des Unternehmens am Markt
  • Abschätzung der mit den wissenschaftlich-technischen Innovationen verbundenen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Chancen und Risiken.

Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Das BMBF behält sich vor, sich bei der Förderentscheidung durch unabhängige Experten beraten zu lassen. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten spätestens zwei Monate nach Vorlage der Projektskizze schriftlich mitgeteilt.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen vom Projektträger aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „ https://foerderportal.bund.de/easyonline “ dringend empfohlen. Hier können auch Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen abgerufen werden. Alternativ können diese auch unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Die Förderentscheidung erfolgt spätestens zwei Monate nach Vorlage der vollständigen formgebundenen Anträge.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 4. Sept. 2007
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Liane Horst