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Bekanntmachung : Datum:

Förderaufruf im Rahmen des Berufsorientierungsprogramms (BOP) Modellprojekte zur beruflichen Orientierung an Gymnasien in der Sekundarstufe I und II, Bundesanzeiger vom 13.02.2020

Vom 21.01.2020

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Das Berufsorientierungsprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) hat das Ziel, im Kontext der Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ (Initiative Bildungsketten) gemeinsam mit den Ländern die Berufswahlkompetenz und Ausbildungsreife von Jugendlichen zu stärken. Hierfür ­werden Maßnahmen zur frühzeitigen, handlungsorientierten beruflichen Orientierung in Berufsbildungsstätten gefördert.

Das Berufsorientierungsprogramm unterstützt Berufsorientierung für alle Formen allgemeinbildender Schulen. Vorhaben zur beruflichen Orientierung an Gymnasien sind im Berufsorientierungsprogramm allerdings derzeit noch unterrepräsentiert. Zudem richten sich die Maßnahmen des Berufsorientierungsprogramms bisher ausschließlich an Schüler1 der Sekundarstufe I. Mit diesem Förderaufruf soll die berufliche Orientierung an Gymnasien auch für Schüler der Sekundarstufe II geöffnet werden. Ziel ist es, die Gymnasien dabei zu unterstützen, ein kohärentes System zur Berufsorientierung für beide Sekundarstufen zu entwickeln.

Um die Berufsorientierung an allgemeinbildenden Gymnasien in inhaltlicher, zeitlicher und organisatorischer Hinsicht auszubauen, bedarf es einer spezifisch auf diese Schulform ausgerichteten Methodik berufsorientierender Maßnahmen. Diese ist insbesondere gekennzeichnet durch eine gleichwertige Darstellung der Möglichkeiten beruflicher und akademischer Ausbildung. Die konkreten Inhalte der Berufsorientierungsmaßnahmen werden dagegen je nach teilnehmender Schule, einbezogener Kooperationspartner und jeweiliger Region unterschiedlich sein.

Um die empirische Grundlage von Berufsorientierung an Gymnasien zu verbreitern und die Bandbreite der Gestaltungsmöglichkeiten auszuloten, sollen im Rahmen von Modellprojekten Methoden und Inhalte der Umsetzung des Berufsorientierungsprogramms speziell für Gymnasien entwickelt und in der jeweiligen schulischen Praxis erprobt werden. Aus den Ergebnissen dieser Modellprojekte sollen im Anschluss übertragbare konzeptionelle Eckpunkte für andere Träger, die das Berufsorientierungsprogramm umsetzen, entstehen. Dadurch sollen die Voraussetzungen für eine künftige stärkere Nutzung des Berufsorientierungsprogramms durch Gymnasien in beiden Sekundarstufen geschaffen werden.

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieses Förderaufrufs, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ des BMBF. Ein Anspruch auf die Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Modellprojekte, deren Fokus auf der Zusammenarbeit mit allgemeinbildenden Gymnasien im ­Berufsorientierungsprogramm liegt. Hier sollen unter flexibleren zeitlichen Bedingungen inhaltliche Anpassungsmöglichkeiten in den beiden Programmsäulen Potenzialanalyse und Werkstatttage – einschließlich des Aspekts Studienorientierung2 – erprobt werden.

Ziel der Projekte ist es, unter erweiterten Rahmenbedingungen gute Ansätze zur Durchführung des Berufsorientierungsprogramms speziell für Gymnasien (Sekundarstufe I und/oder II) zu entwickeln, um diese im Anschluss zu transferieren.

Gefördert werden ein individuelles Gespräch zur Standortbestimmung, nachfolgend eine Potenzialanalyse und Werkstatttage3 (siehe hierzu Nummer 4.3) in den Sekundarstufen I und II an allgemeinbildenden Gymnasien bis zu einem Zeitraum von zehn Tagen, die sich in sinnvolle zeitliche Abschnitte gliedern. Die zeitlichen Abschnitte müssen konzeptionell in der Projektbeschreibung begründet werden. Eine kürzere Gesamtdauer der Maßnahme ist möglich, fünf Tage dürfen jedoch nicht unterschritten werden.

Eine Mindestanzahl von zehn teilnehmenden Schülern pro Modellprojekt sollte nicht unterschritten werden.

3 Zuwendungsempfänger

3.1 Antragsberechtigt zu Nummer 2 sind juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie natürliche und juristische Personen und Personengesellschaften, die Träger von Berufsbildungsstätten und geeignet sind, die Ziele dieses ­Förderaufrufs umzusetzen. Der Antragsteller muss überbetriebliche Lehrlingsunterweisung anbieten oder über eine entsprechende Erfahrung in der beruflichen Erstausbildung verfügen. Der Antragsteller kann zur Erweiterung der Berufsfelder (siehe Nummer 4.3) Kooperationspartner einbinden. Der Antragsteller kann sowohl Aufträge für die Durchführung der individuellen Gespräche zur Standortbestimmung als auch für die Durchführung der Potenzialanalyse erteilen.

3.2 Die Fördermaßnahme richtet sich sowohl an Antragsteller, die bisher noch keine Maßnahme der beruflichen Orientierung für Gymnasien durchgeführt haben, als auch an Antragsteller, die über entsprechende Vorerfahrungen verfügen. Entsprechendes gilt für die beteiligten Schulen. Das BMBF strebt eine ausgewogene Mischung beider Gruppen von Modellprojekten an.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Modellprojekte nach Nummer 2 müssen für jeden Schüler ein individuelles Gespräch zur Standortbestimmung, eine Potenzialanalyse und Werkstatttage vorsehen.

4.1 Gespräch zur individuellen Standortbestimmung

Die Standortbestimmung, die der Potenzialanalyse vorgelagert ist, hat zum Ziel, den bislang durchlaufenen Prozess der beruflichen Orientierung der einzelnen Schüler zu reflektieren. Das Gespräch soll für die Schüler der Sekundarstufe I einen zeitlichen Umfang von 30 Minuten, für die der Sekundarstufe II bis zu 60 Minuten umfassen. Am Ende des Gesprächs soll der Jugendliche erkennen können, wo er im Prozess der Berufsorientierung steht, welchen konkreten Orientierungsbedarf er hat und mit welchen Fragestellungen und Zielen er deswegen an die anstehenden Berufsorientierungsbausteine, auch zu den beiden direkt anschließenden Instrumenten Potenzialanalyse und Werkstatttage, herangehen möchte. Dazu sollen konkrete Ziele und Fragestellungen festgehalten werden. Nach Möglichkeit sollen Portfolioinstrumente – wie z. B. der Berufswahlpass – als Grundlage des Gesprächs herangezogen werden. Das Ergebnis der Standortbestimmung soll in geeigneter Form dokumentiert werden. Die Vorgehensweise für das Gespräch zur Standortbestimmung ist im Antrag zu beschreiben.

4.2 Potenzialanalyse

Bei einer Maßnahmendauer von nicht mehr als fünf Tagen insgesamt ist eine eintägige Potenzialanalyse nach den Qualitätsstandards des BMBF, die den Werkstatttagen vorgelagert ist, für jeden teilnehmenden Jugendlichen durchzuführen. Bei einer Maßnahmendauer von mehr als fünf Tagen kann auch eine Potenzialanalyse von mehr als einem Tag Dauer durchgeführt werden. Dies gilt nicht, wenn eine entsprechende Potenzialanalyse nach den Qualitätsstandards des BMBF aus den vorangegangenen zwölf Monaten vor Beginn der geförderten Maßnahme vorliegt bzw. vor Beginn der Werkstatttage von anderer Seite durchgeführt wird.

Im Rahmen der Potenzialanalyse ist eine individuelle Reflexion der Ergebnisse durchzuführen, erkennbare Potenziale und Förderempfehlungen sind für die Schüler nachvollziehbar mündlich und schriftlich darzustellen. Wie die Ergebnisse der individuellen Standortbestimmung und Potenzialanalyse zur weiteren Arbeit mit den Schülern innerhalb der Werkstatttage aufgegriffen werden sollen, ist in der Projektbeschreibung darzulegen. Es ist darüber hinaus sicherzustellen, dass die Ergebnisse der Potenzialanalyse der Schule zur individuellen schulischen Förderung zugänglich gemacht werden, soweit die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

4.3 Werkstatttage

Die Ausgestaltung der Werkstatttage ist mit Fokus auf die Zielgruppe „Schüler an Gymnasien“ der Sekundarstufe I und/oder der Sekundarstufe II in der Projektbeschreibung zu erläutern. Die Jugendlichen sollen die Berufsfelder während der Werkstatttage praktisch und handlungsorientiert erproben.

Es ist ein möglichst breites Spektrum an Berufsfeldern für die Werkstatttage anzubieten; dies kann auch im Verbund mit anderen Trägern erfolgen, wobei die überwiegende Anzahl der Berufsfelder vom Antragsteller anzubieten ist. Die Schüler sollen daraus Berufsfelder wählen können und für die praktische Erprobung in jedem Berufsfeld ausreichend Zeit erhalten. Die im Modellprojekt angebotenen Berufsfelder sollen sich an denjenigen orientieren, die auf der Internetseite des Berufsorientierungsprogramms www.berufsorientierungsprogramm.de veröffentlicht sind, dürfen aber auch darüber hinausgehen, z. B. können berufliche Tätigkeitsfelder wirtschaftswissenschaftlicher Studiengänge im Berufsfeld „Wirtschaft und Verwaltung“ oder gesundheits- und sozialwissenschaftlicher Studiengänge im Berufsfeld „Gesundheit, Erziehung und Soziales“ verortet sein, sofern ein Mehrwert für das Projekt aus dem Konzept hervorgeht. Mindestens vier aufeinander folgende Werkstatttage müssen Bestandteil des Modellprojekts sein, mehr Werkstatttage sind möglich, maximal jedoch acht Werkstatttage.

Der Antragsteller soll den Aspekt „Studienorientierung“ in Form von praktischer Erprobung akademischer Tätigkeiten während der Werkstatttage in von ihm ausgewählten Berufsfeldern, die ihm dafür besonders geeignet erscheinen, einbringen, es sei denn, an den beteiligten Schulen findet eine entsprechende Studienorientierung im Rahmen anderer Maßnahmen statt. Die Auswahl der Berufsfelder und deren Ausgestaltung sind in der Projektbeschreibung zu beschreiben. Kooperationen mit in der Lehre erfahrenen, geeigneten Institutionen (wie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Akademien etc.) sind mit Blick auf die Erprobung akademischer Tätigkeiten in den ausgewählten Berufsfeldern ausdrücklich erwünscht. Die Auswahl und Eignung des Projektpartners für das Projekt ist im Antrag zu begründen und die Aufgabenverteilung aller Beteiligten darzulegen. Der Einsatz von beruflich einschlägig qualifizierten Honorarkräften, die die Schüler bei der praktischen und handlungsorientierten Erprobung akademischer Tätigkeiten in der Bildungsstätte begleiten, ist möglich. Die Notwendigkeit, Auswahl, Eignung und Aufgaben der ­Honorarkraft sind ebenfalls darzulegen.

Zeitlich begrenzte Hospitationen in Berufsfeldern sind zulässig, sofern sie sinnvoll in das Gesamtkonzept des Berufsfeldes eingebunden sind. Es gelten dazu die Bedingungen, die auf der Internetseite des Berufsorientierungsprogramms (siehe oben) dargestellt sind.

Ergänzung zur Sekundarstufe II

In den Konzepten zur praktischen beruflichen Orientierung für die Sekundarstufe II sollen der Selbständigkeit und Reife der Jugendlichen altersentsprechend Rechnung getragen werden, indem diese bei den Werkstatttagen in die konkrete Ausgestaltung der Projekte einbezogen werden und eigene Ideen und Wünsche einbringen können. Die Vorgehensweise ist zu beschreiben. Dabei ist darzustellen, in welcher Form die Schüler einbezogen werden sollen.

Maßnahmen nach diesem Förderaufruf sollen nach Möglichkeit mit bereits vorhandenen schulischen Maßnahmen für die berufliche Orientierung in der Sekundarstufe II im jeweiligen Bundesland verzahnt werden, z. B. durch den Einsatz der Unterrichtsmaterialien „Berufs- und Studienorientierung wirksam begleiten!“. Dies ist in der Projektbeschreibung zu erläutern.

Einzureichende Anträge können sowohl Maßnahmen für die Sekundarstufe I als auch für die Sekundarstufe II umfassen. Dabei ist im Projektkonzept auf die Unterschiede in der Zielgruppe (Alter, Vorerfahrung, Selbständigkeit und Reife, Interesse und Wahl der Leistungskurse/Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau) einzugehen.

Im Übrigen sind die Werkstatttage grundsätzlich wie folgt auszugestalten:

4.3.1 Praktische Einweisung und Information über allgemeine Inhalte auf dem Stand der Technik zur Vermittlung eines realistischen Einblicks in den Ausbildungsalltag und beruflichen Alltag. Die tägliche Anwesenheit der Schüler in den Berufsbildungszentren soll einschließlich Pausen 6 Zeitstunden betragen. Die Gruppengröße soll nicht mehr als 15 Jugendliche umfassen. Für teilnehmende Schüler mit Beeinträchtigungen sind die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Zur Verbesserung der Verknüpfung von schulischem und berufspraktischem Lernen ist die Anwesenheit von Lehrkräften der beteiligten Schulen erwünscht.

4.3.2 Anleitung der Jugendlichen zur Entwicklung persönlicher Vorstellungen und Präferenzen durch:

4.3.2.1 Praktische Erprobung der eigenen Kompetenzen.

Durch die praxisnahe Erprobung in den Berufsfeldern erhalten die Jugendlichen Gelegenheit, ihre persönlichen Fähigkeiten, Interessen und Neigungen zu erleben und zu realen betrieblichen Anforderungen und Arbeitswelten in Beziehung zu setzen. Dies unterstützt die Jugendlichen dabei, sich selbst besser einzuschätzen und erste berufliche Vorstellungen und Präferenzen zu entwickeln.

4.3.2.2 Geeignete Form der Rückmeldung, die zur individuellen Reflexion anregt.

Diese ist während und/oder nach Abschluss der Werkstatttage (Auswertungsgespräch) für die teilnehmenden Jugendlichen durchzuführen. Form und Ziel der Rückmeldung sind zu erläutern.

4.3.2.3 Schriftliche Dokumentation der während der Werkstatttage festgestellten Fähigkeiten, Neigungen, Interessen und individuellen Entwicklungspotenziale, die am Ende der Maßnahme auszuhändigen ist.

Diese Dokumentation beschreibt außerdem die Bereiche, die praktisch erprobt wurden, und die dafür ausgeführten Tätigkeiten in jedem Berufsfeld.

4.3.3 Durchführung der Werkstatttage grundsätzlich getrennt von der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung, von außerbetrieblicher Ausbildung und von sonstigen Maßnahmen.

4.4 Für die Organisation und Koordination der Berufsorientierungsmaßnahme (Standortbestimmung, Potenzialanalyse und Werkstatttage) und die individuelle Betreuung der Schüler in der Berufsbildungsstätte wird eine Projektleitung eingesetzt; das betreuende Personal muss pädagogisch geschult sein (Eignung belegt durch bestandene Ausbilder-Eignungsprüfung oder vergleichbare Qualifikationen).

4.5 Die Projektleitung hat die konkrete Ausgestaltung der Berufsorientierungsmaßnahme (Standortbestimmung, ­Potenzialanalyse und Werkstatttage) eng mit der Schule abzustimmen. Die Eltern sind vor Beginn der Maßnahmen über das Projekt zu informieren und sollen die Gelegenheit erhalten, sich mit dem begleitenden Personal der Berufsbildungsstätte zur absolvierten Maßnahme ihres Kindes auszutauschen. Die regionalen Anforderungen an die Maßnahme sind zu berücksichtigen. Die oder der Projektleitende sollte deshalb entsprechend vernetzt sein.

4.6 Die Antragsteller gemäß Nummer 3.1 müssen mit ihren Partnern sowie mit allen beteiligten Gymnasien bzw. einer von der zuständigen obersten Landesbehörde benannten Stelle Kooperationsvereinbarungen schließen. Dem Antrag ist eine Absichtserklärung jedes kooperierenden Gymnasiums, die die jeweilige Zahl der voraussichtlich beteiligten Schüler enthalten muss, beizufügen. In den Kooperationsvereinbarungen mit den Gymnasien sind die mit der Standortbestimmung, der Potenzialanalyse und den Werkstatttagen verbundenen Leistungen des Trägers zu beschreiben. Seitens der beteiligten Gymnasien ist eine angemessene Vor- und Nachbereitung der Berufsorientierungsmaßnahme zuzusagen. Die beteiligten Gymnasien sollen zudem bestätigen,

  • dass sich die Berufsorientierungsmaßnahme (Standortbestimmung, Potenzialanalyse und Werkstatttage) in das schulische Berufsorientierungskonzept einpasst;
  • dass die Ergebnisse der Potenzialanalyse im schulischen Prozess zur individuellen Förderung und die Ergebnisse der Berufsorientierungsmaßnahme insgesamt im weiteren Berufsorientierungsprozess der Jugendlichen genutzt werden, soweit dies datenschutzrechtlich möglich ist;
  • dass es sich bei der Berufsorientierungsmaßnahme (Standortbestimmung, Potenzialanalyse und Werkstatttage) um eine Schulveranstaltung handelt.

Nach Möglichkeit sollen die Schulen zur Dokumentation des Berufsorientierungsprozesses ein Dokumentationsinstrument – wie beispielsweise den Berufswahlpass – einsetzen.

5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

5.1 Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung bewilligt.

5.2 Schulen, die bereits in Vorhaben nach dem Förderaufruf vom 13. Dezember 2018 Kooperationsschulen sind oder waren, können sich in Vorhaben nach diesem Förderaufruf nur mit Schülern der Sekundarstufe II beteiligen.

5.3 Der Bewilligungszeitraum für Maßnahmen nach Nummer 2 orientiert sich am Beginn und Ende des Schuljahres 2020/2021 der Länder. Er beginnt frühestens am 1. Juli 2020 und endet spätestens am 31. August 2021.

5.4 Für das Gespräch zur individuellen Standortfeststellung beträgt der Zuschuss je Schüler der Sekundarstufe I 15 Euro, für Schüler der Sekundarstufe II jeweils 25 Euro.

5.5 Der Zuschuss beträgt für eine eintägige Potenzialanalyse 100 Euro, für eine zweitägige Potenzialanalyse 150 Euro.

Sollte in Einzelfällen nur eine eintägige bzw. zweitägige Potenzialanalyse durchgeführt worden sein und die Werkstatttage nicht begonnen oder fortgesetzt werden, kann das BMBF hierfür 100 Euro bzw. 150 Euro erstatten.

Wurde vor Beginn der durch diesen Förderaufruf geförderten Werkstatttage eine den Qualitätsstandards gemäß ­Nummer 4.2 entsprechende Potenzialanalyse nachweislich bereits innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate durchgeführt oder wird diese durch ein Landesprogramm durchgeführt, so werden ausschließlich das individuelle Standortbestimmungsgespräch sowie die Werkstatttage bezuschusst.

Die alleinige Förderung der Potenzialanalyse, d. h. ohne sich anschließende Werkstatttage, ist nicht möglich.

5.6 Der Tageshöchstsatz für die Werksstatttage beträgt pro Schüler 60 Euro. Für die Durchführung einer vollständigen Berufsorientierungsmaßnahme, die eine Standortbestimmung, eine Potenzialanalyse und Werkstatttage beinhaltet, trägt das BMBF pro Schüler der Sekundarstufe I einen Betrag von höchstens 645 Euro bei einer Dauer der Maßnahme von zehn Tagen insgesamt, für Schüler der Sekundarstufe II höchstens 655 Euro. Bei einer fünftägigen Gesamtdauer (Standortbestimmung, Potenzialanalyse und Werkstatttage) beträgt der Zuschuss entsprechend höchstens 355 Euro (Sek I) bzw. 365 Euro (Sek II).

5.7 Für Projektpersonal, welches Aufgaben der Erprobung und Anpassung des Konzepts sowie der Begleitung, Kommunikation und Ergebnissicherung wahrnimmt, können unabhängig von den Teilnehmerfestbeträgen Mittel für bis zu einer halben Personalstelle beantragt werden. Das eingesetzte Personal muss über einschlägige Qualifikationen und Kompetenzen verfügen. Die Vergütung kann maximal mit Entgeltgruppe E 11 TVöD kalkuliert werden. Auf das Besserstellungsverbot gemäß Nummer 2.2.1 NABF wird besonders hingewiesen.

5.8 Die Maßnahmen sind kostenfrei anzubieten. Eine Kostenbeteiligung von Schülern oder Dritten (Eltern/Schule) ist unzulässig. Die weiteren Ausgaben sind durch Eigenmittel des Antragstellers oder durch Drittmittel zu decken. Dabei sind solche nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch ausgeschlossen.

5.9 Die Förderung setzt eine regelmäßige Teilnahme der Schüler voraus. Der Zuschuss wird nur bei einer tatsächlichen Teilnahme an der Standortbestimmung, der Potenzialanalyse und den Werkstatttagen gewährt.

Es sind Teilnehmerlisten zu führen, in denen die Teilnahme täglich mit Unterschrift des bzw. der Teilnehmenden bestätigt wird.

5.10 Eine Förderung nach diesem Förderaufruf kann in der Regel nur einmal pro Schüler erfolgen. Schüler, die bereits einmal an einer vom Berufsorientierungsprogramm geförderten Berufsorientierungsmaßnahme teilgenommen haben, sind für die Modellprojekte der Sekundarstufe I nicht teilnahmeberechtigt.

5.11 Eine Förderung nach diesem Förderaufruf ist nicht möglich, wenn ein Vorhaben dieser Art bereits im Rahmen eines Programms desjenigen Landes förderfähig ist, in dem die zur Beteiligung vorgesehenen Schulen gelegen sind.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen, Mitwirkungspflichten

6.1 Bestandteile des Zuwendungsbescheids werden die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des BMBF zur Projektförderung (NABF).

6.2 Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet,

  • in geeigneter Weise bei Ausschreibungen, Bekanntmachungen, Veröffentlichungen und Ähnlichem darauf hinzuweisen, dass die im Rahmen dieses Förderaufrufs durchgeführten Maßnahmen vom BMBF finanziell gefördert werden,
  • dem BMBF und/oder der Bewilligungsbehörde während und bis zu zwei Jahre nach Ablauf des Bewilligungszeitraums bei evaluierenden Fragen zum Modellprojekt Auskunft zu erteilen,
  • vor Beginn der Maßnahmen die Namen und Anschriften sowie während der Maßnahmen die Einverständniserklärungen derjenigen Schüler und ihrer gesetzlichen Vertreter zu erfassen, die mit der Weitergabe dieser Daten zum Zwecke von Nachbefragungen und zur Teilnahme an den Nachbefragungen einverstanden sind. Die Nachbefragungen erfolgen ausschließlich im Auftrag des BMBF und/oder der Bewilligungsbehörde. Sie betreffen die Auswirkungen der Maßnahmen dieses Förderaufrufs auf die spätere Berufswahlentscheidung. Die Namen und Anschriften sind dem BMBF und/oder der Bewilligungsbehörde auf Anforderung bis zum Ablauf von vier Jahren nach Ende des Bewilligungszeitraums zur Verfügung zu stellen.

6.3 Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie bei der Weitergabe dieser Daten datenschutzrechtliche Vorschriften einzuhalten.

6.4 Der Zuwendungsempfänger erklärt sich damit einverstanden, im Rahmen von Veröffentlichungen des BMBF und der Bewilligungsbehörde namentlich und inhaltlich erwähnt zu werden. Dies ist auch mit Kooperationspartnern im Vorfeld sicherzustellen.

7 Verfahren

Mit der Durchführung des Förderaufrufs wird das Bundesinstitut für Berufsbildung gemäß § 90 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe f des Berufsbildungsgesetzes als Bewilligungsbehörde beauftragt.

7.1 Antragstellung

7.1.1 Förderanträge können ab 10. Februar 2020 bis einschließlich 30. April 2020 gestellt werden. Anträge, die nach dem 30. April 2020 eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Die Maßnahmen müssen spätestens zum Ende des Schuljahres 2020/2021 beendet sein. Das Ende orientiert sich an den Vorgaben des für das Gymnasium zuständigen Bundeslandes.

7.1.2 Für die Antragstellung ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (https://foerderportal.bund.de/easy­online) zu nutzen. Hier ist die Fördermaßnahmen „Modellprojekte zu Berufsorientierung in Gymnasien“ des BMBF auszuwählen. Zudem ist eine rechtsverbindlich unterschriebene Papierfassung des über das „easy-Online“ gestellten Antrags einschließlich einer Projektbeschreibung einzureichen (Bundesinstitut für Berufsbildung, Arbeitsbereich 4.5, Postfach 20 12 64, 53142 Bonn). Ein Vordruck für die Projektbeschreibung ist in „easy-Online“ eingestellt und zu nutzen.

7.1.3 Mit dem Antrag ist eine Projektbeschreibung einzureichen, die Folgendes enthalten muss:

Schlüssiges Gesamtkonzept des Projekts unter Beachtung der in Nummer 4 aufgeführten Kriterien, insbesondere zur:

  • Eignung des Trägers
  • Qualifikation des Personals
  • Ausgestaltung des Gesprächs zur Standortbestimmung
  • Ausgestaltung der Potenzialanalyse
  • Ausgestaltung der Werkstatttage
  • Ausgestaltung der Kooperationen
  • Gestaltung der Zusammenarbeit mit Schule und Eltern

7.1.4 Auswahlverfahren

Fristgerecht eingegangene Anträge werden zunächst auf die Erfüllung der in den Nummern 2 bis 4 genannten Fördervoraussetzungen geprüft. Neben der Eignung des Trägers und der Qualifikation des eingesetzten Personals ist ein schlüssiges und detailliertes Gesamtkonzept im Hinblick auf die Ziele des Förderaufrufs ausschlaggebend für die Bewilligung eines Modellprojektes. Die Auswahl der eingereichten Konzepte erfolgt durch die Programmstelle Berufsorientierung in Abstimmung mit dem BMBF nach den Kriterien in Nummer 7.1.3 und berücksichtigt regionale Ge­gebenheiten und die Unterschiedlichkeit der Konzepte.

7.1.5 Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. August 2021 gültig.

Bonn, den 21. Januar 2020

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Ingo Böhringer

1 - Die in dieser Bekanntmachung verwendeten Personenbezeichnungen gelten für Frauen und Männer gleichermaßen und sind deshalb als geschlechtsneutral anzusehen.
2 - Laut KMK-Beschluss vom 17. Dezember 2019 wird unter „Studienorientierung“ eine spezielle Ausprägung der beruflichen Orientierung verstanden, während „Berufliche Orientierung“ alle Synonyme von Berufs- und Studienorientierung gleichermaßen umfasst, vgl. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. Dezember 2017.
3 - Werkstatttage können im Sinn der praktischen beruflichen Orientierung für Studien- und Berufsorientierungsmaßnahmen gleichermaßen genutzt werden.