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Bekanntmachung : Datum:

des Förderschwerpunkts „Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern bei der privaten IT-Sicherheit“ zur thematischen Ausgestaltung der Förderrichtlinie „Forschung Agil“, Bundesanzeiger vom 28.09.2020

Vom 16.09.2020

1 Gegenstand der Förderung

Die Digitalisierung ist ein prägender Faktor aller gesellschaftlichen Bereiche sowohl im privaten, im unternehmerischen als auch im staatlichen Umfeld geworden. Neue Technologien eröffnen neue Interaktionsformen, neue Gestaltungsräume gesellschaftlichen Zusammenlebens und nicht zuletzt neue Geschäftsfelder. So haben beispielsweise Text- und Sprachnachrichtendienste das Kommunikationsverhalten radikal verändert, soziale Netzwerke kanalisieren gesellschaftliche Strömungen und eine steigende Anzahl von Startups entwickelt neue digitale Dienstleistungen. Gemeinsam ist dieser aktuellen und zukünftigen Entwicklung, dass große Mengen von Daten verarbeitet und gespeichert werden. Aufgrund der Durchdringungstiefe digitaler Dienste bei Endverbrauchern sind diese Daten häufig personenbezogen bzw. personenbeziehbar. Ein Verlust oder ein Öffentlichwerden kann für Betroffene problematisch beispielsweise in Bezug auf die berufliche Entwicklung sein. In einer modernen Gesellschaft ist eine Abkehr von der Digi­talisierung jedoch nicht denkbar; ganz im Gegenteil soll und wird die Digitalisierung weitere Bereiche durchdringen.

Diverse Datenlecks der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es ausgesprochen schwierig ist, die vorgehaltenen Daten umfassend zu schützen. Oft waren mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen oder fehlerhaft konfigurierte Systeme die Ursache. In vielen Fällen waren auch schwache bzw. wiederverwendete Passwörter oder nicht gewartete Software der Benutzerinnen und Benutzer ursächlich. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass viele Bürgerinnen und Bürger nicht hinreichend informiert und vorbereitet sind, um komplexen Anforderungen an IT-Sicherheit gerecht zu werden und Folgen für den Schutz privater Daten abzuschätzen. Berichte über Datenlecks und den Missbrauch von persönlichen Daten verringern zudem das Vertrauen in digitale Anwendungen auf problematische Weise, wie es beispielsweise im Rahmen der Diskussion um die Corona-Warn-App deutlich wurde: Trotz eines von der Fachwelt als sicher und datenschutzkonform bewerteten Konzepts waren massive Anstrengungen notwendig, um Bürgerinnen und Bürger von der App zu überzeugen. All dies macht deutlich, dass Bürgerinnen und Bürger mehr Unterstützung bei der privaten IT-Sicherheit benötigen – insbesondere auch von innovativen Diensten und Produkten – um selbstbestimmt und sicher mit digitalen Technologien, Anwendungen und Systemen umgehen zu können.

Gegenstand der Förderung ist die Erforschung und Entwicklung von Methoden und Werkzeugen, um Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung ihrer privaten IT-Sicherheit und dem Schutz ihrer privaten Daten zu unterstützen. Dies umfasst sowohl Fragen zu konkreten, wirksamen und nachvollziehbaren Sicherheitsmechanismen als auch Hilfestellungen bei der Bewertung von Produkten und Dienstleistungen unter Sicherheits- und Datenschutzgesichtspunkten. Forschungsvorhaben sollen eine technologische Ausrichtung haben und die Fragestellung ganzheitlich betrachten. Neben der technologischen Entwicklung sollen die Vorhaben daher:

  • den Einfluss sozialwissenschaftlicher Effekte berücksichtigen,
  • eine passgenaue, aussagekräftige Evaluation beinhalten sowie
  • eine klare Verwertungsperspektive, über die Wissenschaft hinaus, aufzeigen.

Geeignete Partizipationsformate, die Bürgerinnen und Bürger in das Vorhaben einbeziehen, werden bei der Begutachtung positiv berücksichtigt. Antragsteller müssen außerdem darlegen, wie die Projektergebnisse nachhaltig auch über das Projektende hinaus zur privaten IT-Sicherheit oder dem Datenschutz von Bürgerinnen und Bürgern beitragen. Im Rahmen der Bekanntmachung werden vorzugsweise interdisziplinäre Verbünde gefördert.

2 Verfahren

Eine Förderung erfolgt im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Maßnahme „Forschung Agil“ vom 4. Juni 2019 (BAnz AT 19.06.2019 B3).

2.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen und sonstige Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme „Forschung Agil“ hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger Kommunikationssysteme; IT-Sicherheit
Steinplatz 1
10623 Berlin

Ansprechpartner ist Jan-Ole Malchow
Telefon: 030/310078-386
Telefax: 030/310078-247
E-Mail: Jan-Ole.Malchow@vdivde-it.de


Internet: https://www.forschung-it-sicherheit-kommunikationssysteme.de/foerderung/bekanntmachungen/forschung-agil

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer, geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können beim Projektträger angefordert sowie unter folgender Adresse abgerufen werden: www.vdivde-it.de/projektfoerderung/dokumente-fuer-die-projektfoerderung

2.2 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe ist dem PT VDI/VDE Innovation und Technik GmbH bis spätestens zum 4. Dezember 2020 eine Projektskizze vom Verbundkoordinator aus Gesamtvorhabensicht in elektronischer Form unter https://foerderportal.bund.de/easyonline in deutscher Sprache vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Anträge, die nach dem oben ange­gebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

3 Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 16. September 2020

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Heike Prasse