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Änderung der Bekanntmachung : Datum:

Änderung der Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für „Digitale FortschrittsHubs Gesundheit“ im Förderkonzept Medizininformatik, Bundesanzeiger vom 25.05.2020

Vom 05.05.2020

Die Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für „Digitale FortschrittsHubs Gesundheit“ im Förderkonzept Medizininformatik vom 4. Februar 2020 (BAnz AT 28.02.2020 B4) wird wie folgt geändert:

  1. In Nummer 1.1 Absatz 4 wird in Zeile 7 folgende Formulierung ergänzt:
    Vor dem Hintergrund der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelösten Pandemie werden zudem Beiträge zu Infektionsforschung und/oder pandemischer Ausbreitung begrüßt.
  2. In Nummer 2 Absatz 4 wird in Zeile 6 folgende Formulierung ergänzt:
    Zudem werden vor dem Hintergrund der durch SARS-CoV-2 ausgelösten Pandemie auch die Behandlung von Fragestellungen der Infektiologie und/oder pandemischen Ausbreitung begrüßt.
  3. In Nummer 7.2.1 wird die Zeile 3 wie folgt neu gefasst:
    bis spätestens 28. Juli 2020

Diese Änderung tritt am Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 5. Mai 2020

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
E. Nourney