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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Förderung der empirischen Bildungsforschung im Bereich Sprachdiagnostik/Sprachförderung

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Für das Bildungssystem in Deutschland stellt die Verbesserung von Chancengerechtigkeit und gesellschaftlicher Teilhabe von Kindern und Jugendlichen eine zentrale Herausforderung dar. Als wesentliche Bedingung für die Wahrnehmung von Bildungschancen und für die Beteiligung am politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben der Gesellschaft erweist sich die Verfügbarkeit sprachlicher Kompetenzen in ihrer ganzen Breite: diskursiv und textuell, mündlich und schriftlich, alltäglich und institutionenspezifisch, in ein- und mehrsprachigen Kontexten, in der Muttersprache und in Fremdsprachen sowie - mit Blick auf den Bildungserfolg - insbesondere in der Mehrheits- und Unterrichtssprache Deutsch.

Angesichts der besonderen Bedeutung, die der Beherrschung des Deutschen - als der überwiegenden Unterrichtssprache - für Chancengerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe zukommt, werden in jüngerer Zeit in Kindergärten und Schulen vermehrt Verfahren der systematischen Sprachstandsfeststellung eingesetzt und Ansätze einer gezielten Sprachförderung entwickelt. Zudem werden Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte im Bereich der Sprachdiagnostik und der Sprachförderung aus- und fortgebildet.

Die wissenschaftliche Fundierung der derzeit eingesetzten Verfahren und Instrumente der Sprachdiagnostik und Sprachförderung – unter Einschluss der sprachbezogenen Aus- und Fortbildungen von Erzieherinnen und Erziehern sowie Lehrkräften – ist bislang wenig entwickelt. Dem Defizit an theoretisch fundierter empirischer Expertise in diesen Bereichen soll durch eine Maßnahme im Kontext des Rahmenprogramms zur Förderung der empirischen Bildungsforschung entgegengewirkt werden. Die Fördermaßnahme dient dem Zweck, wissenschaftliches Wissen zu erarbeiten und bereitzustellen, welches die im Bildungsbereich politisch und administrativ Verantwortlichen sowie die Bildungseinrichtungen selbst als Grundlage für eine gezielte Sprachförderung nutzen können. Dieses Wissen soll es ermöglichen, Kinder und Jugendliche mit und ohne Migrationshintergrund gemäß ihrem Sprach- und Entwicklungsstand in der Aneignung und Nutzung komplexer sprachlicher Kompetenzen wissenschaftlich fundiert zu unterstützen und nachhaltig zu fördern; Kindern und Jugendlichen mit fortgeschrittenem Sprachstand sollen Wege für einen produktiven Ausbau ihrer sprachlichen Kompetenzen eröffnet werden.

Mit der Fördermaßnahme sollen vorzugsweise interdisziplinär angelegte empirische Forschungsvorhaben zu Fragen des Erwerbs, der Diagnose und der Förderung sprachlicher Kompetenzen ermöglicht werden, insbesondere im Hinblick auf die spezifischen sprachlichen Anforderungen in den Bildungsinstitutionen. Besonders erwünscht sind Forschungsvorhaben, an denen mehr als eine der folgenden Disziplinen beteiligt sind: Sprachwissenschaft, Psychologie (einschließlich pädagogisch-psychologischer Diagnostik), Erziehungswissenschaft und Sprachdidaktik. Ermuntert wird auch zu Forschungsvorhaben, in denen quantitative und qualitative Methoden verschränkt werden.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Die Fördermaßnahme bezieht sich auf empirisch angelegte Forschungsvorhaben zur Sprachaneignung und zur diagnosegestützten Sprachförderung von Kindern und Jugendlichen mit nicht wesentlich beeinträchtigter Sprachlernfähigkeit. Die gewonnene wissenschaftliche Expertise soll Sprachförderung von Kindern und Jugendlichen in einem breiten Spektrum sprachlicher Leistungsfähigkeit ermöglichen. Erwünscht sind daher neben Studien, die sich auf Sprachförderung im unteren Leistungsbereich sprachlicher Kompetenzen beziehen, auch solche, die auf Sprachförderung in mittleren und oberen Leistungsbereichen ausgerichtet sind.

Im Fokus stehen Erwerb, Feststellung und Förderung von Kompetenzen in der deutschen Sprache, sowohl bei Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund als auch bei solchen ohne Zuwanderungsgeschichte, altersspezifisch im Spektrum zwischen 4 und 16 Jahren. Erwünscht sind auch Forschungsvorhaben, die auf besondere Zielgruppen ausgerichtet sind – z.B. auf mehrsprachig aufwachsende Kinder und Jugendliche – sowie Vorhaben, die Sprachentwicklung/Sprachförderung an Schnittstellen des Bildungssystems (Übergänge Kindergarten – Grundschule, Grundschule –Sekundarstufe I, Sekundarstufe I – Sekundarstufe II) zum Gegenstand haben, solange der Anwendungsbezug zum institutionellen Bildungssystem im Mittelpunkt steht.

Gefördert werden

  1. Grundlagen- und anwendungsbezogene Forschungsvorhaben zu Verfügbarkeit, Struktur, Nutzung und Erwerb sprachlicher Kompetenzen bei ein- und mehrsprachigen Kindern und Jugendlichen in Kindergärten und Schulen, auf denen praxisorientierte Entwicklungsmaßnahmen aufbauen können;
  2. Studien zur Messung sprachlicher Kompetenzen und Kompetenzzuwächse:
    • Studien zur Weiterentwicklung von vorhandenen Erhebungsverfahren zur Erfassung von Sprachständen und deren Veränderungen, insbesondere mit Blick auf eine diagnosegestützte individuelle und/oder gruppenbezogene Förderung und deren Evaluation;
    • Studien zur Neuentwicklung und Validierung solcher Verfahren in bisher nicht oder nur ungenügend abgedeckten Bereichen des sprachlichen Kompetenzerwerbs sowie in unzureichend erforschten Altersbereichen;
  3. Interventionsstudien zu konkreten Angeboten der Sprachförderung, ihrer Implementierung in Bildungsinstitutionen und (differenziellen) Wirksamkeitsüberprüfungen und
  4. Interventionsstudien zu Angeboten der Qualifizierung pädagogischer Kräfte für die Aufgaben der Erfassung von Sprachständen und der Sprachförderung.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert den fachlichen Austausch und die Vernetzung der an den bewilligten Forschungsvorhaben Beteiligten. Zu diesem Zweck wird eine Koordinierungsstelle eingerichtet, die langfristig u. a. die folgenden Aufgaben übernehmen wird:

  • Organisation von Workshops und Symposien, darunter auch spezielle Veranstaltungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs;
  • Vorbereitung des Transfers der in den Forschungsprojekten gewonnenen Erkenntnisse, z. B. durch den Informationsaustausch zwischen Wissenschaft, Bildungspolitik und Bildungsadministration;
  • Vernetzung der Forschungsprojekte mit thematisch verwandten Forschungs-, Entwicklungs- und darauf bezogenen Evaluationsprojekten (z.B. Forschungsprojekte im DFG-Schwerpunktprogramm „Kompetenzdiagnostik“; länderübergreifendes Programm FörMig);
  • Einrichtung einer Plattform für den projektübergreifenden Informationsaustausch und Aufbereitung von projektübergreifenden Ergebnissen für das Subportal „Empirische Bildungsforschung“ des BMBF.

Sofern die Entwicklung oder der Einsatz von computerbasierten Messinstrumenten geplant ist, wird empfohlen, mit dem Kompetenzcluster „Technology Based Assessment“ ( www.tba.dipf.de/bmbf-foerderung/ ) Kontakt aufzunehmen, das zur Beratung und Unterstützung zur Verfügung steht. Entwicklungen neuer computerbasierter Messinstrumente sind - ggf. in Absprache mit dem Kompetenzcluster „Technology Based Assessment“ - im Finanzierungsplan gesondert zu berücksichtigen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Grundlegende Voraussetzung für eine Förderung ist ein empirisch-analytischer Zugang zu dem unter 2. skizzierten Gegenstandsbereich der Förderung. Dabei können sowohl quantitative als auch qualitative Methoden zum Einsatz kommen.

Projektleiter/innen der Antrag stellenden Institution müssen durch einschlägige Expertise und entsprechende wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein sowie eine hohe Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit und zum fachlichen Austausch mit den Beteiligten an weiteren geförderten Forschungsvorhaben mitbringen.

Im Rahmen dieser Fördermaßnahme für die empirische Bildungsforschung werden sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte gefördert. Im Fall von Verbünden wird eine gemeinschaftliche Bewerbung der Interessenten vorausgesetzt.

Jede Vorhabenskizze muss die Unterschrift des Hauptverantwortlichen für das geplante Vorhaben tragen. Partner innerhalb einer Institution haben in geeigneter Weise eine Vereinbarung über ihre Zusammenarbeit zu treffen. Sofern unterschiedliche Institutionen beteiligt sind, haben alle Partner eines Verbundprojektes ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft nach bestimmten, vom BMBF vorgegebenen Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - ( www.foerderportal.bund.de ) entnommen werden.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Antragsteller-/innen verpflichten sich, die im Rahmen des Projektes gewonnenen Daten nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung (z. B dem Zentralarchiv für empirische Sozialforschung an der Universität Köln [ZA] oder einem Forschungsdatenzentrum) zur Verfügung zu stellen. Dort werden die Daten archiviert, dokumentiert und auf Anfrage der wissenschaftlichen Community zur Verfügung gestellt.

Um Forschungsergebnisse für Reformen im Bildungssystem nutzen zu können, ist eine allgemein verständliche Ergebnisaufbereitung erforderlich. Antragsteller/-innen verpflichten sich, in Abstimmung mit der o. g. Koordinierungsstelle die Ergebnisse ihrer Vorhaben zusätzlich außer für die Fachöffentlichkeit auch zur Veröffentlichung für ein breites bildungspolitisch interessiertes Publikum (ggf. in Kurzfassung) aufzubereiten. Dieser Beitrag zur Verwertung / Öffentlichkeitsarbeit lässt die Regelungen der Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98) sowie die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98) unberührt.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von in der Regel bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.

Sofern eine größere Feldstudie geplant ist, kann ausnahmsweise eine der Vorbereitung dienende Machbarkeitsstudie mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr vorgeschaltet werden.
Im Falle geplanter Längsschnittstudien kann eine zweite Förderphase von erneut bis zu drei Jahren beantragt werden. Ein Anspruch auf Förderung einer zweiten Phase besteht nicht.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Beantragt werden können Mittel für wissenschaftliches Personal, wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte sowie für Sach- und Reisemittel und in Ausnahmefällen für Investitionen. In begründeten Fällen können detailliert beschriebene Aufträge an Dritte (z. B. zur Normierung eines Verfahrens) beantragt und vergeben werden.

Es wird besonderer Wert auf die Qualifizierung nicht promovierter Nachwuchswissenschaftler/-innen gelegt. Die Einstellung von Doktorand/-innen soll daher mit Personalstellen gefördert werden, in der Regel mit halben Stellen der geltenden Tarife für Wissenschaftler/-innen (z.B. ½ TV-L E 13, ½ BAT IIa). Hierbei soll die wissenschaftliche Qualifizierung der Stelleninhaber/-innen so mit der Projektarbeit verschränkt werden, dass eine erfolgreiche Promotion parallel zur Mitarbeit im Forschungsprojekt sicher gestellt wird. Neben der Beschreibung des Forschungsvorhabens sind daher Ausführungen dazu notwendig, wie die Projektarbeiten konkret mit den Qualifizierungsarbeiten der Nachwuchswissenschaftler/-innen verbunden werden sollen.

Das BMBF ist bestrebt, den internationalen Austausch auf dem Gebiet der empirischen Bildungsforschung zu verbessern. Daher können auch Reisemittel und weitere Mittel für internationale Kooperationen beantragt werden, wie z.B. für Besuche internationaler Konferenzen im In- und Ausland, Forschungsaufenthalte in Instituten des Auslands oder Einladung von Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE Vorhaben (NKBF 98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger beauftragt:
DLR-Projektträger
Empirische Bildungsforschung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 0228-3821 774
Telefax: 0228-3821 257

Ansprechpartner ist Herr Dr. Wendelin Sroka.

Es wird empfohlen, vor Antragstellung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Dort sind weitere Informationen und Erläuterungen erhältlich.

Die Vordrucke für förmliche Förderanträge (vgl. 7.2) sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internet-Adresse www.foerderportal.bund.de abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Auf die mögliche Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ wird hingewiesen.

7.2 Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt, es findet aber nur ein fachlicher Begutachtungsschritt unter Beteiligung von externen Gutachtern statt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen (formlose Vorhabenbeschreibungen)

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger zunächst Projektskizzen in deutscher Sprache in schriftlicher Form auf dem Postweg sowie in elektronischer Form vorzulegen.

Dafür sind zwei Abgabetermine vorgesehen:

  1. ab sofort bis spätestens 30. Juni 2008;
  2. bis spätestens 1. September 2008.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen jeweils in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Da nur ein fachlicher Prüfschritt unter Einbeziehung externer Gutachter vorgesehen ist, müssen die Vorhabenbeschreibungen alle fachlichen Angaben enthalten, die eine abschließende gutachterliche Stellungnahme erlauben. Sie dürfen einen Umfang von 30 Seiten für das gesamte Vorhaben inklusive Anlagen nicht überschreiten. Die Vorhabenbeschreibungen sind in 15 Exemplaren (DIN A4, doppelseitig, und 1 Exemplar einseitig und ungebunden als Kopiervorlage) und als pdf-Dokument auf CD-ROM vorzulegen.

Die vorgelegten Projektskizzen werden unter Einbeziehung unabhängiger externer Gutachterinnen und Gutachter mit ausgewiesener Expertise in empirischer Bildungsforschung nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Wissenschaftliche Qualität: theoretische Fundierung, innovatives Potenzial
  • Anwendungsbezug: Relevanz für Fragen der auf das formelle Bildungssystem bezogenen Sprachdiagnostik/Sprachförderung; Einbeziehung relevanter Disziplinen
  • Vorarbeiten: Ausgewiesenheit/Einschlägigkeit der Projektleiter/-innen
  • Durchführbarkeit: Wahl adäquater Untersuchungsmethoden
  • Angemessenheit des Finanzierungs- und Zeitplans.

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Die Vorhabenbeschreibungen sollen entsprechend dem nachfolgenden Gliederungsschema aufgebaut werden und Aussagen zu den folgenden Punkten enthalten:

  1. Allgemeine Angaben zum Vorhaben (max. 2 Seiten)
    • Titel / Thema des Forschungsprojektes
    • Art des Vorhabens I.: Einzelvorhaben oder Verbundvorhaben
    • Art des Vorhabens II: z. B. grundlagennahes Forschungsprojekt, Langzeitstudie, Machbarkeitsstudie, etc.
    • Hauptansprechpartner (nur eine Person), vollständige Dienstadresse
    • Ggf. (bei Verbünden) weitere Projektteilnehmer, vollständige Dienstadressen
    • Beantragte Laufzeit, geplanter Beginn des Vorhabens
    • Gesamtfinanzierungsplan, ggf. (bei Verbünden) gegliedert nach den beteiligten Einrichtungen (jeweils Personalmittel, Sachmittel, ggf. weitere Positionen; Angaben pro Jahr und Gesamtsumme).
    • Unterschrift des Hauptverantwortlichen für das Vorhaben und ggf. der beteiligten Projektleiter
  2. Beschreibung der Forschungsinhalte
    1. Kurze Zusammenfassung in deutscher Sprache (max. 1 Seite)
    2. Internationaler Forschungsstand
    3. Eigene Vorarbeiten (Publikationsliste mit max. zehn themenbezogenen Publikationen der letzten fünf Jahre, laufende Drittmittelvorhaben mit Titel, Förderer und Umfang, C.V.)
    4. Fragestellung/Hypothesen und Ziel des Vorhabens
    5. Arbeitsprogramm, inkl. vorgesehener Methoden
    6. Kooperation zwischen den Projektpartnern (ggf. zwischen den Verbundpartnern (wechselseitiger Mehrwert)
    7. Literaturverzeichnis
    8. konkrete Aussagen zur Umsetzbarkeit der Forschungsergebnisse

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag/förmliche Förderanträge der Institution(en) vorzulegen, an der/denen das Forschungsvorhaben durchgeführt werden soll, über den/die nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn/Berlin, den 17.04.2008

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Dorothee Buchhaas-Birkholz