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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Einrichtung einer nationalen Forschungsplattform für Zoonosen

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Im Rahmen der Forschungsvereinbarung zu von Tieren auf Menschen übertragbaren Krankheiten (Zoonosen) zwischen dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vom 22.03.2006 wurden zusätzliche Fördermittel in Höhe von 60 Mio. € zur Verfügung gestellt, um das Themenfeld der zoonotischen Infektionskrankheiten erfolgreich bearbeiten zu können und die Prävention, Diagnose und Therapien von zoonotischen Infektionskrankheiten langfristig zu verbessern. In einem ersten Schritt wurde im März 2006 das Forschungs-Sofortprogramm Influenza des Bundes (FSI) mit Forschungsprojekten am Robert-Koch-Institut, Friedrich-Loeffler-Institut und Paul-Ehrlich-Institut initiiert. In einem zweiten Schritt wurde vom BMBF am 01.04.2006 die Bekanntmachung zur Förderung von Forschungsverbünden zu zoonotischen Infektionskrankheiten veröffentlicht. Im Rahmen dieser Fördermaßnahme werden seit Juli 2007 neun interdisziplinäre Forschungsverbünde für zunächst drei Jahre gefördert (s. BMBF-Broschüre zum 1. Zoonosen-Workshop am 24./25.9.2007 in Berlin, http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/ ).

Zur Koordination und Vernetzung der Zusammenarbeit der FSI-Projekte im Rahmen des Sofortprogramms und der interdisziplinären BMBF-Forschungsverbünde zu zoonotischen Infektionskrankheiten in Deutschland sowie zur Förderung der breiten horizontalen Vernetzung der Human- und Veterinärmedizin soll nun in einem dritten Schritt eine nationale Forschungsplattform für Zoonosen etabliert werden. Die Forschungsplattform setzt sich zusammen aus den Forschern der unterschiedlichen Forschungsverbünde, die in Deutschland tätig sind (Plenum), einem Beirat, dessen Zusammensetzung durch Satzung geregelt wird und einer Geschäftsstelle.

Die nationale Forschungsplattform für Zoonosen wird inhaltlich ressortübergreifend von den drei o. g. Ministerien getragen und durch die Ressortforschungseinrichtungen des BMG und des BMELV unterstützt. Eine befristete Anschubfinanzierung wird durch das BMBF gewährleistet.

Durch die Etablierung der nationalen Forschungsplattform für Zoonosen soll ein Netzwerk geschaffen werden, das schnell funktionsfähige, flexible und nachhaltige Lösungen für die Erforschung, Prävention und Bekämpfung von zoonotischen Infektionskrankheiten entwickelt und gemeinsam mit den entsprechenden Institutionen umzusetzen vermag.

Die Geschäftsstelle der nationalen Forschungsplattform für Zoonosen soll ein Informations- und Servicenetzwerk für alle in Deutschland aktiven Forschungsgruppen im Bereich der Zoonosen etablieren und in einem ersten Schritt die Voraussetzungen für eine Einbindung in europäische Netzwerke schaffen. Die spätere Einbindung in europäische Netzwerke ist explizit gewünscht. Eine besonders wichtige Aufgabe der Geschäftsstelle der Forschungsplattform liegt zudem darin, die Öffentlichkeitsarbeit der Forschungsplattform zu koordinieren. Dabei soll die Öffentlichkeit faktenorientiert, transparent und zuverlässig über die Forschungsaktivitäten zu zoonotischen Infektionskrankheiten informiert und das allgemeine Verständnis über zoonotische Infektionskrankheiten verbessert werden.

Das BMBF beabsichtigt daher, die Einrichtung einer wissenschaftsgetriebenen nationalen Forschungsplattform für Zoonosen im Rahmen der Projektförderung des Programms der Bundesregierung "Gesundheitsforschung: Forschung für den Menschen" zu unterstützen. Durch die Etablierung der nationalen Forschungsplattform soll die deutsche infektiologische Forschungslandschaft weiter gestärkt und die internationale Einbindung und Sichtbarkeit der Zoonosenforschung unterstützt werden. Im Vordergrund steht dabei eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Human- und Veterinärmedizin sowohl im universitären als auch außeruniversitären Bereichen unter expliziter Einbindung der diesbezüglichen Ressortforschung.

1.2 Rechtsgrundlagen

Die nationale Forschungsplattform für Zoonosen kann nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Ziel der Förderung ist der Aufbau einer nationalen Forschungsplattform für Zoonosen, die allen in Deutschland in der Zoonosenforschung aktiven Wissenschaftlern offen steht. Der Aufbau und die Koordination des Informations- und Servicenetzwerks werden durch eine Geschäftsstelle und einen Beirat unterstützt.

Die Geschäftsstelle soll u. a. folgende Aufgaben wahrnehmen:

Koordination der Kommunikation und Zusammenarbeit auf nationaler und europäischer Ebene
Als ein Instrument soll die Geschäftsstelle eine Internet-Website aufbauen, um die vorhandenen und zukünftig notwendigen Aktivitäten im Bereich der Zoonosenforschung transparent darzustellen. Mindestens einmal im Jahr soll ein Treffen der Zoonosenforscher in Form eines Workshops organisiert werden, bei dem die Teilnehmer den aktuellen Stand der Wissenschaft und die aktuellen Probleme der Zoonosenforschung diskutieren können. Mittelfristig soll der Zoonosen-Workshop auch international ausgeweitet werden. Die Geschäftsstelle unterstützt fachlich bei Themen mit politischem Entscheidungshilfebedarf und organisiert ggf. spezifische fachliche Treffen der Zoonosenforscher und -forscherinnen. Von der Geschäftsstelle werden flankierende Maßnahmen zur Integration nationaler Aktivitäten in europäische Forschungsinitiativen erwartet.

Harmonisierung und Standardisierung der vorhandenen Ressourcen
Die Geschäftsstelle soll Transparenz herstellen über die in Deutschland vorhandenen Arbeitsgruppen und insbesondere Ressourcen für die Erforschung von zoonotischen Infektionskrankheiten, z.B. Diagnostikverfahren, epidemiologische Erkenntnisse, Proben- und Gewebematerialien, Datenbanken und Tiermodelle. Sie soll Mitteilungen über Stellenausschreibungen, Interessenbekundungen zu Querschnittsaufgaben und Möglichkeiten zur Forschungsförderung auch auf internationaler Ebene zum Gebiet der Zoonosen sammeln und den Forschungsverbünden bekannt machen.
Im Hinblick auf die Standardisierung und Harmonisierung der vernetzten medizinischen Forschung wurde vom BMBF die Telematikplattform für Medizinische Forschungsnetze e.V. (TMF, TMF ) initiiert. Hier arbeiten verschiedene Arbeitsgruppen u. a. an der Entwicklung von Standards. Die Forschungsplattform für Zoonosen soll zukünftig in geeigneten Feldern mit der TMF zusammenarbeiten um Doppelaktivitäten zu vermeiden.

Vorbereitung der Vergabe und verwaltungstechnische Betreuung von innovativen und interaktiven Pilotprojekten bzw. Querschnittsprojekten
Im Hinblick auf die gemeinsamen Nutzung der vorhandenen Ressourcen werden auch verbundübergreifende Querschnittsaktivitäten zwischen den neun interdisziplinären Forschungsverbünden der BMBF-Fördermaßnahme durchgeführt (s. Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Verbünden zu zoonotischen Infektionskrankheiten vom 1.4.2006). Die Koordination der verbundübergreifenden Querschnittsprojekte und zukünftiger Forschungsaktivitäten soll durch die Geschäftsstelle der nationalen Forschungsplattform für Zoonosen erfolgen. Um die kooperative Forschung auf dem Gebiet der Zoonosen weiter zu verstärken und auf ggf. neue auftretende Herausforderungen rasch reagieren zu können, ist beabsichtigt, der Geschäftsstelle Finanzmittel zur Förderung innovativer, interaktiver Pilotprojekte mit einer Dauer von maximal zwei Jahren zur Verfügung zu stellen. Antragsberechtigt sind alle Forscher in Deutschland, die auf dem Gebiet der Zoonosenforschung aktiv sind.
Die Vergabe der Mittel für Pilotprojekte ist abhängig von der fachlichen Begutachtung der eingereichten Projektanträge durch den Beirat unter Beteiligung des BMBF, BMG und des BMELV. Das Verfahren wird mit dem Projektträger PT-DLR abgestimmt.

Öffentlichkeitsarbeit für Fachöffentlichkeit und allgemeine Öffentlichkeit
Die Geschäftsstelle soll die Fachöffentlichkeit, aber auch die allgemeine Öffentlichkeit faktenorientiert, transparent und zuverlässig informieren. Sie soll die Ergebnisse der Zoonosen-Forschung in Deutschland verbreiten und die Bedeutung der Zoonosen für die Gesundheit des Menschen transparent machen.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, wissenschaftliche Arbeitsgemeinschaften mit eigener Rechtsperson, z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die Erfüllung der im Folgenden genannten Zuwendungsvoraussetzungen ist in der vorzulegenden Vorhabensbeschreibung nachzuweisen.

Vorerfahrungen
Die Antragsteller müssen durch einschlägige Vorarbeiten auf dem Gebiet der Zoonosen-Forschung bzw. einem anderen Themenfeld der Infektionsforschung und des Projektmanagements ausgewiesen sein.

Konzept
Es muss ein schlüssiges Konzept vorgelegt werden, in dem die Zusammenarbeit mit den Forschergruppen in der Zoonosen-Forschung und die Gestaltung einer synergistischen Zusammenarbeit mit der TMF beschrieben wird.

Nachhaltigkeit
Es muss ein Nachhaltigkeitskonzept vorgelegt werden, aus dem belastbar hervorgeht, wie die notwendigen Ausgaben für den Fortbestand der Geschäftsstelle nach Ablauf der Förderung durch das BMBF finanziert werden sollen. Es sind entsprechende belastbare schriftliche Zusicherungen vorzulegen (z.B. bei Universitäten vom jeweiligen Landesministerium, bei Bundeseinrichtungen vom jeweiligen Bundesministerium).

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse- im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Informationen zur EU-Förderung können auch unter http://www.nks-lebenswissenschaften.de/ abgerufen werden.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Die nationale Forschungsplattform für Zoonosen kann zunächst mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren gefördert werden. Rechtzeitig vor dem Ende der ersten Förderphase kann ein Anschlussantrag vorgelegt werden, dessen Begutachtung eine Bewertung der Leistungen in der zurückliegenden Förderphase einschließt. Eine Anschlussförderung von maximal drei Jahren ist in Abhängigkeit vom Ergebnis der Begutachtung des Anschlussantrages vorgesehen. Eine degressive Förderung ist für eine mögliche 2. Förderphase vorgesehen.

Zuwendungsfähig für Antragsteller außerhalb der gewerblichen Wirtschaft ist der vorhabenbedingte Mehraufwand, wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie (ausnahmsweise) projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind. Zuwendungsfähig sind auch Mittel für interaktive Pilotprojekte, Querschnittsprojekte, Mittel für die Organisation und Durchführung der jährlichen Zoonosen-Workshops, der Beiratssitzungen und ggf. anderer Aktivitäten, die im Arbeitsprogramm begründet sind.

Die Notwendigkeit der beantragten Mittel muss sich in jedem Fall aus dem Antrag herleiten lassen. Es ist zu beachten, dass Sachmittel, soweit sie zur Grundausstattung gehören, sowie die notwendigen Räumlichkeiten vom Antragsteller bereitzustellen sind. Stammpersonal ist nicht zuwendungsfähig. Zuwendungsfähig sind auch Maßnahmen, die die Einbindung weiterer Kooperationspartner begünstigen.
Kooperationen mit thematisch verwandten FuE-Vorhaben im (europäischen) Ausland sind möglich, wobei der internationale Partner grundsätzlich über eine eigene nationale Förderung für seinen Projektanteil verfügen muss. Zusätzlich anfallende Mittel für wissenschaftliche Kommunikation, z. B. für die Durchführung von Workshops und Arbeitstreffen, sind grundsätzlich zuwendungsfähig, wenn dadurch synergistische Effekte erwartet werden können.

Die Förderung durch das BMBF stellt eine Anschubfinanzierung für maximal sechs Jahre dar. Insofern ist konzeptionell darauf zu achten, dass die Verstetigung der Geschäftsstelle anderweitig finanziert werden muss. Es wird erwartet, dass die jeweilige Einrichtung die Geschäftsstelle nach Ende der Bundesförderung etatisiert. Bei Antragstellung wird die schriftliche Zusicherung erwartet, dass im Verlauf der Förderung die Voraussetzungen geschaffen werden, die sich bildenden Strukturen dauerhaft zu etablieren und die Finanzierung der Geschäftsstelle spätestens nach Ablauf der Fördermaßnahme sicherzustellen. Bei der Übernahme der Stellen wird der aufnehmenden Einrichtung möglichst viel Flexibilität eingeräumt. Eine signifikante Eigenbeteiligung wird aber in der degressiv angelegten 2. Förderphase erwartet. Es sollte klar ausgewiesen werden, aus welchen Finanzmitteln die Forschungsplattform langfristig finanziert werden soll und ab wann bereits parallel zu der laufenden Förderung eine anteilige Mitfinanzierung möglich ist.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE Vorhaben (NKBF 98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen

Projektträger im DLR für das BMBF
- Gesundheitsforschung -
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel.: 0228/3821-210
Fax. 0228/3821-257
Internet: http://www.pt-dlr.de

beauftragt.

Ansprechpartner sind Frau Dr. Ursula Kopp (0228/3821-230, ursula.kopp@dlr.de oder Frau PD Dr. Ute Preuss (0228/3821-281, ute.preuss@dlr.de).
Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

7.2 Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig, es findet aber nur ein fachlicher Begutachtungsschritt mit einer mündlichen Präsentation statt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Vorhabensbeschreibungen

In der ersten Stufe sind dem Projektträger zunächst formlose Vorhabensbeschreibungen in deutscher Sprache ab sofort bis spätestens zum 30.05.2008 auf dem Postweg vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter Vorlage wird die vorherige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Projektträger dringend empfohlen.

Die Vorhabensbeschreibung ist in 18-facher Ausfertigung mit einer ungebundenen Kopiervorlage sowie als ein zusammenhängendes Dokument im pdf-Format auf CD-ROM vorzulegen. Der Umfang soll 25 Seiten nicht übersteigen. Aus der Vorlage einer Vorhabensbeschreibung kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.

Die Vorhabenbeschreibungen müssen knappe Aussagen zu folgenden Punkten enthalten:

  1. Titel
  2. Antragsteller
  3. Vorhandene Infrastruktur bzw. Vorleistungen
  4. Konzept
  5. Arbeitsprogramm mit Zeitplan
  6. Konzept für Nachhaltigkeit
  7. Finanzierungsplan

Der Finanzierungsplan bezieht sich auf den beantragten Förderzeitraum. Die jeweils beantragten Mittel sind aufgegliedert auf die Positionen (Mittel für Personalstellen, Verbrauchsmittel, Geschäftsbedarf, Reisemittel, Projektmittel, ggf. Mittel für Auftragsvergabe) und nach Jahren anzugeben.

Die vorgelegten Vorhabensbeschreibungen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Qualifikation des Antragstellers, vorhandene Vorleistungen und Ressourcen,
  • Qualität des Konzepts hinsichtlich Koordination, Kommunikation und Kooperation mit den Arbeitsgruppen in der Zoonosenforschung und der TMF
  • Konzept zur Nachhaltigkeit und langfristigen Etatisierung der Geschäftsstelle an der beantragenden Einrichtung

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Bei positiver Bewertung eines beantragten Vorhabens werden die Interessenten in der zweiten Verfahrensstufe unter Angabe eines Termins aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Vordrucke für die einzureichenden Formanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internet-Adresse www.foerderportal.bund.de abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen (Internet-Adresse s. o.).
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 04.03.2008
Bundesministerium für Bildung und Forschung
im Auftrag

Dr. Gabriele Hausdorf