Navigation und Service

Logo Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung der Förderrichtlinie „Umsetzung von Marketing Maßnahmen im Technologiefeld Umwelttechnologien“ im Rahmen der Initiative „Werbung für den Innovationsstandort Deutschland“

1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Deutschland hat in Europa und im weltweiten Vergleich eine herausragende Position in Wissenschaft, Forschung und Entwicklung. Deutsche Unternehmen sind Vorreiter in innovativen Produkten und „Made in Germany“ bürgt international für Qualität.

Dennoch entstehen neunzig Prozent des weltweiten Wissens außerhalb Deutschlands. Für Innovationen und hochwertige Arbeitsplätze in Deutschland ist es erforderlich, dieses weltweit vorhandene Wissen besser für den Standort Deutschland verfügbar zu machen. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, muss Deutschland zu einem Knotenpunkt in der weltweiten Wissensproduktion und deren Umsetzung werden. Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung unter der Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in einer verstärkten Internationalisierung des Forschungs- und Entwicklungsstandorts Deutschland ein wichtiges Ziel.

In diesem Rahmen sollen auch durch gezielte Marketingaktivitäten gemeinsam mit Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, FuE-Netzen und forschungsintensiven Unternehmen die Stärken des Standortes Deutschland im Bereich Forschung und Entwicklung international vermarktet werden. Dabei kommt den in der Hightech-Strategie der Bundesregierung definierten Technologiesektoren eine besondere Bedeutung zu.

Dabei werden folgende strategische, langfristige Ziele verfolgt:

  • Steigerung des Bekanntheitsgrads des FuE Standorts Deutschland sowie der Erfolge deutscher Forschungseinrichtungen bei der Auftragsforschung auf internationalen Märkten
  • Akquisition von Direktinvestitionen nach Deutschland

Für eine der ersten themenbezogenen Marketingmaßnahmen wurde der Bereich Umwelttechnologien ausgewählt. Mittelfristig sollen mit dieser Bekanntmachung folgende operationale Ziele erreicht werden:

  • Initiierung von Kooperationen zwischen deutschen und ausländischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen
  • Gewinnung internationaler Experten für die deutsche Forschung in prioritären Forschungs- und Technologiegebieten
  • Markterschließung im Sinne von Technologieanpassung und -transfer

Diese Bekanntmachung richtet sich an thematische Netzwerke aus dem Bereich der Umwelttechnologien, die für gezielte Marketingmaßnahmen zur Erschließung von strategischen Forschungspartnern, zur Akquise von FuE-Aufträgen, zur Rekrutierung von qualifiziertem Personal oder zur Vorbereitung der Markterschließung eine Förderung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung beantragen.
Partner aus deutschen universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen sollen sich in diesen Netzwerken zusammenschließen und gemeinsam ihre Forschungsaktivitäten im Bereich der Umwelttechnologien international vermarkten. Die geförderten Aktivitäten im Rahmen dieser Ausschreibung werden in eine Dachkampagne1 eingebunden.

1.2 Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert werden.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Vor dem Hintergrund der o.g. Darstellung sollen zielgruppen- und themenspezifische Marketingmaßnahmen gefördert werden, die in einer Gesamtkonzeption eines thematischen Netzwerks aus dem Bereich der Umwelttechnologien eingegliedert sind. Der Zusammenarbeit der verschiedenen Partner im FuE-Bereich, den jeweiligen besonderen wissenschaftlichen Fähigkeiten und der Wirtschaftskooperation kommt besondere Bedeutung zu. Im Rahmen der Marketingmaßnahmen sollen besondere Aspekte des Umweltschutzes und Umweltentlastung sowie der Nachhaltigkeit vertieft und möglichst von der Grundlagenforschung bis hin zur wirtschaftlichen Umsetzung insbesondere im Sinne von Systemlösungen behandelt werden.


Aus dem weiten Feld der Umwelttechnologien sollen insbesondere folgende thematische Teilbereiche im Rahmen dieser Fördermaßnahme abgedeckt werden:

  • Vermeidung/Verringerung von Treibhausgasemissionen
  • Luft- und Wasserreinhaltung
  • Entsorgungstechnologien, Abfall und Recycling
  • Sekundäre Rohstoffe und erneuerbare Rohstoffe
  • Bodensanierung und Flächenmanagement

Themen im Zusammenhang mit Energieproduktion werden wegen des Umfangs und der Eigenständigkeit dieser Themenfeldes durch diese Förderbekanntmachung nicht abgedeckt.

Im Rahmen der Initiierung von Kooperationen und Steigerung der Erfolge deutscher Einrichtungen können folgende zielgruppenspezifische Aktivitäten im Rahmen des Marketing- Gesamtkonzeptes gefördert werden:

  • Maßnahmen zur Selektion und gezielten Ansprache geeigneter ausländischer Netzwerke sowie Kooperationspartner im Bereich Umwelttechnik (z. B. Delegationsreisen, Partnering-Events, Workshops)
  • Präsentation des deutschen thematischen Netzwerks (z.B. Beteiligung an Fachmessen und Kongressen, Roadshows, Aufbau einer Internetpräsenz)
  • Marketingmaßnahmen zur Unterstützung des Auf- und Ausbaus eines eigenen strategischen internationalen Netzwerkes
  • Marketingmaßnahmen zur Unterstützung der Rekrutierung von qualifiziertem Personal für die deutsche Forschung
  • Durchführung von Direktmarketing Maßnahmen
  • Akquisition von anwendungsbezogenen FuE-Projekten mit ausländischen Unternehmen, die vornehmlich finanziell von ausländischer Seite getragen werden.

Im Rahmen dieser Bekanntmachung werden keine Maßnahmen zur Exportförderung unterstützt.

Die Durchführung der Marketingaktivitäten soll voraussichtlich im Zeitraum von 04/2008 bis 09/2009 erfolgen.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind ausschließlich thematische Netzwerke. Als Zuwendungsempfänger agiert dabei ein Vertreter dieses Netzwerkes. Dies können Forschungsorganisationen, staatliche und nicht-staatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere auch http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm sowie Verbände, Vereine und Stiftungen, jeweils mit Sitz in Deutschland, sein.

Forschungsorganisationen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die Beteiligung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - insbesondere KMU - am Netzwerk ist vorgesehen.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist die Eignung der Anträge bezüglich einer hohen Realisierungs- und Erfolgschance im Sinne der Ziele dieser Bekanntmachung.

Sind mehrere Akteure eines Netzes an der Marketingmaßnahme beteiligt, so haben diese ihre Zusammenarbeit folgendermaßen zu regeln: Einer der Akteure fungiert als bevollmächtigter Antragsteller; die anderen Akteure werden im Rahmen des gemeinsam zu stellenden Antrags über entsprechende Vereinbarungen (Kooperationserklärungen) mit dem bevollmächtigten Antragsteller eingebunden.
Es ist vorgesehen, die Maßnahme zu evaluieren. Im Rahmen dessen wird die Teilnahme der Antragssteller an einem Evaluierungsworkshop vorausgesetzt.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Für einen Zeitraum von 18 Monaten können im Rahmen der Förderbekanntmachung nicht rückzahlbare Zuschüsse bis maximal 100.000 EUR je Vorhaben für den Personal- und Sachaufwand gewährt werden. Das Internationale Büro im PT DLR wird dazu vom BMBF ermächtigt, mit den Antragstellern förderwürdiger Vorhaben einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abzuschließen.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Projekts - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Projektfinanzierung der Helmholtz-Zentren und bei der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten). Es wird erwartet, dass die Antragsteller eine Eigenbeteiligung von mindestens 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten, maximal 100.000 EUR, bereitstellen. Falls grundsätzlich keine Eigenleistungen erbringbar sind, kann bis zu 100 % gefördert werden.

Bei der Bemessung der Förderquoten ist unabhängig von den BMBF-Grundsätzen der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen zu berücksichtigen.

6. Verfahren

6.1 Abwicklung, fachliche Information und Beratung des Antragstellers

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF den

Projektträger des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) – Internationales Büro des BMBF und den Projektträger Umweltforschung und -technik
Heinrich-Konen- Straße 1
D-53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de/ ,
beauftragt.

Es wird empfohlen, zur Einholung weiterer Informationen und zur fachlichen Beratung mit den für diese Bekanntmachung zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeitern Kontakt aufzunehmen:

Dr. Marion Mienert
Tel.: 0228 3821-479,
Fax: 0228 3821-444
E-Mail: marion.mienert@dlr.de

Dr. Peter Sliwka
Tel.: 0228 3821-573,
Fax: 0228 3821-540
E-Mail: peter.sliwka@dlr.de

6.2 Vorlage von Förderanträgen

Interessenten reichen dem Internationalen Büro im PT DLR bis 15.01.2008 (Poststempel) in Schriftform einen Antrag (2-fach) von max. 10 Seiten DIN A4 (“Arial”, 11 Pkt, 1,5-zeilig) in deutscher Sprache ein. Darüber hinaus ist eine elektronische Version des Antrags auf einem geeigneten Speichermedium beizufügen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist.

Der Antrag muss folgende Gliederungspunkte aufweisen:

  1. Allgemeine Angaben zum Antragsteller und ggf. zu beteiligten Partnern (inklusive unterschriebener Kooperationsvereinbarungen)
  2. Formulierung der zu erreichenden Ziele in dem Zielgebiet / in den Zielregionen
  3. Darstellung bisheriger Kontakte und Kooperationen mit dem Zielgebiet bzw. Zielregionen
  4. Marketing-Gesamtkonzeption sowie geplante Einzelmaßnahmen
  5. Mittel- und langfristige Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen im Sinne der Ziele dieser Bekanntmachung
  6. Detaillierter Arbeits- und Zeitplan sowie ggf. Arbeitsteilung und Zusammenarbeit mit Dritten
  7. Strukturierter Finanzierungsplan mit Angaben zur eingesetzten Eigenleistung und zum Finanzierungsbedarf, gegliedert entsprechend den zulässigen Ausgabenarten (vgl. 5.)

Des Weiteren sind im Antrag folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Kurze Potentialanalyse und Festlegung von Alleinstellungsmerkmalen des eigenen Netzwerkes
  • Aussagen zum Forschungs- und Marktpotential des Zielgebietes bezüglich des Nutzens für das eigene Netzwerk
  • Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums/IPR
  • Vorschläge zur Evaluierung der eigenen Maßnahmen.

6.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Förderanträge werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt:

  • Wissenschaftlich-technologische Qualität des Netzwerkes und seiner Partner
  • Plausibilität, Originalität und Professionalität des Marketingkonzeptes und der Marketing Einzelmaßnahmen
  • Erwartete Wirkung des Marketingkonzeptes und der Marketing Einzelmaßnahmen
  • Realisierungschancen bzw. Erfolgsaussichten der Zielerreichung in Bezug auf den Arbeits- und Zeitplan

Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.

Mit den ausgewählten Antragstellern wird das Internationale Büro im PT DLR einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen. Der Beginn der Vorhabenlaufzeit liegt voraussichtlich im zweiten Quartal 2008. Die Vorhabenergebnisse sind voraussichtlich im vierten Quartal 2009 im Rahmen eines Evaluierungs-Workshops vorzustellen.

7. Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung auf der BMBF Internetseite in Kraft.

Bonn, den 31.10.07
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Klaus Matthes

1

Die Einzelaktivitäten werden von einer Dachkampagne unter der Marke „Research in Germany - Land of Ideas“ flankiert, mit der für den FuE-Standort Deutschland in seiner Gesamtheit geworben wird. Hierunter fallen u.a. die Beteiligung an

BMBF

-Messegemeinschaftsständen auf ausgewählten Leitmessen der Umwelttechnologien, die Begleitung diverser Einzelaktivitäten, die Erstellung von Broschüren zum FuE-Standort Deutschland sowie ein Internetportal und begleitende PR Arbeit. Sowohl bei öffentlichen Auftritten als auch bei den im Zusammenhang mit der Maßnahme erstellten Marketingmaterialien muss erkennbar sein, dass es sich um ein Projekt der

BMBF

-Kampagne handelt (Verwendung der Wort-Bild Marke „Research in Germany - Land of Ideas“)