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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung des Programms „Perspektive Berufsabschluss“

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert aus Bundesmitteln und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Rahmen der ESF Förderperiode 2007 - 2013 das Programm „Perspektive Berufsabschluss“ mit den beiden Förderinitiativen „Regionales Übergangsmanagement“ und „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“.

Mit den Förderinitiativen wird der Tatsache Rechnung getragen, dass zum erfolgreichen Einstieg Jugendlicher und junger Erwachsener mit besonderem Förderbedarf (Benachteiligte) in Ausbildung und ihrer dauerhaften Integration in das Beschäftigungssystem sowohl präventive Fördermaßnahmen zum Erreichen von Bildungs- und Berufsabschlüssen als auch reintegrative Maßnahmen zur nachträglichen Qualifizierung und zum Nachholen von Berufsabschlüssen notwendig sind.

Mit dem Programm „Perspektive Berufsabschluss“ soll der Anteil von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne beruflichen Abschluss nachhaltig gesenkt und deren Zukunftschancen verbessert werden. Um die Chancen auf eine gelingende Integration in berufliche Ausbildung und nachhaltige Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu erhöhen, muss gezielte Förderung deshalb schon frühzeitig einsetzen, auf das Verhindern von Brüchen im Bereich der Systemübergänge hinwirken und so flexibel gestaltet sein, dass sie auch das beschäftigungsbegleitende Nachholen beruflicher Abschlüsse für Un- und Angelernte als 2. Chance ermöglicht. Damit werden andere Fördermaßnahmen des Bundes (wie z.B. JOBSTARTER, Kompetenzagenturen) und der Bundesagentur für Arbeit sinnvoll ergänzt.

Das BMBF greift die Empfehlungen des Innovationskreises Berufliche Bildung (IKBB) zur Optimierung des Übergangsmanagements Schule – Ausbildung und zur Nachqualifizierung junger Erwachsener auf und strebt mit dem Programm strukturelle Weiterentwicklungen und eine Verbesserung der beruflichen Integrationsförderung zur Schaffung von Ausbildungschancen für alle an. Grundlage des neuen Förderprogramms bilden Ergebnisse und Erfahrungen des ausgelaufenen Programms „Kompetenzen fördern - Berufliche Qualifizierungen für Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf (BQF-Programm)“ sowie die vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) betreuten Modellvorhaben zur „Berufsbegleitenden Nachqualifizierung“. Die im Rahmen dieser Programme entwickelten und erprobten Förderinstrumente z. B. in den Handlungsfeldern „Übergangsmanagement“, „Berufliche Nachqualifizierung“ und „Regionale Netzwerkbildung“ sind bei der Durchführung des neuen Förderprogramms als Standards zu berücksichtigen und ggf. weiterzuentwickeln. ( http://www.kompetenzen-foerdern.de/ , Schriftenreihe des BMBF zum BQF-Programm).

Mit den Förderinitiativen wird eine effektivere zielgruppenbezogene Förderung im Sinne einer strukturellen Weiterentwicklung angestrebt. Besonderes Gewicht wird auf die Stärkung der betrieblichen1 Orientierung und der individuellen bedarfsgerechten Förderung sowie auf die Verbesserung der Aus- und Weiterbildungschancen von Jugendlichen mit Migrationshintergrund gelegt. Damit ist nicht die Evaluierung einzelner (gesetzlich geregelter) Förderinstrumente gemeint.

Die Förderinitiativen werden gesondert wissenschaftlich begleitet. Aufgabe der wissenschaftlichen Prozessbegleitung ist es, die zu fördernden Vorhaben bei der Umsetzung fachlich und praxisnah zu beraten und zu unterstützen sowie eine bundesweite Vernetzung sicherzustellen. Die wissenschaftliche Prozessbegleitung sichert die Verallgemeinerbarkeit und die Übertragbarkeit der Ansätze auf andere Regionen sowie den programmbegleitenden Transfer und wird die Vorhaben bei der Entwicklung von Nachhaltigkeitsstrategien unterstützen.

Das Förderprogramm „Perspektive Berufsabschluss“ wird im Sinne der ESF-Förderung evaluiert.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der Standardrichtlinien für Anträge auf Ausgabenbasis, der Standards des BMBF und der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die finanzielle Beteiligung des Europäischen Sozialfonds erfolgt auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999, der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 betreffend den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1784/1999 und der VERORDNUNG (EG) Nr. 1828/2006 DER KOMMISSION vom 8. Dezember 2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.

Die Beteiligung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Operationellen Programms des Bundes durch die Europäische Kommission.

2. Gegenstand der Förderung

Die Intention des Programms „Perspektive Berufsabschluss“ ist es, das regionale Übergangsmanagement zur Förderung Jugendlicher mit besonderem Förderbedarf (wie z.B. lernbeeinträchtige Jugendliche, sozial benachteiligte Jugendliche, Jugendliche ohne Hauptschulabschluss, Migrantinnen und Migranten) zu optimieren und die Möglichkeiten der abschlussbezogenen Nachqualifizierung für an- und ungelernte junge Erwachsene mit und ohne Migrationshintergrund stärker zu nutzen.

Förderinitiative 1: „Regionales Übergangsmanagement“

Regionales Übergangsmanagement im Sinne dieses Programms ist eine räumliche Konzentration von unterschiedlichen interagierenden Akteuren, deren gemeinsames Ziel es ist, durch Kooperation und Bündelung ihrer Potenziale bestmögliche Qualifizierung von Jugendlichen mit Förderbedarf am Übergang Schule in Ausbildung zu erreichen und so langfristig die Zahl Jugendlicher ohne Berufsabschluss deutlich zu senken. Akteure eines solchen Netzwerkes sind vor allem die Einrichtungen der kommunalen Selbstverwaltung, allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Betriebe, Kammern, Träger der Arbeitsförderung, Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende u.a. Wie die Erfahrungen aus dem BQF-Programm gezeigt haben, ist die Wahrnehmung der koordinierenden Verantwortung vor Ort durch die kommunalen Entscheidungsträger wichtig, um eine nachhaltige Wirkung dieser Kooperation zu erreichen.

Gefördert werden Vorhaben, die vorhandene regionale Ansätze bzw. Strategien unter Einbindung der relevanten regionalen Akteure weiterführen und zukunftsweisende Perspektiven zur Verbesserung des Übergangsmanagements beinhalten. Bei der Auswahl der zu fördernden Strategien werden sowohl die Entwicklungspotenziale und der Innovationsgehalt des Ansatzes als auch der bereits erreichte Entwicklungsstand der regionalen Zusammenarbeit berücksichtigt. Der Nachweis der entsprechenden strategischen Relevanz eines jeden Vorhabens ist deshalb bei der Beantragung vom Antragsteller zu führen. Außerdem sind Erfolgskriterien für das regionale Übergangsmanagement zu benennen und im Laufe der Förderung nachzuweisen.

Es wird als eine Voraussetzung betrachtet, dass die Region bereits über tragfähige Strukturen verfügt, die für einen nachhaltigen Erfolg der Kooperation und ein funktionierendes Übergangsmanagement erforderlich sind. Für die Verstetigung der Kooperation und für den Ausbau nachhaltiger Unterstützungsstrukturen ist es erforderlich, dass die Strategie von den relevanten Akteuren in der Region mitgetragen wird. Einzubeziehen sind hierbei z.B. auch die örtlich bestehenden Kompetenzagenturen. Regionale Strategien sollten auch das gesellschaftliche Engagement in der Region aufgreifen und mögliche branchenspezifische Aktivitäten nutzen.

Die berufliche Förderung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund ist durch die verstärkte Einbeziehung von Migrantenselbstorganisationen und Elternorganisationen zu unterstützen. Hierbei ist eine Kooperation auch mit den Jugendmigrationsdiensten zu gewährleisten. In Kooperation mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sollten Jugendintegrationskurse sowie berufsbezogene Sprachförderung einbezogen werden. Die Vermittlung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund in Ausbildung hat im Rahmen dieser Initiative einen hohen Stellenwert.

Die Förderinitiative setzt sich langfristig folgende Ziele:

  • Kooperation der Akteure zur Steigerung der Effektivität der Förderung und zur Erreichung von Transparenz in der regionalen Beratungs- und Angebotsstruktur,
  • Steigerung der regionalen Kohärenz und der Effektivität bedarfsorientierter Förderangebote und der Instrumente des Übergangsmanagements unter Berücksichtigung der Berufswahlprozesse,
  • Stärkung regionaler Gestaltungsmöglichkeiten für die Integration von Jugendlichen mit Förderbedarf.

Förderinitiative 2: „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“

Die abschlussbezogene Nachqualifizierung für gering Qualifizierte liegt auf einem quantitativ niedrigen Niveau. Um Fortschritte zu erreichen, müssen vorhandene Förderinstrumente von Unternehmen und Beschäftigten stärker genutzt werden.

Mit der Förderinitiative sollen Vorhaben gefördert werden, die

  • den Auf- und Ausbau auf Dauer ausgerichteter Unterstützungsstrukturen zur Beratung von Betrieben (auch KMU) sowie von an- und ungelernten jungen Erwachsenen mit und ohne Beschäftigung vorantreiben,
  • Konzepte für eine flexible, modulare und abschlussorientierte Nachqualifizierung von jungen Erwachsenen mit und ohne Migrationshintergrund auf der Basis bereits vorhandener und bewährter Kooperationsstrukturen regional angepasst implementieren und ggf. weiterentwickeln. Erfolgskriterien für das Gelingen des Projektansatzes sind zu benennen und im Laufe der Förderung nachzuweisen.

Durch ein strategisches und kooperatives Zusammenwirken der regional tätigen Arbeitsmarktakteure – insbesondere Kammern, Unternehmen, Unternehmensverbände, Gewerkschaften, Träger der Arbeitsförderung/Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Bildungsträger, kommunale/regionale Wirtschaftsförderung - sollen die vorhandenen Förderinstrumente stärker als bisher zur abschlussbezogenen Nachqualifizierung und erfolgreichen Teilnahme an der Externenprüfung in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen genutzt werden. Zu nennen sind hier z. B. der Arbeitsentgeltzuschuss für Arbeitgeber für die berufliche Qualifizierung Ungelernter (§ 235 c des SGB III), der Qualifizierungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer (§ 421o SGB III), Fördermöglichkeiten des § 16 Abs. 1 SGB II, Regelungen in Landesweiterbildungsgesetzen und Regelungen in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.

Eine strategische Ausrichtung von Konzepten auf branchenspezifische Ansätze, die über eine rein betriebliche Anpassungsqualifizierung hinausgehen, ist möglich.

Unternehmerinnen und Unternehmer, Personalverantwortliche sowie Personal- und Betriebsräte sollen für die zunehmende Bedeutung gut qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sensibilisiert und über Chancen der Nachqualifizierung zur Fachkräftegewinnung und die Möglichkeiten einer (betriebsorientierten) beschäftigungsbegleitenden modularen Nachqualifizierung besser informiert und bei Bedarf hierzu geschult werden. Hierbei sind insbesondere die Finanzierungsmöglichkeiten und möglichen Unterstützungsleistungen für betroffene Personen und Unternehmen aufzuzeigen. Auch Unternehmensinhaberinnen und -inhaber mit Migrationshintergrund sind gezielt in die regionalen Aktivitäten einzubeziehen.

Es ist darauf einzuwirken, dass auch nicht formale Qualifikationen, z. B. im Arbeitsprozess erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten und im Ausland erworbene Qualifikationen, als für den Erwerb eines Berufsabschlusses relevant anerkannt und ggf. zertifiziert werden können.

Die berufliche Förderung von jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund soll hierbei einen zentralen Stellenwert erhalten. Bei Durchführung und ggf. Entwicklung vorgeschalteter oder begleitender berufsbezogener Sprachförderung ist eine enge Kooperation mit dem BAMF erforderlich. Die Zusammenarbeit mit Jugendmigrationsdiensten und mit Migrantenselbstorganisationen ist zu gewährleisten.

Die Förderinitiative setzt sich langfristig folgende Ziele:

  • durch die gezielte Förderung abschlussorientierter beruflicher Nachqualifizierung die Anzahl insbesondere der jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss zu verringern,
  • das Thema Nachqualifizierung als Ziel in der Region nachhaltig zu verankern,
  • die abschlussorientierte Nachqualifizierung in der betrieblichen Weiterbildung und als Bestandteil betrieblicher Personalentwicklung (betrieblicher Weiterbildungskultur) zu etablieren,
  • die Entwicklung und den Einsatz modular konzipierter, flexibel gestalteter betriebsinterner bzw. betriebsnaher Formen der Nachqualifizierung voranzutreiben, die dem Bedarf von Unternehmen und den unterschiedlichen Lernbiografien und Voraussetzungen gering qualifizierter junger Erwachsener gerecht werden und Auswirkungen auf die Externenprüfung berücksichtigen.

3. Zuwendungsempfänger

Die Antragsberechtigung richtet sich je nach Förderinitiative des Programms. Die skizzierten Umsetzungsstrategien der Vorhaben müssen regional mit den relevanten Partnern abgestimmt sein.

Förderinitiative 1: „Regionales Übergangsmanagement“

Antragsberechtigt sind Kommunen (Gemeinden, kreisfreie Städte, Kreise) und kommunale Einrichtungen (auch beliehene Einrichtungen).

Förderinitiative 2: „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“

Antragsberechtigt sind

  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts;
  • Juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind.2

(Nachweise über die regionale Vernetzung und Verankerung sowie Zugangswege zu Unternehmen sind erforderlich).

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die Erfüllung der nachfolgend genannten Zuwendungsvoraussetzungen ist in den vorzulegenden Antragsunterlagen nachzuweisen.

Förderinitiative 1: „Regionales Übergangsmanagement“

Von dem Antragsteller wird ein Konzept für das regionale Übergangsmanagement erwartet, das im Wesentlichen folgende Elemente enthält:

  • eine Definition und Charakterisierung des bereits bestehenden Übergangsmanagements und die weiterführende Zielsetzung; der thematische und der regionale Fokus ist herauszuarbeiten und die beteiligten Akteure sind zu benennen;
  • einen Nachweis des bereits erreichten Entwicklungsstands der regionalen Kooperationsstruktur; dabei ist darzulegen und sicherzustellen, dass Weiterentwicklungen auf der Basis bereits „gesicherten Wissens“ erfolgen;
  • eine Darstellung der gegenwärtigen Stärken und Schwächen sowie der künftigen Entwicklungschancen und -risiken der Kooperation;
  • eine Definition der mittel- bis langfristigen Entwicklungsziele der regionalen Kooperation mit thematischen Schwerpunktsetzungen;
  • ein Handlungskonzept für die nächsten Jahre mit geplanten Strategien zur Sicherung der Nachhaltigkeit der Kooperationsentwicklung;
  • einen Nachweis (LOI) über die verbindliche arbeitsteilige Einbindung der regionalen Akteure mit institutioneller Verantwortung; die geplanten Aktivitäten im Rahmen des Gesamtkonzeptes und die Instrumente regionaler Steuerung müssen dargelegt werden;
  • eine Berücksichtigung des Gender Mainstreaming bei der inhaltlichen Schwerpunktsetzung der Förderangebote;
  • eine nachweisliche Berücksichtigung von migrationsspezifischen Ansätzen im Sinne des Cultural Mainstreaming bei der Entwicklung regional abgestimmter Förderangebote;
  • einen Aktionsplan für die regionale Öffentlichkeitsarbeit.

Förderinitiative 2: „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“

Von dem Antragsteller wird ein Konzept mit einer Umsetzungsstrategie für die regionale Implementierung modular aufgebauter und abschlussbezogener Nachqualifizierungsansätze erwartet, das im Wesentlichen folgende Elemente enthält:

  • eine kurze Situationsanalyse zu den regionalen Qualifizierungsbedarfen, insbesondere für an- und ungelernte junge Erwachsene, Diagnose und Darstellung des Handlungsbedarfes unter Berücksichtigung von laufenden Aktivitäten;
  • die Definition der mittel- bis langfristigen Entwicklungsziele; die Zieldefinition sollte auf der Situationsanalyse aufbauen und ein ambitioniertes, aber dennoch realistisches Zielszenario enthalten;
  • ein Handlungskonzept für die nächsten Jahre mit geplanten Strategien zur Sicherung der Nachhaltigkeit der Kooperationsentwicklung;
  • eine Darstellung der beabsichtigten regionalen Kooperationsstrukturen zur Einbindung der beteiligten Akteure (Funktion und Aufgaben); dabei ist insbesondere darzulegen, wie die Prozesssteuerung und die Umsetzung der geplanten Aktivitäten im Rahmen des Gesamtkonzeptes erfolgen sollen und welche Instrumente zum Einsatz kommen;
  • die Nennung der Kooperationspartner und strategischen Partner; neben den Agenturen für Arbeit und den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind insbesondere Entscheidungsträger von Unternehmen, Einrichtungen der kommunalen/regionalen Wirtschaftsförderung, Sozialpartner, Kammern, Unternehmerverbände, zielgruppenspezifische Netzwerke und regionale Bildungsträger in ein strategisches Netzwerk einzubinden;
  • die verbindliche arbeitsteilige Einbindung der Kooperationspartner ist über Letter of Intent (LOI) nachzuweisen;
  • eine Berücksichtigung des Gender Mainstreaming bei der inhaltlichen Schwerpunktsetzung der Förderangebote;
  • eine nachweisliche Berücksichtigung von migrationsspezifischen Ansätzen im Sinne des Cultural Mainstreaming bei der Entwicklung abgestimmter Förderangebote;
  • einen Aktionsplan für die regionale Öffentlichkeitsarbeit.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100% gefördert werden können. Kofinanzierung ist nicht erforderlich.

Bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen projekt-/vorhabenbezogenen Ausgaben sind die unter https://foerderportal.bund.de/easyonline abrufbaren Richtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis - AZA - (Vordruck 0027) zu beachten. In Ergänzung hierzu können auch Ausgaben für die Organisation, Durchführung und Dokumentation von Veranstaltungen in Ansatz gebracht werden.

Hinweis: Pauschalbeträge und evtl. kalkulatorische Kosten sind bei diesen Vorhaben nicht zuwendungsfähig.

Erläuterungen und weitere Bestimmungen zu einzelnen Ausgaben:

  • Für Leistungen, die der Zuwendungsempfänger selbst nicht erbringen kann, können Aufträge vergeben werden. Die Gesamthöhe der Aufträge an Dritte muss deutlich unter den eigenen beabsichtigten Leistungen des Zuwendungsempfängers liegen und muss weniger als 50% der Zuwendungssumme betragen.
  • Im Finanzierungsplan können Ausgaben für den Aufbau und die kontinuierliche Pflege einer eigenen Internetpräsenz in einer Höhe von maximal 5.000 Euro in Ansatz gebracht werden. Bestehende Angebote sind hierbei zu nutzen und weiterzuführen. Der Internetauftritt muss der Unterstützung des Förderprogramms dienen.
  • Die Programmevaluation und wissenschaftliche Begleitung der Förderinitiative 1: „Regionales Übergangsmanagement“ und der Förderinitiative 2: „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ erfolgen durch die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung beauftragten wissenschaftlichen Einrichtungen.

Die Förderung der Vorhaben kann für einen Zeitraum vom 01.04.2008 bis längstens zum 31.03.2012 gewährt werden.

Eine Weiterleitung der Zuwendung an Dritte ist nicht möglich.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Bei Zuwendungen an Gebietskörperschaften werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) zum Bestandteil des Zuwendungsbescheides.

Verpflichtung zur Unterstützung der Wissenschaftlichen Begleitung und zum Transfer sowie Hinweispflicht auf öffentliche Förderung:

  • Zuwendungsempfänger verpflichten sich zur Zusammenarbeit mit der wissenschaftlichen Programmbegleitung und zur Unterstützung bei Erhebungen der Programmevaluation und des Programmmonitorings.
  • Zuwendungsempfänger verpflichten sich zur Teilnahme am programmweiten Transfer und zur Unterstützung der programmbegleitenden Öffentlichkeitsarbeit. Die Teilnahme an jeweils einer zweitägigen Veranstaltung pro Halbjahr sowie an der Auftaktveranstaltung und an einer zweitägigen Programmabschlusskonferenz im ersten Quartal 2012 ist einzuplanen.
  • Zuwendungsempfänger verpflichten sich, auf die finanzielle Förderung durch den Bund ausdrücklich und in geeigneter Weise hinzuweisen.

Darüber hinaus finden auf Grund der ESF-Kofinanzierung die einschlägigen ESF-Bestimmungen Anwendung.

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger
beauftragt:

Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (PT-DLR)
für das Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bildungsforschung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Ansprechpartner/in:
Dr. Hans-Peter Albert
Tel.: 0228/3821 - 315
E-Mail: hans-peter.albert@dlr.de

Dr. Manuela Martinek
Telefon: 0228/3821 - 313
E-Mail: manuela.martinek@dlr.de
Telefax: 0228/3821-323

Dort können Auskünfte zu Fragen der Projektförderung eingeholt werden.

Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen sowie die Vordrucke für förmliche Förderanträge können abgerufen werden unter https://foerderportal.bund.de/easyonline

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (PT-DLR) unter dem Kennwort Programm: „Perspektive Berufsabschluss“ bis spätestens 18. Februar 2008, 16.00 Uhr zunächst Projektskizzen (in Orientierung an dem elektronischen Antragssystem „easy“) in schriftlicher Form auf dem Postweg vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Das BMBF behält sich vor, die jeweils betroffenen Länder über die eingereichten Skizzen zu informieren und um eine Stellungnahme zu bitten.

Die Projektskizzen sind wie folgt zu gliedern:

  • maximal 10 Seiten (DIN A4, 1,5-zeilig, Schriftgröße 11),
  • entsprechend der Standardinhalte zur Vorhabenbeschreibung (siehe Standardrichtlinien zu AZA 6, Abschnitte I-VI),
  • kurze Darstellung des regionalen, auf die jeweilige Förderinitiative bezogenen Sachstands (einschließlich der Finanzierung) und der regionalen Bedarfe,
  • Nachweis bestehender und zukünftiger Kooperationspartnerschaften (spezifizierend),
  • Definition von Entwicklungsbedarfen und Innovationsfeldern (Schwerpunktsetzungen),
  • Arbeits- und Zeitplan,
  • Angaben zur Höhe der Ausgaben des Vorhabens, wobei Personalausgaben und strukturierte Sachmittelausgaben gesondert auszuweisen sind,
  • falls Eigen- oder Drittmittel eingebracht werden sollen, sind diese gesondert auszuweisen,
  • Berücksichtigung der unter Nummer 4 aufgeführten Zuwendungsvoraussetzungen.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung der Wissenschaftlichen Begleitung und gegebenenfalls externer Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Beitrag des geplanten Vorhabens zur Erreichung der Zielvorstellungen der jeweiligen Förderinitiative.
  • Verzahnung des geplanten Vorhabens mit den regionalen Unterstützungsstrukturen und Grad der Einbezogenheit der relevanten Akteure.
  • Vorerfahrungen des Antragstellers und Entwicklungsstand der bestehenden Kooperations-, Angebots- und Unterstützungsstrukturen.
  • Vorhandensein von Fach- und Methodenkompetenz.
  • Migrations- und geschlechtersensible Ausrichtung des Konzeptes.
  • Nachvollziehbare Finanzplanung.
  • Tragfähige Perspektive zur Verstetigung des favorisierten Konzeptes (Nachhaltigkeit).

Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert einen förmlichen Förderantrag unter Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Die Laufzeit der Vorhaben beträgt maximal vier Jahre. Frühester Vorhabenbeginn ist der 01.04.2008.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie den §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 10.01.2008

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Peter Munk

1

Der Begriff „Betrieb“ umfasst Unternehmen der Wirtschaft sowie vergleichbare Einrichtungen außerhalb der Wirtschaft , insbesondere des öffentlichen Dienstes und der freien Berufe.

2

Bildungsträger müssen nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung zertifiziert sein.