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Bekanntmachung : Datum:

Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Ukraine in Wissenschaft, Technologie und Innovation

Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Ukraine in Wissenschaft, Technologie und Innovation

1 – Hintergrund und Ziele:

Die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (WTZ) zwischen Deutschland und der Ukraine besitzt eine langjährige Tradition; sie gewinnt zusätzliche Bedeutung durch die heraus-gehobene Rolle der Ukraine im Rahmen der Nachbarschaftspolitik der Europäischen Union.

Wichtig für die zunehmende Internationalisierung deutscher Einrichtungen und der nationalen Förderprogramme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sowie für die Zusammenarbeit in den europäischen Förderprogrammen ist dabei ein Ausbau der bilateralen Kooperation in Schwerpunktbereichen, die von gemeinsamem Interesse sind. Von zentraler Bedeutung hierfür sind auf deutscher Seite die Themenbereiche der „Hightech-Strategie“ der Bundesregierung ( www.hightech-strategie.de ).

Ziele der Fördermaßnahme im Rahmen der deutsch-ukrainischen WTZ sind die Anbahnung und Vertiefung von Kooperationen im Bereich der angewandten Forschung und Förderung des Wissenschaftleraustausches bei gemeinsamen Forschungsprojekten. Bevorzugt werden anwendungsnahe Projekte und Projekte mit Industriebeteiligung – vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen. Hiermit soll auch eine Grundlage für weiterführende Projektanträge bei aktuellen Förderprogrammen des BMBF sowie für die thematischen Prioritäten des 7. Forschungsrahmenprogramms der Europäischen Union sowie in anderen forschungsrelevanten EU-Programmen gelegt werden.

Thematischer Schwerpunkt der vorliegenden gemeinsamen Bekanntmachung ist die Zusammenarbeit in der Gesundheitsforschung einschließlich Medizintechnik.

Dabei sind wichtige gemeinsame Handlungsfelder:

  • Effektive Bekämpfung von Krankheiten
  • Forschungen im Bereich Gesundheitsschutz
  • Gesundheitsforschung in Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft (v. a. diagnostische und therapeutische Wirkstoffe und Medizintechnik)

Die Themen leiten sich dabei auf deutscher Seite aus dem Gesundheitsforschungsprogramm der Bundesregierung ab ( http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/ )

Anträge zu weiteren Themengebieten, die den forschungspolitischen Prioritäten beider Länder entsprechen, können gemäß den Richtlinien dieser Bekanntmachung ebenfalls eingereicht werden. Hierzu zählen insbesondere:

  • Nanotechnologie
  • Optische Technologien
  • Biotechnologie
  • Informations- und Kommunikationstechnologien
  • Umwelt und Nachhaltigkeit

2 – Was wird gefördert?

Schwerpunkt der Förderung ist die Mobilität zwischen Forschungsgruppen aus mindestens je einer Einrichtung gemäß §3 aus Deutschland und aus der Ukraine

  • bei der Anbahnung und Vertiefung von projektbezogenen oder institutionellen Kooperationen sowie
  • bei Maßnahmen zur Konzeption und Planung von Projekten und Kooperationen, deren Förderung unter einem BMBF-Fachprogramm oder einem Programm der EU beantragt werden soll,

Auch die Einbeziehung ukrainischer Partner in bereits laufende BMBF- oder EU-geförderte Projekte kann unterstützt werden.

Förderfähig sind Ausgaben für Anbahnungsreisen, den projektbezogenen wissenschaftlichen Austausch, Expertentreffen und thematische Projektplanungsworkshops. In begründeten Einzelfällen können auch Ausgaben für weitere Sachkosten (z. B. Veranstaltungskosten, besondere Kleingeräte für Machbarkeitsstudien, die nicht der Grundausstattung der Labors zuzurechnen sind) sowie Zuschüsse zu Personalkosten gefördert werden.

3 – Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt in Deutschland sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen im Verbund mit ukrainischen Partnereinrichtungen, forschungsaktive Kliniken sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland. Anträge mit Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen werden bevorzugt.

4 – Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt auf der deutschen Seite durch nicht zurückzuzahlende Zuschüsse z. B. zu

  • Reisekosten deutscher Experten in die Ukraine (i. W. Bereitstellung von Flugtickets)
  • Kosten für Gastaufenthalte ausländischer Experten in Deutschland (derzeit: 82 EUR pro Tag, Monatspauschale ab dem 23. Tag 1.840 EUR, Tagespauschale für einzelne Tage eines Folgemonats 61 EUR) sowie in besonders begründeten Fällen zu
  • Personal auf deutscher Seite z. B. für die Durchführung von Veranstaltungen und Machbarkeitsuntersuchungen
  • Veranstaltungskosten (z. B. Miete, Logistik)
  • Sachmittel, die nicht der Grundausstattung der Labors zuzurechnen sind (keine Rechnerausstattung, keine üblichen Verbrauchsmittel)

Maßnahmen zur gemeinsamen (anteiligen) Förderung durch beide Länder werden derzeit zwischen dem BMBF und dem ukrainischen Ministerium für Bildung und Wissenschaft (MBW) abgestimmt. Die deutsche Seite geht davon aus, dass im Ergebnis eine entsprechende komplementäre Förderung auf ukrainischer Seite erfolgen wird.

Die Laufzeit der Projekte kann im ersten Schritt maximal 18 Monate betragen. Zum Ende eines jeden Kalenderjahrs werden die deutschen Projektleiter aufgefordert, einen Bericht zum Projektfortschritt sowie eine aktualisierte Planung für das nächste Kalenderjahr abzugeben.

5 – Verfahren

Anträge müssen von jeweils mindestens einer Forschergruppe aus Deutschland und der Ukraine gemeinsam gestellt werden.

Sie sind vom deutschen Projektleiter über die elektronische webbasierten Antragstellung beim Internationalen Büro (IB) des BMBF unter http://www.ewa.internationales-buero.de/?project_cat=3 einzureichen. Es ist zu erwarten, dass die ukrainische Seite zu ge-gebener Zeit über Einreichungsmöglichkeiten für entsprechende Anträge in der Ukraine ge-eignet informiert, z. B. auf der Website des ukrainischen MBW unter http://www.mon.gov.ua/ .

Anträge werden laufend entgegengenommen und bearbeitet. Bei Anträgen, die bis zum 31.05.2008 eingereicht und anschließend positiv bewertet werden, ist eine Förderung auf deutscher Seite spätestens ab dem 01.09.2008 vorgesehen (vorbehaltlich Mittelverfügbarkeit). Grundsätzlich sollten Anträge mindestens 3 Monate vor Beginn der jeweils geplanten Maßnahme eingereicht werden, um eine rechtzeitige Entscheidung zu ermöglichen. In Einzelfällen, z. B. bei prioritären Anbahnungsmaßnahmen und Sondermaßnahmen, kann der Zeitraum zwischen Antragstellung und Beginn der Unterstützung verkürzt werden.

Die Anträge werden u. a. anhand der folgenden Kriterien beurteilt:

  • Erschließung neuer Kooperationspartner
  • Wissenschaftliche Qualität des Arbeitsplans, Originalität des Ansatzes
  • Qualifikation der beteiligten Einrichtungen
  • Qualität der Zusammenarbeit und gegenseitiger Nutzen
  • Mehrwert gegenüber der bisherigen Zusammenarbeit, Synergien
  • Anwendungsnähe der erwarteten Ergebnisse / Industriebeteiligung (insbesondere KMU)
  • Förderung junger Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler

Die Projekte werden dabei unter Einbeziehung von Fachexperten bewertet.

Aus der Vorlage eines Antrags können keine Rechtsansprüche auf Unterstützung abgeleitet werden.

6 – Kontaktinformation

Die Umsetzung erfolgt auf deutscher Seite durch:
Internationales Büro des BMBF
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Ansprechpartner:
Dr. Erich Rathske
Tel.: +49-228-3821 464
Fax: +49-228-3821 444
E-Mail: erich.rathske@dlr.de
Internet: http://www.internationales-buero.de/