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Änderung der Bekanntmachung : Datum:

im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung und des Programm „Stärkung Deutschlands im Europäischen Forschungs- und Bildungsraum“ Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten zwischen Deutschland und den Westbalkanstaaten (WBC2019), Bundesanzeiger vom 20.03.2020

Vom 18.02.2020

Die Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung und des Programms „Stärkung Deutschlands im Europäischen Forschungs- und Bildungsraum“ − Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten zwischen Deutschland und den Westbalkanstaaten (WBC2019) vom 14. November 2019 (BAnz AT 04.12.2019 B4) wird geändert.

Der letzte Absatz in Nummer 3 – Zuwendungsempfänger – wird geändert:

Die Konsortialpartner aus den Westbalkanstaaten können als Letzt-Zuwendungsempfänger im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung ebenfalls Bundeszuwendungen aufgrund einer Weiterleitung nach den Regelungen zu Nummer 12 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 BHO erhalten. Der deutsche Projektkoordinator und Zuwendungsempfänger (Erst-Zuwendungsempfänger) erhält in diesem Fall eine Zuwendung einschließlich der Zuwendung, welche an den Letzt-Zuwendungsempfänger weitergeleitet werden soll. Eine Weiterleitung der Zuwendung ist gemäß der Verwaltungsvorschrift Nummer 13a.2 zu den §§ 44 BHO nicht möglich für Zuwendungsempfänger, deren Bemessungsgrundlage die zuwendungsfähigen projekt­bezogenen Kosten sind.

Die sonstigen Regelungen gelten unverändert weiter.

Die Änderung der Bekanntmachung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 18. Februar 2020

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Stefan Kern