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Gemeinsame deutsch-indische Förderbekanntmachung BMBF-IB-CSIR – 2008 : Datum:

Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen

Im Rahmen des deutsch-indischen WTZ-Abkommens von 1974 über eine wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit zwischen der Republik Indien und der Bundesrepublik Deutschland ist es das Ziel des Programms, neue Kooperationen, z. B. die Anbahnung gemeinsamer Projekte im Rahmen nationaler Förderprogramme, anzuregen. Das Programm fördert die bilaterale Zusammenarbeit (Mobilitätsförderung) in den Bereichen Naturwissenschaft und Ingenieurwesen zwischen den Forschungseinrichtungen des CSIR in Indien und deutschen Forschungseinrichtungen durch gemeinsame Forschungsprojekte, bilaterale Workshops/Seminare sowie Gastaufenthalte von Wissenschaftlern, Forscherdelegationen und gemischten (Wissenschafts-/Wirtschafts-) Delegationen.

Zentrale durchführende Stellen: Das Internationale Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB/BMBF beim DLR) in Bonn sowie der Council of Scientific and Industrial Research des Ministerium für Forschung und Technologie der indischen Regierung in Neu Delhi sind die jeweiligen zentralen durchführenden Stellen auf deutscher und indischer Seite.

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF -Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Gegenstand der Förderung:

Prioritäre Bereiche, in denen Anträge eingereicht werden können, sind

  • Materialwissenschaften, einschließlich Nanowissenschaften und Nanotechnologien,
  • Informations- und Kommunikationstechnologien,
  • Umweltforschung und Nachhaltigkeitsforschung
  • Katastrophen- und Sicherheitsforschung
  • Grundlagenforschung im Bereich Energie, einschließlich Solarenergie, Windenergie, Brennstoffzellen, usw.
  • Lebenswissenschaften, einschließlich Biotechnologie, Genomik und Proteomik, synthetische Biologie
  • Fortgeschrittene Fertigungstechnik
  • Andere vielversprechende Bereiche der Wissenschaft und Technologie (je nach Gesamtzahl der eingegangenen Anträge)

Bewertungs- und Auswahlkriterien

  • Bedeutung für deutsche und indische nationale Forschungsprogramme sowie für multinationale Programme (z. B. EU-Programme)
  • Neue Projekte in angewandten Bereichen von beiderseitigem Nutzen
  • Begründung der Zusammenarbeit
  • Qualität und Originalität des Forschungsansatzes
  • Qualifikation des Antragstellers und Verfügbarkeit der Infrastruktur
  • Beteiligung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
  • Mögliche Beteiligung von Industriepartnern
  • Voraussichtliche Ergebnisse

Zuwendungsempfänger:

Antragsberechtigt im Rahmen dieses Programms sind auf deutscher Seite Wissenschaftler / wissenschaftliche Mitarbeiter, die als reguläre Beschäftigte an öffentlichen oder privaten FuE-Einrichtungen tätig sind und auf indischer Seite Wissenschaftler, die als reguläre Beschäftigte an CSIR-Forschungseinrichtungen arbeiten.

Privatwirtschaft: Indische Industriepartner können am Programm teilnehmen, Anträge können allerdings nur von einem CSIR-Wissenschaftler gestellt werden. Das indische Unternehmen muss seine eigenen Kosten für die Umsetzung des Projekts selbst tragen. Die Beteiligung deutscher Unternehmen ist erwünscht, allerdings sind die Finanzmittel begrenzt.

Projektlaufzeit

2 Jahre, verlängerbar um ein Jahr

Verfahren

Gemeinsame Forschungsprojekte sind bei beiden zentralen Stellen einzureichen. Projekte, die nur bei einer Seite eingereicht werden, bleiben unberücksichtigt.

Auf deutscher Seite verlangt das Internationale Büro des BMBF eine elektronische Antragstellung sowie einen Papierausdruck mit Unterschriften in englischer (oder deutscher) Sprache unter Nutzung der Internetseite http://www.ewa.internationales-buero.de/?project_cat=3 .

Auf indischer Seite sind ein elektronischer Antrag sowie – in vierfacher Ausfertigung – das gemeinsam vereinbarte wissenschaftliche Kooperationsprojekt auf speziellen Formularen bei der International S&T Affairs Division des CSIR einzureichen.

Projektanträge sind an die unten angegebenen zentralen Ansprechpartner zu richten:

Indische Seite:

Frau Dr. Rama Swami Bansal
Scientist, DG’s Technical Cell (DGTC) & International S&T Affairs Division (ISTAD),
Council of Scientific & Industrial Research (CSIR)
2, Rafi Marg, New Delhi –110001
INDIEN
Tel.: +91 11 23320932,
Fax: +91 11 23739041
E-Mail: rsb@csir.res.in ramabansal@gmail.com

Deutsche Seite:

PD Dr. sc. Lothar Mennicken
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Abteilung Amerika, Asien, Ozeanien
Internationales Büro (IB) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF),
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR),
Heinrich-Konen-Straße 1,
D-53227 Bonn
Tel.: +49 (0)228 3821-407
Fax: +49 (0)228 3821-444
E-Mail: Lothar.Mennicken@dlr.de
Internet: http://www.internationales-buero.de/
Internet: http://www.internationale-kooperation.de

Alle eingegangenen Anträge werden von beiden Seiten unabhängig voneinander begutachtet und bearbeitet. Die Forschungsprojekte werden nach entsprechender Freigabe / Bewilligung durchgeführt.

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Fördermittel für den deutschen Teil werden über das Internationale Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB-BMBF beim DLR) in Bonn und für den indischen Teil über das CSIR (nur für CSIR-Forschungseinrichtungen) bereitgestellt.

Fördermittel der jeweiligen zentralen Stellen der beiden Seiten für Gastaufenthalte (Mobilitätsförderung) werden nur im Rahmen des genehmigten Projektes und unter folgenden Bedingungen bereitgestellt:

  1. Die entsendende Seite trägt die Kosten für die Reise bis zum Arbeitsplatz der Gastwissenschaftler in Indien bzw. in Deutschland und zurück sowie Visagebühren, Flughafengebühren und Auslandskrankenversicherung. Die IB-Förderung für deutsche Experten, die nach Indien reisen, beinhaltet lediglich die Kosten für internationale Flüge (Economy Class) und die An- und Abreise zum/vom deutschen Ausgangsflughafen sowie Visagebühren. Weitere Reisekosten wie z. B. Versicherungen und evtl. Abfluggebühren werden gegebenenfalls von der entsendenden Einrichtung bzw. dem Unternehmen getragen.
  2. Die aufnehmende Seite übernimmt die Lebenshaltungskosten. Ausnahme: Partner aus der deutschen Wirtschaft bei Aufenthalten in Indien (keine CSIR-Förderung). Generell sollte die Aufenthaltsdauer nicht länger als 3 Monate betragen.
Kurzaufenthalt (bis 30 Tage) Längerer Aufenthalt (max. 3 Monate)
Indische Wissenschaftler in Deutschland: 82 Euro pro Tag (1 bis 22 Tage); max. 1840 Euro für 23 bis 30 Tage (bei freier Unterkunft beträgt das Tagegeld 26 Euro) 1840 Euro pro Monat
61 Euro für einzelne Tage, die über volle Monate hinausgehen
Deutsche Wissenschaftler in Indien: Rs. 1000 pro Tag zuzügl. Unterkunft Rs. 30000 pro Monat zuzügl. Unterkunft bei Aufenthalten bis zu 30 Tagen und Rs. 700 pro Tag zuzügl. Unterkunft bei Aufenthalten über 30 Tagen

Voraussichtliche Projektergebnisse

Die geförderte Kooperation soll die Partner in die Lage versetzen, anwendbare wissenschaftliche Ergebnisse zu erzielen, die einer Verwertung zugeführt werden und zur Gründung gemeinsamer Unternehmen beitragen können. Alle Publikationen und Patente aus diesen Projekten müssen in gemeinsamer Urheberschaft indischer und deutscher Wissenschaftler entstanden sein. Projekte mit kurzer Laufzeit können auch von neuen Partnern eingereicht werden, mit dem Ziel, größere Forschungsprojekte mit industrieller Beteiligung vorzubereiten, die zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden sollen.

Zeitplan

Frist für die Einreichung der Anträge - 1. Januar 2009
Ergebnis der Projektauswahl - 1. März 2009
Beginn der Projekte - April 2009

Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tage der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft
Bonn, den 15.09.2008
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Christian Stienen