Dritte Änderung der Bekanntmachung : Datum:
Dritte Änderung der Richtlinie zur Förderung von Prämiengutscheinen und Beratungsleistungen im Rahmen des Bundesprogramms „Bildungsprämie“, Bundesanzeiger vom 27.08.2020
Vom 12.08.2020
Die Richtlinie zur Förderung von Prämiengutscheinen und Beratungsleistungen im Rahmen des Bundesprogramms Bildungsprämie vom 9. Mai 2014 (BAnz AT 22.05.2014 B2), die zuletzt durch die Bekanntmachung vom 9. Juni 2017 (BAnz AT 20.06.2017 B3) geändert worden ist, wird geändert:
1.
In Nummer 4.2 Prämiengutschein – Antragstellung wird der letzte Satz wie folgt geändert:
Der Antrag auf Erstattung wird bis spätestens zum 31. Dezember 2022 gestellt.
2.
In Nummer 7.3.1 „Antrag auf Erstattung von Beratungsleistungen“ wird Satz 1 wie folgt geändert:
Die Laufzeit der Förderung für die Beratungsleistungen beginnt am 1. Juli 2014 und endet am 31. Dezember 2021.
3.
In Nummer 7.3.2 „Antrag auf Erstattung der Prämiengutscheine“ wird Satz 1 wie folgt geändert:
Anträge auf Erstattung der Prämiengutscheine können jederzeit im Zeitraum vom 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2022 gestellt werden.
4.
Inkrafttreten
Diese Änderung der Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 12. August 2020
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Peter Thiele