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Zweite Änderung der Bekanntmachung : Datum:

im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zum Europäischen Forschungsraum Richtlinie zur Förderung des Auf- und Ausbaus nachhaltiger Netzwerke mit Partnern in den EU 13 Staaten (ERA Fellowships – Science Management), Bundesanzeiger vom 26.08.2020

Vom 20.08.2020

Die Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zum Europäischen Forschungsraum – Richtlinie zur Förderung einer Maßnahme zum Auf- und Ausbau nachhaltiger Netzwerke mit Partnern in den EU 13 Staaten (ERA Fellowships – Science Management) vom 2. April 2019 (BAnz AT 17.04.2019 B4), die mit Bekanntmachung vom 17. Juni 2019 (BAnz AT 25.06.2019 B7) geändert worden ist, wird infolge der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie geändert.

1.
Nach Nummer 1.1 Absatz 2 wird folgender Satz eingefügt:
„Ein Nachholen von Gastaufenthalten in Teilen oder als Ganzes bis Ende 2021 sowie die Teilnahme an der Campuswoche 2021 wird infolge der COVID-19-Pandemie ermöglicht.“

2.
In Nummer 1.1 Absatz 3 Satz 2 wird der zweite Satzteil wie folgt geändert:
„…; die zweite Campuswoche findet 2021 (Campuswoche 2) statt.“

3.
In Nummer 1.1 Absatz 3 wird Satz 4 wie folgt geändert:
„Die Teilnahme an der zweiten Campuswoche ist erwünscht.“

4.
In Nummer 2 Absatz 4 Satz 4 wird die Angabe „31. Oktober 2020“ durch die Angabe „31. Dezember 2021“ ersetzt.

5.
In Nummer 2 wird der Absatz 5 wie folgt geändert:
„Die Laufzeit der geförderten Vorhaben inklusive zweier Theoriewochen beträgt maximal 23,5 Monate; die Vorhaben beginnen frühestens am 15. Januar 2020 und sollen spätestens bis zum bis 31. Dezember 2021 beendet sein.“

6.
In Nummer 4 wird der Absatz 2 wie folgt geändert:
„Die Teilnahme an der zweiten Campuswoche ist erwünscht.“

7.
In Nummer 7.1 werden die genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in Bezug auf den administrativen Ansprechpartner wie folgt geändert:
„Administrative Ansprechpartner:
Stefan Küster
Telefon: +49 2 28/38 21-22 61
Telefax: +49 2 28/38 21-16 49
E-Mail: stefan.kuester@dlr.de

Die sonstigen Regelungen gelten unverändert weiter.

Die Änderung der Bekanntmachung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 20. August 2020

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Sandra Gundlach