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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) von Richtlinien zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema „Auswirkungen synthetischer Nanomaterialien auf den Menschen – NanoCare“ innerhalb des Rahmenprogramms „Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft – WING“

Vom 13.10.2008

Die Bekanntmachung „Auswirkungen synthetischer Nanomaterialien auf den Menschen – NanoCare“ ist Bestandteil der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Die Hightech-Strategie verfolgt mit den Innovationsfeldern Werkstoff- und Nanotechnologien das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit wichtiger deutscher Industriebranchen auszubauen sowie die Bedingungen für die Gesundheit und die Umwelt der Menschen zu verbessern. Die zunehmende industrielle Nutzung der Nanotechnologie erfordert die Erforschung möglicher Auswirkungen synthetischer Nanomaterialien auf die Gesundheit des Menschen. Damit sollen wesentliche Ziele der „Nano-Initiative-Aktionsplan 2010“, einem wichtigen Element der Hightech-Strategie, erreicht werden: Es gilt, Wissenslücken über die Aus- und Wechselwirkungen von Nanomaterialien zu schließen, um so einen sicheren und verantwortungsvollen Einsatz der Nanotechnologie zur Stärkung der deutschen Wirtschaft zu unterstützen.

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1. Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, auf der Grundlage des Rahmenprogramms „Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft – WING“ FuE-Projekte zur Erforschung der humantoxikologischen Wirkungen synthetischer Nanomaterialien zu fördern.

Die zunehmende wirtschaftliche Bedeutung der Nanotechnologie und der steigende Einsatz von synthetischen Nanopartikeln und Nanomaterialien in Produkten erfordern genaue Kenntnisse über die Wechselwirkungen der eingesetzten Nanopartikel und Nanomaterialien mit dem Menschen, um potenzielle Risiken möglichst auszuschließen.
Ziel der Bekanntmachung ist es daher, die humantoxikologischen Aus- und Wechselwirkungen bei der Herstellung, Verarbeitung und Anwendung von synthetischen Nanomaterialien systematisch zu erforschen. Dazu sollen externe bzw. interne Expositionen quantifiziert, materialspezifische ausschlaggebende Parameter für die Toxizität bestimmt und Wirkmechanismen ermittelt werden, um entlang des Lebenszyklus der Nanomaterialien eventuelle toxische Wirkungen auf den Menschen nachzuweisen und vorherzusagen.

Dies erfordert ein multidisziplinäres Zusammenwirken von Unternehmen mit Hochschulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen entlang der Wertschöpfungskette.

1.2. Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der Standardrichtlinien des BMBF für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert werden. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden risikoreiche und anwendungsorientierte industrielle Verbundprojekte, die ein arbeitsteiliges und multidisziplinäres Zusammenwirken von Unternehmen mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen erfordern. Die Vorhaben sollen dabei die gesamte Wertschöpfungskette abdecken. Vorzugsweise sollen branchenübergreifende Untersuchungen verfolgt werden, um einen besseren Erfahrungsaustausch bzw. Wissenstransfer zu erreichen und Doppelentwicklungen zu vermeiden. Eine möglichst hohe Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an den Verbundprojekten ist besonders gewünscht. In Ausnahmefällen sind auch Institutsverbünde zugelassen.
Untersuchungsgegenstand im Rahmen dieser Bekanntmachung sind vorzugsweise kommerziell bedeutsame bzw. expositionsrelevante, synthetische Nanopartikel und Nanomaterialien sowie Produkte mit integrierten funktionalen Nanomaterialien. Weiterhin können auch Arbeiten zu nanoskaligen Modellpartikelsystemen gefördert werden. Dabei sind folgende Expositionswege bzw. biologische Barrieren von bevorzugtem Interesse: Atemwege, Magen-Darm-Trakt, geschädigte Haut, Blut-Hirn-Schranke und Blut-Plazenta-Schranke.

Im Fokus der Förderung stehen die nachfolgend genannten Schwerpunkte.

  1. Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und humantoxikologischer Wirkung
    • Systematische Bestimmung ausschlaggebender Parameter (z. B. Agglomerationsverhalten, Löslichkeit, Strukturvarianten, Oberflächenreaktivität, tatsächliche Expositionskonzentration, Veränderungen durch die Probenaufbereitung bzw. Formulierung, Stabilität und Veränderung in biologischen Systemen, Carrierfunktionen)
    • Struktur-Wirkungs-Beziehungen (Leitstrukturbestimmung), Entwicklung risikobezogener Bewertungsstrategien der Toxizität, Erforschung von Wirkunterschieden zwischen Nanopartikeln und mikroskaligen Partikeln, Identifizierung möglicher genereller Kriterien zur toxikologischen Bewertung
    • Dosis-Wirkungs-Beziehungen, Entwicklung von akuten und chronischen Modellen
    • Erforschung der potenziellen humanen Toxizität über den gesamten Lebenszyklus der Nanopartikel bzw. – materialien (u.a. Untersuchung von Kombinationswirkungen, Simulation und Wirkung der Translokation, Akkumulationsprozesse in der Zelle bzw. Organ, Gentoxizität, Bioverfügbarkeit, Resorption, Persistenz)
    • Untersuchungen zu geeigneten Zelllinien bzw. Korrelation von in vivo- und in vitro - Untersuchungen, Entwicklung validierter Zellversuche, Untersuchungen an verletzten oder kranken Organismen, Bestimmung von akuten und langfristigen Wirkungen
  2. Identifizierung von Wirkmechanismen
    Die Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und toxischen Wirkmechanismen sind zu untersuchen. Dafür sind insbesondere folgende Punkte von Bedeutung:
    • Identifizierung toxikologischer Wirkmechanismen und Biokinetik
    • Relevante Wirkschwellen zur humantoxikologischen Bewertung von expositionsrelevanten Nanopartikeln
  3. Entwicklung von Messstrategien und Testsystemen
    Messstrategien bzw. Testsysteme sollen zur Quantifizierung der externen bzw. internen Exposition von Nanopartikeln bzw. Nanomaterialien sowie der Exposition am industriellen Arbeitsplatz und bei der Anwendung entwickelt werden. Folgende Punkte sind dabei von besonderem Interesse:
    • Detektion der internen Exposition z.B. von einzelnen Nanopartikeln in biologischen Systemen einschließlich Methoden zur Erfassung von Veränderungen der Nanomaterialien in biologischen Medien wie Adduktbildung oder Coating, in vivo - Nachweis von Nanopartikeln in der Zelle, Quantifizierung der Partikelgrößenverteilung im Organismus
    • Messmethoden zur externen Exposition wie z.B. Personenbezogene Messverfahren für Nanopartikel, Testsysteme zur Messung von Verarbeitungseffekten und arbeitsplatzrelevanten Konzentrationen, Quantifizierung von synthetischen Nanopartikeln in Produkten (z.B. bei Lebensmitteln und -kontaktmaterialien), Einsetzbarkeit in Hochdurchsatzverfahren, Identifizierung von Referenzmaterialien und Validierung von Messverfahren

Voraussetzung für eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse und für die Ableitung allgemeiner Zusammenhänge ist ein standardisiertes Vorgehen. Deshalb sollten verfügbare Standards und Standardvorschriften (SOPs) wenn möglich berücksichtigt werden. Hierzu zählen z.B. OECD-Richtlinien, bzw. -Messprogramme und die SOPs aus dem BMBF-Vorhaben-NanoCare (siehe dazu http://www.nanopartikel.info/ ).

Zur Fördermaßnahme wird BMBF ein übergreifendes Begleitprojekt initiieren, das erstens die öffentliche Kommunikation und zweitens, die Darstellung wissenschaftlich und gesellschaftlich relevanter Forschungsergebnisse in einer öffentlich zugänglichen Datenbank adressiert. Jedes Projektkonsortium wird daher gebeten in der Skizze darzustellen, wie sich das jeweilige Projekt in diese Maßnahme einbringen will (vgl. dazu auch Nummer 7.2.1).

Um eine Doppelförderung zu vermeiden, werden Projektvorschläge die inhaltlich den Themengebieten der BMBF-Bekanntmachung „NanoTextil – Nanotechnologie für textile Anwendungen“ vom 26.02.2007, „NanoTecture - Nanotechnologie im Bauwesen“ vom 06.07.2007 und „NanoNature: Nanotechnologien für den Umweltschutz – Nutzen und Auswirkungen“ vom 28.05.2008 zu zuordnen sind, nicht berücksichtigt.

Zur Fördermaßnahme werden vom BMBF themenspezifische Statusseminare veranstaltet, um im Rahmen eines (in der Regel) nicht öffentlichen Forums den Partnern aller geförderten Vorhaben dieser Maßnahme Gelegenheit zu geben, Ergebnisse zu präsentieren sowie Probleme und Lösungsansätze auf einer breiteren Plattform zu diskutieren. Die Teilnahme aller geförderten Partner der Verbundprojekte wird erwartet.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz und Ergebnisverwertung in Deutschland, Hochschulen, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Um die Anwendungsorientierung während der Projektdurchführung zu gewährleisten, sollen die Projektvorschläge unter industrieller Federführung stehen. Verbundprojekte unter Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen sind ausgesprochen erwünscht.

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich in den Verbundprojekten zu beteiligen (vgl. dazu auch Nummer 7.3).

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Es werden nur Verbundprojekte von übergeordneter Bedeutung in der industriellen Forschung gefördert. Sie müssen gekennzeichnet sein durch:

  • Neuheit der angestrebten Projektergebnisse und Anwendungsbreite
  • hohes wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko
  • ein der komplexen Themenstellung angemessenes arbeitsteiliges und multidisziplinäres Zusammenwirken von Unternehmen und Forschungsinstituten
  • Kompetenz der Partner sowohl zur erfolgreichen Durchführung des FuE-Projektes als auch zur späteren Umsetzung in die Praxis
  • hohes Verwertungspotenzial in Deutschland

Nicht gefördert werden Forschungsarbeiten, die keine innovative, breitenwirksame Nutzung der Ergebnisse erwarten lassen, Projekte, deren Ziele Anwendungen und Entwicklungen darstellen, Ansätze, die nicht über den Stand der Technik hinausgehen und Einzelvorhaben (z.B. ausschließlich literaturbasierte Studien).

Bei Verbundprojekten haben die Partner ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner gemäß den vom BMBF vorgegebenen Kriterien, die einem Merkblatt zu entnehmen sind (BMBF-Vordruck 0110, https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ), nachgewiesen werden. In der Kooperationsvereinbarung ist eine Klausel vorzusehen, dass Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für die Nutzung von Erfindungs- oder Patentanteilen, die auf den Arbeiten von Partnern außerhalb der gewerblichen Wirtschaft beruhen, ein marktübliches Entgelt zahlen, das den Zuwendungsbedarf des empfangenden Partners entsprechend mindert.

Es können grundsätzlich auch internationale Kooperationen im Rahmen der verschiedenen Abkommen zur wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit gebildet werden.
Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollten prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis dieser Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von in der Regel bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel, je nach Anwendungsnähe des Vorhabens, bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird – über die angemessene Beteiligung an den Kosten des eigenen Vorhabens hinaus – abhängig vom Grad der Anwendungsnähe eine finanzielle Beteiligung an den verbundspezifischen Aufwendungen der Partner außerhalb der gewerblichen Wirtschaft erwartet. Bei hoher Anwendungsnähe wird eine durchschnittliche Eigenbeteiligung der Verbundpartner von mindestens 50% an den Gesamtkosten/-ausgaben eines Verbundprojektes angestrebt, wozu ggf. eine Kompensation zwischen den Partnern erforderlich ist.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern für kleine und mittlere Unternehmen sowie für bestimmte Kooperationsvorhaben eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Die Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen des BMBF werden Bestandteil der Zuwendungsbescheide:

  • für Zuwendungen auf Ausgabenbasis die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen für Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98);
  • für Zuwendungen auf Kostenbasis grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsaufgaben (NKBF 98).

7. Verfahren

Die Vorlage der Projektskizzen ist in zwei Ausschreibungsrunden vorgesehen, wobei der zweite Ausschreibungstermin noch nicht bekannt gegeben wird.

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
Projektträger Jülich (PtJ)
- Geschäftsbereich Neue Materialien und Chemie (NMT)
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich

Ansprechpartner sind
Frau Dr. Eva Gerhard-Abozari, Tel.: 02461 61-8705, E-Mail: e.gerhard-abozari@fz-juelich.de und Herr Dr. Hans-Jörg Clar, Tel.: 02461 61-2621, E-Mail: h.j.clar@fz-juelich.de.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf
abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger PtJ-NMT angefordert werden.

Die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ (auch für Projektskizzen) wird dringend empfohlen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Stufe sind dem Projektträger durch den Koordinator des Verbundprojektes beurteilungsfähige Projektskizzen in deutscher Sprache vorzulegen. Die Vorlagefrist endet am 26.02.2009 (Datum des Poststempels).

Die Projektskizzen (bestehend aus der easy-Skizze und der Vorhabenbeschreibung) sind in schriftlicher Form und in fünffacher Ausfertigung auf dem Postweg und in elektronischer Form auf einem Speichermedium oder als E-Mail vorzulegen. Die Vorhabenbeschreibung (inkl. Anlagen, Schriftgrad 12) sollte max. 20 DIN A4-Seiten umfassen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Eingänge nur per E-Mail werden nicht akzeptiert.

Die Vorhabenbeschreibungen sollen wie folgt gegliedert werden:

  1. Titel des Vorhabens und Kennwort
  2. Namen und Anschriften der beteiligten Partner inkl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  3. Ziele
    • Gesamtziel des Vorhabens und Zusammenfassung
    • Bezug des Vorhabens zu dieser Bekanntmachung
    • industrielle und gesellschaftliche Relevanz des Themas
    • wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Vorhabens
  4. Stand der Wissenschaft und Technik
    • Problembeschreibung
    • Vergleich mit dem internationalen Stand der Technik
    • bisherige Arbeiten der Verbundpartner mit Bezug zu den Zielen des Verbundprojektes; Qualifikation der Verbundpartner
    • Abgrenzung zu bereits geförderten FuE-Vorhaben (sowohl unter Beteiligung des Antragstellers als auch ohne Beteiligung) u.a. des BMBF, BMWi, der DFG und der EU (Nennung von Titel und Förderkennzeichen, Entwicklungsstand, Neuheitswert des hier beantragten FuE-Vorhabens)
  5. Beschreibung des Arbeitsplanes
    • Beschreibung des Arbeitsplanes und Lösungsansatzes, Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen
    • Partnerspezifische Arbeits- und Zeitplanung (Balkendiagramm)
    • Meilensteine und Abbruchkriterien
    • Arbeitsteilung der Projektpartner (Darstellung der Teilaktivitäten); Vernetzung der Partner untereinander (Funktion im Verbund), ggf. Zusammenarbeit mit Dritten.
  6. Verwertungsplan und Aspekte der Nachhaltigkeit
    • wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Erfolgsaussichten mit Marktpotenzial; Wirkung auf Arbeitsplätze
    • wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit (Verwertungsstrategie mit Zeithorizont. Welcher Partner kann welche Teilergebnisse auch außerhalb des Gesamtprojektziels vermarkten?)
    • Öffentlichkeitsarbeit und projektübergreifende Ergebnisverwertung (u.a. Zuarbeit zur Datenbank, Beteiligung an der übergeordneten projektbegleitenden Ergebniskommunikation).
  7. Notwendigkeit der Zuwendung
    • wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung.
    • grobes finanzielles Mengengerüst mit tabellarischer Finanzierungsübersicht (Angabe von Kostenarten und Eigenmitteln/Drittmitteln)
    • mögliche Finanzierung durch die Europäische Union

Es wird empfohlen, vor Einreichung der Unterlagen mit dem beauftragten Projektträger Kontakt aufzunehmen. Aus der Vorlage der Skizze können keine Rechtsansprüche auf eine Förderung abgeleitet werden.

Das BMBF und der Projektträger werden durch unabhängige Gutachter fachlich bei der Auswahl der förderfähigen Projekte beraten. Das Votum des Gutachtergremiums dient als Entscheidungsgrundlage und trägt empfehlenden Charakter.

Bei der Bewertung der Projekte, die auf Basis der Projektskizzen erfolgt, werden folgende Kriterien zugrunde gelegt:

  • wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes
  • Neuheit und Risiko der FuE-Ziele
  • gesellschaftlicher Bedarf
  • Hebelwirkung der jeweiligen Entwicklung für die industrielle Anwendung
  • Kompetenz der Partner, Projektmanagement und Projektstruktur
  • Nutzungskonzept; Beitrag zur Stärkung der Innovationskraft der Unternehmen
  • Berücksichtigung der Aspekte der Nachhaltigkeit und der Sicherheit
  • Volkswirtschaftlicher Gesamtnutzen des Projektes

Die Koordinatoren werden über das Begutachtungsergebnis durch den Projektträger schriftlich informiert.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Bei positiver Bewertung werden die Partner eines Verbundprojekts in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den dann nach abschließender Prüfung entschieden wird. Sollten die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht ausreichen, um alle positiv bewerteten Vorhaben zu fördern, stehen die Förderanträge im Wettbewerb zueinander. Unter Anwendung der oben genannten Kriterien erfolgt eine Prioritätensetzung. Bereits laufende Fördermaßnahmen und in anderen Forschungsbereichen geplante Forschungsprojekte werden im Sinne der Vermeidung von Parallelförderung bei den Förderentscheidungen berücksichtigt.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendungen gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

7.3 Besondere Hinweise für Fachhochschulen

Sind Fachhochschulen im Rahmen des obigen Auswahl- und Entscheidungsverfahrens in den Verbundprojekten erfolgreich gewesen, besteht für sie die Möglichkeit für eine zusätzliche Förderung. Diese weitergehende Förderung kann für ein zusätzliches Forschungsprojekt einer „Qualifizierungs-/Profilierungsgruppe – Neue Technologien“ beantragt werden. Thema und Inhalt dieses zweiten separaten Förderantrags müssen mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen. Das zusätzliche Forschungsprojekt muss weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen beinhalten und sich gleichzeitig wesentlich von Aufgabenstellungen des ursprünglichen Antrages unterscheiden, um inhaltliche Doppelungen auszuschließen.

Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen müssen in beiden Anträgen überschneidungsfrei sein. Mit dieser zusätzlichen Förderung sollen im ausgeschriebenen Themenumfeld zusätzliches Forschungsprofil und weitere Forschungskompetenz durch ein kleines Projektteam (Bachelor-/Master-/Promotionen; Fachveröffentlichungen; Forschungsmarketing) erarbeiten werden. Die Begutachtung und Förderentscheidung erfolgt BMBF-intern.

Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, ebenso wie die „Hinweise für die Erstellung von Projektvorschlägen“ etc.) erhalten Sie beim BMBF, Fachreferat 515 „Forschung an Fachhochschulen, Ingenieurnachwuchs, FIZ“, Heinemannstr. 2, 53175 Bonn, Tel.: 0228 99 57-3468 oder auf der Homepage des BMBF unter https://www.bmbf.de/de/forschung-an-fachhochschulen-543.html.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 13. Oktober 2008
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Liane Horst