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Bekanntmachung : Datum:

Durchführung von Anbahnungsmaßnahmen in der Zusammenarbeit mit Russland in Wissenschaft, Forschung und technischen Entwicklung

1 Ziele und Hintergrund

Deutschland und Russland schauen auf eine über zwanzig Jahre dauernde fruchtbare Zusammenarbeit in Forschung und Technologie zurück. Seit fast drei Jahren steht die Zusammenarbeit unter dem Dach der „Deutsch-Russischen Strategischen Partnerschaft auf dem Gebiet der Bildung, Forschung und Innovation“ ( www.deutsch-russische-partnerschaft.de ).

Traditionell verläuft die deutsch-russische Zusammenarbeit gerade in der (naturwissenschaftlich-mathematischen) Grundlagenforschung sehr gut bis exzellent. Mit dieser Ausschreibung soll dagegen vor allem das Ziel erreicht werden, innovative anwendungsbezogene Forschungsergebnisse in Kooperationen hervorzubringen. „Innovation“ ist eine der drei Säulen der Strategischen Partnerschaft, die gegenseitige Verzahnung der Säulen „Bildung“, „Forschung“ und „Innovation“ ist beabsichtigt. Die einzelnen thematischen Schwerpunkte (s. Punkt 2 „Was wird gefördert?“) richten sich nach den sechs bilateralen Fachvereinbarungen, die zwischen dem BMBF und dem russischen Ministerium für Bildung und Wissenschaft geschlossen wurden, aber auch nach weiteren Themengebieten, die beide Länder für prioritär halten, etwa Forschung und Entwicklung im Bereich der Nanotechnologien oder de Gesundheitsforschung.

Ziele der Fördermaßnahmen sind Exploration und Anbahnung von Kooperationen im Bereich der angewandten Forschung und Entwicklung. Vorzugsweise werden anwendungsnahe Projekte sowie Projekte mit Industriebeteiligung (vor allem Kleiner und Mittlerer Unternehmen) unterstützt. Hiermit soll auch eine Grundlage für weiterführende Projektanträge in aktuellen Förderprogrammen des BMBF ebenso wie in den thematischen Prioritäten des 7. Forschungsrahmenprogramms der Europäischen Union sowie in anderen forschungsrelevanten EU-Programmen (sowie darüber hinaus in Beteiligungen an Projekten russischer Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen, die thematisch dem russischen Föderalen Zielprogramm zuzuordnen sind ) gelegt werden.

2 Was wird gefördert?

Schwerpunkte der Förderung sind

  • Maßnahmen zur Anbahnung projektbezogener oder institutioneller Kooperationen
  • Maßnahmen zur Konzeption und Planung von Projekten und Kooperationen, deren Förderung unter einem BMBF-Fachprogramm oder einem Programm der EU beantragt werden soll.

Es werden insbesondere Anträge in folgenden thematischen Schwerpunkten berücksichtigt:

  • Laserforschung und Lasertechnik
  • Informations- und Kommunikationstechnologien (IuK)
  • Biologische Forschung und Biotechnologien; Lebenswissenschaften und Gesundheitswissenschaften
  • Meeres- und Polarforschung
  • Gewässerforschung und Umwelttechnologien; Nachhaltigkeitsforschung
  • Nanotechnologien.

Darüber hinaus können auch in begründeten Ausnahmefällen von besonderer forschungspolitischer Relevanz – Anträge zu anderen thematischen Schwerpunkten der BMBF-Fachprogramme und der EU-Forschungsprogramme unterstützt werden.

Förderfähig sind Ausgaben für Anbahnungsreisen, für den projektbezogenen wissenschaftlichen Expertenaustausch und für Expertentreffen sowie thematische Projektplanungsworkshops. In begründeten Einzelfällen können auch Ausgaben für weitere Sachkosten (z. B. Veranstaltungskosten, besondere Kleingeräte für Machbarkeitsstudien, die nicht der Grundausstattung der Labors zuzurechnen sind) erstattet sowie Zuschüsse zu Personalkosten gewährt werden.

3 Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt im Verbund mit Einrichtungen aus Russland sind deutsche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, forschungsaktive medizinische Kliniken sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland. Anträge mit Beteiligung von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) werden bei gleicher Qualität bevorzugt.

4 Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt auf deutscher Seite durch nicht rückzahlbare Zuschüsse z. B. zu

  • Reisekosten deutscher Expertinnen und Experten in die Partnerländer (i. W. Bereitstellung von Flugtickets inklusive Erstattung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Erteilung von notwendigen Visa)
  • Kosten für Gastaufenthalte ausländischer Experten/innen in Deutschland (derzeit: 82 Euro pro Tag, Monatspauschale ab dem 23. Tag 1.840 Euro, Tagespauschale für einzelne Tage eines Folgemonats 61 Euro)

sowie in besonders begründeten Fällen zu

  • Veranstaltungskosten (z. B. Miete, Logistik)
  • Sachmitteln, die nicht der Grundausstattung der Labors zuzurechnen sind (keine Ausstattung mit PCs, keine üblichen Verbrauchsmittel)
  • Personal (nur in besonders begründeten Fällen) auf deutscher Seite z.B. für die Durchführung von Veranstaltungen und Antragsvorbereitung.

Projekte können in der Regel mit höchstens 25.000 Euro unterstützt werden.

5 Antragsverfahren

Anträge werden nach Nutzung der elektronischen Antragstellung unter http://www.ewa.internationales-buero.de/?project_cat=3 vom Internationalen Büro des BMBF entgegen genommen. Die Anträge sollen die Ziele und die erforderlichen Maßnahmen zur Projektvorbereitung möglichst konkret und fachlich datailliert beschreiben und die folgende Strukturierung aufweisen:

  • Thema
  • Koordinator
  • Beteiligte Partner
  • Zusammenfassung (sowie mit Angabe des BMBF-Fachprogramms oder ggf. des EU-Förderprogramms, auf das die Maßnahme bzw. die Projektvorbereitung abzielt)
  • Strukturierter Finanzierungsplan mit Angaben zu eingesetzten Eigenmitteln und weiteren Drittmitteln sowie Angaben zu Gesamtvolumen und Fördervolumen des beabsichtigten Projekts
  • Projektbeschreibung
    • Beschreibung der wissenschaftlichen Zielsetzung (sowie mit Darstellung des Bezugs zum BMBF-Fachprogramm oder ggf. zum EU-Förderprogramm, auf das die Projektvorbereitung abzielt)
    • Art und Umfang der geplanten Zusammenarbeit
  • Arbeitsplan
    • Geplante Vorbereitungsmaßnahmen und vorgesehene Arbeitsschritte
    • Aufteilung der Arbeitspakete auf die Partner
    • Zeitplanung
  • Gründe für die Kooperation
    • Vorangegangene Zusammenarbeit
    • Qualität der angestrebten Zusammenarbeit und erkennbarer Mehrwert der Zusammenarbeit für beide Partner
    • Verwertbarkeit der angestrebten Projektergebnisse
  • Qualifikation des Projektkoordinators sowie der Projektpartner
    • Schwerpunkte der bisherigen einschlägigen Arbeiten
    • Wichtigste einschlägige Publikationen bzw. Patente
  • Beteiligung jüngerer Nachwuchswissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

6 Entscheidungsverfahren

Aus der Vorlage eines Antrags können keine Rechtsansprüche auf Unterstützung abgeleitet werden. Eingegangene Förderanträge werden auf formale Korrektheit geprüft sowie fachlich begutachtet. Das Internationale Büro des BMBF trifft eine Förderentscheidung.

6.1 Auswahlkriterien

Die Anträge werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt:

  • Relevanz des Forschungsthemas aus der Perspektive forschungspolitischer Ziele des BMBF - hier v.a. Beitrag zur Umsetzung der Fachprogramme und ggf. der EU-Förderprogramme
  • Qualität und Originalität des angestrebten Forschungsansatzes
  • Qualifikation der Projektpartner
  • Qualität der angestrebten Zusammenarbeit und erkennbarer Mehrwert für die deutsche(n) Partnereinrichtung(en)
  • Erfolgsaussichten und Nachhaltigkeit der Projektanbahnungen bzw. Pilotmaßnahmen
  • Verwertbarkeit der angestrebten Projektergebnisse
  • Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlern
  • Wirtschaftlichkeit und Effizienz der Maßnahme.

6.2 Antragsfristen

Anträge werden laufend entgegengenommen und bearbeitet.

7 Fachliche Information und Beratung

Ansprechpartner im Internationalen Büro des BMBF

Internationales Büro des BMBF
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
http://www.internationales-buero.de/

Ansprechpartner für die Themen Biologische Forschung und Biotechnologien/ Lebenswissenschaften und Gesundheitswissenschaften; Meeres- und Polarforschung; Gewässer- und Umweltforschung/ Nachhaltigkeitsforschung; Nanotechnologien:

Dr. Martin Sandhop
Tel.: +49-228-3821 469
Fax: +49-228-3821 444
E-Mail: martin.sandhop@dlr.de

Ansprechpartner für die Themen Laserforschung und Lasertechnik; Informations und Kommunikationstechnologien (IuK):
Stefan Klumpp
Tel.: +49-228-3821 457
Fax: +49-228-3821 444
E-Mail: stefan.klumpp@dlr.de

Für Beratungen zu den Förderprogrammen des BMBF geben auch die Projektträger Auskunft. Information, Adressen und Ansprechpartner:

Förderberatung des BMBF
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PtJ)
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
E-Mail: foerderinfo@bmbf.bund.de
Internet: http://www.foerderinfo.bmbf.de

Gebührenfreie Hotlines:
Forschungsförderung: 0800-2623 008
KMU-Förderung: 0800-2623 009

Über die EU-Förderprogramme informieren und beraten die Nationalen Kontaktstellen der Bundesregierung. Das deutsche Portal zum 7. FRP unter deutsche Portal zum 7. FRP bietet Erstinformationen, Adressen und Ansprechpartner der Nationalen Kontaktstellen. Vor Antragstellung beim Internationalen Büro empfiehlt sich in jedem Fall eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Nationalen Kontaktstelle.