Navigation und Service

Logo Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) von Richtlinien zur Fördermaßnahme "Wettbewerb zur Stärkung des Produktionsstandortes in der Biotechnologie – Entwicklung neuer Aufreinigungstechnologien" im Rahmenprogramm "Biotechnologie - Chancen nutzen und gestalten"

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, den Ausbau von Kompetenzen für die Herstellung biotechnologischer Produkte zu stärken und hier speziell neue Verfahren bei der Aufreinigung biotechnologischer Produkte - insbesondere im biopharmazeutischen Bereich - zu fördern. Damit sollen die Potenziale der Biotechnologie für die Entwicklung neuer Produkte und Produktionsverfahren in der Zukunft noch besser und schneller nutzbar gemacht werden. Hiermit unterstützt die Fördermaßnahme als Teil der Pharma-Initiative die „Hightech-Strategie der Bundesregierung“.

Die kommerzielle Nutzung der modernen Biotechnologie hat in den letzten 25 Jahren zu erheblichen Wachstumsraten vor allem bei biopharmazeutischen Produkten geführt. Die Herstellungsverfahren für Arzneimittelwirkstoffe wurden stetig verbessert. Allerdings zeigen sich bei biotechnischen Produktionsprozessen in den letzten Jahren Engpässe in der Forschung und Entwicklung (FuE) von sog. Aufreinigungstechniken (Down-Stream Processing), die für die hohen Qualitätsstandards bei der Arzneimittelentwicklung (z. B. Reinheit der Produkte) sowie letztlich für die Wirtschaftlichkeit des Herstellungsprozesses (z. B. Produktausbeuten) von zentraler Bedeutung sind. Durch die stark gestiegenen Ausbeuten mit verbesserten Produktionssystemen (Upstream-Prozesse) sowie effizienter Herstellungsverfahren (Fermentationstechnologien) sind erhöhte Anforderungen auch im Bereich der Aufreinigung (Downstream-Prozess) entstanden, wodurch der Innovationsdruck auf die Entwicklung neuer Verfahren stark gestiegen ist. Statt neue Methoden zu erforschen, wurde bisher im Wesentlichen darauf gesetzt, die vorhandenen Verfahren bezüglich ihrer Kapazität anzupassen und zu vergrößern. Die dadurch entstandenen Limitationen sind mittlerweile sehr deutlich spürbar geworden und die Notwendigkeit, auf die Entwicklung neuer Verfahren zu setzen, wird immer dringlicher. Biotechnologische Produkte besitzen zudem eine hohe Komplexität und erfordern daher häufig für die Entwicklung effektiver und effizienter Aufreinigungsverfahren einen hohen FuE-Bedarf. Darüber hinaus müssen diese Verfahren u.a. im Hinblick auf die Standardisierung, Modularisierung, Automatisierung und Miniaturisierung weiterentwickelt werden. Mittlerweile ist das „Downstream Processing“ ein wesentlicher kostenintensiver Teil bei der Produktion insbesondere von biopharmazeutischen Produkten.

Einhergehend mit der Stagnation in der Entwicklung neuer Verfahren zeigen sich auch Defizite bei der Kompetenzbildung auf diesem Gebiet: Die Entwicklung neuer Aufreinigungstechniken bedarf der interdisziplinären Zusammenarbeit, in der neben Ingenieurwissenschaften u.a. auch Materialwissenschaften, Proteinchemie, Biochemie, Mikrobiologie, Molekularbiologie/Zellbiologie, Physik sowie Informatik von Bedeutung sind. Zudem müssen Fragestellungen des „Downstream-Processing“ häufig integrativ im Zusammenhang mit Entwicklungen im Bereich der Molekular- und Zellbiologie (Klonierung/ Expression) der Fermentationstechnologien betrachtet werden. Für derartige interdisziplinäre und integrative Forschungsansätze besteht in Deutschland ein Nachholbedarf.

Hier setzt die Fördermaßnahme des BMBF an.

Es sollen interdisziplinär angelegte Forschungsvorhaben durch die enge Kooperation zwischen Industrieunternehmen und Forschungseinrichtungen gefördert werden (Projekte der Verbundforschung) sowie die Kompetenzbildung in der Forschung ausgebaut werden (anwendungsorientierte Arbeitsgruppe). Hiermit sollen folgende Ziele verfolgt werden:

  • Entwicklung und Evaluierung neuer Methoden, die das bekannte Methodenfeld der Trenntechniken erweitern und zu erhöhten Ausbeuten, Reinheiten und Kostenersparnissen biotechnologischer Produkte führen;
  • Verbesserung des Technologietransfers durch Initiierung von Kooperationen zwischen Fachhochschulen, Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Industriepartnern, wobei neben Produkt- und Lohnherstellern insbesondere auch Hersteller von Geräten und Materialen einbezogen werden sollen;
  • Bildung von Kompetenzzentren durch den nachhaltigen Aufbau anwendungsorientierter, interdisziplinär zusammengesetzter Arbeitsgruppen. Die Arbeitsgruppen sollen von jüngeren, in der Forschung bereits erfahrenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem In- und Ausland eigenständig geleitet werden.

Mit dieser Initiative soll insgesamt die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Produktionsstandortes in der Biotechnologie weiter gesteigert werden. Darüber hinaus ergänzt die Förderrichtlinie die Ziele der Fördermaßnahmen BioIndustrie 2021 und BioChance PLUS, indem vorhandene Defizite bei der Produktaufreinigung im Rahmen der Wertschöpfung von Biopharmazeutika aber auch anderer biotechnologischer Produkte beseitigt werden.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Aufgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Forschungsvorhaben, die auf die Entwicklung biotechnologischer Produkte abzielen und den o.g. Zielsetzungen entsprechen. Folgende inhaltliche Schwerpunkte sollen u.a. verfolgt werden:

  1. Neue, innovative Trennprozesse in der Biotechnologie mit besonderer Berücksichtigung der Standardisierung, Modularisierung, Automatisierung und Miniaturisierung;
  2. Entwicklung nichtchromatographischer Verfahren mit hoher Selektivität (wie u. a. Affinitätsfiltration und -präzipitation, Flüssig-Flüssig-Extraktion, modifizierte Membranen, elektrisch unterstützte Membrantrennprozesse, Feld-Fluss-Trennungen);
  3. Weiterentwicklung und bessere verfahrenstechnische Charakterisierung (z. B. Hydrodynamik und Betriebsstabilität) von präparativen chromatographischen Verfahren. Hierzu zählen auch kontinuierliche Trennprozesse (wie z.B. Simulated Moving Bed, Annulare Chromatographie);
  4. Entwicklung neuer chromatographischer Trägermaterialien: Innovative Liganden, neue Basismaterialien (Partikel, Membranen und Monolithe), „Einmalgele“, Immobilisierungen von Liganden im Auftrag der Industrie („Designer Resins“), neue „intelligente“ Polymere für die Oberflächenmodifikationen; Charakterisierung der Packprozesse von präparativen Axial- und Radialsäulen;
  5. Entwicklung analytischer Methoden für neue „Downstream Processing“-Verfahren und die Integration analytischer Methoden in das Prozessdesign (insbesondere als Hochdurchsatz- bzw. In-line-Analytik);
  6. Konzepte für das Scale-up von Trennprozessen;
  7. Methoden zur Virusabreicherung und Validierung;
  8. Methoden zur Verfahrensentwicklung auf Basis von Scale-Down-Modellen sowie Hochdurchsatz-Screening für die in der Biotechnologie verwendeten Prozessschritte und deren Parameter;
  9. Entwicklung von skalierbaren Kristallisationsverfahren zur industriellen Gewinnung von Makromolekülen aus unreinen Produktlösungen sowie zur Endformulierung.

Priorität haben Forschungsansätze im Zusammenhang mit der Aufreinigung von industrierelevanten biopharmazeutischen Produkten (z. B. rekombinante Proteine, Antikörper, Vakzine, Peptide, Oligonukleotide etc.).

Eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Beteiligung an der Fördermaßnahme ist die Integration eines breiten Spektrums an Kompetenzen, das idealerweise durch einen disziplinübergreifenden Forschungsansatz mit Partnern entlang der Wertschöpfungskette zu erreichen ist. Somit ergeben sich vorzugsweise Projekte der Verbundforschung zwischen Wirtschaft und Wissenschaft. Im Regelfall soll es sich hierbei um vorwettbewerbliche Vorhaben handeln, in denen die Koordination vornehmlich von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft übernommen wird. Priorität erhalten Vorhaben unter Einbindung von kleinen und mittelständigen Unternehmen. Bei Projekten der Verbundforschung mit Großunternehmen werden je nach Risikoprofil wesentliche Eigenfinanzierungsbeiträge erwartet, so dass bezogen auf die Gesamtaufwendung der Anteil der öffentlichen Förderung unterhalb von 50% liegt.

Darüber hinaus können zur Bildung von Kompetenzzentren anwendungsorientierte Arbeitsgruppen unter Leitung von jüngeren, in der Forschung bereits erfahrenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gefördert werden. Hierbei sind insbesondere auch deutsche Wissenschaftler im Ausland angesprochen, die an eine Forschungseinrichtung in Deutschland zurückkehren wollen. Die Arbeitsgruppen sollen entweder bereits als kooperierender Partner in den o.g. Projekten der Verbundforschung bestimmte wissenschaftliche Fragestellungen bearbeiten oder eng mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft außerhalb einer öffentlichen Förderung kooperieren. Hierbei ist auch ein intensiver Personalaustausch zwischen wissenschaftlicher Einrichtung und Unternehmen wünschenswert. Es wird empfohlen, eine entsprechende Erklärung des kooperierenden Unternehmens der Projektskizze beizufügen.

Insgesamt sollte es den Mitarbeitern der Arbeitsgruppe ermöglicht werden, sich innerhalb des Projektzeitraums soweit zu qualifizieren, dass entweder in einem nachfolgenden Schritt die erzielten Ergebnisse im Rahmen eines gezielten Technologietransfers weiter verwertet werden können und/oder sich eine wissenschaftliche Karriere anschließt. Die jeweilig aufnehmende Hochschule oder Forschungseinrichtung stellt der Arbeitsgruppe die zur Durchführung des Projektes erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten (Grundausstattung an Laborfläche und sonstige Infrastruktur) zur Verfügung und unterstützt den Leiter / die Leiterin in allen Belangen. Darüber hinaus sollte nach Beendigung der BMBF-Förderung eine längerfristige strukturelle Absicherung des Forschungsschwerpunktes sichergestellt werden. Eine entsprechende Erklärung der aufnehmenden Einrichtung ist der vorzulegenden Projektskizze beizufügen.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner von Vorhaben der Verbundforschung sind verpflichtet ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf - ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) entnommen werden.

5. Art und Umfang der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse anteilig gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen der beantragten Projektkonzepte. Die Zuwendungen können für Personal- und Sachaufwand sowie für Geräteinvestitionen verwendet werden. Ausgeschlossen von der Förderung sind Bauinvestitionen.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Gemäß Haushaltsrecht wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Vorhaben der Verbundforschung von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU; zur Definition von KMU siehe http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm ) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7.Verfahren

7.1 Einschalten eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Durchführung der Fördermaßnahme hat das BMBF den
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Biologie
D-52425 Jülich
Tel.: 02461-61-4460;
Fax: 02461-61-2730
E-Mail: r.straub@fz-juelich.de
Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj

beauftragt. Dort sind weitere Informationen erhältlich.

Vordrucke für förmliche Anträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easyonline abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Auf die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" (auch für Vorhabenskizzen) wird hingewiesen.

7.2 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Das Verfahren ist zweistufig:

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen:

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 15. Januar 2008 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form - möglichst unter Nutzung von „easy“ - auf dem Postweg vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projekte können zunächst auf eine Förderdauer von bis zu 3 Jahren angelegt werden. Bei den Arbeitsgruppen kann bei erfolgreichem Projektverlauf geprüft werden, ob eine anschließende anteilige Weiterförderung möglich ist.

Projektskizzen ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen und sollten möglichst einen Umfang von bis zu 10 DINA4-Seiten, Schriftgröße Arial 11 nicht überschreiten:

  • Thema, innovativer Lösungsbeitrag und Ziele des Projektes. Die Ziele sollten dabei so formuliert sein, dass sie messbar sind und daher geeignet sind für die Evaluierung des Fortschritts des Projektes;
  • Stand der Forschung;
  • geplante Methodik;
  • beteiligte Partner sowie Art und Umfang der Zusammenarbeit;
  • Arbeitsplan im Zeitverlauf mit Meilensteinplanung, differenziert nach den Partnern;
  • Kostenplanung mit Darstellung der Eigenbeiträge der Partner;
  • Abschätzung der technischen und wirtschaftlichen Risiken;
  • Freedom to operate-Analyse in Bezug zur Patentlage;
  • Markt- und Wettbewerbsanalyse der verfolgten Themenschwerpunkte;
  • Verwertungsplan (wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Erfolgsaussichten, Nutzungsmöglichkeiten und Anschlussfähigkeit).

Darüber hinaus sind bei Projektskizzen für Arbeitsgruppen folgende Angaben beizufügen:

  • Kurzlebensverlauf der/des potenziellen Leiterin/Leiters der Arbeitsgruppe mit Nennung der wichtigsten einschlägigen Publikationen und ggf. Patente;
  • Darstellung der nachhaltigen Einbettung der Arbeitsgruppe in den Forschungs- und Lehrkontext der Einrichtung;
  • Erklärung der aufnehmenden FuE-Einrichtung zur Unterstützung der Arbeitsgruppe durch Bereitstellung der Grundausstattung sowie Erklärung über die längerfristige strukturelle Absicherung des Forschungsschwerpunktes;
  • Erklärung eines Unternehmens der gewerblichen Wirtschaft, in welcher Art und Umfang die Kooperation mit der Arbeitsgruppe geplant ist (ggf. mit Bezug zu einem weiteren bei der Fördermaßnahme eingereichten Projekt der Verbundforschung).

Es steht den Einreichern von Projektskizzen frei, im oben vorgegebenen Umfang weitere Angaben anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung des Vorhabens von Bedeutung sind. Die Unterlagen müssen selbsterklärend sein und eine Beurteilung ohne weitere Informationen sowie Recherchen zulassen. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.
Sämtliche Unterlagen zur Projektskizze sind in zweifacher kopierfähiger Vorlage und zusätzlich digitalisiert (auf CD) beim Projektträger Jülich, (Anschrift siehe 7.1.) einzureichen.

Kriterien für die Bewertung sind neben der Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen vor allem

  • Beitrag zu den Zielen des Förderschwerpunktes;
  • Neuheit, Originalität und Relevanz der Forschungsansätze unter besonderer Berücksichtigung der Interdisziplinarität;
  • Qualität, Umfang und Intensität der geplanten Zusammenarbeit entlang der Wertschöpfungskette;
  • wissenschaftliche und wirtschaftliche Verwertungspotenziale (u. a. Markt-, Umsatz- und Beschäftigungspotenziale);
  • Plausibilität der Kostenplanung inkl. Finanzierung der Eigenanteile sowie hierbei insbesondere die Mobilisierung von privaten Mitteln für FuE-Projekte;
  • Risikoteilung zwischen beantragendem Unternehmen, Projektpartnern und öffentlicher Hand.

Darüber hinaus werden bei den Arbeitsgruppen bewertet:

  • Wissenschaftliche Exzellenz und Qualifikation der Bewerberin/ des Bewerbers und ihre bzw. seine Eignung als eigenständiger Leiter/-in der Arbeitsgruppe;
  • Intensität und Qualität der Kooperation mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft;
  • Umfang und Bedeutung der Einbettung der Arbeitsgruppe in den Forschungs- und Lehrkontext der Einrichtung;
  • Perspektiven zur nachhaltigen Weiterführung der Arbeitsgruppe nach Ende der Förderung.

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das BMBF behält sich vor, externe Sachverständige in die Bewertung einzubeziehen. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.2.2 Verfahren für die zweite Stufe:

In einer zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten der als positiv bewerteten Projektskizzen durch den Projektträger aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung durch den Projektträger entschieden wird.

Aus der Vorlage der Bewerbungsunterlagen zur ersten und zweiten Stufe können keine Rechtsansprüche auf Förderung abgeleitet werden. Die o. g. Vorlagefristen gelten nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende oder unvollständige Bewerbungsunterlagen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Förderung der Vorhaben steht unter dem Vorbehalt, dass dem BMBF die dazu erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu §44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

7.3 Besondere Hinweise für Fachhochschulen

Sind Fachhochschulen im Rahmen des obigen Auswahl- und Entscheidungsverfahrens (vgl. Nummer 7.2) in den Verbundprojekten erfolgreich gewesen, besteht für sie die Möglichkeit für eine zusätzliche Förderung. Diese weitergehende Förderung kann für ein zusätzliches Forschungsprojekt einer "Qualifizierungs-/Profilierungsgruppe - Neue Technologien" beantragt werden. Thema und Inhalt dieses zweiten separaten Förderantrags müssen mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen. Das zusätzliche Forschungsprojekt muss aber weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen beinhalten und sich gleichzeitig wesentlich von Aufgabenstellungen des ursprünglichen Antrages unterscheiden, um inhaltliche Doppelungen auszuschließen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen müssen in beiden Anträgen überschneidungsfrei sein. Mit dieser zusätzlichen Förderung sollen im ausgeschriebenen Themenumfeld zusätzliches Forschungsprofil (z.B. Fachveröffentlichungen; Forschungsmarketing) und weitere Forschungskompetenz durch ein kleines Projektteam (Bachelor-/Masterabsolventen und/oder Promovenden) erarbeitet werden. Die Begutachtung und Förderentscheidung erfolgt BMBF-intern bzw. in Abstimmung mit den jeweiligen Projektträgern.

Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, ebenso wie die "Hinweise für die Erstellung von Projektvorschlägen" etc.) erhalten Sie beim BMBF, Referat 515 "Forschung an Fachhochschulen, Ingenieurnachwuchs, FIZ", Heinemannstr. 2 in 53173 Bonn (Telefon: 0228 / 99 57-3468) oder auf der Homepage des BMBF unter http://www.bmbf.de/de/1956.php.

8. Inkrafttreten

Die Förderrichtlinien treten mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 15.10.2007

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Warmuth