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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von transnationalen Forschungsprojekten für die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit auf dem Gebiet „Systembiologie an Mikroorganismen 2 (SysMO2)“ im Rahmenprogramm “Biotechnologie - Chancen nutzen und gestalten“

Vom 27.02.2009

Vorbemerkungen

Die transnationale Förderinitiative „Systembiologie an Mikroorganismen (SysMO) wurde 2005 als gemeinsame Aktivität von sechs Partnerländern der European Research Area on Systems Biology (ERASysBio, http://www.erasysbio.net ) initiiert und parallel in allen Partnerländern veröffentlicht. Förderorganisationen aus Deutschland, Großbritannien, den Niederlanden, Norwegen, Österreich und Spanien fördern seit Beginn 2007 insgesamt 11 wissenschaftliche Verbundprojekte. Um die transnationale Arbeitsweise der SysMO-Projekte möglichst effizient zu gestalten, werden über die wissenschaftliche Arbeit hinaus Strukturen gefördert, die über Projekt- und Landesgrenzen hinweg den Austausch und die gemeinsame Nutzung von wissenschaftlichen Daten erlauben. Zu diesem Zweck haben die in SysMO involvierten Wissenschaftler gemeinsam ein zentrales Datenmanagement zur Kommunikation, Datenspeicherung und zum Daten- und Modellaustausch entwickelt (SysMO DB, siehe http://www.sysmo.net ). SysMO bündelt europäische Forschungskapazität und das Know-how in diesem Feld, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas langfristig auszubauen und zukünftige Trends mitzugestalten. Derzeit ist SysMO auf europäischer Ebene eine der größten und ambitioniertesten Förderinitiativen im Bereich der Systembiologie.

Die vorliegende Bekanntmachung „Systembiologie an Mikroorganismen 2 (SysMO2)“ dient der Förderung und dem weiteren Ausbau von transnationalen Forschungsprojekten sowie der Ausdehnung der Förderinitiative im europäischen Raum. SysMO2 ist eine gemeinsame Initiative vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), der Niederländischen Organisation für wissenschaftliche Forschung (NWO), dem Wissenschaftsrat von Norwegen (RCN), dem Ministerium für Wissenschaft und Innovation (MICINN) in Spanien und dem Wissenschaftsrat für Biotechnologie und biologische Forschung (BBSRC) in Großbritannien. Die genannten Förderorganisationen werden im weiteren PARTNER genannt.

Die Förderinitiative SysMO2 wird nach SysMO und einer weiteren im Oktober 2008 veröffentlichten transnationalen Bekanntmachung zur Systembiologie als dritte Bekanntmachung im Rahmen des ERA-NET ERASysBio veröffentlicht und soll die Forschungs- und Förderaktivitäten der an der Ausschreibung beteiligten Partnerländer im Bereich der Systembiologie an Mikroorganismen aufeinander abstimmen und transnationale Forschungs- und Entwicklungsprojekte ausbauen und etablieren.

Auf Basis dieser Förderichtlinie werden zusammen mit den PARTNERN weitere Hinweise zur Erläuterung der Förderinitiative bekannt gegeben. Diese Hinweise sind von den Interessenten unbedingt zu beachten und werden unter http://www.sysmo.net veröffentlicht oder können beim Projektträger (siehe Nummer 7.1) angefordert werden.

Die Regelungen der Nummern 2, 4 und 7.21 dieser Bekanntmachung werden inhaltlich im gemeinsamen Bekanntmachungstext auf der SysMO-Webseite ( http://www.sysmo.net ) sowie zeitgleich auch in den nationalen Bekanntmachungen der PARTNER veröffentlicht. Dagegen sind die Regelungen der Nummern 1, 3, 5, 6, 7.1, 7.22 und 8 spezifisch nur auf potenzielle Antragsteller in Deutschland ausgerichtet. Die PARTNER veröffentlichen insoweit aber vergleichbare, an das jeweilige nationale Recht angepasste Regelungen.

Die vorliegende Bekanntmachung richtet sich in allen beteiligten Ländern an Hochschulen und außeruniversitäre akademische Forschungseinrichtungen. Die Beteiligung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), ist ausdrücklich erwünscht. Hierzu sind die unterschiedlichen rechtlichen Regelungen in den PARTNER-Ländern und die jeweiligen nationalen Vorgaben unbedingt zu beachten.

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1. Zuwendungszweck

Die Systembiologie gilt als Schlüsseldisziplin der biologischen, biomedizinischen und biotechnologischen Forschung des 21. Jahrhunderts. Ausgehend von der qualitativen Analyse zellulärer Einzelkomponenten mittels etablierter Zweige der biologischen Forschung wird jetzt auf die quantitative und ganzheitliche Beschreibung dynamischer Prozesse mit Hilfe mathematischer Computermodelle (in silico-Modelle) fokussiert. Diese Integration verschiedener Forschungsdisziplinen aus Biologie, Medizin, Chemie, Physik, Ingenieurwissenschaften, Mathematik und Informatik ist Voraussetzung für die Implementierung dieses neuen und innovativen Forschungsansatzes. Ziel der Systembiologie ist es, die Funktion und das Verhalten biologischer Systeme als Ganzes zu verstehen, zu beschreiben und vor allem vorherzusagen. Als Instrumente für solche Vorhersagen dienen die mathematische Modellierung biologischer Prozesse und die Simulation ihres Verhaltens beim Einwirken interner und externer Faktoren. Durch kontinuierlichen Abgleich der in silico-Modelle mit biologischen Daten aus Laborversuchen werden diese Modelle schrittweise validiert und verfeinert.

Durch die Möglichkeit, Lebensprozesse im Computer zu simulieren, ergeben sich neue Anwendungsmöglichkeiten in Forschung und vor allem auch in der Wirtschaft. Die Simulationen erlauben Vorhersagen über dynamische Prozesse in der Zelle, welche wiederum die Entwicklung neuer Untersuchungsansätze und eine effektivere Planung von Experimenten ermöglichen. Ein entscheidender Qualitäts- und Zeitgewinn sowie eine signifikante Reduktion der Kosten für Grundlagenforschung und spätere Produktentwicklung sind daher zu erwarten.

Mittelfristiges Ziel systembiologischer Forschung ist die „virtuelle Zelle“, die Simulation aller komplexen biochemischen Prozesse einer Zelle im Computer. Wegen ihrer geringeren Komplexität im Vergleich zu mehrzelligen Organismen sind Mikroorganismen ideale Untersuchungsobjekte. Die Entwicklung virtueller Zellen eröffnet neue Anwendungsmöglichkeiten in der Medizin, der Pharmaindustrie, der Biotechnologie oder auch dem Umweltmanagement und besitzt für die einschlägigen Wirtschaftszweige ein hohes Innovationspotential.

Die vorliegende Fördermaßnahme baut auf den Erkenntnissen der Bekanntmachung SysMO auf und ist eingebettet in die Aktivitäten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Forschung für die Förderung der Systembiologie in Deutschland. Aufbauend auf den BMBF-Fördermaßnahmen HepatoSys und FORSYS und in enger thematischer und struktureller Verzahnung mit den Förderinitiativen des BMBF in der Medizinischen Systembiologie (MedSys, GerontoSys) und zur Methodenentwicklung in der Systembiologie (SysTec) sollen innovative Forschungsideen weiterentwickelt und die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, geeignete Forschungsergebnisse gemeinsam mit Wirtschaft und Klinik später einer Anwendung zuzuführen.
Die Fördermaßnahme SysMO2 ist Teil der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Darüber hinaus wird mit dieser Fördermaßnahme ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der nationalen und europäischen Forschungsinfrastruktur der Systembiologie geleistet.

1.2. Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Mikroorganismen stellen im Vergleich zu höheren Organismen ideale Untersuchungsobjekte für die Systembiologie dar, da sie weniger komplex organisiert sind und sich so leichter als Gesamtsystem erfassen lassen. Multilaterale Kooperation und die Nutzung von Synergien in experimentellen Ansätzen und der Modellierung mikrobieller Systeme werden signifikant dazu beitragen, die mikrobielle Zelle und ihre Interaktionen mit der Umgebung als Ganzes zu beschreiben. Für die Wahl der zu untersuchenden Mikroorganismen gelten folgende Kriterien:

  • Das Genom des Mikroorganismus ist vollständig sequenziert und ausreichend annotiert.
  • Für eine ausreichende Zahl von Genen ist die Funktion bekannt.
  • Der Organismus kann unter definierten Bedingungen kultiviert werden.
  • Methoden zur Analyse von Transkriptom, Proteom und Metabolom sind etabliert für den ausgewählten Mikroorganismus.
  • Umfassende mikrobiologische und biochemische Daten sind vorhanden.
  • Umfassende Transkriptom-, Proteom- und Metabolom-Daten sind zugänglich.
  • Die Qualität der experimentellen Daten erfüllen die Anforderungen systemischer Ansätze.
  • Der Organismus und die experimentellen Daten ermöglichen die mathematische Modellierung von zellulären Dynamiken und Systemanalysen. Höchste Qualität der experimentellen Daten ist dabei die Grundvoraussetzung für die Systembiologie.

Bestandteil der vorliegenden Bekanntmachung sind Forschungsthemen der Lebenswissenschaften, welche den systembiologischen Forschungsansatz in Mikroorganismen – vom molekularen System zur Zelle und/oder zur Zellpopulation - berücksichtigen. Das ausgewählte Forschungsthema soll sich auf eine relevante biologische Fragestellung fokussieren. Beispiele für mögliche Forschungsthemen sind:

  • Integration mikrobieller Systeme auf molekularer und zellulärer Ebene sowie auf der Ebene von Zellpopulationen
  • Systemische Ansätze zu Zell-Zell-Interaktionen bei Mikroben und zu Wirt-Mikroben-Interaktionen, z.B. Interaktionen zwischen Mikroorganismen einer Art, symbiotische und pathogene Interaktionen zwischen Mikroorganismen und Pflanzen, Tieren oder Menschen
  • Systemische Ansätze zu intra- und extrazellulären homeostatischen Prozessen in Mikroben
  • Verständnis der mikrobiellen Diversität und Evolution an Hand der Systembiologie - mit dem Fokus der Beziehung zwischen Systemen (nicht zwischen Genomen)
  • Ausgewählte Themen mit Bezug zur synthetischen Biologie, welche das Design und die Konstruktion neuer Proteine, genetischer Wege und metabolischer Netzwerke betreffen
  • Entwicklung von Werkzeugen und Technologien zur systembiologischen Forschung, einschließlich Technologien zur Bewertung von Stärken und Schwächen der mathematischen Modellierung in Mikroorganismen sowie innovative Werkzeuge zur Messung und Modellierung von Zell-Zell-Interaktionen bei Mikroben und anderer komplexer Systeme

Die angestrebte Modellierung im Rahmen des gewählten Forschungsthemas soll signifikante Beiträge zur Vorhersage des Verhaltens biologischer Systeme unter dem Einfluß variabler interner oder externer Parameter leisten. Allen Projektvorschlägen muss der iterative systembiologische Forschungsansatz zwischen Laborexperiment und Computermodellierung zugrunde liegen und detailliert erläutert werden.
Die Darlegung des Gegenstands der Förderung ist auch der transnationalen Bekanntmachung “Systems Biology in Microorganisms 2 (SysMO2)” zu entnehmen, die Bestandteil dieser Bekanntmachung ist und auf der SysMO-Webseite http://www.symo.net hinterlegt wurde.

Im Rahmen der vorliegenden Bekanntmachung werden transnationale Verbundvorhaben gefördert, die ein hohes Maß an Arbeitsteilung, an Innovation und wissenschaftlich-technischem Risiko aufweisen.

Bei einer Inanspruchnahme von wissenschaftlichen Dienstleistungen im Rahmen der Vorhaben ist vorzugsweise auf die Angebote von Anbietern aus der Wirtschaft zurückzugreifen.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland, darunter insbesondere auch Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU; die Definition für KMU der Europäischen Gemeinschaft ist unter dem Link http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm einzusehen).
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die zuwendungsrechtlichen Bewilligungsvoraussetzungen sind in VV Nr. 1 zu § 44 BHO geregelt.

Die Zuwendungen werden länderspezifisch gewährt, d. h. jedes PARTNER-Land finanziert die an den Projekten beteiligten Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen des jeweils eigenen Landes.

Die Verbundprojekte können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gefördert werden. Die Arbeiten sollen folglich so geplant werden, dass die Vorhabensziele innerhalb dieses Zeitraumes erreicht werden können.

Jedes Verbundprojekt soll die kritische Masse aufweisen, um ambitionierte wissenschaftliche Projektziele erreichen zu können und klar den Nutzen der Zusammenarbeit darlegen. Konsortien müssen aus Forschungsgruppen von mindestens drei SysMO-Partnerländern bestehen.

Jedes Konsortium muss einen Verbundkoordinator benennen, der das Konsortium des Verbundvorhabens repräsentiert und für das interne Management verantwortlich ist.

Teilnehmer von Nicht-PARTNER-Ländern können sich an Projekten beteiligen, wenn sie ihre Finanzierung selbst sicherstellen und wenn ihre Expertise für das Erreichen der Projektziele notwendig ist. Die Koordination eines Verbundprojektes durch Teilnehmer von Nicht-PARTNER-Ländern ist nicht zulässig. Teilnehmer aus Nicht-PARTNER-Ländern müssen die vorgegebenen Regeln beachten.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner eines "Verbundprojekts" haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Hinweise dazu können der EC Consortium Agreement Checklist () und dem BMBF Merkblatt 0110 ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) entnommen werden.
Ein zentrales SysMO Sekretariat (SysMO Office) wurde beim Projektträger Jülich eingerichtet. Das SysMO Sekretariat ist der zentrale Kontaktpunkt für alle Verbundkoordinatoren.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1. Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich Biotechnologie
Forschungszentrum Jülich GmbH
D-52425 Jülich
Projektträger Jülich (PtJ)
Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj
beauftragt.

Ansprechpartnerin ist:
Dr. Maike Heidelberger
SysMO Sekretariat im Projektträger Jülich
Geschäftsbereich Biotechnologie
Forschungszentrum Jülich GmbH
D-52425 Jülich
Telefon: 02461/61 8704
Telefax: 02461/61 1790
E-Mail: m.heidelberger@fz-juelich.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können über den „easy“ Antragsassistenten unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easyonline abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

7.2. Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1. Vorlage und Auswahl von Ideen- und Projektskizzen

A) Vorlage und Auswahl von Ideenskizzen (Pre-proposals)

In der ersten Verfahrensstufe sind dem SysMO Sekretariat („SysMO Office“) im Projektträger Jülich zunächst Ideenskizzen (Pre-proposals) für das transnationale Verbundvorhaben durch den Verbundkoordinator zuzuleiten. Die Einreichungsfristen zur Vorlage der Ideenskizzen sind der transnationalen, gemeinsamen Bekanntmachung aller PARTNER unter http://www.sysmo.net zu entnehmen oder können beim Projektträger erfragt werden. Für die Erstellung von Ideenskizzen sind zwei Formulare zu verwenden, die unter http://www.sysmo.net hinterlegt sind. Beide Formulare sind im Hinblick auf den transnationalen Charakter der Fördermaßnahmen in englischer Sprache auszufüllen. Im vorliegenden internationalen Verfahren gilt die genannte Vorlagefrist als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Ideenskizzen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Formblätter sowie Informationen über das einzuhaltende Format sowie die Übersendung der Ideenskizzen an das SysMO Sekretariat finden sich ebenfalls auf den Webseiten http://www.sysmo.net oder können beim Projektträger angefordert werden. Den beteiligten Projektpartnern wird empfohlen, Ideenskizzen unter Beratung durch die Projektträger in den jeweiligen Partnerländern zu erstellen. Eine Liste der nationalen Kontaktstellen ist auf der SysMO Internetseite ( http://www.sysmo.net ) einsehbar oder kann beim Projektträger angefordert werden. Die Ideenskizzen müssen selbsterklärend sein und eine Beurteilung ohne weitere Informationen und Recherchen zulassen.

Die eingereichten Ideenskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Beitrag zur Weiterentwicklung und Verbreitung der Systembiologie als Arbeitsprinzip in den Lebenswissenschaften
  • Relevanz des Projektes bezogen auf die Aufgaben- und Zielstellung der Bekanntmachung
  • Wissenschaftliche Exzellenz und mittelfristig sichtbares Innovationspotential des Projektes
  • Interdisziplinarität und Balance zwischen den verschiedenen Fachdisziplinen; iterativer Ansatz von Datengenerierung, Modellierung, Simulation und Planung neuer Experimente
B) Vorlage und Auswahl von Projektskizzen (Full proposals)

Die Verbundkoordinatoren von positiv bewerteten Ideenskizzen werden vom SysMO Sekretariat im Projektträger Jülich zur Erstellung von Projektskizzen (Full proposals) in Abstimmung mit den Verbundpartnern aufgefordert. Die Einreichungsfristen zur Vorlage der Projektskizzen sind der transnationalen, gemeinsamen Bekanntmachung aller PARTNER unter http://www.sysmo.net zu entnehmen. Im vorliegenden internationalen Verfahren gilt die genannte Vorlagefrist als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können nicht mehr berücksichtigt werden. Auch die Projektskizzen müssen auf den dafür vorgesehenen Formblättern erstellt werden und elektronisch vom Verbundkoordinator beim Sekretariat eingereicht werden. Die Formblätter sowie Details über das Format und die Übersendung der Projektskizzen finden sich auf der Webseite http://www.sysmo.net oder können beim Projektträger angefordert werden.

Mit Blick auf den transnationalen Charakter der Fördermaßnahmen und das internationale Begutachtungsverfahren sind die Einreichung der Ideen- und Projektskizzen an das SysMO Sekretariat in englischer Sprache vorzulegen.

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung internationaler externer Gutachter/-innen nach folgenden Kriterien bewertet:

Relevanz des Vorhabens

  • Beitrag zur Weiterentwicklung und Verbreitung der Systembiologie als Arbeitsprinzip in den Lebenswissenschaften
  • Qualität der Maßnahmen zur Veröffentlichung und Verwertung der erzielten Ergebnisse, Umgang mit „intellectual property rights”

Wissenschaftliche und/oder technische Exzellenz - Qualität, Innovation und internationale Wettbewerbsfähigkeit des Vorhabens

  • Qualität der Projektstruktur und der Projektziele
  • Aktualität, Innovation und wissenschaftliche Qualität
  • Qualität und Effektivität der angewendeten Methoden und Technologien
  • Qualität des Arbeitskonzept und des Arbeitsplans
  • Umsetzung der systembiologischen Arbeitsweise im Projektvorhaben

Qualität der Projektstruktur und des Projektmanagements

  • Qualität des Projektmanagements, der Projektorganisation und –koordination
  • Qualität des Daten-Managements mit Hinblick auf die Kompatibilität mit SysMO DB (siehe http://www.sysmo.net )
  • Qualifikation der Projektpartner und des Konsortiums
  • Qualität des Konsortiums im Hinblick auf Komplementarität, Interdisziplinarität und Balance zwischen den verschiedenen Fachdisziplinen
  • „Added value“ des vorgeschlagenen Verbundprojektes
  • Angemessenheit des Zeitplans und des Mengengerüstes, Erfolgsaussichten des vorgeschlagenen Vorhabens

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Verbundkoordinatoren schriftlich mitgeteilt.
Aus der Vorlage einer Ideen- oder Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.
Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe von eingereichten Ideen- oder Projektskizzen.

7.2.2. Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 27.02.2009
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag:

Prof. Dr. Frank Laplace