
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema Maßnahmen zum Transfer und zur Verstetigung von lebensweltlich orientierten Entwicklungsvorhaben in der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener, Bundesanzeiger vom 16.12.2020
Vom 7. Dezember 2020
1.1 Förderziel und Zuwendungszweck
Alphabetisierung und Grundbildung – insbesondere Lesen, Schreiben und Rechnen – sind gerade in Zeiten zunehmender Digitalisierung sowie digitaler Unterstützungssysteme zentrale Schlüsselkompetenzen für die Bewältigung alltäglicher Anforderungen. In Deutschland haben laut LEO-Studie 20181 der Universität Hamburg 6,2 Millionen Erwachsene Schwierigkeiten damit, Wörter, Sätze oder einfache zusammenhängende Texte zu lesen oder zu schreiben. Ebenso zeigt die Studie auf, in welchen Bereichen des alltäglichen Lebens gering literalisierte Erwachsene in ihrer aktiven gesellschaftlichen, kulturellen und ökonomischen Teilhabe eingeschränkt sind. Vor dem Hintergrund, dass weniger als ein Prozent der gering literalisierten Personen Alphabetisierungskurse besuchen, stellen die Ansprache und Beratung von Menschen, die über geringe Schriftsprachkompetenzen verfügen, zentrale Herausforderungen dar. Mit der Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung 2016 bis 2026 (AlphaDekade) haben sich Bund und Länder daher das Ziel gesetzt, die Lese- und Schreibkompetenzen sowie das Grundbildungsniveau Erwachsener in Deutschland durch erhöhte Beteiligung an Weiterbildungsmaßnahmen nachhaltig zu verbessern.2 Bisherige Forschungs- und Projektergebnisse haben gezeigt, dass Maßnahmen der Alphabetisierung und Grundbildung insbesondere dann effektiv und wirkungsvoll sind, wenn sie sich an den konkreten Bedürfnissen der Zielgruppe und deren individuellen Anforderungen orientieren. Dies gelingt insbesondere dann, wenn Menschen in ihrem gewohnten sozialen Umfeld und mit alltagsrelevanten Themen adressiert werden.
Seit 2018 fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) 20 lebensweltlich orientierte Entwicklungsvorhaben in der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener3, die darauf zielen, neue Zugangswege zur Ansprache gering literalisierter Erwachsener sowie neue Lernorte zu identifizieren und zu erproben. Bildungseinrichtungen entwickeln und erproben in Kooperation mit sozialräumlichen Partnern Konzepte und Materialien, die Betroffenen helfen, die erlernten Grundkenntnisse unmittelbar anzuwenden und alltägliche Aufgaben selbständig zu bewältigen. Durch die Kooperation mit sozialräumlichen Partnern wie soziale Beratungsstellen, Familienzentren, Tafeln, Verbraucherzentralen etc. werden die dort tätigen Schlüsselpersonen für das Thema des funktionalen Analphabetismus sensibilisiert und darin geschult, gering literalisierte Menschen anzusprechen und für die Teilnahme an Lernangeboten zu gewinnen. Durch niedrigschwellige Lernangebote, die sich an den Interessen und Themen der Teilnehmenden und ihrer Lebenswelt orientierten, können Schwellenängste abgebaut und das Lerninteresse und die Lernmotivation der Zielgruppe gestärkt werden. Darüber hinaus ist festzustellen, dass die Zusammenarbeit unterschiedlicher regionaler Akteure im Hinblick auf die Verbesserung der Schriftsprach- und weiterer Grundkompetenzen einen Mehrwert für alle Seiten darstellt. Mit dieser Förderrichtlinie sollen in direktem Anschluss an die Entwicklungsphase besonders erfolgversprechende innovative Konzepte, Kooperationsmodelle und Maßnahmen zur aufsuchenden lebensweltlich orientierten Alphabetisierung und Grundbildung weiterentwickelt, in die Breite getragen, auf neue Kontexte übertragen sowie in bereits bestehenden Strukturen nachhaltig verankert werden.
Das übergreifende Ziel des Förderschwerpunkts lebensweltlich orientierter Grundbildung ist es, die Lese-, Schreib-, Rechen- und digitalen Kompetenzen gering literalisierter Erwachsener durch individuelle Beratung und nachfrageorientierte Lernangebote zu verbessern. Im Rahmen dieser Förderrichtlinie werden Vorhaben gefördert, die mindestens zwei der folgenden Zielsetzungen verfolgen:
1.2 Rechtsgrundlagen
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gefördert werden können Vorhaben, die die im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von lebensweltlich orientierten Entwicklungsvorhaben in der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“ entwickelten und erprobten Konzepte, Maßnahmen, Produkte oder Kooperationsmodelle4 evaluieren und weiterentwickeln, insbesondere aber transferieren und verstetigen.
Die zu fördernden Vorhaben müssen dabei inhaltlich an mindestens zwei der folgenden Handlungsfelder ausgerichtet sein:
A. Netzwerk- und Kooperationsstrukturen in der lebensweltlich orientierten Alphabetisierung und Grundbildung
Durch die Vernetzung und Kooperation von Bildungsanbietern mit sozialräumlich arbeitenden Einrichtungen (z. B. soziale Beratungsstellen, Familienzentren, Schuldnerberatungen, Verbraucherzentralen, Tafeln, etc.) können neue Zugangs- und Ansprachewege von gering literalisierten Erwachsenen erschlossen und Lernangebote stärker an den individuellen Bedürfnissen und Interessen der Betroffenen ausgerichtet werden. In diesem Handlungsfeld sollen die bereits entwickelten Netzwerk- und Kooperationsstrukturen weiterentwickelt und verfestigt werden. Dies schließt auch die Entwicklung von Finanzierungs- und Verstetigungskonzepten für die trägerübergreifende Zusammenarbeit mit ein. Ebenso sollen bewährte Kooperationsmodelle auf andere Kontexte und Ebenen transferiert werden, z. B. auf landes- oder bundesweite Verbandsebenen. Des Weiteren können Vorhaben gefördert werden, die neue sozialräumliche Partner gewinnen, um die bereits entwickelten und bewährten Konzepte und Ansätze in Kooperation mit ihnen zu implementieren. Dabei sollen die Sensibilisierung und Schulung des Personals in den sozialräumlich agierenden Einrichtungen hinsichtlich der Identifizierung der Problematik geringer Literalität und des Umgangs damit weitergeführt und ausgebaut werden. In diesem Handlungsfeld sollen dementsprechend bewährte Ansätze weiterentwickelt werden, die das Ziel verfolgen, Beratungs-, Verweis- und Unterstützungsstrukturen unter Einbindung sozialräumlich agierender Einrichtungen nachhaltig zu implementieren.
B. Lebensweltlich orientiertes Alphabetisierungs- und Grundbildungsangebot
In diesem Handlungsfeld können Vorhaben gefördert werden, die darauf zielen, Angebotsformate non-formalen, informellen oder selbstorganisierten Lernens sowie entsprechende Lehr- und Lernmaterialien im Bereich der lebensweltlich orientierten Alphabetisierung und Grundbildung weiterzuentwickeln und zu verbreiten. Dies umfasst die Erschließung neuer Lernorte im Sozialraum gering literalisierter Erwachsener als auch den Einbezug von neuen Themen mit einem unmittelbaren Lebensweltbezug (z. B. gesundheitliche Grundbildung, ökonomische und politische Grundbildung), um die Schwellen zur Teilnahme zu reduzieren und das Lerninteresse und die Lernmotivation zu erhöhen. Ausdrücklich erwünscht ist die Erarbeitung und Erprobung von Konzepten zur Gestaltung und Begleitung des Übergangs von niedrigschwelligen Lernangeboten in weiterführende Bildungsangebote. In diesem Handlungsfeld sollen dementsprechend bedarfsorientierte Lernangebote mit lebensweltlichem Bezug im Sozialraum weiterentwickelt werden mit dem Ziel, sie langfristig in das Portfolio von Bildungsanbietern zu integrieren.
C. Lehr- und Lernprozessen in der lebensweltlich orientierten Alphabetisierung und Grundbildung
In diesem Handlungsfeld können Vorhaben gefördert werden, die auf die Weiterentwicklung und Erprobung von Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen des Bildungspersonals hinsichtlich der Planung und Durchführung von lebensweltlich orientierten Alphabetisierungs- und Grundbildungsangeboten zielen. Dies schließt die Anbahnung und Implementierung von Netzwerk- und Kooperationsstrukturen, die Entwicklung und Durchführung niedrigschwelliger Lernangebote als auch methodisch-didaktische Ansätze der lebensweltlich orientierten Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit mit ein. Darüber hinaus können in diesem Handlungsfeld Vorhaben gefördert werden, die Konzepte zur Einbindung von Personen in Unterstützerrollen (wie z. B. Ehrenamtlichen) sowie entsprechende Lehr- und Lernmaterialien für eine solche Begleitung von gering literalisierten Erwachsenen (weiter-)entwickeln, verbreiten und in den Transfer bringen. Dies schließt auch die Weiterbildung von Ehrenamtlichen ein als Vorbereitung auf ihren Einsatz in der lebensweltlich orientierten Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit.
Die Projektmaßnahmen sollen weiterhin im Besonderen auf Kontexte, Strukturen und Zielgruppen zielen, die neu für das Thema der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener erschlossen werden sollen. Vor allem sollen dadurch weiterhin Zielgruppen und Einrichtungen mit sozialräumlichem und lebensweltlichem Bezug fokussiert werden, insbesondere über die Themen Familie, Jugend, Ernährung, Gesundheit, Sport, Kultur, Soziales, Verbraucherschutz oder intergenerationeller Austausch. Dazu sind insbesondere vorhandene (Infra-)Strukturen und Netzwerke sowie bereits bestehende Kooperationen innerhalb der Alphabetisierungs- und Grundbildungslandschaft sowie zu und innerhalb anderer angrenzender Fachbereiche zu nutzen.
Mittelbar oder unmittelbar Begünstigte der geförderten Vorhaben sind Erwachsene mit Deutsch als Erst- oder Zweitsprache, die Deutsch sprechen und verstehen können und über geringe Schriftsprachkompetenzen im Deutschen verfügen. Weitere explizite Zielgruppen der geförderten Maßnahmen sind Multiplikatoren, Stakeholder und Entscheidungsträger, Personen an Schlüsselstellen und das mitwissende Umfeld sowie Bildungspersonal.
Antragsberechtigt sind in der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener sowie im lebensweltlichen Bereich tätige Einrichtungen mit sozialräumlichem Bezug, die ausschließlich im nicht-wirtschaftlichen Bereich tätig sind und bereits im Rahmen einer Projektkooperation über den aktuellen Förderschwerpunkt „Lebensweltlich orientierte Entwicklungsvorhaben in der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“ aktiv sind. Innerhalb der Transfer- bzw. Verstetigungsvorhaben sind folgende Arten der Projektfortführung möglich:
Alle Projektpartner verfügen dabei über eine entsprechende für die Durchführung des Projekts notwendige Fachexpertise und Vernetzung in ihrem Wirkungsbereich, wobei mindestens ein Projektpartner über ausgewiesene Fachexpertise und mehrjährige Praxis in der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener verfügt. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmtem Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.
Zu den Bedingungen, wann eine staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI5 Unionsrahmen.6
Förderfähig sind Projekte, die inhaltlich mindestens zwei der in Nummer 2 genannten Zielgruppen und Handlungsfelder aufgreifen. Zusätzlich können Antragsteller spätestens bis zum Beginn des über diese Richtlinie geförderten Vorhabens nachvollziehbar darstellen, dass die zu transferierenden bzw. zu verstetigenden Produkte, Konzepte oder Maßnahmen gute bis sehr gute Erfolgsaussichten im Rahmen der momentanen Projektförderung vorweisen können. Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung ist die Erfüllung aller in dieser Richtlinie genannten formalen und inhaltlichen Voraussetzungen (siehe Nummer 2 bis 7).
Bei allen Projektideen ist von dem zum jeweiligen Thema aktuell vorhandenen Wissens- und Erkenntnisstand auszugehen. Bereits vorliegende Ergebnisse sind auszuwerten und zu berücksichtigen (siehe dazu die „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis“, Vordruck 00276).
Voraussetzung für die Auswahl und Förderung der Projekte ist die Eignung der Konzepte und Anträge bezüglich einer hohen Realisierungs- und Erfolgschance im Sinne der Ziele dieser Bekanntmachung. Im Rahmen eines tragfähigen Verwertungsplans, der Bestandteil des Projektantrags ist, sind die entstehenden Kooperations- und Netzwerkstrukturen dahingehend zu entwickeln, dass erfolgreiche Ansätze auch nach Ende der Förderung weiterhin Bestand haben und verstetigt werden können.
Die Partner eines Verbundvorhabens regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Alle Zuwendungsempfänger einschließlich Verbundpartnern, auch die, die Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO sind, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Die Bestimmungen von Nummer 2.2 der Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) sind entsprechend zu beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundvorhaben muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem „Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten“, das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110).7
Um eine Nachnutzung der entwickelten Konzepte und Materialien für Dritte zugänglich zu machen, ist auf geeignete Nutzungsrechte (z. B. Open Standards, Open Source-Plattformen oder Creative Commons-Lizenzen) zurückzugreifen sowie eine entsprechende Dokumentation bereitzustellen. Der Transfer der Projektergebnisse, deren Dokumentation und Dissemination ist grundsätzlich Voraussetzung der Förderung. Hierzu zählt auch der Transfer der Ergebnisse zu anderen Vorhaben des Förderschwerpunkts sowie der interessierten Öffentlichkeit und Praxis.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die geförderten Projekte sind auf eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten ausgelegt. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. (Richtwert: bis zu 300 000 Euro pro Jahr und Einzelvorhaben bzw. Verbund.)
Zuwendungen können für vorhabenbezogene Personal-, Sach- und Reisemittel verwendet werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen auf Ausgabenbasis sind die zuwendungsfähigen vorhabenbezogenen Ausgaben.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Über Art, Umfang und Zeitdauer der Förderung der Projekte wird jeweils auf der Grundlage der Einzelanträge und deren Prüfung hinsichtlich Angemessenheit und Erforderlichkeit der beantragten Mittel entschieden.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften“ (ANBest-Gk) und die „Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung auf Ausgabenbasis“ (BNBest-BMBF 98) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).
Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne der Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.
Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Vorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.
7.1 Einschaltung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und Anforderung von Unterlagen
Bewilligungsbehörde für Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie ist das BMBF. Mit der administrativen Abwicklung und inhaltlichen Begleitung der Fördermaßnahme hat das BMBF das BIBB beauftragt.
Das Einreichen der schriftlichen Skizzen und Anträge erfolgt über:
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Koordinierungsstelle Dekade für Alphabetisierung (KSA)
Kennwort Transfer Lebenswelt
Robert-Schuman-Platz 3 – 5
53175 Bonn
Ansprechpartner sind:
Zu inhaltlichen Fragen:
Frau Viktoria Thieme
Telefon: 02 28/1 07 10 56
E-Mail: thieme@bibb.de
Zu administrativen Fragen:
Herr Amin Ben Slama
Telefon: 02 28/1 07 22 20
E-Mail: benslama@bibb.de
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können auf dem Förderportal des Bundes unter https://foerderportal.bund.de abgerufen werden.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline). Nachdem Sie im Auswahlmenü in der linken Spalte „Neues Formular“ ausgewählt haben, muss das BMBF, die Fördermaßnahme „Weiterbildung und Arbeitsmarkt“, der Förderbereich „Allgemeine Weiterbildung“ sowie das Verfahren „Skizze“ ausgewählt werden.
7.2 Förderverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Zunächst erfolgt die Einreichung einer Projektskizze. In einem zweiten Verfahrensschritt werden Förderinteressenten, deren Skizzen für eine mögliche Förderung vorgeschlagen werden, aufgefordert, förmliche Förderanträge einzureichen. Die Förderentscheidung wird durch das BMBF getroffen.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger (Anschrift siehe oben) spätestens bis zum 11. März 2021 zunächst Projektskizzen in zweifacher Ausführung im Original vorzulegen, versehen mit rechtverbindlicher Unterschrift.
Es gilt das Datum des Poststempels. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Projektskizze (bestehend aus der easy-Online-Skizze und der Vorhabenbeschreibung) ist über das Internetportal easy-Online zu erstellen und einzureichen. Das Internetportal easy-Online ist über die Internetseite https://foerderportal.bund.de/easyonline/ erreichbar.
Bei Verbundprojekten ist durch den Verbundkoordinator eine gemeinsame Projektskizze in Abstimmung mit den Projektpartnern vorzulegen. Ebenso ist eine von jedem Projektpartner unterzeichnete Erklärung über die Zusammenarbeit (letter of intent) beizufügen.
Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und evtl. weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.
Inhalt und Umfang der Projektskizzen
Der maximale Textumfang der Projektskizzen (Schriftgrad 11, Arial, 1½-facher Zeilenabstand) beträgt bei Einzelvorhaben 12 DIN-A4-Seiten, bei Verbundvorhaben 15 DIN-A4-Seiten (exklusive Quellenangaben, Deckblatt und Anlagen). Darüber hinausgehende Darstellungen werden nicht berücksichtigt.
Die Skizze ist wie folgt zu gliedern und muss Aussagen zu allen Punkten enthalten:
A. Allgemeine Angaben zum Vorhaben/Deckblatt (eine Seite)
B. Darstellung des Vorhabens (maximal neun Seiten)
C. Darstellung des Zeit- sowie Ausgabenrahmens (maximal drei Seiten)
Es steht den Skizzeneinreichenden frei, im Rahmen des vorgegebenen Umfangs weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung der Projektskizze von Bedeutung sind.
Die eingegangenen Skizzen werden unter Einbindung von Fachexperten bewertet. Beurteilung und Auswahl der für eine Förderung geeigneten Projektideen erfolgen anhand Einhaltung der Anforderungen an Art und Umfang der Projektskizze, Vollständigkeit und Plausibilität der in Nummer 7.2.1 Buchstabe A bis C dargestellten Punkte sowie folgender Kriterien:
Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Anspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. In diesem sind die in der Projektskizze gemäß Nummer 7.2.1 dargestellten Punkte zu konkretisieren und zu spezifizieren, einschließlich detaillierter Darstellung von Arbeits- und Zeitplan inklusive Ressourcenplanung.
Vordrucke für die förmliche Antragstellung, allgemeine Richtlinien, Merkblätter sowie die Zuwendungsbestimmungen können unter http://www.foerderportal.bund.de abgerufen werden. Dazu wird auch auf die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ hingewiesen.
Bei Verbundvorhaben sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Über Art, Umfang und Zeitdauer der Förderung der Vorhaben entscheidet das BMBF entsprechend der oben angegebenen Kriterien.
Die eingegangenen Anträge werden neben den in Nummer 7.2.1 dargestellten Bewertungskriterien nach den folgenden Punkten geprüft und bewertet:
Über Art, Umfang und Zeitdauer der Förderung der Vorhaben entscheidet das BMBF entsprechend der oben angegebenen Kriterien.
7.3 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind.
Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.
Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 gültig.
Berlin, den 7. Dezember 2020
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Jutta Illichmann
1 - Grotlüschen, Anke; Buddeberg, Klaus (Hrsg.) (2020) LEO 2018. Leben mit geringer Literalität; Bielefeld wbv-Verlag
2 - Vgl. Grundsatzpapier zur Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung, S. 5 https://www.alphadekade.de/files/01_Grundsatzpapier%20zur%20Nationalen%20Dekade%20Alphabetisierung%20und%20Grundbildung_final.pdf
3 - Richtlinie zur Förderung von lebensweltlich orientierten Entwicklungsvorhaben in der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener vom 30. Mai 2017 (BAnz AT 12.06.2017 B3)
4 - Hierzu zählen alle Produkte oder Maßnahmen, die in den Handlungsfeldern A bis E in Nummer 2 der Richtlinie zur Förderung von lebensweltlich orientierten Entwicklungsvorhaben in der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener vom 30. Mai 2017 (BAnz AT 12.06.2017 B3) genannt werden.
5 - FuEuI = Forschung, Entwicklung und Innovation
6 - Mitteilung der EU-Kommission (2014/C 198/01) vom 27.6.2014 (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) in der Fassung der Mitteilung der EU-Kommission C(2020) 4355 final vom 2. Juli 2020 (ABl. C 224 vom 8.7.2020, S. 2) insbesondere Abschnitt 2.
7 - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare, Bereich BMBF Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.