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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien über die Förderung zum Themenfeld „Optische Technologien in den Lebenswissenschaften - Grundlagen zellulärer Funktionen“ im Rahmen des Förderprogramms „Optische Technologien”

Vom 17.02.2009

Ziel dieser Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ist die Unterstützung deutscher Unternehmen und Forschungsinstitute bei der Bereitstellung innovativer optischer Technologien für die Lebenswissenschaften. Die bisherigen Aktivitäten des BMBF haben dazu geführt, dass die deutsche Industrie und Forschungslandschaft in diesem Bereich führend ist. Die Förderinitiative soll die Unternehmen dabei unterstützen, das enorme Marktpotenzial weiter zu erschließen und eine internationale Spitzenposition im weltweiten Wettbewerb zu erhalten, um so Innovation und Wachstum in Deutschland zu generieren. Wichtige Förderkriterien sind wissenschaftliche und technische Exzellenz, Umsetzungsstrategien sowie die Bedeutung des Beitrags zur Lösung der aktuellen gesellschaftlich relevanten Fragestellungen im Sinne der Hightech-Strategie.

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1. Zuwendungszweck

Licht hat das Potenzial, die Ursprünge von Krankheiten zu erkennen, ihnen vorzubeugen oder sie frühzeitig und schonend zu heilen. Mit Hochdruck arbeitet die Forschung an Methoden, die Ursachen für Krankheiten, wie beispielsweise Krebs, Infektionen, Alzheimer oder Allergien zu finden und deren Behandlung zu verbessern. Im Mittelpunkt steht die Anwendung der einzigartigen Eigenschaften von Licht auf die Bereiche Biotechnologie, Medizintechnik, Pharmazie und Lebensmittelherstellung. Mit Licht gelingen Darstellungen von mikroskopisch kleinen Abläufen, etwa innerhalb von lebenden Zellen, in extrem kurzer Zeit und "berührungslos" - also ohne den Prozess zu stören oder zu beeinflussen. Sie sind damit in vielen Bereichen potenziell schneller und schonender als konventionelle Verfahren. Hierzu gehört insbesondere die Aufklärung der Pathogenese vieler Erkrankungen, welche in der Folge eine verbesserte Prävention, Diagnostik und Therapie ermöglicht. Zu nennen sind aber auch Anwendungen in Biotechnologie und Umweltschutz.

Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, die o. g. Anwendungspotenziale durch innovative Ansätze in den optischen Technologien weiter auszuschöpfen. Darüber hinaus haben Innovationen aus den optischen Technologien in den Lebenswissenschaften bereits heute erhebliche wirtschaftliche Bedeutung und sichern Arbeitsplätze in Deutschland. Der weltweite Umsatz in diesem Marktsegment beträgt etwa 65 Milliarden Euro, an dem Deutschland einen Anteil von ca. 10 Mrd. Euro (15 %) hat. Ein zweites Ziel ist es deshalb, Innovationen zu unterstützen, die signifikante Beiträge zum Wirtschaftswachstum und Beschäftigungszuwachs in Deutschland zu leisten im Stande sind.

Mit dieser Fördermaßnahme im Rahmen des Förderprogramms "Optische Technologien" des BMBF können kooperative, vorwettbewerbliche Verbundprojekte gefördert werden, die zu völlig neuen oder wesentlich verbesserten technischen Lösungen für Anwendungen, insbesondere im medizinischen Bereich führen und gleichzeitig ein bedeutendes Marktpotenzial haben. Kennzeichen der Projekte sind ein hohes Risiko und eine besondere Komplexität der Forschungsaufgabe. Für eine Lösung sind ein inter- und multidisziplinäres Vorgehen und eine enge Zusammenarbeit von Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen erforderlich. Vorhaben sollen entlang der Wertschöpfungskette strukturiert sein. Sie sollen insbesondere die notwendige Zusammenarbeit zwischen Technologieentwicklern und Anwendern widerspiegeln.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben werden nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Unter dem Begriff ”Optische Technologien in den Lebenswissenschaften - Grundlagen zellulärer Funktionen” wird die Gesamtheit aller optischen Technologien zur morphologischen und funktionellen Charakterisierung von Zellzuständen und Zellmorphologien verstanden. Er beinhaltet darüber hinaus gezielte Manipulationen innerhalb von kompletten Zellen und kleinen Zellverbänden. Diese Bekanntmachung fokussiert somit auf die Darstellung von Zellbestandteilen, Zellen, Zellverbünden und Geweben in hoher räumlicher und zeitlicher Auflösung.

Um Lebensvorgänge im Ganzen zu verstehen, ist es wichtig, dynamische Prozesse innerhalb von Zellen oder zwischen den Zellen eines Zellverbandes zu beobachten. Auf diesem Gebiet sind die technologischen Möglichkeiten aber noch begrenzt. Ziel dieser Fördermaßnahme ist die Erforschung der Grundlagen für neue optische Verfahren oder eine substanzielle Weiterentwicklung bestehender Verfahren, die eine Darstellung der intra- und interzellulären Dynamik bis hinunter auf molekulare Ebene ermöglichen. Durch das Verständnis dynamischer, molekularer Vorgänge in der Zelle oder in Zellverbänden werden neue Erkenntnisse, z. B. über Signaltransduktion, Zellkommunikation, Transportvorgänge oder Zelldifferenzierungen ermöglicht. Diese Erkenntnisse sollen eine hohe medizinisch-klinische bzw. biotechnologische Relevanz besitzen. Ziel sind optimierte Prozessabläufe in der biotechnologischen Herstellung von Produkten, neue Ansätze zur Prävention, Diagnose und Therapie von Krankheiten sowie neue optische Verfahren im Umweltschutz.

Im Vordergrund der Forschungsarbeiten sollen methodisch-technische Zielsetzungen stehen. Dies beinhaltet vor allem die Erforschung der Grundlagen für neue gerätetechnische Systeme und Verfahren, die zur Lösung konkreter, anwendungsrelevanter Problemstellungen aus dem Bereich der Lebenswissenschaften beitragen. Die Relevanz der Ergebnisse soll anhand exemplarischer Anwendungen auf Basis von technischen Funktionsmustern oder Demonstratoren dargestellt werden. Die untersuchten Verfahren sollen bevorzugt zur Untersuchung von lebenden Zellen bzw. Zellverbänden/Gewebe einsetzbar sein.

2.1 Themenfelder

Zur Realisierung dieser Innovationen können sich die geförderten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen auf verschiedene technologische Problemstellungen beziehen, wie beispielsweise:

  • Neue Systeme der 3D Nanoskopie und die zugrunde liegenden Schlüsseltechnologien
    Fluoreszenzsonden, einschließlich schaltbarer Sonden und Fluoreszenzproteine; Smart Labels zur Markierung von Proteinen, zelldurchgängig und in-vivo
  • Neuartige lebendzell-kompatible Markierungsmethoden molekularer Substanzen
    Neue Markierungsmethoden der zu verfolgenden Zellsubstanzen, die eine weitgehend unbeeinflusste, vorzugsweise in vivo Aktivitätsmessung erlauben und hoch empfindlich sind.
  • Neue Verfahren zur Vermessung bzw. morphologische Darstellung der dynamischen Vorgänge in der Zelle
    Parallele und quantitative Messungen dynamischer Prozesse und deren Datenerfassung mit hoher zeitlicher und örtlicher Auflösung.
  • Spezifische Systemkomponenten
    Laser bzw. Lichtquellen, gepulst und CW, gleichzeitig mehrfarbig, z. B. basierend auf Superkontinuumquellen oder stimulierter Ramanstreuung; kompakte Faserlaserkonzepte im sichtbaren und nahen Infrarot; hochsensitive und schnelle CCD-Kameras und Detektorarrays.
  • Langzeit Monitoring, Präparation und Manipulation von Zellen und deren Bestandteilen mit optischen Methoden
    Neue optische Methoden und Verfahren für die Beobachtung, Beeinflussung und Kontrolle von intrazellulären Prozessen; Zellsortierung und -positionierung bzw. wesentliche Weiterentwicklung bestehender Methoden und Verfahren.
  • High-throughput Sorter für lebende Zellen mit spezifischen Funktionalitäten
    Neue Verfahren oder Systeme zur Detektion und Sortierung von Zellen mit definierten Merkmalen, die deutlich schneller oder spezifischer sind als herkömmliche Systeme; multifunktionale Systeme

Die Auflistung der Anwendungen wie der technologischen Fragestellungen ist beispielhaft und nicht als vollständig anzusehen. Es können ebenso auch andere Anwendungen und technologische Problemstellungen gefördert werden, solange die Zuordnung zur Gesamtthematik „Optische Technologien in den Lebenswissenschaften - Grundlagen zellulärer Funktionen“ gegeben ist.

Es ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen des Förderprogramms „Optische Technologien“ und anderer Förderschwerpunkte des BMBF bereits Arbeiten mit Bezug zu „Optischen Technologien in den Lebenswissenschaften - Grundlagen zellulärer Funktionen“, insbesondere innerhalb der Bereiche Gesundheit, Umwelt und Produktion und „Nanobiotechnologie“ (s. auch http://www.fz-juelich.de/ptj , www.dlr.de/pt oder www.vdi-tz.de ) durchgeführt werden bzw. in Planung sind. Deshalb werden nur solche Bereiche zur Förderung vorgesehen, die eine eigenständige bzw. deutlich weiterführende Bearbeitung erfordern.

Es ist vorgesehen, für die bewilligten Verbundprojekte eine gemeinsame jährliche Konferenz zu veranstalten. Ziele sind der Erfahrungsaustausch und die Nutzung von fachübergreifenden Synergieeffekten. Darüber hinaus können gemeinsame Aktivitäten, wie Öffentlichkeitsarbeit einschließlich Internetpräsentationen, Normen/Standards sowie die Vernetzung über ein verbundübergreifendes Intranet etc. entwickelt werden. Hierzu bestimmen die Partner aller Verbundprojekte auf einem Starttreffen („Kick-off-meeting“) einen Koordinator aus ihrer Mitte. Er ist für die Organisation der verbundübergreifenden Zusammenarbeit zuständig. Die Aufwendungen für die Koordinierungsaufgabe sind grundsätzlich zuwendungsfähig.

Es können grundsätzlich auch internationale Kooperationen im Rahmen der verschiedenen Abkommen zur Wissenschaftlich-Technischen Zusammenarbeit einbezogen werden. Auch die Einbindung in EUREKA-Projekte ist förderfähig.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland). Für Kleine und Mittlere Unternehmen gelten besondere Förderintensitäten (s. u.). Zur aktuellen Definition der KMU siehe: http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind in begründeten Ausnahmefällen antragsberechtigt; sie sollen im Rahmen eines Verbundprojekts in der Regel durch Unteraufträge von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einbezogen werden. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann zudem nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich - vorzugsweise in Unteraufträgen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - an den Verbundprojekten zu beteiligen (vgl. dazu auch 7.3).

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die zuwendungsrechtlichen Bewilligungsvoraussetzungen sind in VV Nr. 1 zu § 44 BHO geregelt.

Gefördert werden grundlegende, anwendungsorientierte Forschungsarbeiten des vorwettbewerblichen Bereichs, die gekennzeichnet sind durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko. Es werden in der Regel nur Verbundprojekte berücksichtigt. Eine Förderung von Einzelvorhaben ist nicht beabsichtigt. Die Beteiligung Kleiner und Mittlerer Unternehmen ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung berücksichtigt.

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner zu bestimmten, vom BMBF vorgegebenen Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF, Vordruck 0110 (im Internet abrufbar unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) entnommen werden. Für jedes Verbundprojekt ist ein Koordinator zu bestellen, der in der Regel von einem industriellen Partner zu stellen ist. In der Kooperationsvereinbarung ist eine Klausel vorzusehen, dass Unternehmen für die Nutzung von Erfindungs- oder Patentanteilen, die auf den Arbeiten einer Forschungseinrichtung beruhen, ein marktübliches Entgelt zahlen.

Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung soll in einem Antrag auf nationale Fördermittel kurz dargestellt werden. Weiterhin sollen Antragsteller prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projektes ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann

Es wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen, wenn diese als Verbundpartner mitwirken. Als angemessen gilt in der Regel, wenn in Summe über den Verbund eine Eigenbeteiligung der Verbundpartner in Höhe von mindestens 35 % an den Gesamtkosten/-ausgaben des Verbundprojekts erreicht wird.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger

VDI Technologiezentrum GmbH
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 62 14 – 453
Fax: 0211 / 62 14 – 159
E-Mail: kar@vdi.de

beauftragt. Die Projektskizzen sind dort einzureichen.

Die VDI Technologiezentrum GmbH ist außerdem Ansprechpartner für alle Fragen zur Abwicklung der Bekanntmachung. Ansprechpartner für diese Bekanntmachung ist Herr Dr. Hasan Kar.

Für Projektskizzen ist ein Vordruck zu verwenden, der unter http://www.optischetechnologien.de/index.php?id=574 oder beim Projektträger VDI-Technologiezentrum GmbH unmittelbar abgerufen werden kann.

Zur Erstellung von Projektskizzen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy„ dringend empfohlen. ( https://foerderportal.bund.de/easyonline )

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger des BMBF bis spätestens zum 31.05.2009 zunächst Projektskizzen vorzulegen. Die Skizzen sind in schriftlicher Form auf dem Postweg und in elektronischer Form unter Nutzung von "easy - Skizze" - vorzulegen.

Bei Verbundprojekten ist eine gemeinsame Skizze durch den Verbundkoordinator vorzulegen. Mit diesem sind die Skizzen abzustimmen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Projektskizzen müssen einen konkreten Bezug zu den Kriterien dieser Bekanntmachung aufweisen und alle wesentlichen Aussagen zur Beurteilung und Bewertung enthalten. Sie sollen nicht mehr als 20 Seiten umfassen. Projektskizzen sind unterschrieben direkt an die postalische Adresse des beauftragten Projektträgers zu senden und parallel in elektronischer Form an die o. g. E-Mail-Adresse zu schicken.

Den Projektskizzen ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen:

  1. Ziele
    • Gesamtziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlages
    • Wissenschaftliche und technische Arbeitsziele, angestrebte Innovationen
    • Projektkonsortium: Projektkoordinator, Informationen zu beteiligten Unternehmen und Einrichtungen einschließlich Kontaktadressen, Verteilung der Rollen, Abbildung der Wertschöpfungskette
  2. Stand der Wissenschaft und Technik sowie eigene Arbeiten
    • Stand von Wissenschaft und Technik
    • Bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter)
    • einschlägige Vorarbeiten der Verbundpartner
  3. Arbeitsplan
    Ausführliche Beschreibung der Arbeiten der Verbundpartner (ggf. incl. Unterauftragnehmer), Arbeitsteilung im Verbund, Zusammenarbeit mit Dritten, einschließlich aller projektrelevanten wissenschaftlichen und technischen Problemstellungen sowie der Lösungsansätze.
  4. Verwertungsplan
    Verwertungsplan (wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Ergebnisverwertung durch die beteiligten Partner, Darstellung eines geeigneten Schutzrechtskonzepts, Investitionsentscheidungen, Modell des klinischen Nutzens)
  5. Netzplan
    Arbeitspakete, Übergabepunkte, Meilensteine und Verwertungsentscheidungen, aufgetragen über die Zeit
  6. Kosten- und Finanzierungsplan
    Überschlägige Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf, einzeln nach Verbundpartnern, Notwendigkeit der Zuwendung.

Es steht den Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind. Eine förmliche Kooperationsvereinbarung ist für die erste Phase (Projektskizze) noch nicht erforderlich, jedoch sollten die Partner die Voraussetzungen dafür schaffen, bei Aufforderung zur förmlichen Antragstellung (2. Phase, s. 7.2.2) eine förmliche Kooperationsvereinbarung zeitnah zum Projektbeginn (s. 4) treffen zu können. Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Bedeutung des zu lösenden Problems: Relevanz für Anwendungen und wirtschaftliches Potenzial,
  • Plausibilität, Qualität und Breitenwirksamkeit des Lösungsansatzes,
  • Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzeptes,
  • Technologisches Potential,
  • Kompetenz der Partner,
  • Projektorganisation und -management, voraussichtliche Effektivität der Zusammenarbeit der Partner,
  • Abdeckung der Wertschöpfungskette,
  • Qualität und Umsetzbarkeit des Verwertungsplans hinsichtlich Produktentwicklung und Vermarktungschancen,
  • Fördernotwendigkeit aufgrund der wirtschaftlichen und technologischen Risiken.

Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung vorgesehenen Verbundprojekte ausgewählt. Das BMBF behält sich vor, sich bei der Förderentscheidung durch unabhängige Experten beraten zu lassen. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über den Koordinator über das Ergebnis der Bewertung ihrer Projektskizze informiert.

Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf die Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, (ggf. in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator) einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

7.3 Besondere Hinweise für Fachhochschulen

Sind Fachhochschulen im Rahmen des obigen Auswahl- und Entscheidungsverfahrens in den Verbundprojekten erfolgreich gewesen, besteht für sie die Möglichkeit für eine zusätzliche Förderung. Diese weitergehende Förderung kann für ein zusätzliches Forschungsprojekt einer "Qualifizierungs-/Profilierungsgruppe - Neue Technologien" beantragt werden. Thema und Inhalt dieses zweiten separaten Förderantrags müssen mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen. Das zusätzliche Forschungsprojekt muss aber weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen beinhalten und sich gleichzeitig wesentlich von Aufgabenstellungen des ursprünglichen Antrages unterscheiden, um inhaltliche Doppelungen auszuschließen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen müssen in beiden Anträgen überschneidungsfrei sein. Mit dieser zusätzlichen Förderung sollen im ausgeschriebenen Themenumfeld zusätzliches Forschungsprofil (z. B. Fachveröffentlichungen; Forschungsmarketing) und weitere Forschungskompetenz durch ein kleines Projektteam (Bachelor-/Masterabsolventen und/oder Promovenden) erarbeitet werden. Die Begutachtung und Förderentscheidung erfolgt BMBF-intern bzw. in Abstimmung mit den jeweiligen Projektträgern.

Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, ebenso wie die "Hinweise für die Erstellung von Projektvorschlägen" etc.) erhalten Sie beim

BMBF
Referat 515 "Forschung an Fachhochschulen, Ingenieurnachwuchs, FIZ"
53170 Bonn
Telefon: 0228 / 99 57-3468

oder auf der Homepage des BMBF.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 17.02.2008
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Frank Schlie-Roosen