
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben für die Weiterentwicklung des Softwaresystems BaSys 4.0 in der Anwendung, Bundesanzeiger vom 19.03.2020
Vom 20. Februar 2020
Die Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben für die Weiterentwicklung des Softwaresystems BaSys 4.0 in der Anwendung vom 25. Juli 2018 (BAnz AT 22.08.2018 B6) wird geändert.
Mit der vorliegenden Änderungsbekanntmachung werden die Themenschwerpunkte aktualisiert, die Erklärung des KMU1-Status mit Skizzeneinreichung gefordert sowie zwei weitere Stichtage zur Einreichung von Projektskizzen bekannt gegeben.
1. In Nummer 2 wird der Absatz 5 wie folgt neu gefasst:
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Industrie 4.0 vorrangig mit folgenden Themen/Inhalten/Beiträgen:
2. In Nummer 3 wird der Absatz 3 wie folgt neu gefasst:
Der Zuwendungsempfänger bzw. Einreicher der Projektskizze erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung als KMU bzw. die Einstufung vorgesehener Projektpartner als KMU gemäß Anhang I AGVO bzw. KMU-Empfehlung der Kommission bereits mit der Einreichung der Projektskizze.
3. In Nummer 7.2.1 wird der Absatz 1 wie folgt neu gefasst:
In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger des BMBF bis spätestens
3. Call: 15. Juli 2020
4. Call: 31. Januar 2021
zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Diese Änderungen treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 20. Februar 2020
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Ute Bernhardt
1 - KMU = kleine und mittlere Unternehmen