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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von ausgewählten Schwerpunkten der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung auf dem Gebiet „Struktur und Wechselwirkung fundamentaler Teilchen“

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, Vorhaben zur Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet „Struktur und Wechselwirkung fundamentaler Teilchen“ zu fördern.
Im Mittelpunkt stehen Vorhaben, die an ausgewählten, im Wesentlichen vom Bund getragenen Großgeräten der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung zur Erforschung der fundamentalen Bausteine der Materie, der zwischen ihnen wirkenden Kräfte und innewohnenden Symmetrien durchgeführt werden. Die Maßnahme ist auf Vorhaben gerichtet, die eine Einrichtungen übergreifende und interdisziplinäre Zusammenarbeit in größeren, insbesondere internationalen Kollaborationen und Wissenschaftsnetzen unterstützen.

Die Ziele der Fördermaßnahme umfassen

  • die Forschung und Entwicklung und die Konstruktion innovativer Detektorsysteme an ausgewählten Beschleunigeranlagen in den nationalen und internationalen Zentren der Teilchenphysik sowie ihre effiziente wissenschaftliche Nutzung,
  • die Entwicklung neuer Experimentiertechniken und physikalischer Auswerteverfahren einschließlich der dafür erforderlichen Informations- und Kommunikationstechnologien zur Bearbeitung aktueller wissenschaftlicher Fragestellungen auf dem Gebiet „Struktur und Wechselwirkung fundamentaler Teilchen“ und
  • die Fortentwicklung der Großgeräteinfrastruktur, vor allem Forschung und Entwicklung zur Steigerung der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit vorhandener Anlagen und zu künftigen Beschleuniger- und Detektorsystemen einschließlich der entsprechenden Basistechnologien.

Mit der Durchführung der Vorhaben soll ein wirksamer Beitrag erreicht werden, um die im internationalen Vergleich gute Position der Wissenschaft in Deutschland bei der Erforschung der Struktur und Wechselwirkung fundamentaler Teilchen zu sichern und möglichst auszubauen sowie den Bildungs- und Forschungsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken.

Die Maßnahme ist auf Vorhaben an den in Nr. 2 aufgeführten Großgeräten gerichtet, an deren Durchführung – komplementär zu den Förderverfahren der Deutschen Forschungsgemeinschaft – ein besonderes, zusätzliches Bundesinteresse besteht.

Die wissenschaftlichen Zielsetzungen der Förderung basieren auf den Ergebnissen der CERN Council Strategy Group1 sowie des BMBF-Strategiegespräches mit Vertretern der deutschen Teilchenphysik am 5. Juni 20082. Dabei sind die Inbetriebnahme und die effiziente Nutzung der Detektoren am Large Hadron Collider (LHC) am CERN zusammen mit der LHC-Computing-Infrastruktur am Forschungszentrum Karlsruhe und am DESY prioritär.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Im Mittelpunkt der Förderung von Vorhaben auf dem Gebiet „Struktur und Wechselwirkung fundamentaler Teilchen“ steht der Gewinn tieferer Einblicke in die innerste Struktur von Materie, Raum und Zeit. Gegenstand ist das Erreichen wesentlicher Fortschritte bei der Beantwortung der zentralen offenen Fragen, die sich heute in der Wissenschaft international stellen und die Grundlagen unseres physikalischen Weltbildes betreffen:

  • Was ist der Ursprung für die Masse der elementaren Bausteine der Materie?
  • Wie kommen die beobachteten Mischungen von Quarks und Leptonen zustande? Gibt es mehr als die bekannten drei Familien?
  • Gibt es bei hohen Energien eine universelle Wechselwirkung, die auch die Gravitation einbezieht?
  • Was ist der Ursprung der Asymmetrie zwischen Materie und Antimaterie?
  • Welcher Natur sind „dunkle Materie“ und „dunkle Energie“, auf die astronomische und kosmologische Daten hindeuten?
  • Besitzt die Raumzeit mehr als vier Dimensionen?

Im Rahmen der Maßnahme können auf der Basis dieser grundsätzlichen wissenschaftlichen Fragestellungen und unter Beachtung der vom BMBF für das Gebiet „Struktur und Wechselwirkung fundamentaler Teilchen“ getroffenen Auswahl für Großgeräte und entsprechende Forschungsinstrumente und Detektoren in folgenden Themenfeldern Forschungsprojekte gefördert werden:

  • Prüfung der Grenzen des Standardmodells und der Gültigkeit fundamentaler Symmetrien,
  • Untersuchung der Ursache der elektroschwachen Symmetriebrechung und derer Eigenschaften, Suche nach dem Higgs-Boson,
  • Suche nach Teilchen und Wechselwirkungen jenseits des Standardmodells der Teilchenphysik und detaillierte Bestimmung ihrer Eigenschaften,
  • Erforschung der Eigenschaften und inneren Struktur des Protons in hochenergetischen Wechselwirkungsprozessen,
  • Präzise Bestimmung der Eigenschaften schwerer Quarks, CP-verletzender Prozesse und der CKM-Parameter,
  • Untersuchung der Neutrino-Mischungsmatrix.

Im Hinblick auf die Fortentwicklung der Forschungsinfrastruktur im Gebiet „Struktur und Wechselwirkung fundamentaler Teilchen“, die Erarbeitung fortgeschrittener Experimentier- und Analysetechniken und zur Vorbereitung neuer internationaler Großgeräteprojekte liegt ein weiterer Schwerpunkt der Maßnahme bei

  • Neu- und Weiterentwicklungen von Beschleunigeranlagen, Detektorsystemen, Verfahren der Physikanalyse einschließlich des Gridcomputings und innovativer Basistechnologien, die damit in Zusammenhang stehen.

Hierzu gehören vorbereitende Arbeiten zum Erweiterungsprogramm des Large Hadron Collider und für geplante internationale Beschleunigeranlagen bei höchsten Energien oder bei höchsten Luminositäten sowie der Ausbau offener informations- und kommunikationstechnischer Systeme für die wissenschaftliche Auswertung von Experimenten an Großgeräten der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung, insbesondere die Entwicklung und Unterstützung des Einsatzes experimentspezifischer Software, vor allem in Zusammenarbeit mit den nationalen Tier- und Analysezentren für das LHC-Gridcomputing.
Die Förderung ist auf Vorhaben an ausgewählten Großgeräten in nationalen und internationalen Zentren ausgerichtet, insbesondere unter Nutzung der nachfolgend aufgeführten Detektoren bzw. Experimente:

Large Hadron Collider – LHC am CERN in Genf

  • ATLAS
  • CMS
  • LHCb

Beschleunigerbasierte Experimente der Teilchenphysik am CERN in Genf

  • NA62
  • CNGS - Neutrinostrahl/OPERA am Gran Sasso

In besonderen Fällen können darüber hinaus Forschungen an anderen Großgeräten gefördert werden, wenn sie

  • Bestandteil eines Vorhabens an den oben ausgewählten Großgeräten und Experimenten sind bzw. im engen inhaltlichen Bezug zu einem solchen Vorhaben stehen und dessen Erfolg unmittelbar unterstützen,
  • für eine praxisnahe Einsatzvorbereitung der auf dem Gebiet „Struktur und Wechselwirkung fundamentaler Teilchen“ erarbeiteten innovativen Detektorsysteme, Auswerteverfahren und Basistechnologien erforderlich sind.

Hierzu gehört insbesondere der Abschluss der Arbeiten an den Experimenten H1 und ZEUS bei HERA II am Deutschen Elektronen-Synchrotron DESY sowie an den TEVATRON 2 - Experimenten CDF und DZero des Fermi National Accelerator Laboratory (FNAL) in den USA.

Darüber hinaus können Arbeiten zu Entwicklungen für Beschleuniger und Detektoren gefördert werden, falls sie absehbar Beiträge zu Bearbeitung der genannten wissenschaftlichen Fragestellungen leisten können.

Ausdrücklich beabsichtigt ist die Förderung auch von theoretischen Vorhaben, sofern diese in unmittelbarer Verbindung zu experimentell ausgerichteten Fördervorhaben stehen und ausschlaggebend sind für deren Erfolg sowie für die effiziente wissenschaftliche Nutzung der ausgewählten Großgeräte und deren Fortentwicklung.

Bevorzugt werden Vorhaben, die anspruchsvolle wissenschaftliche Forschung eng mit der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses verbinden und dessen Einbeziehung in größere internationale Forschungskollaborationen fördern. Es wird erwartet, dass sich die Projektleitungen deshalb um die Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern ganz besonders bemühen.

Bestandteil dieser Bekanntmachung ist die

“BMBF-Nutzungsinitiative CERN“,

deren ausdrückliches Ziel es ist, die Präsenz deutscher Wissenschaftler am CERN zu erhöhen. Dazu soll die deutsche Beteiligung an den großen, internationalen Kollaborationen und wissenschaftlichen Aktivitäten am CERN gestärkt werden. Besonderes Anliegen ist hierbei die Förderung exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchses. Diese Maßnahme umfasst auch theoretische Arbeiten sowie Arbeiten im Bereich der Informationstechnologie. Ausdrückliches Ziel dieser erweiterten Fördermaßnahme ist dabei die Unterstützung langfristiger Forschungsaufenthalte, insbesondere von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern, am CERN in Genf. Bei Doktorandinnen und Doktoranden ist dabei eine fachliche Betreuung auf höchstem wissenschaftlichem Niveau sicherzustellen. Die Unterstützung längerer Aufenthalte am CERN von erfahrenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, insbesondere für die Übernahme koordinierender Aufgaben, ist ein weiteres Ziel dieser Maßnahme. Zur speziellen Förderung von Doktorarbeiten in Angewandter Physik und Ingenieurswissenschaften hat das BMBF des Weiteren zusammen mit CERN das „Wolfgang-Gentner-Programm“ aufgelegt. Im Rahmen dieses Programms vergibt CERN vom BMBF finanzierte Stipendien für am CERN durchgeführte Doktorarbeiten. Weitere Informationen zu diesem Programm können unter http://cern.ch/wolfgang-gentner-stipendien abgerufen werden.

Das BMBF beabsichtigt, sehr leistungsfähige Forschungsverbünde, in denen mehrere Gruppen in ausgewählten, strategisch bedeutsamen Vorhaben projektbezogen und arbeitsteilig zusammenarbeiten, speziell herauszustellen. Einrichtungen, die ein größeres Forschungsnetzwerk bilden, gemeinsam eine außerordentlich komplexe Aufgaben¬stellung über einen längeren Zeitraum bearbeiten und in der Form von Verbundprojekten gemäß Ziff. 4 organisiert sind, können auf Antrag vom BMBF speziell gefördert werden und einen

BMBF–Forschungsschwerpunkt (BMBF–FSP)

einrichten. Auf diesem Wege sollen die Vernetzung und Koordination in der Wissenschaft erhöht und die überregionale Zusammenarbeit exzellenter Forschergruppen gestärkt werden. Das BMBF möchte erreichen, dass BMBF–FSP sich zu thematischen Exzellenznetzwerken hoher internationaler Sichtbarkeit entwickeln.

Die Förderung von BMBF–FSP hat hohe Priorität. Zu möglichen BMBF–FSP zählen insbesondere Forschungskollaborationen im Rahmen von internationalen Großprojekten, über die das BMBF gesonderte Vereinbarungen getroffen hat. Auf dem Gebiet der Struktur und Wechselwirkung fundamentaler Teilchen werden bislang die deutschen Beiträge zu ATLAS und CMS im Rahmen eines BMBF-FSP gefördert. Nähere Auskünfte zu den BMBF–FSP erteilt der unter Nr. 7 genannte Projektträger des BMBF.

Die Überführung von Ergebnissen aus der Forschung an Großgeräten der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung in andere Fachbereiche sowie in die praktische Nutzung erlangt zunehmendes Gewicht. Vorhaben zur Anwendung von Grundlagenergebnissen sind daher sehr willkommen und ausdrücklich in die Förderung eingeschlossen, sofern sie vom BMBF nicht bereits in entsprechenden Fachprogrammen unterstützt werden.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen, in besonderen Fällen außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, und bei Überführungsaufgaben Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner eines „Verbundprojekts“ haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 – ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) entnommen werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger beauftragt:
Projektträger DESY
22603 Hamburg
Telefon: 040 8998-3702
Telefax: 040 8994-3702
E-Mail: pt@desy.de
Internet: http://pt.desy.de/

Ansprechpartner sind Herr Dr. Klaus Ehret, Tel.: 040 8998-3704 und Herr Dr. Marc Hempel, Tel.: 040 8998-3991.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ).

7.2 Antrags-, Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Das Förderverfahren ist einstufig. Förmliche Förderanträge sind dem genannten Projektträger des BMBF bis spätestens 1. Dezember 2008 - möglichst unter Nutzung von „easy“ - in schriftlicher und elektronischer Form auf dem Postweg vorzulegen. Bei „Verbundprojekten“ sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die eingegangenen Anträge werden unter Beteiligung des Gutachterausschusses „Struktur und Wechselwirkung fundamentaler Teilchen“ des BMBF nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Beitrag zum Erreichen der förderpolitischen und fachwissenschaftlichen Zielsetzungen der Maßnahme
  • Wissenschaftliche Qualität des beabsichtigten Vorhabens
  • Kompetenz der Forschungsgruppe und Erfolgsaussichten des Projektes
  • Verwertung der geplanten Ergebnisse
  • Beitrag des Vorhabens für das Forschungsprogramm des Großgerätes bzw. Experimentes.

Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung durch den Zuwendungsgeber über eine Förderung entschieden.

Beabsichtigter Förderbeginn ist der 1. Juli 2009.

Die Projekte sollen auf eine Bearbeitungszeit von maximal drei Jahren ausgerichtet und unter Angabe von konkreten Meilensteinen strukturiert sein. In besonderen Fällen, z.B. für BMBF–Forschungsschwerpunkte, ist eine Verlängerung des Förderzeitraumes möglich.

Die erreichten (Zwischen-)Ergebnisse werden regelmäßig bewertet. Auf der Grundlage dieser Bewertungen wird über die Fortsetzung der finanziellen Förderung des Vorhabens entschieden.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 14. Oktober 2008
Bundesministerium für
Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Rainer Koepke

1

http://council-strategygroup.web.cern.ch/council-strategygroup/Strategy_Brochure.pdf

2