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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschung im Bereich der klimarelevanten Polarforschung im Rahmen des Förderprogramms PolarCLIMATE des ERA-Net „EUROPOLAR“.

Vom 22.10.2008

Die Europäische Kommission hat im 6. Forschungsrahmenprogramm die sog. ERA-Nets ins Leben gerufen. Sie dienen dem Ziel, die wissenschaftlichen Ressourcen in Europa zu bündeln und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union zu stärken. Dazu haben sich Forschungsfördereinrichtungen der Mitgliedsstaaten zusammengeschlossen, um die Forschungsförderung auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene enger aufeinander abzustimmen und gemeinsame Förderbekanntmachungen zu realisieren.

Das ERA-Net EUROPOLAR eröffnet im Rahmen des PolarCLIMATE-Programms die erste Förderbekanntmachung für Skizzen (pre-proposals) zu Verbundprojekten. Gestützt auf eine Vereinbarung zwischen 20 Ministerien und Förderorganisationen aus 18 europäischen Ländern (Österreich, Frankreich, Belgien, Bulgarien*, Tschechien, Dänemark*, Estland, Finnland, Deutschland, Italien, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Spanien, Schweden und Großbritannien) wird dieses Programm mit einer Laufzeit von 3 - 4 Jahren aus nationalen Mitteln gefördert. Mit PolarCLIMATE soll exzellente transnationale Arktis- und Antarktisforschung auf europäischer Ebene gefördert werden. Die von den Fördereinrichtungen für die Bekanntmachung vorgesehene Summe beläuft sich auf ca. 10 Mio. € (Finanzmittel und geschätzte Sachleistungen bei Logistik und Infrastruktur).

Länder, die bei entsprechender Begutachtung nur Sachleistungen bereitstellen
Die Projektskizzen müssen bis zum Freitag, den 24. Oktober 2008, 12:00 MEZ eingereicht werden. Voraussichtlich Anfang Dezember 2008 ergeht die Aufforderung zur Vorlage der förmlichen Förderanträge, die bis Anfang März 2009 vorzulegen sind.

Weitere aktualisierte Informationen finden sich auf der Website www.esf.org/polarclimate.

Die Bestimmungen im Abschnitt A (Allgemeine Bestimmungen) dieser Bekanntmachung werden mit gleichem Inhalt von den Partnern in den jeweiligen Ländern veröffentlicht. Abschnitt B (Besondere Bestimmungen) enthält die nationalen Regelungen für Deutschland.

A Allgemeine Bestimmungen

A1 Zuwendungszweck und Gegenstand der Förderung

Zur Gründung einer europäischen Partnerschaft in der polaren Klimaforschung wird das PolarCLIMATE-Programm aufgelegt. Das Programm trägt dazu bei, eine gemeinsame strategische Planung für die polare Klimaforschung zu entwickeln, und vollzieht damit einen ersten Schritt zu einer gemeinsamen Implementierung von Programmen und der vollen Nutzung der Forschungs- und Klimabeobachtungs-stationen in Arktis und Antarktis. Der Katalog der gemeinsamen Forschungsthemen ist von einem Expertengremium entwickelt worden, das die europäischen Förderinstitutionen benannt haben. Planungen und laufende Untersuchungen in den Polargebieten wie z.B. ICARP II, ACIA , IPCC und IASC-SCAR wurden bei der Themenwahl für die erste Förderbekanntmachung berücksichtigt. Somit stehen aktuelle Forschungsarbeiten an, die für die Wissenschaft, die Öffentlichkeit und die Regierungen gleichermaßen bedeutsam sind. Die Europäische Kommission hat kürzlich die strategische Bedeutung gemeinsam entwickelter Programme für ganz Europa hervorgehoben. Das PolarCLIMATE-Programm gilt als Test zur Identifizierung strategisch wichtiger gemeinsamer Forschungsschwerpunkte und deren Finanzierung. Mit dem PolarCLIMATE–Programm werden auch die ersten Schritte unternommen, einen europäischen Beitrag zur Errichtung eines arktischen und antarktischen Überwachungsnetzes zu liefern, in dem flächenbezogene Forschungsarbeiten unterstützt und mit laufenden Initiativen wie SAON (Sustained Arctic Observing Networks , s. http://www.arcticobserving.org .) und INFRAPOLAR (des European Polar Board) verknüpft werden.

Das PolarCLIMATE-Programm soll die Effizienz und Wirksamkeit der nationalen Förderung von strategischer polarer Klimaforschung steigern, indem die Zusammenarbeit zwischen den hierfür verantwortlichen Fördereinrichtungen verbessert wird. Die gemeinsame Programmentwicklung im Rahmen eines „Virtual Common Pot“-Finanzierungsmodels (s. u.) zielt auf Forschungsfelder wie den Klimawandel in den Polargebieten, die für ganz Europa oder große Teile davon strategisch bedeutsam sind. Bei einer fragmentierten öffentlichen Forschungsprogrammentwicklung könnten hingegen nur geringer wertigere Ergebnisse erzielt werden. Dieses Programm greift breit angelegte wissenschaftliche Themen von europäischer oder globaler Bedeutung auf. Der Zugang zu den nationalen arktischen und antarktischen Forschungsstationen soll erleichert und ihre Kapazitäten voll ausgeschöpft werden. Die Zukunft Europas in den kommenden Jahrzehnten wird davon abhängen, wie Europa auf die großen gesellschaftlichen Herausforderungen reagiert. Diese Herausforderungen umschließen auch die durch den Klimawandel heraufziehenden Gefahren.
PolarCLIMATE ist das erste gezielte Polarforschungsprogramm, in dem mehr als 18 Nationen an einem gemeinsamen Förderprogramm mitwirken, das vergleichende Studien der beiden Polargebiete umschließt sowie die Untersuchung der Antriebskräfte und die Auswirkungen des Klimawandels auf Arktis und Antarktis.

A 1.1 Forschungsthemen

Projektskizzen aus der Wissenschaft können zu folgenden umfassenden Forschungsthemen vorgelegt werden:

Klimavariabilität: Schwankungen der nördlichen und südlichen Hemisphäre, Skalen und Indikatoren für Veränderungen sowie Vorhersage künftiger Gefährdungen und Entwicklungen. Die gemeinsamen Projekte dieses Schwerpunkbereichs sollten sich mit den wichtigsten regionalen Indikatoren befassen, wobei die Daten von einer Reihe verschiedener europäischer/internationaler Messplattformen geliefert werden (Forschungsschiffe/Forschungsstationen/Satelliten etc).

Unterthemen:

  • Temperaturentwicklung
  • Schlüsselzonen
  • Aerosolgehalt/Zusammensetzung/Energiebilanz/Wechselwirkung mit der Atmosphäre/Wolken
  • Felduntersuchungen/Trendmonitoring
  • Marine/limmnische Proxies
  • Thermohaline Zirkulation, Südlicher Ozean
  • Kombination von Modellierung Darstellung pan-artik/antarktische Variabilität
  • Wechselwirkung höherer-mittlerer Breiten
  • Meeresfront/Atmosphärenfront-Positionierung/Zirkulation, Modifizierung/Querschnittswirkung
  • Gekoppelte Modelle (biophysikalisch)
  • Interhemisphärische Vergleiche
  • Eisbilanz
  • Gletscherrückgang lokal/regional aus flachen Eiskernmessungen
  • Meereisdicke, Veränderungen und Zeithorizont
  • Variabilität und Wechsel der Schnee- und Eisbedingungen in der Arktis und die Auswirkungen dieses Wechsels auf die Transportinfrastruktur der Arktis

Gegenwärtiger Status von Schnee und Eis in den Polarregionen, räumliche Verteilung und Stabilität der Kryosphäre.

Besonders erwünscht sind Projekte, die einen integrierten Ansatz mit land- und weltraumgestützten Ressourcen verfolgen.

Unterthemen:

  • Größere zeitliche und räumliche Skalen / zugrundeliegende anthropogene Antriebsfaktoren
  • Strahlenbilanz & Albedo
  • Auswirkungen auf CO2 -Bilanz
  • Modellierung der Wechselwirkung zwischen Meereis/Atmosphäre/Ozean: Prozessstudien
  • Verschmutzungsverteilung im Schnee durch chemische Sensoren
  • Technologien zur Unterscheidung zwischen stratosphärischen und troposphärischen Signalen in Schnee und Eis
  • Verhalten/langfristige Transportmechanismen/Interaktion mit Klima
  • Flache Eiskernmessungen
  • Massenbilanz/glaziologischer Ansatz/Modellierung/Technologie
  • Oberflächenschmelzwasser – subglazialer Wassertransport
  • Instabilität/Klimasignal subglazialer Prozesse, Bestimmung der auslösenden Faktoren von Klimasignalen
  • Meereisdynamik und Bewertung

Auswirkungen von Klimaänderungen auf Ökosysteme, Biosysteme und menschlichen Gemeinschaften in extremen Lebensräumen (Arktis und Antarktis). Gemeinsame Forschungsprojekte sollten sich mit Veränderungsrate und -umfang sowie der Anpassung und Veränderung der Systeme befassen.
Besonders erwünscht sind gemeinsame Projekte mit regionaler oder bipolarer Perspektive.

Unterthemen:

  • Prozesse im Winter
  • Kohlenstoffreserven in Boden und Sedimenten
  • Biochemische Dynamik von Spurengasen
  • Biodiversität in terrestrischen Ökosystemen
    Biota in Oasen der Antarktischen Halbinsel
  • Regionale Variationen in der arktischen Vegetation
  • Biota in Extremumgebungen Meer, Küste und Land
  • Auswirkungen und Veränderung bei biologischen Systemen
  • Indirekte nichtlineare Effekte in biologischen Prozessen
  • Biologische Indikatoren des Klimawandels
  • Artenwettbewerb /Auswirkungen
  • Sensitivität von Klimaänderungen, Räuber-Beute-Ungleichgewicht
  • Biophysikalische Modellierung
  • Biologische Anpassung in extremen Lebensräumen
  • Ökosystemänderungen bei marinen Ressourcen
  • Eisaufbrechungen im Bezug zu klimatischen Veränderungen
  • Permafrost und die Auswirkungen des Klimawandels in arktischen und antarktischen Regionen
  • Verständnis von Reaktionen auf die Auswirkungen des Klimawandels auf die Bevölkerung der Arktis

A 1.2 Für PolarCLIMATE bereitgestellte Fördermittel *

Fördereinrichtung Land Mittel für die 1. Förderbekanntmachung*
FWF- Fonds Zur Förderung der Wissenschaftlichen Forschung Österreich 200 000 €
BELSPO-Belgian Federal Science Policy Office Belgien 200 000 € and in-kind infrastructure support
FNRS-Fonds National de la Recherche Scientifique Belgien 200 000 € over 4 years and in-kind infrastructure support
FWO- Fonds Wetenschappelijk Onderzoek Belgien 200 000 €
BAI-Bulgarian Antarctic Institute Bulgarien In-kind infrastructure support
MSMT-Ministerstvo školství, mládeže a tělovýchovy České republiky Tschechische Republik 250 686 € over 3 years (2009-2011)
DASTI- Forsknings- og Innovationsstyrelsen Dänemark In-kind
ETF- Eesti Teadusfondi koduleheküljele Estland 200 000 €
MiTOC- Liikenne- Ja Viestintäministeriö Finnland 200 000 €
IPEV- L'Institut Polaire Français Paul-Emile Victor Frankreich 400 000 € and 3 000 000 € in-kind logistical support
BMBF- Bundesministerium für Bildung und Forschung Deutschland 2 000 000 € in the period 2009-2012 and in-kind infrastructure support
PNRA- Programma Nazionale di Ricerche in Antartide Italien 300 000 € and in-kind logistical and infrastructure support
NWO- Nederlandse Organisatie voor Wetenschappelijk Onderzoek Niederlande 200 000 € in the period 2009-2012
RCN- Norges forskningsråd Norwegen 400 000 € over 3 year period
NCBiR- Narodowe Centrum Badań i Rozwoju National Polen 150 000 €
FCT- Fundação para a Ciência e a Tecnologia Portugal 200 000 €
MedC- Ministerul Educaţiei, Cercetǎrii şi Tineretului Rumänien 500 000 €
MICINN- Ministerio de Ciencia e Innovación Spanien 300 000 €
VR- Vetenskapsrådet Schweden 200 000 €
NERC-Natural Environment Research Council Vereinigtes Königreich In-kind logistical and infrastructure support

abhängig v. den Begutachtungsergebnissen der Projektanträge

A 1.3 Beschreibung der Fördermethode: „Virtual common pot“

Die Förderung des PolarCLIMATE-Programms erfolgt national. Nach gemeinsamer Förderbekanntmachung und Begutachtung stellen die Förderorganisationen jeweils Mittel für die Antragsteller des eigenen Landes bereit und haben damit die volle Kontrolle über ihr nationales Budget. PolarCLIMATE fördert diejenigen Projekte, die am besten eingestuft worden sind.

Das von den Teilnehmerländern jeweils für die 1. Bekanntmachung bereitgestellte Budget wird in der Förderbekanntmachung gesondert dargestellt. Die Antragsteller können damit realistisch einschätzen, wie viele Anträge in jedem Land gefördert werden können. Die Fördereinrichtungen müssen ihre jeweiligen Mittel nicht voll verausgaben, wenn z.B. nicht genügend qualifizierte Anträge vorgelegt werden. Einige Fördereinrichtungen können möglicherweise zusätzliche Mittel für qualifizierte Projekte bereit stellen.

A 1.4 Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern und Forschungseinrichtungen außerhalb Europas:

Das PolarCLIMATE-Programm unterstützt die Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern und Forschungsprogrammen außerhalb Europas (z. B. USA, Kanada, China, Indien, Australien usw.) als assoziierte Partner. In den Projektskizzen sollten potentielle Partnerländer und –organisationen aufgelistet werden, die sich mit Eigenmitteln an dem Projekt beteiligen wollen. Einige Repräsentanten externer Fördereinrichtungen der europäischen Polarforschung werden dazu eingeladen, mit dem PolarCLIMATE Programme Board in Kontakt zu treten, um die Realisierbarkeit internationaler Partnerschaften sowie die Fördermöglichkeiten und den Zugang zu nicht-europäischen Polarforschungsstationen und deren Logistik zu ermitteln.

A 2 ERA-Net spezifische Richtlinien und Verfahren (Projektskizzen und förmliche Förderanträge)

A 2.1 Förderfähigkeit

Akzeptiert werden Vorschläge für gemeinsame Forschungsprojekte (Joint Research Projects, JRP) einer Gruppe einzelner Wissenschaftler, die für eine Förderung durch die an der PolarCLIMATE-Bekanntmachung beteiligten Organisationen in Frage kommen.

A 2.2 Assoziierte Partner

Wissenschaftler oder Gruppen, die keine Förderung durch diese Organisationen beantragen oder dazu nicht berechtigt sind, können sich einem Antrag anschließen, wenn ihr wissenschaftlicher Mehrwert belegt ist. Sie können als assoziierte Partner an einem Projekt teilnehmen, müssen aber für ihre Beteiligung selbst aufkommen und erhalten keinerlei finanzielle Unterstützung von den beteiligten Förderorganisationen.

Eine Bestätigung der (genehmigten oder beantragten) Finanzierung ist für den assoziierten Partner mit dem förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Projektvorschläge sind nur dann förderfähig, wenn sie folgendes Kriterium erfüllen:

  • An den vorgeschlagenen Projekten müssen mindestens drei antragsberechtigte federführende Wissenschaftler (Principle Investigators, PI) aus drei verschiedenen Ländern beteiligt sein.

Der beantragte Förderzeitraum beträgt in der Regel drei Jahre, aber abhängig von den Regelungen der beteiligten Förderorganisationen können auch kürzere oder längere Zeiträume in Betracht gezogen werden.

Mit Blick auf die Auswahl- und Genehmigungsverfahren werden die erfolgreichen Projekte voraussichtlich frühestens im Herbst 2009 anlaufen.

A.2.3 Online-Einreichung der Anträge

Projektskizzen und förmliche Förderanträge werden online eingereicht. Anträge sind entsprechend der Vorlage für Projektskizzen zu gestalten, die auf der Website des Programms unter zu finden ist.

Diese Internetseite enthält auch Links zu Erläuterungen bezüglich Förderfähigkeit und Fördervoraussetzungen auf nationaler Ebene sowie zu einem PolarCLIMATE-Glossar und zu häufig gestellten Fragen (FAQs).

Vor der Einreichung von Projektskizzen müssen alle Antragsteller sich mit ihrer nationalen Förderorganisation in Verbindung setzen, um ihre Förderfähigkeit und die Einhaltung der Förderrichtlinien ihrer jeweiligen Förderorganisationen sicherzustellen (Ansprechpartner s. Abschnitt B.)

Der Projektkoordinator ist aufgefordert, dies bei Online-Einreichung der Projektskizzen für alle Teilnehmer am gemeinsamen Projekt zu bestätigen.

A.2.4 Projektskizzen

Projektskizzen können bis Freitag, 24. Oktober 2008, 12 Uhr MEZ eingereicht werden.

Die Projektskizzen werden von den beteiligten Förderorganisationen formal auf ihre Förderfähigkeit geprüft. Daher ist es wichtig, dass alle Antragsteller sich mit ihren nationalen Förderorganisationen in Verbindung setzen, bevor sie ihre Anträge einreichen.

Entsprechend den Richtlinien der beteiligten nationalen Förderorganisationen können im Rahmen der PolarCLIMATE-Förderbekanntmachung Mittel für wissenschaftlich-technische Mitarbeiter und Geräte sowie für Reisekosten und Verbrauchsmaterial innerhalb des Projekts beantragt werden, wobei die Beträge nach Förderorganisationen aufzuschlüsseln sind. Eventuell muss der Antrag gemäß den nationalen Vorgaben weitere spezifische Angaben enthalten. Den Antragstellern ist bekannt, dass die beteiligten Förderorganisationen umfangreiche Anpassungen bei den beantragten Mitteln vornehmen können, damit diese ihren Richtlinien entsprechen.

Die Anträge werden in einem zweistufigen Verfahren anhand einer Reihe von Kriterien bewertet, um die sorgfältige Auswahl wissenschaftlich herausragender Projektvorschläge sicherzustellen. Auf der Projektskizzenstufe sichtet der Gutachterausschuss (Review Panel) die Vorschläge mit wissenschaftlichem Exzellenzpotenzial und legt dabei folgende Kriterien zugrunde:

  • Wissenschaftliche Qualität (u.a. Neuheit, Originalität und Machbarkeit)
  • Bedeutung für die Förderbekanntmachung
  • Logistische Machbarkeit in der Polarregion
  • Angemessener Gebrauch beantragter Ressourcen und Finanzmittel
  • Mehrwert der Kooperation
  • Qualifikation der Antragsteller

Danach entscheidet der Programmausschuss (Programme Board) abschließend über die Aufforderung zur Einreichung förmlicher Förderanträge und berücksichtigt strategische Kriterien und die EPICOM-Empfehlungen bezüglich des Infrastrukturbedarfs der vorgeschlagenen Projekte.

Eine Projektskizze beinhaltet Folgendes:

  • Eine kurze Beschreibung des Gemeinsamen Projekts (max. 2000 Wörter, einschließlich Zielen, Meilensteinen, Bezug zu den Forschungsthemen der PolarCLIMATE-Bekanntmachung, Methoden (z. B. Experimente und praktische Arbeiten)
  • Erklärung wie (und warum) die am Gemeinsamen Projekt beteiligten Partner zusammenarbeiten
  • Mehrwert der Kooperation
  • Vorgesehene Koordinierung und Vernetzung der Projektpartner
  • Kurzlebensläufe von Projektkoordinator (PC), allen PI und Assoziierten Partnern (max. je eine Seite)
  • Liste der (begutachteten) Publikationen in den vergangenen fünf Jahren von Projektkoordinator (PC), allen PI und Assoziierten Partnern (unter Angabe der fünf bedeutendsten Publikationen)
  • Interessenbekundung des nationalen Infrastrukturmanagements
  • Finanzierungsgerüst (gemäß den Regelungen der jeweiligen nationalen Förderorganisation), gestaltet entsprechend einer bereitgestellten Vorlage.

Assoziierte Partner (AP) gelten auch als Teilnehmer an einem Gemeinsamen Forschungsprojekt und werden als solche in die Begutachtung sowohl der Projektskizzen als auch der förmlichen Förderanträge einbezogen.

Auch Partner aus der Industrie können an einem Antrag beteiligt sein, wenn dies den Regelungen der nationalen Förderorganisationen entspricht (Einzelheiten s. Abschnitt B).

Im Rahmen der Projekte sollen Vereinbarungen zum Umgang mit geistigem Eigentum (IPR) getroffen werden, die dem geltenden nationalen Recht und den Regelungen der nationalen Förderorganisationen entsprechen. Die Antragsteller werden dringend gebeten, mit allen Forschergruppen (einschließlich assoziierten Gruppen) derartige Vereinbarungen vor Projektbeginn zu treffen. Die Ergebnisse, die mit den Projekten erzielt werden, die im Rahmen der PolarCLIMATE-Bekanntmachung gefördert werden, sollen allgemein zugänglich gemacht werden.

Eine Förderung setzt voraus, dass alle diesbezüglichen Genehmigungen anderer nationaler oder internationaler Gremien eingeholt wurden. Es ist Aufgabe der Antragsteller, dies gegebenenfalls mit ihren nationalen Ansprechpartnern abzuklären.

A.2.5 Förmliche Förderanträge

Die Aufforderung zur Einreichung förmlicher Förderanträge erfolgt gemäß den Empfehlungen des Gutacherausschusses. Die Frist für die Einreichung der förmlichen Förderanträge wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben, aber voraussichtlich für Anfang März 2009 erwartet.

Bitte beachten: Förmliche Förderanträge können nur von Antragstellern eingereicht werden, die Projektskizzen vorgelegt haben.

Das wichtigste Auswahlkriterium bei förmlichen Förderanträgen für Gemeinsame Forschungsprojekte (JRP) ist die „wissenschaftliche Qualität“.

Weitere Kriterien in Bezug auf die Förderbekanntmachung:

  • Logistische Machbarkeit in der Polarregion
  • Qualifikation der Antragsteller
  • Integrations- und Kooperationsniveau
  • Machbarkeit und Eignung der Methoden
  • transnationaler (wissenschaftlicher) Mehrwert
  • Bezug zu anderen Projekten (Risiko der Doppelförderung und Kooperationsbilanz), potenzielle Anwendung in der Industrie
  • Tragfähigkeit des Haushaltsansatzes.

Die förmlichen Förderanträge werden von mindestens drei unabhängigen externen Fachgutachtern bewertet, die von der ESF aus einem Kreis von Wissenschaftlern ausgewählt werden, die von den beteiligten Förderorganisationen und dem Gutacherausschuss vorgeschlagen wurden. Die Namen aller an der internationalen Begutachtung beteiligten Gutachter werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens veröffentlicht.

Nach Eingang aller Gutachten werden die Gutachten den Antragstellern (anonym) zur Kenntnis und zur Stellungnahme (optional) vorgelegt. Der Gutachterausschuss priorisiert die förmlichen Förderanträge auf der Grundlage der Bewertung der Anträge, der anonymen Gutachten und der Rückmeldung der Antragsteller.

Der Gutachterausschuss erstellt eine priorisierte Liste der besten förmlichen Förderanträge und gibt anschließend Förderempfehlungen für den Programmausschuss. Dann wird der Europäische Polarinfrastruktur-Ausschuss (EPICOM) gebeten, die Durchführbarkeit der priorisierten Projektvorschläge zu prüfen.

Die tatsächliche Förderung der einzelnen Projekte auf der priorisierten Liste ist abhängig von der Empfehlung des EPICOM und von den im jeweiligen Land von der beteiligten Förderorganisation insgesamt bereitgestellten Mitteln. Für die Verwendung der Mittel in einem Projekt gelten die Regelungen der beteiligten Förderorganisation sowie die nationalen Gesetze im jeweiligen Land.

Förmliche Förderanträge müssen eine wissenschaftliche Begründung (sowohl für die angestrebte Kooperation als auch für die einzelnen Beiträge), eine Liste der Teilnehmer, eine detaillierte Haushaltsübersicht sowie weitere Unterlagen enthalten. Der Projektvorschlag muss ein gemeinsames wissenschaftliches Anliegen begründen, das das Ziel der wissenschaftlichen Synergie und die Einbindung multinationaler Fachkompetenz rechtfertigt. Außerdem sind die für die einzelnen nationalen Förderorganisationen angesetzten Beträge genau und einzeln anzugeben. Einzelheiten zu den Vorgaben und genaue Anweisungen zum Ausfüllen der Antragsformulare werden bei der Aufforderung zur Einreichung förmlicher Förderanträge bereitgestellt.

Der Projektkoordinator ist während der Laufzeit des Projekts der Hauptansprechpartner für die ESF in Angelegenheiten des beantragten gemeinsamen Forschungsprojekts. Seine Aufgabe ist es, das gemeinsame Forschungsprojekt zu repräsentieren.

Alle federführenden Wissenschaftler (PI) haben sich mit den Anforderungen bezüglich der Beiträge ihrer eigenen Förderorganisation zu befassen.

A.3 Programmstruktur und -management

Programmausschuss (Programme Board)
Die Gesamtverantwortung für die Leitung und Organisation des Programms trägt der PolarCLIMATE-Programmausschuss, eine Untereinheit der Strategischen Geschäftsführung (SMB) des Konsortiums Polarforschung. Die Mitglieder sind je ein Vertreter der beteiligten Förderorganisationen sowie ein ESF-Vertreter.

Gutachterausschuss (Review Panel)
Die Bewertung und Auswahl der Projektvorschläge ist Aufgabe eines international besetzten unabhängigen Gutachterausschusses. Die Mitglieder dieses Gremiums sind führende Wissenschaftler, die von der ESF auf Vorschlag der beteiligten Förderorganisationen benannt werden. Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden auf der Programm-Website bekanntgegeben.

Europäischer Polarinfrastruktur-Ausschuss (EPICOM)
Der EPICOM wurde vom EUROPOLAR-Konsortium eingerichtet und soll allen Hauptpartnern und Beobachtern einen Rahmen für die Planung und Nutzung europäischer polarer Forschungsinfrastrukturen in der Arktis und Antarktis sowie Beratung bezüglich Machbarkeit und Umsetzung von transnationalen Forschungsprogrammen bieten.

A.4 Ansprechpartner der teilnehmenden Organisationen:

Deutschland
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Dr. Klaus Schindel
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Referat 725 System Erde
Heinemannstr. 2
53170 Bonn
Germany
Tel.: + 49 228 9957 3221
Fax: + 49 228 9957 83221
E-mail: klaus.schindel@bmbf.bund.de
Website: http://www.bmbf.de/

Österreich
Fonds Zur Förderung der Wissenschaftlichen Forschung (FWF)
Dr. Bettina Reitner
Haus der Forschung
Sensengasse 1 1090 Wien Austria
Tel.: + 43 1 505 6740 -8203
Fax: +43 1 505 6739
E-mail: Bettina.Reitner@fwf.ac.at
Website: http://www.fwf.ac.at/

Belgien
Belgian Federal Science Policy Office (BELSPO)
Dr. Maaike Vancauwenberghe
Programme Manager
Belgian Federal Science Policy Office
Wetenschapsstraat 8 Rue de la Science 1000 Brussels Belgium
Tel.: + 32 2 238 36 78
Fax: + 32 2 230 59 12
E-mail: vcau@belspo.be
Website: http://www.belspo.be/

Fonds National de la Recherche Scientifique (FNRS)
Dr. Bruno Moraux
Fonds National de la Recherche Scientifique
Rue d’Egmont 5 1000 Bruxelles Belgium
Tel.: + 32 2 504 93 05
Fax: + 32 2 514 00 06
E-mail: bruno.moraux@frs-fnrs-mobility.be
Website: http://www.frs-fnrs.be/

Fonds Wetenschappelijk Onderzoek (FWO)
Dr. Benno Hinnekint
Egmontstraat 5 1000 Brussel Belgium
Tel.: + 32 2 550 15 31
Fax: + 32 2 512 58 90
E-mail: benno.hinnekint@fwo.be
Website: http://www.fwo.be/

Bulgarien
Bulgarian Antarctic Institute (BAI)
Prof. Dr. Christo Pimpirev
Bulgarian Antarctic Institute Sofia University 15, Tzar Osvoboditel Blvd 1000 Sofia Bulgaria
Tel.: + 3592 9308 531
Fax: + 3592 846 21 09
E-mail: polar@gea.uni-sofia.bg
Website: http://www.bai-bg.net

Tschechien
Ministerstvo školství, mládeže a tělovýchovy České republiky (MSMT)
Dr. Jan Marek
Karmelitská 7-8 118 12 Praha 1 Czech Republic
Tel.: +420 257 193 718
Fax:
E-mail: Jan.Marek@msmt.cz Or ivana.havlasova@msmt.cz
Website: http://www.msmt.cz/

Dänemark
Forsknings- og Innovationsstyrelsen (DASTI)
Dr. Hanne Petersen
Bredgade 40 1260 Copenhagen K Denmark
Tel.: + 45 3544 6200
Fax: + 45 3544 6201
E-mail: hpe@fi.dk
Website: http://www.fi.dk/

Estland
Eesti Teadusfondi koduleheküljele (ETF)
Dr. Rainer Randmeri
Estonian Science Foundation
Endla 4 10142 Tallinn Estonia
Tel.: + 372 699 6215
Fax: + 372 699 6211
E-mail: rainer@etf.ee
Website: http://www.etf.ee/

Finnland
Liikenne- Ja Viestintäministeriö (MiTOC)
Dr. Martti Mäkelä
Ministry of Transport and Communications in Finland
PB 31 00023 Valtioneuvosto Finland
Tel.: + 358 9 160 28637
Fax: + 358 9 160 28668
E-mail: martti.makela@lvm.fi
Website: http://www.lvm.fi/

Frankreich
L'Institut Polaire Français Paul-Emile Victor (IPEV)
Dr. Yves Frenot
Institut Polaire Français - Paul Emile Victor BP75 29280 Plouzane France
Tel.: + 33 2 98 05 65 01
Fax: + 33 2 98 05 65 10
E-mail: dirpol@ipev.fr
Website: http://www.ipev.fr

Italien
Programma Nazionale di Ricerche in Antartide (PNRA)
Dr. Pier Angelo Guermani
PNRA S.C.r.l.
c/o Centro Ricerche Casaccia
Via Anguillarese, 301
00123 Rome
Italy
Tel.: + 39 051 6098448
Fax: +39 051 6098688
E-mail: pierangelo.guermani@consorzio.pnra.it
Website: http://www.pnra.it/

Dr. Carlo Alberto Ricci
E-mail: riccica@unisi.it

Niederlande
Nederlandse Organisatie voor Wetenschappelijk Onderzoek (NWO)
Dr. Ingrid Vleghels
P.O. Box 93510
2509 AM Den Haag
The Netherlands
Tel.: + 31 70 344 08 20
Fax: + 31 70 385 09 71
E-mail: Vleghels@nwo.nl
Website: http://www.nwo.nl

Norwegen
Norges forskningsråd (RCN)
Dr. Karin Refsnes
Research Council of Norway
P.O Box 2700
St. Hanshaugen
0131 Oslo
Norway
Tel.: + 47 220 372 73
Fax: + 47 922 66392
E-mail: kre@rcn.no
Website: http://www.rcn.no

Polen
Narodowe Centrum Badań i Rozwoju National (NCBiR)
Dr. Jakub Sypień
Section of Research Projects
Ks. Ignacego Jana Skorupki str. 4
00-546 Warsaw
Poland
Tel.: + 48 515 061 539
Fax: + 48 22 58 30 504
E-mail: j.sypien@ncbir.gov.pl
Website: http://www.ncbir.gov.pl/

Portugal
Fundação para a Ciência e a Tecnologia (FCT)
Dr. José Bonfim
Fundação para a Ciência e a Tecnologia
Av. D. Carlos I, 126
1249-074, Lisbon
Portugal
Tel: + 351 21 782 83 17
Fax: + 351 21 797 16 87
E-mail: Jose.Bonfim@fct.mctes.pt
Website: www.fct.mctes.pt/

Rumänien
Ministerul Educaţiei, Cercetǎrii şi Tineretului (MedC)
N.N.
Str. Mendeleev, nr. 21-25, sector 1
010362, Bucuresti
Romania
Tel.:
Fax:
E-mail:
Website:

Spanien
Ministerio de Ciencia e Innovación (MICINN)
Dr. Margarita Yela González
C/Albacete, 5 28027 Madrid
Spain
Tel.: + 34 91 520 1220
E-mail: yelam@inta.es
Website: http://www.micinn.es/

Schweden
Vetenskapsrådet (VR)
Dr. Magnus Friberg
Swedish Research Council
Klarabergsviadukten 82
103 78 Stockholm
Sweden
Tel.: + 46 8 546 44 122
Fax: + 46 8 546 44 180
E-mail: mf@vr.se
Website: http://www.vr.se/

Vereinigtes Königreich
Natural Environment Research Council (NERC)
Dr. Frances Collingborn
Polaris House, North Star Avenue Swindon, SN2 1EU
United Kingdom
Tel.: + 44 (0) 1793 411981
Fax: +44 (0) 1793 411501
E-mail: frco@nerc.ac.uk
Website: http://www.nerc.ac.uk

Logistics/Infrastructure:
Dr. John Pye
British Antarctic Survey
Tel.: + 44 (0) 1223 221525
E-mail: ajpye@bas.ac.uk

Für alle weiteren Fragen zur PolarCLIMATE-Förderbekanntmachung:

ESF Administrative Contact:
Katie Luck
Administrator, PolarCLIMATE Call
European Polar Consortium
European Science Foundation
1 quai Lezay-Marnesia
67080 Strasbourg Cedex
France
Tel.: + 33 3 88 76 21 79
Fax: + 33 3 88 37 05 32
E-mail: kluck@esf.org & polarclimate@esf.org
Website: www.esf.org/polarclimate

ESF Policy and Management Contact:
Dr. Paul Egerton
Executive Director
European Polar Consortium
E-mail: europolar@esf.org

Die European Science Foundation (ESF) dient ihren Mitgliedsorganisationen als Plattform zur Förderung der europäischen Forschung und der Erkundung neuer Forschungsrichtungen. Die ESF wurde 1974 als NGO gegründet und umfasst z. Z. 78 Organisationen aus 30 Ländern

B Besondere Bestimmungen

B 1. Rechtsgrundlage

Im Falle von Zuwendungen durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung an Partner aus Deutschland gelten zusätzlich zu den oben genannten Bestimmungen die BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und die Verwaltungsvorschriften zu §23, § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO). Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

B 2. Zuwendungsempfänger

Forschungsanträge können von öffentlichen und privaten Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Beratungsfirmen (insbesondere KMU) mit Hauptsitz in Deutschland gestellt werden. Fachliche Beiträge von durch das BMBF institutionell geförderten Forschungseinrichtungen (besonders Helmholtz-Zentren, Fraunhofer-Gesellschaft, Max-Planck-Institute, Blaue Liste-Einrichtungen) sind ausdrücklich erwünscht. Jedoch ist eine zusätzliche Projektfinanzierung zugunsten dieser Forschungseinrichtungen nur möglich, falls ihre Beteiligung nicht aus der institutionellen Förderung finanziert werden kann, aber für den Erfolg des Projektes unerlässlich ist.

Zuwendungen durch das BMBF erhalten in Ausnahmefällen auch Zuwendungsempfänger aus anderen EU-Staaten (im Unterauftrag), wenn es für die Zielerreichung des Konsortiums essentiell erscheint. Für die anderen Projektpartner innerhalb der transnationalen Konsortien gelten die entsprechenden nationalen Zuwendungsbestimmungen des fördernden Landes. Die Zuwendungsbestimmungen werden in der jeweiligen nationalen Förderbekanntmachungen aufgeführt.

B 3. Zuwendungsvoraussetzungen

Jeder Antragsteller ist verpflichtet, sich im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut zu machen und zu prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist oder ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner innerhalb von Verbundprojekten haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln.

B 4. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird jeweils länderweise gewährt, d. h. jede beteiligte europäische Förderorganisation finanziert ihre eigenen an den Projekten beteiligten nationalen Forschungseinrichtungen oder Unternehmen. Die BMBF-Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse zu Projekten gewährt. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die bis zu 100% gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilig finanziert werden können. Entsprechend den BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt. Zusätzlich zu den Zuwendungsbestimmungen des BMBF muss bei der Bemessung der jeweiligen Förderquote des Gemeinschaftsrahmens der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigt werden. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus verschiedenen europäischen Ländern sowie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die aktuelle KMU-Definition:
http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm .

B 5. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98) werden Bestandteil des Zuwendungsbescheides. Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98) werden ebenfalls Bestandteil des Zuwendungsbescheides. Im Falle von Gebietskörperschaften wird die ANBest-Gk Bestandteil eines Zuwendungsbescheides.

B 6. Verfahren

B 6.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung den Projektträger Jülich, Forschungszentrum Jülich GmbH, beauftragt.

Ansprechpartner ist:

Dr. Peter Seifert, p.seifert@fz-juelich.de; Tel.: +49 (0)381 5197 -297

Es wird dringend empfohlen, vor Einreichung von Projektanträgen die zuständige nationale Fördereinrichtung zu kontaktieren. Vordrucke für die deutschen Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

B 6.2 Nationale Bestimmungen für die Vorlage von Projektanträgen

Für das Ausfüllen des nationalen Antragsformulars wird Antragstellern aus Deutschland die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" ( http://www.kp.dlr.de/profi/easy ) dringend empfohlen. Projektanträge umfassen die Formulare AZA / AZK und Anhänge, die in deutscher Sprache erstellt sein müssen. Ebenso sind der Verwertungsplan sowie Erläuterungen zum Zahlenwerk in deutscher Sprache abzufassen. Die Antragsanlagen (v. a. Projektbeschreibung) können auf Englisch eingereicht werden.

Die Anträge sind dem oben genannten Projektträger in schriftlicher Form und auf CD-ROM vorzulegen. Nationale Vordrucke für Anträge, Richtlinien, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Internet abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

B 7. Inkrafttreten

Die Regelungen dieser Bekanntmachung treten am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 22.10.2008

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Reinhold Ollig