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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Vorbereitungsmaßnahmen für die EU-Antragstellung der Geisteswissenschaften im 7. FRP“

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das 7. EU-Forschungsrahmenprogramm (7. FRP) ist seit Januar 2007 veröffentlicht und hat noch eine Laufzeit bis Ende 2013. Erstmals in der Geschichte der EU- Forschungsrahmenprogramme sind explizit die Geisteswissenschaften zur Antragstellung aufgefordert.

Einer der zehn Schwerpunkte des spezifischen Programms Zusammenarbeit ist der Bereich „Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften“(Thema 8). Hier steht ein Betrag von 623 Millionen Euro europäische Forschungsfördermittel bis 2013 zur Verfügung. Im 7. FRP werden die Sozial- und Geisteswissenschaften einerseits mit eigenen Themenstellungen, aber andererseits auch als „Querschnittsbereich“ angesprochen und ihre Rolle deutlich ausgeweitet. Geistes- und sozialwissenschaftliche Fragestellungen als Querschnittsthema finden sich in unterschiedlicher Ausprägung in allen Bereichen des Rahmenprogramms, vor allem in den Themen „Gesundheit“, „Lebensmittel, Landwirtschaft und Fischerei, Biotechnologie“, „Umwelt“ und „Sicherheit“.

Um Geisteswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler für eine Antragstellung im 7. FRP zu ermutigen und auch in Deutschland die grundlegende Bedeutung der Geisteswissenschaften für den europäischen Einigungsprozess herauszustellen, bietet das BMBF insbesondere für Forscherinnen und Forscher aus geisteswissenschaftlichen Disziplinen an Universitäten und vorzugsweise ohne Erfahrung mit EU-Anträgen eine Förderung folgender Vorbereitungsmaßnahmen an:

  1. Antragstellung zur Vorbereitung eines EU-Projektantrags im 2. Aufruf des Thema 8 „Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften“ des Spezifischen Programms „Zusammenarbeit“ (call-now);
  2. Antragstellung zur Bildung von thematischen, internationalen Netzwerken, um aktiv auf zukünftige EU-Ausschreibungen vorbereitet zu sein (future-call).

Mit der finanziellen Unterstützung des Bundes sollen ausschließlich Koordinationsarbeiten für einen EU-Antrag von Deutschland aus ermöglicht werden. Da die Anträge i.d.R. interdisziplinär ausgerichtet sind, ist die Integration der Geisteswissenschaften am wirkungsvollsten voranzubringen, wenn die Koordinatorin bzw. der Koordinator eine geisteswissenschaftliche Disziplin vertritt.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen auf Ausgabenbasis gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Entsprechend der oben genannten Zielsetzung soll die Antragstellung deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf aktuelle EU-Ausschreibungen des 7. FRP im Bereich der 10 Themen des spezifischen Programms „Zusammenarbeit“ kurzfristig unterstützt werden. Die Fördermaßnahme richtet sich an Geisteswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, die erstmals einen EU-Antrag im Thema 8 „Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften“ oder in einem der neun anderen Themen des Spezifischen Programms „Zusammenarbeit“ vorbereiten wollen.

Förderfähig sind geisteswissenschaftliche Anträge im weiten Sinne des angelsächsisch geprägten Begriffs „Humanities“.

Gefördert werden können zwei Arten von Vorbereitungsmaßnahmen:

Typ 1: call-now

Dieses Instrument richtet sich an Personen, die sich mit den Modalitäten der EU-Antragstellung befasst haben, bereits über internationale Kontakte verfügen und beabsichtigen, am 2. Aufruf zu Thema 8 „Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften“ teilzunehmen. Die Laufzeit dieses Instruments des BMBF endet mit der Ausschreibungsfrist des 2. Aufrufs im Thema 8 und liegt im Zeitraum von der Veröffentlichung des Arbeitsprogramms 2009 für Thema 8 bis zum Abgabetermin in Brüssel. Das BMBF fördert die Koordinationsarbeiten zur Vorbereitung des Antrags bei der EU. Diese Maßnahme ist primär auf eine deutsche Koordination ausgerichtet, im Einzelfall können auch deutsche Partnerinnen bzw. Partner in einem nicht von Deutschland koordinierten Antrag Unterstützung erhalten. Gefördert werden können bis zu 20 Anträge.

Typ 2: future-call

Ziel dieses Instruments ist die Bildung von thematischen Netzwerken, um die Internationalisierung der deutschen Geisteswissenschaften zu unterstützen. Diese Maßnahme richtet sich vor allem an Geisteswissenschaftlerinnen und Geisteswissenschaftler, die sich noch europäisch positionieren müssen und die ausschließlich die Koordination eines EU-Projekts von Deutschland aus anstreben. Gefördert werden können jährlich bis zu 10 Vorhaben im Thema 8 „Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften“ und bis zu 5 Vorhaben aus den neun übrigen Themen des spezifischen Programms „Zusammenarbeit“.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, sowie Kleine und Mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) mit Sitz in Deutschland, die Forschungsbeiträge liefern können und die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Je Vorbereitungsmaßnahme kann ein Antragsteller nur einmal gefördert werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Antragstellende müssen durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein.

Voraussetzung für die Förderung durch das BMBF ist die Eignung der Anträge in Bezug auf die Ziele der EU-Ausschreibungen im 7. FRP. Förderfähig beim BMBF sind Anträge, die inhaltlich unter die zwei genannten Vorbereitungsmaßnahmen fallen.

Voraussetzung ist ferner, dass bei „call-now“ alle formalen Voraussetzungen und inhaltlichen Schwerpunkte der EU-Förderung erfüllt sind (Relevanz zum Arbeitsprogramm, Anzahl der Partner, beantragtes Budget). Die seitens des BMBF ausgewählten Anträge werden in organisatorischer und fachlicher Hinsicht durch die Nationale Kontaktstelle Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften (NKS SWG) im Projektträger des BMBF begleitet, um die Erfolgsaussichten des deutschen EU-Antrags beim 2. Aufruf im Thema 8 des Spezifischen Programms Zusammenarbeit des 7.FRPs zu erhöhen.

Als Voraussetzung für „future-call“ gilt der Bezug zum Spezifischen Programm „Zusammenarbeit“ (gegebenenfalls Bezug zu den anvisierten Themen des bevorstehenden Arbeitsprogramms). Die seitens des BMBF ausgewählten Anträge werden in organisatorischer und fachlicher Hinsicht durch die NKS SWG im Projektträger des BMBF begleitet, um die Erfolgsaussichten des deutschen EU-Antrags in den Ausschreibungen des 7. FRPs zu erhöhen.

Für „future-call“-Anträge außerhalb von Thema 8 „Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften“ ist eine interdisziplinäre Herangehensweise zwingend.

„Future-call“-Anträge werden extern begutachtet.

Die Förderung ist ausgeschlossen, soweit für denselben Zweck bei anderen öffentlichen Stellen weitere Zuwendungen beantragt werden (Ausschluss einer Doppelförderung).

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Antragstellenden werden schriftlich über die Förderentscheidung des BMBF informiert.

Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Ausgaben, die bis zu 100% gefördert werden können.

Zuwendungsfähige Ausgaben

  • Personalausgaben:
    1. Wissenschaftliches Personal:
    Vorkalkulatorisch kann die jeweils aktuell gültige BMBF-Obergrenze für NN-Personal E 13 (nach TVöD-West bzw. TVöD-Ost) angesetzt werden.
    2. Studentische Hilfskräfte:
    Es können Studentische Hilfskräfte (19 Stunden/Woche) mit den beim Antragsteller üblicherweise gezahlten Stundensätzen angesetzt werden.
  • Sächliche Verwaltungsausgaben:
    Ausgaben für Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Literatur, Post- und Fernmeldegebühren sowie Druckarbeiten dürfen mit bis zu 10 % der Gesamtsumme der Personalausgaben pauschal veranschlagt und summarisch im Verwendungsnachweis ausgewiesen werden.
  • Reisekosten:
    Für Dienstreisen des Antragstellers und externer Personen kann ein vorkalkulatorischer Ansatz von 5 % der Gesamtsumme der Personalausgaben pauschal veranschlagt werden. Ein höherer Ansatz ist möglich, bedarf jedoch der Vorlage einer Reisemittel-Kalkulation. In beiden Fällen können jedoch nur die tatsächlich entstandenen zuwendungsfähigen Ausgaben abgerechnet werden.
  • Workshopkosten:
    Notwendige und angemessene Ausgaben für die Durchführung von bis zu zwei Workshops.

„call-now“

Die Förderungshöhe ist auf maximal 15.000,- EUR begrenzt. Die Projektlaufzeit endet am Tag der Einreichungsfrist des 2. Aufrufs im Thema 8 „Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften“ des Spezifischen Programms Zusammenarbeit des 7. FRPs.

„future-call“

Die Förderungshöhe ist auf maximal 40.000,- EUR bei einer Projektlaufzeit von maximal 9 Monaten begrenzt.

6. Zahlungen und Verwendungsnachweis

„call-now“

Der Verwendungsnachweis besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis und einem Sachbericht.

  1. Der zahlenmäßige Nachweis (mit Anlage „Belegliste“) gilt zugleich als Zahlungsanforderung und ist unverzüglich nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch einen Monat nach Ende der Laufzeit des Vorhabens vorzulegen. Die Vorlage des Verwendungsnachweises wird in einfacher Form (Vordruck liegt bei) zugelassen. Auf die Vorlage der Belege wird zunächst verzichtet.
  2. Als Sachbericht sind Auszüge des bei der EU eingereichten Antrags vorzulegen, aus denen das Vorhabenthema, die beantragte Fördersumme, Kurzfassung des Vorhabens sowie die Anschriften der Koordinatorin / des Koordinators und der Mitantragsteller hervorgehen.

Dem Verwendungsnachweis ist die Eingangsbestätigung der EU-Kommission beizufügen.

Der Zuwendungsempfänger hat den PT-DLR über die Entscheidung der EU über den dort eingereichten Antrag schriftlich zu informieren.

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Prüfung des vollständigen Verwendungsnachweises.

„future-call“

Die Zuwendung wird in 2 Raten ausgezahlt.

Die Zahlung der ersten Rate in Höhe des halben bewilligten Zuwendungshöchstbetrages erfolgt unmittelbar nach Erteilung dieses Zuwendungsbescheids.

Die Zahlung der zweiten Rate erfolgt nach Vorlage und Prüfung einer Zahlungsanforderung, die zugleich den zahlenmäßigen Nachweis (mit Anlage „Belegliste“) als Teil des Verwendungsnachweises darstellt und unverzüglich nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch einen Monat nach Ende der Laufzeit des Vorhabens vorzulegen ist. Die Vorlage des Verwendungsnachweises wird in einfacher Form (Vordruck liegt bei) zugelassen. Auf die Vorlage der Belege wird zunächst verzichtet.

Als Schlussbericht (Sachbericht als Teil des Verwendungsnachweises) ist ein ausführlicher Bericht über die durchgeführten Aktivitäten und erzielten Ergebnisse sowie über den Stand der Planung des EU-Vorhabens unter Einbeziehung des Standes von Wissenschaft und Forschung vorzulegen.

Nach Ablauf der „future-call“-Maßnahme hat der Zuwendungsempfänger den PT-DLR jährlich bis zum 31.03. darüber zu informieren, ob es bereits für das im Rahmen der BMBF-Förderung vorbereitete EU-Projekt einen geeigneten Aufruf im 7. FRP gegeben hat, ob ein EU-Antrag eingereicht worden ist und ggf. mit welchem Ergebnis beschieden wurde.

Für beide Fördermaßnahmen gilt, dass der Zuwendungsempfänger die Belege und Verträge, mit den im Geschäftsverkehr üblichen Angaben und Anlagen, sowie alle sonst mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen (vgl. Nr. 5.1 Satz 1) fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren hat, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist. Zur Aufbewahrung können auch Bild- oder Datenträger verwendet werden. Das Aufnahme- und Wiedergabeverfahren muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung oder einer in der öffentlichen Verwaltung allgemein zugelassenen Regelung entsprechen.

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF die Nationale Kontaktstelle Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften (NKS SWG) sowie die Arbeitsgruppe Geistes- und Sozialwissenschaften (AG GSW) im Projektträger DLR beauftragt. http://www.nks-swg.de/

Ansprechpartnerin:
Franziska Scherer
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Projektträger im DLR
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Tel.: +49 228 3821-701
Fax: +49 228 3821-699
E-Mail: Franziska.Scherer@dlr.de

Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.

Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

Weitere Informationen über aktuell bei der EU veröffentlichte Aufrufe sind über den SWG-Newsletter der Nationalen Kontaktstelle erhältlich. Dieser kann per E-Mail (Betreff: „Newsletter SWG“) an Kerstin.Lutteropp@dlr.de abonniert werden.

7.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-AZA“ zu verwenden. Die förmlichen Förderanträge sind in elektronischer und schriftlicher Form beim Projektträger des BMBF auf dem Postweg vorzulegen. https://foerderportal.bund.de/easyonline

„call-now“

Der vollständige Antrag besteht aus dem förmlichen Förderantrag „easy-AZA“ und einer Projektskizze.
In „easy-AZA“ werden die Maßnahmen zur Vorbereitung des EU-Antrags beschrieben (einschließlich der Finanzplanung).
In der Projektskizze wird der sich in Vorbereitung befindende EU-Antrag beschrieben hinsichtlich: Themenstellung, wissenschaftliche Exzellenz der Projektidee, beabsichtigte Kooperationen, Finanzierungs- und Zeitplan. Die Projektskizze soll maximal 5 Seiten umfassen und ist vollständig in Deutsch sowie zusätzlich die Themenstellung in englischer Sprache einzureichen.

Anträge sind bis spätestens 2 Monate vor Ablauf der Ausschreibungsfrist des 2. Aufrufs im Thema 8 des 7. FRP der EU vorzulegen. Es werden bis zu 20 Vorhaben gefördert.

„future-call“

Der vollständige Antrag besteht aus dem förmlichen Förderantrag „easy-AZA“ und einer Projektskizze.

In „easy-AZA“ werden die Maßnahmen zur Vorbereitung des EU-Netzwerkes und des EU-Antrags beschrieben (einschließlich der Finanzplanung).
In der Projektskizze wird das sich in Vorbereitung befindende EU-Vorhaben beschrieben hinsichtlich: Themenstellung, Wissenschaftliche Exzellenz der Projektidee, Darlegung der nationalen und europäischen Bezüge der Projektidee, Stärkung geisteswissenschaftlicher Forschungsansätze im 7. FRP, mögliche Kooperationspartner, grobe finanzielle Übersicht über das avisierte EU-Projekt. Die Projektskizze soll maximal 10 Seiten umfassen und ist vollständig in Deutsch sowie zusätzlich die Themenstellung in englischer Sprache einzureichen.

Anträge für die Vorbereitungsmaßnahmen können laufend eingereicht werden. Pro Jahr werden bis zu 15 Vorhaben gefördert, 10 im Bereich „Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften“ (Thema 8) des Spezifischen Pogramms „Zusammenarbeit“ und 5 Vorhaben in den übrigen 9 Themenbereichen des Spezifischen Programms „Zusammenarbeit“. Eine externe Begutachtung ist vorgesehen.

Auf der Grundlage der Begutachtung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung der Vorbereitungsmaßnahme entschieden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und sind bis zum 31.12.2009 gültig. Gleichzeitig treten die Richtlinien zur Förderung von „Vorbereitungsmaßnahmen für die EU-Antragstellung der Geisteswissenschaften im 7.FRP“ vom 15. März 2007 (BAnz. S. 3057) außer Kraft.


Bonn, den 29.08.2008

Bundesministerium für
Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Angelika Willms-Herget