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Rahmenbekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) der Richtlinien „Werkstofftechnologien von morgen - Wissenschaftliche Vorprojekte in den Werkstoff- und Nanotechnologien“ innerhalb des Rahmenprogramms „Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft – WING“

Vom 30.04.2008

Die Rahmenbekanntmachung „Wissenschaftliche Vorprojekte in den Werkstoff- und Nanotechnologien“ ist Bestandteil der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Die Hightech-Strategie verfolgt mit den Innovationsfeldern Werkstoff- und Nanotechnologien das Ziel, durch Werkstoffinnovationen die Wettbewerbsfähigkeit wichtiger deutscher Industriebranchen auszubauen sowie die Bedingungen für Gesundheit und Umwelt der Menschen zu verbessern. Grundlage für zukünftige Innovationen ist eine breite Basis an wissenschaftlichen Ergebnissen. Die Förderung von Verbünden aus Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen kann dazu einen maßgeblichen Beitrag leisten. Auch soll mit dieser Förderung sichergestellt werden, dass Wissenschaft und Forschung in Deutschland im Bereich der Werkstoff- und Nanotechnologien wettbewerbsfähig bleiben. Im Rahmen der Forschungsarbeiten soll sich zudem wissenschaftlicher Nachwuchs in zukunftsorientierten Hochtechnologiefeldern qualifizieren.

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, auf der Grundlage des Rahmenprogramms "Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft - WING" wissenschaftliche Vorprojekte in Form von Institutsverbünden bestehend aus Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu fördern.
Zentrale Ziele des WING-Programms sind die Stärkung der Innovationskraft der Unternehmen, die Berücksichtigung des gesellschaftlichen Bedarfs und nachhaltige Entwicklungen durch neue Werkstoffe und ihre Technologien. Kernelement der Förderung ist die industriell geführte Verbundforschung, bei der Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungsinstitutionen zusammenarbeiten. Zur Verbreiterung der Wissensbasis und zur Bearbeitung von Fragestellungen mit visionärem industriellen Entwicklungspotenzial sieht das WING-Programm zudem Institutsverbünde als Förderinstrument vor.

Die Rahmenbekanntmachung „Wissenschaftliche Vorprojekte“ beschreibt die grundsätzlichen formalen und fachlichen Kriterien dieser Fördermaßnahme. Aufrufe zur Einreichung von Projektskizzen erfolgen über das Internet (vgl. dazu auch Nummer 7.2).

Die Bekanntmachung zielt auf viel versprechende Ansätze in der Werkstoffforschung, die jedoch noch nicht den notwendigen Reifegrad aufweisen, um sie in einen industriellen Maßstab zu überführen. Die geförderten Arbeiten sollen die wissenschaftlichen Grundlagen für eine spätere industrielle Anwendung klären. Angestrebt wird zudem der Aufbau eines Patentportfolios mit dem Ziel der späteren wirtschaftlichen Verwertung in Deutschland. Es sollen so die Voraussetzungen für eine nachfolgende industriegeführte FuE-Phase mit entsprechender industrieller Umsetzung im Rahmen einer Fördermaßnahme geschaffen werden.

Die Fördermaßnahme „Wissenschaftliche Vorprojekte“ soll die bestehende Forschungsförderung ergänzen und eine Brücke zwischen Grundlagenforschung und industriegeführter Verbundförderung schlagen.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der Standardrichtlinien des BMBF für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert werden. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Im Fokus der Fördermaßnahme stehen werkstoffwissenschaftliche Themen aus den Handlungsfeldern des WING-Programms (http://www.bmbf.de/pub/rahmenprogramm_wing.pd), die folgenden Kriterien genügen müssen:

  • Dem Thema wird durch die Industrie hohes Anwendungspotenzial bescheinigt.
  • Das Thema ist der reinen erkenntnisorientierten Grundlagenforschung entwachsen; es bestehen aber offene wissenschaftliche Fragen, die bislang ein stärkeres Engagement der Industrie verhindern.
  • Das Thema ist in Deutschland durch hervorragende, international ausgewiesene Arbeitsgruppen besetzt.

Aufgabe der wissenschaftlichen Vorprojekte ist es, die offenen wissenschaftlichen Fragen für eine industrielle Beteiligung zu klären und den technologischen Reifegrad zu erhöhen. Es soll so die Entscheidungsgrundlage für weitere Investitionen in innovative Technologien verbessert werden.

3 Zuwendungsempfänger

Gefördert werden Institutsverbünde aus rechtlich unabhängigen Forschungseinrichtungen, die ein arbeitsteiliges und multidisziplinäres Zusammenwirken ermöglichen. Einzelvorhaben werden nicht berücksichtigt.

Um die Anwendungsorientierung während der Projektdurchführung zu gewährleisten, ist die Begleitung durch einen industriellen Beirat bei der Antragstellung und während der Projektdurchführung zwingend erforderlich. Die Mitglieder des Industriebeirates sollen ernsthafte Verwertungsabsichten haben und eigene Investitionen in FuE im Erfolgsfall des wissenschaftlichen Vorprojektes planen. Dazu muss der Industriebeirat sowohl in die Definition der relevanten FuE-Arbeiten als auch in die kontinuierliche Bewertung der Ergebnisse eingebunden sein. Insbesondere ist die Beteiligung kleiner und mittelständischer Unternehmen in den Industriebeiräten ein Ziel der Maßnahme.
Antragsberechtigt sind Hochschulen, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Einrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich an den Institutsverbünden zu beteiligen (vgl. dazu auch Nummer 7.4).

Es können grundsätzlich auch internationale Kooperationen im Rahmen der verschiedenen Abkommen zur wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit einbezogen werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Es werden Projekte der anwendungsorientierten Grundlagenforschung gefördert, die übergeordnete Fragestellungen der Werkstoffforschung adressieren. Sie müssen gekennzeichnet sein durch

  • anspruchsvolle und innovative Projektziele,
  • hohes wissenschaftlich-technisches Risiko,
  • ein der komplexen Themenstellung angemessenes arbeitsteiliges und multidisziplinäres Zusammenwirken von Forschungsinstituten,
  • Kompetenz der Partner sowohl zur erfolgreichen Durchführung des FuE-Projektes als auch zur späteren Umsetzung in die Praxis,
  • hohes Verwertungspotenzial in Deutschland,
  • aktive Begleitung durch einen Industriebeirat.

Die Antragsteller müssen durch eigene Vorarbeiten im Themenfeld des Antrags ausgewiesen sein. Die Antragsteller haben bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung die Patentsituation für das im Antrag dargestellte Verfahren oder Material zu recherchieren und im Antrag darzustellen. Schutzwürdige Ergebnisse haben die Antragsteller entsprechend zu sichern.

Die im Beirat vertretenen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft müssen mit einem angemessenen eigenen Beitrag in das Vorhaben eingebunden sein. Einzelheiten zur erwarteten Industriebeteiligung werden in separaten Aufrufen zur Einreichung von Projektskizzen mitgeteilt (siehe dazu auch Nummer 7.2).'

Nicht gefördert werden Forschungsarbeiten, die keine innovative, breitenwirksame industrielle Verwertung der Ergebnisse erwarten lassen, ferner Projekte, deren Ziele produktspezifische Anwendungen und Entwicklungen darstellen, Ansätze, die nicht über den Stand der Technik hinausgehen sowie Einzelvorhaben.

Die Partner eines Institutsverbundes haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner gemäß den vom BMBF vorgegebenen Kriterien, die einem Merkblatt zu entnehmen sind (BMBF-Vordruck 0110, https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ), nachgewiesen werden.
Es können grundsätzlich auch internationale Kooperationen im Rahmen der verschiedenen Abkommen zur wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit einbezogen werden.

Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollten prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung soll im Antrag kurz dargestellt werden. Weiterhin sollen die Antragsteller prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projektes ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Überlegungen und Planungen dazu sind im Antrag auf Bundeszuwendung darzustellen.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Förderung ist auf einen Zeitraum von in der Regel 2 Jahren angelegt.
Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Projekts. Einzelheiten werden in separaten Aufrufen zur Einreichung von Projektskizzen mitgeteilt (siehe dazu auch Nummer 7.2).

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Bei der Bemessung der Förderquoten ist - unabhängig von den BMBF-Grundsätzen - der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen zu beachten.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Die Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen des BMBF werden Bestandteil der Zuwendungsbescheide:

  • für Zuwendungen auf Ausgabenbasis die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen für Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98);
  • für Zuwendungen auf Kostenbasis grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsaufgaben (NKBF 98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Rahmenbekanntmachung hat das BMBF folgende Projektträger beauftragt:

Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH
- Nanotechnologien -
Postfach 10 11 39
40002 Düsseldorf
Ansprechpartner: Dr. Martin Vogt (Tel.: 0211/6214-418, E-Mail: vogt@vdi.de)

und
Projektträger Jülich (PtJ) - Geschäftsbereich NMT
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Ansprechpartner: Dr. Gerd Schumacher (Tel. 02461/61-3545; E-Mail: G.Schumacher@fz-juelich.de)

Thematische Zuständigkeiten werden ggf. in den separaten Aufrufen zur Einreichung von Projektskizzen bekannt gegeben (vgl. 7.2).

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" (auch für Projektskizzen) dringend empfohlen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

7.2 Vorlage und Auswahl der Projektskizzen

Die Rahmenbekanntmachung „Wissenschaftliche Vorprojekte“ beginnt mit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger und endet nach drei Jahren, ohne dass es einer separaten Bekanntgabe zur Aufhebung dieser Rahmenbekanntmachung bedarf.

Aufrufe zur Einreichung von Projektskizzen erfolgen über das Internet. Informationen über bevorstehende Aufrufe, Fristen und Themen sind direkt bei den Projektträgern und auf deren Internetseiten ( http://www.vditz.de/foerderung_aktuell , http://www.werkstoffinnovationen.de ) erhältlich. Es sind sowohl themenoffene als auch themenspezifische Aufrufe vorgesehen.

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form - möglichst unter Nutzung von „easy“ – auf dem Postweg vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • wissenschaftlich-technische Qualität
  • Neuheit, Innovationshöhe
  • Einbindung der Industrie in die Projektdefinition und -begleitung
  • Qualifikation der Partner
  • Verwertungsstrategie (Marktpotenzial, Patentierungsstrategie, Umsetzungsperspektiven)
  • Plattformcharakter.

Das BMBF und die Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Vorhabenbeschreibungen für Verbundprojekte durch ein unabhängiges, zur Vertraulichkeit verpflichtetes Expertengremium beraten zu lassen. Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.3 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Bei positiver Bewertung werden die Partner eines Institutsverbundes in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den dann nach abschließender Prüfung entschieden wird. Sollten die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht ausreichen, um alle positiv bewerteten Vorhaben zu fördern, stehen die Förderanträge im Wettbewerb zueinander. Unter Anwendung der oben genannten Kriterien erfolgt eine Prioritätensetzung. Bereits laufende Fördermaßnahmen und in anderen Forschungsbereichen geplante Forschungsprojekte werden im Sinne der Vermeidung von Parallelförderung bei den Förderentscheidungen berücksichtigt.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendungen gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

7.4 Besondere Hinweise für Fachhochschulen

Sind Fachhochschulen im Rahmen des obigen Auswahl- und Entscheidungsverfahren (vgl. Nummer 7.3) in den Verbundprojekten erfolgreich gewesen und zu Antragstellung aufgefordert worden, besteht für sie eine zusätzliche Möglichkeit für eine weitere Förderung. Die dafür benötigten Mittel können für eine "Qualifizierungs-/Profilierungsgruppe - Neue Technologien" zum obigen Themenfeld beantragt werden. Thema und Inhalt dieses zweiten separaten Förderantrags müssen mit obigem Projektthema in Zusammenhang stehen. Die thematische Nähe muss aber weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen beinhalten und sich gleichzeitig wesentlich von Aufgabenstellungen des ursprünglichen Antrages unterscheiden um inhaltliche Doppelungen auszuschließen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen müssen in beiden Anträgen überschneidungsfrei sein. Mit dieser zusätzlichen Förderung sollen im ausgeschriebenen Themenumfeld zusätzliches Forschungsprofil und weitere Forschungskompetenz durch ein kleines Projektteam (Bachelor-/Master-/Promotionen; Fachveröffentlichungen; Forschungsmarketing) erarbeitet werden. Die Begutachtung und Förderentscheidung erfolgt BMBF-intern.

Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen) erhalten Sie beim BMBF, Fachreferat 515 "Forschung an Fachhochschulen" Heinemannstr. 2, 53175 Bonn, Tel.: 0228 9957-3468, ebenso wie die "Hinweise für die Erstellung von Projektvorschlägen".

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 30.04.2008
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Liane Horst