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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung im thematischen Schwerpunkt „Innovationspolitische Handlungsfelder für die nachhaltige Entwicklung“ im Rahmen der Innovations- und Technikanalyse

1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die nachhaltige Entwicklung Deutschlands ist eine dauerhafte Aufgabe für Politik und Gesellschaft, um angesichts wachsender ökologischer, ökonomischer und sozialer Herausforderungen eine integrierte, global gerechte und auf zukünftige Ansprüche und Bedürfnisse abzielende Perspektive zu formulieren. Nachhaltigkeit beschreibt damit nicht allein die sparsame Nutzung von Ressourcen und die Vermeidung von Emissionen, sondern umfasst auch Elemente wie zukunftsfähige Wirtschaftsformen, das dauerhafte Funktionieren der sozialen Sicherungssysteme oder die Modernisierung politischer Prozesse. Neben der internationalen Ebene wie UN und EU und zahlreichen Nationalstaaten hat auch die Bundesregierung Maßnahmen zur Entwicklung und Umsetzung einer Nachhaltigkeitsstrategie initiiert. Nachdem im Jahr 2001 der Rat für nachhaltige Entwicklung als beratendes Gremium der Regierung berufen wurde, wurde im Jahr 2002 eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie als Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Entwicklung formuliert, die in einem übergreifenden Leitbild die vier zentralen Elemente Generationengerechtigkeit, Lebensqualität, sozialer Zusammenhalt und internationale Verantwortung vereint. Um dieses Leitbild umzusetzen, wurden 10 Managementregeln aufgestellt, die sich gleichermaßen an Staat, Unternehmen, Wissenschaft, Verbände, Bürgerinnen und Bürger richten. Der Erfolg der Maßnahmen kann während und nach ihrer Umsetzung anhand eines Sets von Indikatoren überprüft werden. In Anlehnung an diese Strategie aber auch völlig unabhängig davon machen – zum Teil schon seit vielen Jahren - zudem einzelne Länder und Kommunen, Unternehmen und Verbände, wissenschaftliche Einrichtungen und Nichtregierungsorganisationen nachhaltige Entwicklung zu ihrem Thema.

Da das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung viele Forschungsfragen aufwirft, fördert das BMBF mit dem Rahmenprogramm „Forschung für Nachhaltigkeit“ ( Forschung für die Nachhaltigkeit ) Projekte, die das Thema Nachhaltigkeit in den Schwerpunkten Gesellschaft, Wirtschaft, Regionen und Ressourcen untersuchen und Strategien für deren Umsetzung entwickeln.

In Ergänzung zu bestehenden programmatischen Ansätzen zur Nachhaltigkeitsforschung bildet die Innovations- und Technikanalyse des BMBF ein Strategieelement, um wissenschaftlich-technische Entwicklungen auf ihre Potenziale hin zu untersuchen, zukünftige Entwicklungen zu antizipieren und aufzuzeigen, welche Maßnahmen und Akteure im Innovationsgeschehen zu einer positiven Gesamtentwicklung beitragen können und müssen. Für die ITA bedeutet dies im vorliegenden Fall, Konzepte der Nachhaltigkeit auf Innovationsprozesse und -theorien zu beziehen, um ggf. existierende Überschneidungen und Parallelen zu identifizieren und zu untersuchen. Darüber hinaus bietet die Nachhaltigkeit im Hinblick auf die sozioökonomischen Effekte und Bezüge von Wissenschaft und Technik eine belastbare Orientierung, was unabhängig von Partikularinteressen als „positiv“ und somit als wünschenswerter Fortschritt anzusehen ist. Ferner kann die Innovations- und Technikanalyse dazu beitragen, das Konzept der Nachhaltigkeit weiter zu konkretisieren und in definierten Kontexten Antworten auf bestehende Herausforderungen zu formulieren.

Ausgehend vom politischen Anspruch an eine nachhaltige Entwicklung fördert das BMBF im Rahmen der Innovations- und Technikanalyse in 6 Losen der vorliegenden Bekanntmachung Untersuchungen, die insbesondere darauf angelegt sind, spezifische und klar adressierbare Handlungsmöglichkeiten zu identifizieren und auszuformulieren, indem diese in den bestehenden rechtlichen und ordnungspolitischen Kontext (Deutschland, Europa und international) gestellt werden. Dabei sollen die Untersuchungen auf bestehenden Arbeiten, wie sie beispielsweise im Rahmen des BMBF-Förderschwerpunkts „Rahmenbedingungen für Innovationen zum nachhaltigen Wirtschaften“ in den Jahren 2001 – 2005 oder aktuell im Programm „Wirtschaftswissenschaften für Nachhaltigkeit"( http://www.wi-n.org/ ) durchgeführt werden, aufbauen.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, den BMBF - Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Das BMBF fördert in der vorliegenden Themenfeldbekanntmachung insgesamt bis zu 10 Vorhaben zu innovationspolitischen Handlungsfeldern für die nachhaltige Entwicklung gemäß der Darstellung in den folgenden Losen.

Los 1: Nachhaltigkeit, Innovation und Wettbewerb

Das Konzept der Nachhaltigkeit ist als allgemeines Leitprinzip für politisches, wirtschaftliches und gesellschaftliches Handeln zunehmend anerkannt. Allerdings zeigt sich in der Praxis, dass sich aus der bewussten und wesenstypischen Komplexität, Multiperspektivität, Langfristigkeit und globalen Ausrichtung des Themas einerseits etliche Herausforderungen ergeben, deren erfolgreiche Lösung dann andererseits wirklich weitgehende und innovative Ansätze und Produkte hervorbringen. Diese Ambivalenz aus Konflikt und Lösungspotenzial gilt nicht nur in technischer Hinsicht (beispielsweise Effizienzsteigerungen), sondern auch, wenn es zu konkreten Definitionen, Kriterien und Indikatoren, politischen Maßnahmen oder spezifischen Konzepten und Aktivitäten kommt. Dabei führt die Umsetzung/Anwendung des Konzepts der Nachhaltigkeit unweigerlich zu Interessenskonflikten, bei denen das nachhaltigkeitsbedingte Innovationspotenzial von kurzfristigen, singulär meist sehr klar argumentierbaren Negativauswirkungen überschattet wird. Dementsprechend soll im vorliegenden Los das Innovationspotenzial von Nachhaltigkeit als strategischem Handlungsansatz genauer untersucht werden. Dies soll zum einen in einer generell-konzeptionellen Analyse geschehen, in der Prinzipien der Nachhaltigkeit (z. B. horizontale Integration von Disziplinen und Sektoren, vertikale Integration unterschiedlicher Ebenen, Einbeziehung von verteiltem Wissen, Parallelität von verschiedenen Steuerungs-, Anreiz- und Entscheidungsregeln) im Hinblick auf ihre Kompatibilität mit Innovationsprozessen untersucht werden.

Abgeleitet aus der generell-konzeptionellen Analyse soll in ausgewählten Sektoren und Schwerpunkten, z. B. Wasserbewirtschaftung, Umgang mit Rohstoffen, industrielle Wertschöpfungsketten, Klimaschutz, eine detaillierte Analyse der Hemmnisse und Treiber vorgenommen werden, die sich im Hinblick auf die Nachhaltigkeit ergeben. Thema sind dabei insbesondere die innovationspolitischen Rahmenbedingungen auf neuen, insbesondere globalen Märkten, die Verteilung von Kosten und Nutzen sowie eine Netto-Betrachtung aus negativen und positiven Effekten im zeitlichen Verlauf (Return of Investment etc.), die es zu modellieren und zu quantifizieren gilt.

Mit der Untersuchung soll eine (exemplarische) Betrachtung von grundlegenden Innovations hemmnissen, -treibern und -akteuren erstellt werden, die bei der Implementierung einer nachhaltigen Entwicklung eine Rolle spielen. Die Hemmnisse und Treiber können dabei sowohl technische als auch organisationale, rechtliche und andere Kontexte betreffen. Ausgehend von dieser Analyse sollen fördernde, innovationsfreundliche Rahmenbedingungen zur Beseitigung der Hemmnisse und zur Nutzung der Treiber identifiziert werden. Beispielhaft sind hierzu auch, soweit aus der Sache heraus erforderlich und sinnvoll, neue Wege zur Kommunikation der Innovationen für nachhaltige Entwicklung abzuleiten.

Die thematische Überschneidung mit dem Los 2 soll in Form eines kooperativen Austauschs während der Bearbeitung berücksichtigt werden.

Los 2: Chancen für die nachhaltige Entwicklung durch neue Dienstleistungsangebote

In Los 2 soll das Innovationspotenzial neuer Dienstleistungen zur Unterstützung von Nachhaltigkeit untersucht werden. Im Umfeld der ausgewählten Sektoren und Schwerpunkte in Los 1 (Wasserbewirtschaftung, Umgang mit Rohstoffen, industrielle Wertschöpfungsketten, Klimaschutz, etc.) spielen Dienstleistungen bzw. Dienstleister eine wesentliche Prozess unterstützende Rolle als Träger von Verfahren und Bindeglied zwischen Akteuren. Sie erfordern damit auch einen neuen Blick auf traditionelle Wertschöpfungsketten (Hybride Wertschöpfung).

Mit der Untersuchung soll geklärt werden, inwieweit Dienstleistungen ein wesentliches Innovationspotenzial für die Nachhaltigkeit bieten und als Treiber für Innovationen auf dem Feld der Nachhaltigkeit wirken können. Untersucht werden soll ferner, welche Treiber und Hemmnisse die Entwicklung innovativer Dienstleistungen in den genannten Schwerpunkten im Hinblick auf die Unterstützung der Nachhaltigkeit beeinflussen. Dabei soll auch geprüft werden, inwieweit aus dem besonderen Charakter von Dienstleistungen (u. a. Intangibilität, uno-actu-Prinzip) und Dienstleistungsinnovationen (u. a. inkrementelle und Prozessinnovation) Erkenntnisse für innovative, der Nachhaltigkeit förderliche Prozesse und Konzepte zu gewinnen sind.

Ein weiterer Untersuchungsgegenstand ist die Frage, inwieweit das Konzept der Nachhaltigkeit, wenn es nicht nur auf ökonomische und ökologische Aspekte bezogen wird, zu neuen Dienstleistungen bzw. Dienstleistungsangeboten im wirtschaftlich/industriellen wie im öffentlichen Bereich führen kann, die ihrerseits zu gesellschaftlicher Nachhaltigkeit beitragen können. Ein zunehmend wichtiges Feld ist dabei die Entwicklung von Ressourcenkompetenz, d. h. wie in betrieblichen Arbeits- und Sozialbeziehungen sowie im sozialen Umfeld erworbenes implizites Erfahrungswissens das Innovationspotenzial für Nachhaltigkeit beeinflusst. Von Interesse sind Analysen zum Potenzial neuer Dienstleistungen im Innovationsfeld Ressourcenkompetenz sowie die Identifikation weiterführender Forschungsbedarfe zu diesem Thema.

Die thematische Überschneidung mit dem Los 1 soll in Form eines kooperativen Austauschs während der Bearbeitung berücksichtigt werden.

Los 3: Nachhaltigkeit und Governance

Zahlreiche konzeptionelle Ansätze und praktische Vorhaben zu einer nachhaltigen Entwicklung wurden in den letzten Jahren entwickelt. Diese adressieren verschiedene Sektoren, wie Verkehr oder Landwirtschaft, verschiedene Prozesse und Technologien wie Energienutzung oder IT-Anwendung, verschiedene Ebenen von global bis lokal, verschiedene Ziel- bzw. Akteursgruppen wie Ingenieure, Haushalte, Schüler. Darüber hinaus existieren verschiedene politische Zielsetzungen, Vereinbarungen und Prozesse auf unterschiedlichen Ebenen. Wenngleich die Thematik somit eine unzweifelhafte Wahrnehmung/Anerkennung erfährt und auch in vielfacher Weise verankert ist, bleiben die bisher erreichten Erfolge – nicht nur im internationalen Kontext – meist erkennbar hinter den gesetzten Zielen zurück. Ein wichtiges Element des Ursachenzusammenhangs, warum viele Innovationen für Nachhaltigkeit keine oder nur geringe (nachhaltige) Wirkung zeigen, sind dabei die für diese neuen Anforderungen unzureichenden Steuerungs- und Governance-Systeme. Dies gilt für Produkt-, Prozess- und Strukturinnovationen, für wirtschaftlich-technische wie sozial-kulturelle Innovationen, auf der Mikro-, der Meso- und der Makroebene von Governance-Mechanismen der jeweiligen innovierenden Systeme. Ziel der Untersuchung in diesem Los ist die Konkretisierung von bisher nur allgemein umrissenen, neuen Ansätzen wie der Nachhaltigkeitsprüfung von Gesetzen und Programmen oder den Instrumenten zum unternehmensbezogenen Nachhaltigkeitsmanagement. Die Governance von Nachhaltigkeitsinnovationen in ausgewählten Bereichen soll mit erfolgversprechenden Prinzipien und Gestaltungselementen für angemessenen Steuerungs- und Managementdesigns fortentwickelt werden. Anhand der Analyse ausgewählter Beispiele sollen Ansätze (Verantwortlichkeiten und Maßnahmen) benannt werden, wie die Governance-Strukturen optimiert, wissensbezogene Entscheidungsabläufe (Ermittlung des Standes des Wissens und Schlussfolgerungen) verbessert und Prozesse für eine nachhaltige Entwicklung effizienter und verbindlicher gestaltet werden können.

Los 4: Untersuchung von Innovationen für nachhaltige Landnutzungssysteme

In Zeiten globalisierter Agrarmärkte, des demografischen Wandels und drohender Klimaänderungen sind neue Handlungskonzepte für eine zukunftsfähige Entwicklung ländlicher Räume erforderlich. So werden sich infolge der Klimaerwärmung die natürlichen Bedingungen, wie der Landschaftswasserhaushalt oder die Zusammensetzung von Flora und Fauna, erheblich verändern – dies erfordert eine vorausschauende Anpassung der Landnutzungssysteme. Zugleich nimmt der Innovationsdruck auf Land- und Forstwirtschaft zu, will man im europäischen und globalen Kontext wettbewerbsfähig bleiben; und auch aus Klimaschutzgründen werden innovative Produktionsformen verlangt wie der Anbau von Energiepflanzen.

Jedoch sind Innovationen, die eher auf ein singuläres Ziel wie der Förderung von Biokraftstoffen ausgerichtet sind, nicht per se nachhaltig. Um den Strukturwandel ländlicher Räume im Sinne der Nachhaltigkeit zu gestalten, ist eine integrative Betrachtung erforderlich, die technologische, ökologische, ökonomische und soziale Aspekte verbindet. Innovative Landnutzungssysteme wie der Biomasseanbau müssen daher im Spannungsfeld zu anderen Nutzungsoptionen wie Nahrungs- und Futtermittelproduktion, Naturschutz, Erholung, Tourismus etc. betrachtet werden. Nur so werden die Innovations- und Nachhaltigkeitshemmnisse (vgl. Los 1) im ländlichen Raum und damit auch Wege zu deren Überwindung sichtbar. Für verschiedene Landnutzungssysteme ist beispielhaft aufzuzeigen, wie sich das Innovationspotential von Nachhaltigkeit nutzen lässt, um der Bevölkerung im ländlichen Raum neue Chancen zu bieten, die regionale Wertschöpfung zu erhöhen und die Lebensqualität zu verbessern, und so der vielerorts zu beobachtenden Abwanderung entgegen zu wirken.

Mit dem vorliegenden Los sollen bestimmte als innovativ geltende Landnutzungsformen und Bewirtschaftungsmethoden (Energiepflanzen, ökologischer Landbau, Precision Farming, konservierende Bodenbearbeitung etc.) exemplarisch in ihren Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums untersucht werden. Als Ausgangspunkt der Untersuchungen sollten – unter Berücksichtigung der sich ändernden Rahmenbedingungen – Einzelmaßnahmen, Maßnahmenkombinationen und ggf. verschiedene Varianten mit hohem Innovationspotential entwickelt werden. Neben einer langfristigen Perspektive der Umweltauswirkungen sind die potentiellen Effekte auf die Bevölkerungsstruktur und die regionale Wirtschaftsentwicklung einzubeziehen. In dem Fallbeispiel soll weiterhin untersucht werden, inwieweit das regionale Zusammenspiel der Entscheidungsträger Änderungen und Innovationen behindern oder befördern und inwieweit diese in der Lage sind, die Prinzipien der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen. In den Untersuchungsregionen sind die darin liegenden Städte und Gemeinden mit einzubeziehen. Dabei sollen vor allem die Stadt-Umland-Beziehungen mit den Ansprüchen der städtischen Bevölkerung an die Landnutzung und den regionalen Stoffströmen berücksichtigt werden.

Los 5: Meta-Analyse

Die nachhaltige Entwicklung ist eine Aufgabe von globaler Dimension und findet sich sowohl in den strategischen Zielsetzungen von Regierungen als auch von Konzernen und Organisationen. Abhängig von der jeweiligen Ausgangssituation haben unterschiedliche Staaten die nachhaltige Entwicklung in unterschiedlicher Weise interpretiert und umgesetzt. Im vorliegenden Los soll eine umfassende Bestandsaufnahme im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung vorgenommen werden, deren Resultat ein repräsentativer „Nachhaltigkeitsatlas“ ist, der in konsistenter Form Auskunft über die staatlichen (Bund, Länder und Gemeinden) und aus dem Bereich der Wirtschaft stammenden Nachhaltigkeitsansätze gibt. Für die Klassifizierung/Bewertung der jeweiligen Nachhaltigkeitsstrategie, ihrer Institutionalisierung und Zielsetzung, der Instrumente zur Umsetzung und der Zielerreichungen ist ein geeigneter Kriterienkatalog zu entwickeln.

Los 6: Ideenwettbewerb

Neben den skizzierten Losen 1 – 5 bietet die vorliegenden Themenfeldbekanntmachung die Möglichkeit, eigene Projektideen im Kontext „Innovationspolitische Handlungsempfehlungen für die nachhaltige Entwicklung“ zu formulieren. Diese Ideen sind in der Themenwahl weitgehend frei, müssen aber einen klaren Bezug zur generellen Zielsetzung der Innovations- und Technikanalyse und zum Thema Nachhaltigkeit haben und methodisch dem wissenschaftlichen Standard entsprechen. Dies gilt auch für explorative Ansätze.

Alle Projekte sind gemäß der Ausrichtung und Methodik der Innovations- und Technikanalyse () zu konzipieren. Die konkrete Ausformulierung der Forschungsfragen sowie eine Darstellung des Untersuchungsansatzes ist elementarer Teil der Antragstellung. Bei der Bearbeitung der Lose wird ein kooperatives Zusammenwirken aller Projekte als gemeinsames Themenfeld angestrebt. Neben einem bilateralen und fallweisen Austausch wird es im Projektverlauf darüber hinaus gemeinsame Workshops geben, die für alle Projekte verbindlich sind.

Es ist darauf zu achten, dass die Untersuchungsergebnisse einen maximalen Nutzen für die praktische Arbeit von maßgeblichen Akteuren im relevanten Innovationsgeschehen haben. Dementsprechend ist ein adäquater und spezifischer Verwertungsplan zu entwickeln (und umzusetzen), der über eine „ungerichtete“ Veröffentlichung der Ergebnisse deutlich hinausgehen soll. Elemente hierfür können spezifische und zielgruppengerechte Formen der Veröffentlichung, spezielle Workshops mit den relevanten Adressaten etc. sein.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt im Rahmen von wissenschaftlichen Projekten sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Deutschland. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die notwendigen Forschungsarbeiten sind unter Berücksichtigung und Darstellung der wissenschaftlichen Risiken zu planen.

Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit zeigen und durch Vorarbeiten insbesondere im betreffenden Fachgebiet ausgewiesen sein. Ferner wird von den Antragstellern die Bereitschaft zur projektübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen Vorhaben erwartet. Aufgrund der Bedeutung des Themas für die Gesellschaft wird weiterhin die Mitarbeit an möglichen Maßnahmen des BMBF mit über das Projekt hinausgehender breiter Öffentlichkeitswirksamkeit erwartet.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm ( http://www.cordis.lu ) vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Nur bei Verbundprojekten:

Die Partner eines „Verbundprojekts“ haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) entnommen werden.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis sind grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger Innovations- und Technikanalyse, die
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
- Projektträger Innovations- und Technikanalyse -
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel.: 030 / 310078-108
Internet:
Ansprechpartner: Dr. Marc Bovenschulte
beauftragt.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.


Zur Erstellung von (Projektskizzen und) förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ).

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.21 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens zum 30. März 2008 zunächst Projektskizzen in deutscher Sprache auf dem Postweg vorzulegen. Die Skizzen sollen einen Umfang von maximal 10 DIN A4-Seiten inkl. Anlagen nicht überschreiten. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einzureichen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizzen müssen ein fachlich beurteilbares Grobkonzept und eine Finanzplanung („easy Skizze“) beinhalten. Im Grobkonzept sollen die Ziele des wissenschaftlichen Projektes, die Organisationsstruktur und das Arbeitsprogramm vor dem Hintergrund des aktuellen Standes von Forschung und Technologie sowie der Relevanz für die Innovations- und Technikanalyse erläutert werden.
Für die geplanten Arbeiten muss eine überzeugende Begründung sowie ein wissenschaftliches und – falls anwendbar/zutreffend – wirtschaftliches Verwertungskonzept vorgelegt werden.

Die Gliederung der Projektskizze sollte die im Folgenden aufgeführten Kapitel umfassen und auf die jeweils aufgeführten Themen eingehen:

  1. Ziele
    • Thema des wissenschaftlichen Projektes und Bezug zur ITA,
    • Gesamtziel des Projektes und Zusammenfassung der Projektbeschreibung.
  2. Struktureller Aufbau
    • Projektkoordinator (Konsortialführer) und Kontaktdaten (Name des Koordinators mit Anschrift sowie Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail Adresse),
    • beteiligte Einrichtungen (Adresse, Ansprechpartner, Anzahl Mitarbeiter),
    • bisherige Arbeiten des Antragstellers/ der Partner,
    • optional: Funktion der einzelnen Partner im Projekt.
  3. Vorhabensbeschreibung, Gesamtkonzept
    • Problembeschreibung,
    • Beschreibung Stand der Wissenschaft und Technik,
    • thematische Zielsetzung und wissenschaftliche Arbeitsziele.
  4. Beschreibung des Arbeitsplanes
    • Beschreibung der Arbeitspakete,
    • Meilensteine mit Evaluierungskriterien,
    • optional: Arbeitsteilung (Arbeitsteilung mit Darstellung der Teilaktivitäten, ggf. Zuordnung der verschiedenen Arbeitsschritte zu den jeweiligen Projektpartnern, Zusammenarbeit mit Dritten, Vernetzung der Partner untereinander).
  5. Verwertungsplan
    • Wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Erfolgsaussichten,
    • Öffentlichkeitsarbeit und projektübergreifende Ergebnisverwertung:
      • Wie sollen die Projektergebnisse nach Ablauf des Vorhabens genutzt werden?
      • Konzept zur Veröffentlichung der wissenschaftlichen Ergebnisse,
      • Konzept zum Ergebnistransfer in projektfremde Anwendungen und Branchen.
  6. Notwendigkeit der Zuwendung
    • Wissenschaftliches Risiko des Projektes,
    • finanzielles Mengengerüst und Ressourcenplanung:
    • tabellarische Finanzierungsübersicht,
    • ggf. Beiträge anderer Geldgeber,
    • mögliche Finanzierung durch die Europäische Union.

Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind.

Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem Projektträger VDI/VDE-IT unter folgender Telefonnummer Kontakt aufzunehmen: 030/31 00 78 - 108.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Einordnung in den thematischen Schwerpunkt der Bekanntmachung,
  • Wissenschaftliche Qualität der Projektskizze und Anwendungsbezug,
  • Qualifikation der beteiligten Einrichtung(en), Vorhandensein von fachlich qualifizierten personellen Ressourcen zur kurzfristigen Umsetzung des Projektes,
  • Qualität des Verwertungskonzeptes,
  • Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen.

Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.22 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert (ggf.: in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator) einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 27. Februar 2008

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag


Dr. Bode