Navigation und Service

Logo Bundesministerium für Bildung und Forschung

Änderung der Bekanntmachung : Datum:

Änderung der Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für die IKT-Forschung von deutschen Verbundpartnern im Rahmen des europäischen EUREKA-Clusters ITEA 3

Vom 20.04.2020

Die Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für die IKT-Forschung von deutschen Verbundpartnern im Rahmen des europäischen EUREKA-Clusters ITEA 3 vom 12. März 2018 (BAnz AT 26.03.2018 B3) wird geändert.

Mit der vorliegenden Änderungsbekanntmachung werden die Themenschwerpunkte aktualisiert und die Förderung von ITEA-Vorhaben in EUREKA Inter-Cluster Calls ergänzt.

  1. In Nummer 1.1 wird Absatz 3 wie folgt neu gefasst:
    „Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat diese Entwicklung erkannt und beteiligt sich am europäischen Cluster ITEA 3 „European Leadership in Software-intensive Systems and Services“ im Rahmen der Forschungsinitiative EUREKA. Das strategische Ziel des Clusters ist es, die europäische Position im Bereich der eingebetteten Software-intensiven Systeme und Dienste zu stärken und dabei die Potenziale in Industrie und Forschung aus den beteiligten Ländern zu bündeln. In ITEA 3 werden darüber hinaus besonders Projekte gefördert, die bei der weltweiten Standardisierung im Bereich der Software-intensiven Systeme und Dienste unterstützen. Das BMBF kann sich darüber hinaus an EUREKA Inter-Cluster Calls beteiligen, an denen ITEA 3 Anteil hat. Inter-Cluster Calls sind darauf ausgerichtet, Cluster-übergreifend aktuelle FuE-Themen, wie zum Beispiel Künstliche Intelligenz, in europäischer Zusammenarbeit zu bearbeiten.“
  2. In Nummer 2 wird Absatz 3 wie folgt neu gefasst:
    „Gefördert werden FuE-Vorhaben vorrangig zu folgenden Themen:
    – Software Engineering,
    – Digitalisierung und softwareintensive eingebettete Systeme (Cyber Physical Systems),
    – Datentechnik und datengetriebene Systeme,
    – Prozess- und Systemsimulation,
    – Usability,
    – Softwareverlässlichkeit, -qualität und -sicherheit,
    – Parallelisierung und verteilte Systeme,
    – Künstliche Intelligenz.“
  3. In Nummer 7.2.1 wird ein neuer Absatz eingefügt:
    „Im Rahmen von EUREKA Inter-Cluster Calls werden Projektvorschläge nur einmal bewertet. Es gilt analog das vorstehend unter Schritt 1 beschriebene Verfahren (PO-Phase). Schritt 2 der ersten Verfahrensstufe (FPP-Phase) entfällt bei Inter-Cluster Calls. Projektskizzen werden über zentrale Online-Tools, die auf der ITEA-Homepage13 veröffentlicht werden, eingereicht.“
  4. In Nummer 7.2.2 wird Absatz 2 wie folgt neu gefasst:
    „Voraussetzung für die Förderung eines Projektvorschlags durch das BMBF ist ein erteiltes ITEA-Label oder im Fall von Inter-Cluster Calls ein themenspezifisches Label.“

Diese Änderungen der Richtlinie treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 20. April 2020

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Ute Bernhardt

- https://itea3.org/