
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für „Digitale FortschrittsHubs Gesundheit“ im Förderkonzept Medizininformatik, Bundesanzeiger vom 25.05.2020
Vom 5. Mai 2020
Die Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für „Digitale FortschrittsHubs Gesundheit“ im Förderkonzept Medizininformatik vom 4. Februar 2020 (BAnz AT 28.02.2020 B4) wird wie folgt geändert:
Diese Änderung tritt am Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 5. Mai 2020
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
E. Nourney