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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) von Richtlinien über die Förderung zum Themenfeld „Schutz vor Ausfall von Versorgungsinfrastrukturen“ im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit“ der Bundesregierung

Vom 07.03.2008

Funktionierende Versorgungsinfrastrukturen sind für Gesellschaft und Wirtschaft lebenswichtig. Um den Schutz der Gesellschaft vor Ausfall dieser kritischen Infrastrukturen angesichts fortschreitender Vernetzung und veränderter Risiken auch künftig zu erhalten, verfolgt das BMBF mit dieser Bekanntmachung das Ziel, Forschung für innovative Sicherheitslösungen zu fördern. Dabei sollen Sicherheitsszenarien betrachtet werden, in denen Versorgungsinfrastrukturen durch Anschläge, Großunfälle oder Naturkatastrophen bedroht oder betroffen sind. Die Schwerpunkte der Förderung liegen in der Forschung zur Prävention und Früherkennung von Bedrohungen, zur Verhinderung von Kaskadeneffekten, zur Krisenbewältigung durch zeitnahe und effiziente Sicherungs- und Entkoppelungsmaßnahmen und zum Aufbau einer wirksamen Notfallversorgung. Erwartet werden Vorschläge für Forschung in Verbundprojekten, die auf Basis eines bestimmten Sicherheitsszenarios umfassende Konzepte zum Schutz vor Ausfall von Versorgungsinfrastrukturen entwickeln. Die Vorschläge sollen relevante Technologien, Verfahren, Prozesse, Dienstleistungen, Handlungsstrategien, Organisationsformen und gesellschaftliche Fragestellungen einbeziehen. Wichtige Förderkriterien sind Innovationshöhe, Ganzheitlichkeit und Breitenwirksamkeit der Lösungsansätze, Berücksichtigung aller relevanten Akteure und die Bedeutung des Beitrags zur Erhöhung der zivilen Sicherheit.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Programm „Forschung für die zivile Sicherheit“ ist Bestandteil der Hightech-Strategie für Deutschland. Es betrachtet Forschung für die zivile Sicherheit erstmals im Gesamtkontext und stellt neue Ressourcen für umfassende Forschung und Innovationen zur Verfügung (siehe auch http://www.sicherheitsforschungsprogramm.de ). Im Rahmen der Förderung werden Lösungen aus der Forschung erwartet, die Beiträge zur zivilen Sicherheit erbringen und den internationalen Markt für Sicherheitsprodukte und –verfahren aus Deutschland erschließen. Die Bekanntmachung „Schutz vor Ausfall von Versorgungsinfrastrukturen“ richtet sich an Unternehmen, an Betreiber von kritischen Infrastrukturen, an Forschungseinrichtungen und an Behörden, die innovative Sicherheitslösungen erforschen und entwickeln.

Es wird Forschung gefördert, die den Schutz der Gesellschaft vor Ausfall kritischer Infrastrukturen wie der Energieversorgung (Strom, Wärme, Gas, Kraftstoffe), der Wasser- und Lebensmittelversorgung, des Gesundheitswesens, des Finanzwesens sowie der Informations- und Kommunikationsinfrastrukturen zum Inhalt hat. Die Sicherung der Anlagen oder die Störfallvorsorge im engeren Sinne (Safety) sind nicht Gegenstand der Förderung. Verkehrsinfrastrukturen sowie Aspekte des Notfall- und Rettungswesens wurden bereits in separaten, vorherigen Bekanntmachungen berücksichtigt. Fragestellungen mit Bezug zur Sicherung von Warenketten sollen in einer künftigen Bekanntmachung angesprochen werden. Diese Themenfelder sind deshalb nicht Bestandteil der vorliegenden Bekanntmachung.

Die mit dieser Bekanntmachung angesprochene “Szenarienorientierte Sicherheitsforschung“ geht über die Erarbeitung technischer Sicherheitslösungen weit hinaus. Sie betrachtet diese als Teil eines Gesamtkonzepts, das außerdem die Berücksichtigung oder Erstellung von Bedrohungs- und Kosten/Nutzen-Analysen einschließlich der Erforschung der Einflussgrößen und Ursachen beinhaltet sowie die Dynamik von Personen und Organisationen in Krisensituationen untersucht und generell alle Aspekte berücksichtigt, die sich als signifikante Einflussgrößen des Szenarios darstellen. Zentral für die Szenarienorientierte Sicherheitsforschung ist, dass sie anwendungsnah ausgerichtet ist durch Einbeziehung der gesamten Innovationskette von der Forschung über die Industrie bis hin zu den Endnutzern. Endnutzer im Sinne des Sicherheitsforschungsprogramms sind Infrastrukturbetreiber, Behörden (mit ihren zugehörigen Einrichtungen) und Sicherheits- und Rettungskräfte (Polizei, Feuerwehr, Technisches Hilfswerk und andere Hilfsorganisationen). Da 80 % der Versorgungsinfrastrukturen privatwirtschaftlich organisiert sind, wendet sich diese Bekanntmachung explizit auch an diese Endnutzergruppe*.

1.2 Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF- Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Das Programm ist durch die europäische Kommission notifiziert.

2 Gegenstand der Förderung

2.1 Szenarienorientierte Verbundprojekte

Gefördert werden Verbundprojekte, die innovative Lösungen zum Schutz vor Ausfall kritischer Versorgungsinfrastrukturen erforschen und entwickeln. Der Fokus liegt auf Sicherheitsszenarien, in denen die Gesellschaft durch Anschläge, Großunfälle oder Naturkatastrophen vom Ausfall von Versorgungsinfrastrukturen bedroht oder betroffen ist. Ausgangspunkt soll eine existierende oder sich künftig abzeichnende Bedrohungslage unter Einbeziehung möglicher Kaskadeneffekte und unter Berücksichtigung der Ausfallrisiken sein. Es geht nicht um die Entwicklung einer einzelnen Technologie oder eines einzelnen Verfahrens, sondern es sind alle notwendigen Maßnahmen, Technologien, Dienstleistungen und Prozesse einzubeziehen, die zur Lösung des Problems erforderlich sind.

Die Ausrichtung auf ein vollständig zu beschreibendes Sicherheitsszenario soll sicherstellen, dass isolierte Einzellösungen zugunsten passfähiger Systeminnovationen vermieden werden. Die jeweiligen Teilaspekte des Szenarios sind durch geeignete Partner in das Verbundprojekt zu integrieren. Wesentlich ist der Forschungscharakter der zu leistenden Arbeiten sowohl in den natur- und ingenieurwissenschaftlichen als auch in den geistes- und sozialwissenschaftlichen Fragestellungen. Gesetzlich geforderte Maßnahmen sind nicht Gegenstand der Förderung.

Kritische Versorgungsinfrastrukturen in den unter 1.1 genannten Sektoren sind „Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden **. Von wesentlicher Bedeutung sind auch aus dem Ausfall einzelner Infrastrukturen resultierende Kaskadeneffekte, die weitere Versorgungseinrichtungen beeinträchtigen.

Die Forschung soll alle jeweils relevanten Einflussgrößen für die Gefährdung der Versorgungsinfrastrukturen sowie deren Vernetzung mit weiteren Infrastrukturen betrachten und ihrer Priorität entsprechend einbeziehen. Zu berücksichtigen sind bei den Projektvorschlägen auch Prävention, Redundanzerhöhung und Notfallsysteme zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit in Krisenlagen, zeitnahe Wiederherstellung des ursprünglichen Versorgungszustandes, schnelle und effektive Entscheidungsprozesse im Krisenfall sowie Akzeptanz der Maßnahmen bei Infrastrukturbetreibern, Sicherungs- und Rettungskräften sowie der Bevölkerung.

Basis der Szenarien stellen konkrete Gefahren- oder Bedrohungsanalysen dar, die Kosten-Nutzen-Analysen sowie Nutzer- und Kundenfreundlichkeit ebenso berücksichtigen, wie die Einstellungen und das Verhalten von Personen und Organisationen und deren Dynamik.

Aspekte der Forschung in den Szenarien können z. B. sein:

  • Erforschung der direkten Abhängigkeiten zwischen verschiedenen Versorgungsinfrastrukturen und Analyse möglicher Kopplungs- und Kaskadeneffekte, Verwundbarkeitsanalysen, Frühwarnsysteme;
  • Konzepte zur Entkopplung von Infrastrukturen und intelligenten Bereitstellung von Notfallreserven;
  • Ausfallmanagement; Konzeption und Aufbau von Notversorgungssystemen;
  • Risikobewertungs- und Simulationswerkzeuge zur Früherkennung-, Krisenbewertung und Entkopplung von Infrastrukturen;
  • Bestimmung von Ausfallwahrscheinlichkeiten, Ausfallrisiken und Schadenspotentialen;
  • technologische und organisatorische Lösungsansätze zur Erhöhung der Robustheit von Versorgungseinrichtungen, Verfahren und Prozessen;
  • verteilte Sensornetzwerke zur großflächigen Überwachung und systematischen Zustandserkennung von Faktoren, die zum flächendeckenden Ausfall von Versorgungsinfrastrukturen führen können;
  • technologische Konzepte und Handlungsstrategien zur zeitnahen Wiederherstellung der Versorgungseinrichtungen;
  • Konzepte zur verbesserten Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung;
  • Geschäftsmodelle für Maßnahmen zum Schutz von Versorgungseinrichtungen;
  • Akzeptanzuntersuchungen von Maßnahmen zum Schutz vor Ausfall von Versorgungsinfrastrukturen;
  • Managementsysteme /-konzepte zur Entscheidungsunterstützung im Krisenfall;
  • verbesserte Methoden zur Koordinierung der Zuständigkeiten;
  • Untersuchung von Panikpotenzialen und -handlungen in der Bevölkerung. Möglichkeiten zur Stärkung des Sicherheitsbewusstseins;
  • zunehmende Abhängigkeit der Infrastrukturen von IT-Technologie.

Wesentliche Merkmale der Verbundprojektvorschläge müssen sein:

  • konsequente Nutzung der jeweils neuesten Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung;
  • detaillierte Beschreibung des Sicherheitsszenarios unter Berücksichtigung aller relevanten Einflussgrößen;
  • Darstellung der belastbaren Bedrohungs- bzw. Bedarfsanalyse für das gewählte Szenario;
  • deutlicher Fortschritt gegenüber den gegenwärtigen Sicherheitsstandards;
  • klar formuliertes Projektziel, auch im Sinne des angestrebten Zugewinns an Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz.

Es werden nur Verbundprojekte berücksichtigt. Die Laufzeit beträgt in der Regel drei Jahre.

2.2 Gesellschaftliche Dimensionen der Sicherheitsforschung

Die im Bereich „Schutz vor Ausfall von Versorgungsinfrastrukturen“ relevanten geistes- und sozialwissenschaftlichen Fragestellungen sollen vorzugsweise integriert in den Verbundprojekten der Szenarienorientierten Sicherheitsforschung bearbeitet werden.

Darüber hinaus können auch geistes- und sozialwissenschaftliche Querschnittthemen gefördert werden, wenn diese hinreichend übergeordneten Charakter haben und sich nicht für eine Integration in die Szenarienorientierte Verbundforschung eignen. Diese Forschungsprojekte können z. B. Bedrohungs- und Ursachenanalysen, ökonomische Betrachtungen, ethische und rechtliche Aspekte, Fragen der Technikakzeptanz sowie der Mensch-Technik-Interaktion umfassen. Projekte zu den Gesellschaftlichen Dimensionen der Sicherheitsforschung können sowohl als Einzelvorhaben als auch als Verbundprojekt angelegt sein.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland), Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen sind ebenfalls antragsberechtigt. In der Regel sollen Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen jedoch im Rahmen eines Verbundprojekts durch FuE-Unteraufträge von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einbezogen werden. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann zudem nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung bewilligt werden. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung berücksichtigt.

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen.

Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich - vorzugsweise in FuE-Unteraufträgen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - an den Verbundprojekten zu beteiligen (vgl. dazu auch Nummer 7.3).

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.

Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF, Vordruck 0110 (im Internet abrufbar unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ), entnommen werden.

Der Koordinator des Verbundprojektes ist in der Regel von einem industriellen Partner oder einem Endnutzer zu stellen.

Kooperation mit europäischen Partnern ist erwünscht. Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das
beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist (z. B. http://cordis.europa.eu/fp7/cooperation/security_en.html ). Das Ergebnis dieser Prüfung soll im Antrag auf nationale Fördermittel kurz dargestellt werden.

Projekte zur Gesellschaftlichen Dimension können auch als Einzelprojekte gefördert werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF- Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann. Es findet die KMU-Definition der EU Anwendung ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ).

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers

Mit der Abwicklung der Bekanntmachung hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
VDI-Technologiezentrum GmbH
Projektträger Sicherheitsforschung
Graf-Recke-Straße 84
40239 Düsseldorf

Ansprechpartnerin ist
Dr. Karin Reichel
Telefon: 0211/6214-567
Telefax: 0211/6214-484
E-Mail: reichel@vdi.de

Zur Erstellung von Projektskizzen ist in jedem Fall der Vordruck zu verwenden, der unter http://www.vditz.de/sicherheitsforschung/bekanntmachungen oder beim Projektträger VDI Technologiezentrum (siehe oben) abgerufen werden kann.

Weitere Hinweise, Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen können unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH bis spätestens zum 30. Mai 2008 zunächst Projektskizzen in schriftlicher Form auf dem Postweg und in elektronischer Form vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Verbundpartner reichen, vertreten durch den Koordinator, jeweils eine begutachtungsfähige Projektskizze im Umfang von maximal 20 DIN-A4-Seiten (incl. Anlagen, Schriftgrad 12) beim Projektträger ein.

Für die Projektskizze ist folgende Gliederung zu verwenden:

  1. Ziele
    • Gesamtziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlages
    • Beschreibung des Sicherheitsszenarios, wissenschaftliche bzw. technische Arbeitsziele, angestrebte Innovationen
    • Projektkonsortium: Projektkoordinator, Verteilung der Rollen
  2. Stand von Wissenschaft und Technik sowie eigene Arbeiten
    • Stand von Wissenschaft und Technik
    • Bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter)
    • Bisherige Arbeiten der Antragsteller
  3. Arbeitsplan
    Ausführliche Beschreibung der geplanten Arbeiten der Verbundpartner (ggf. incl. Unterauftragnehmer, einschließlich aller projektrelevanten wissenschaftlichen und technischen Problemstellungen sowie der Lösungsansätze).
  4. Verwertungsplan
    Verwertungsplan (wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Ergebnisverwertung durch die beteiligten Partner), Umsetzung in marktfähige Sicherheitslösungen, Beschaffung, Handlungsstrategien und Organisationsformen, Vorschriften, Richtlinien und rechtliche Rahmenbedingungen etc..

    Sofern eine Verwertung an eine Beschaffungsmaßnahme öffentlicher Stellen gekoppelt ist, oder hierfür eine Änderung/Anpassung geltenden Rechts erforderlich ist, muss dies im Verwertungsplan gesondert dargestellt werden.
  5. Netzplan
    Arbeitspakete, Übergabepunkte, Meilensteine und Umsetzungsentscheidungen, aufgetragen über der Zeit.
  6. Finanzierungsplan
    Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf, einzeln nach Verbundpartner.

Es steht den Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind.

Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern oder von anderen Stellen mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • wesentlicher Beitrag zum Programmziel Erhöhung der Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger;
  • eindeutiger fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung;
  • deutlich erkennbare Innovationshöhe und Erkenntnisgewinn;
  • konkrete Einbeziehung von Endnutzern;
  • Ganzheitlichkeit und Breitenwirksamkeit des Lösungsansatzes unter Einbeziehung gesellschaftlicher Ziele und Wirkungen;
  • Praxistauglichkeit und Marktfähigkeit der angestrebten Lösung sowie deren optimierte volkswirtschaftliche Hebelwirkung;
  • Qualität des Projektkonsortiums, Berücksichtigung aller relevanten Akteure;
  • Einbeziehung von KMU.

Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Die Entscheidung des BMBF - das Auswahlergebnis - wird dem Verbundkoordinator vom Projektträger schriftlich mitgeteilt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über den Koordinator über das Ergebnis der Bewertung ihrer Projektskizze informiert. Das BMBF und der Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch unabhängige Experten beraten zu lassen.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

7.3 Besondere Hinweise für Fachhochschulen

Sind Fachhochschulen im Rahmen des obigen Auswahl- und Entscheidungsverfahrens (vgl. Nummer 7.2) in den Verbundprojekten erfolgreich gewesen, besteht für sie die Möglichkeit für eine zusätzliche Förderung. Diese weitergehende Förderung kann für ein zusätzliches Forschungsprojekt einer „Qualifizierungs-/Profilierungsgruppe – Neue Technologien“ beantragt werden. Thema und Inhalt dieses zweiten separaten Förderantrags müssen mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen. Das zusätzliche Forschungsprojekt muss weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen beinhalten und sich gleichzeitig wesentlich von Aufgabenstellungen des ursprünglichen Antrages unterscheiden, um inhaltliche Doppelungen auszuschließen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen müssen in beiden Anträgen überschneidungsfrei sein. Mit dieser zusätzlichen Förderung sollen im ausgeschriebenen Themenumfeld zusätzliches Forschungsprofil und weitere Forschungskompetenz durch ein kleines Projektteam (Bachelor-/Master-/Promotionen; Fachveröffentlichungen; Forschungsmarketing) erarbeitet werden. Die Begutachtung und Förderentscheidung erfolgt BMBF-intern.

Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, ebenso wie die „Hinweise für die Erstellung von Projektvorschlägen“ etc.) erhalten Sie beim BMBF Fachreferat 515 „Forschung an Fachhochschulen“ Heinemannstr. 2, 53175 Bonn, Telefon: 0228/9957-3468 oder auf der Homepage des BMBF unter https://www.bmbf.de/de/forschung-an-fachhochschulen-543.html.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und enden mit Ablauf der 1. Förderperiode im Jahre 2010.

Bonn, den 7. März 2008
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Christine Thomas

*

Zahlreiche Grundlagen und praktische Hinweise finden sich in der Broschüre „Schutz kritischer Infrastrukturen - Leitfaden für Unternehmen und Behörden“, Bundesministerium des Innern, Januar 2008, erhältlich unter

http://www.bmi.bund.de/

**

Definition kritischer Infrastrukturen des Arbeitskreises KRITIS im Bundesministerium des Innern vom 17. 11.2003