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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von ausgewählten Schwerpunkten der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung auf dem Gebiet "Mathematik für Innovationen in Industrie und Dienstleistungen"

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, Vorhaben zur Forschung auf dem Gebiet "Mathematik für Innovationen in Industrie und Dienstleistungen" zu fördern.

Mathematik ist ein rasant an Bedeutung gewinnender Innovations- und Wirtschaftsfaktor, gerade im Hightech-Bereich. Die Lösung praktischer Probleme erfordert zunehmend die komplexe, kombinierte Anwendung der verschiedenen mathematischen Disziplinen. Die zunehmende Ver-netzung der mathematischen Disziplinen führt zu einer neuen Leistungsfähigkeit der modernen Mathematik. Mathematik ist ein unverzichtbares Instrument für technische Innovationen und neue Dienstleistungen, für die Steigerung der Leistungsfähigkeit von Produkten und Optimierung zahlreicher Prozesse in Wirtschaft und Gesellschaft. Der effiziente Transfer von Grundlagenergebnissen der Mathematik in praktische Anwendungen stellt einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Standortes Deutschland dar.

Die Maßnahme zielt auf einen wirkungsvollen Beitrag der Mathematik zu einem oder mehreren der 17 Technologiebereiche der Hightech-Initiative der Bundesregierung. Sie ist auf Vorhaben der mathematischen Forschung ausgerichtet, die maßgeblich ein enges Zusammenwirken zwischen Grundlagenforschung und Unternehmen aus der Industrie und dem Dienstleistungsbereich fördern und zur Entwicklung neuer, am Markt verwertbarer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen beitragen. Im Mittelpunkt stehen Beiträge zu Themen der Hightech-Initiative der Bundesregierung mit möglichst breiter Nutzung.

Ziele sind auch der weitere Ausbau der im internationalen Vergleich guten Position der angewandten Mathematik in Deutschland, die intensive Verwertung von Grundlagenergebnissen und die Erhöhung der Attraktivität des Forschungsstandortes für internationale Spitzenkräfte. Übergeordnete Ziele bilden die Erhöhung des Beitrags der Mathematik zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsposition Deutschlands und zur nachhaltigen Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Im Zentrum der Förderung auf dem Gebiet "Mathematik für Innovationen in Industrie und Dienstleistungen" steht die Erarbeitung wichtiger Beiträge der angewandten Mathematik zur Lösung bedeutender, praktischer Aufgaben.

Als vordringliche mathematische Methodenfelder und zukunftsweisende Anwendungsbereiche sind zu nennen:

  • Modellierung und Numerik von Multiskalen- und hybriden Systemen (einschließlich effektive Abbildung auf moderne Rechnerarchitekturen)
  • Gekoppelte Multiphysik-Systeme
  • Modellierung und Simulation vollständiger Prozessketten
  • Modellierung, Simulation und Optimierung unter Unsicherheiten
  • Echtzeitverfahren
  • Hochdimensionale Problemstellungen
  • Modellreduktion und -adaptation
  • Modellbasierte Informationsextraktion
  • Skalierbare mathematische Algorithmen für Mehrkernprozessoren

Von besonderem Interesse ist dabei die Kopplung von methodischen Ansätzen für unterschiedliche Problemaspekte (z.B. diskrete, kontinuierliche, nicht-lineare, räumlich verteilte, unter Echtzeitanforderungen, unter Unsicherheit, stochastische).

Die Ergebnisse sollen für die Behandlung ausgewählter Praxisprobleme besonders geeignet sein. Eine grundlegende Aufgabe besteht in der mathematischen Modellierung insbesondere komplexer Systeme, in der Entwicklung effizienter Verfahren zur numerischen Simulation und in der Modell-Validierung an realen Daten.

Im Vordergrund steht die Bearbeitung von Fragestellungen aus den Themenbereichen der Hightech-Initiative der Bundesregierung ( www.ideen-zuenden.de/de/ ).

Bevorzugt werden größere Verbünde von Forschungsgruppen verschiedener Disziplinen unter Einbeziehung von Praxispartnern. Die Übertragbarkeit der zu entwickelnden mathematischen Technologien auf unterschiedliche Anwendungsbereiche und der Transfer mathematischen Wissens in die Praxis sollen angestrebt werden. Es wird erwartet, dass sich die Projektleitungen um die Beteiligung von jungen Wissenschaftler/innen besonders bemühen.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen, in besonderen Fällen außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die theoretischen Grundlagen, die mathematisch-naturwissenschaftliche Modellierung und die auszuarbeitenden Lösungsmethoden sollen im Rahmen von Verbundprojekten entwickelt und anhand konkreter Aufgabenstellungen der Partner aus der Wirtschaft beispielhaft demonstriert werden. Die Fördervorhaben müssen so konzipiert sein, dass innerhalb des Förderzeitraumes sowie des Fördervolumens und der eigenen Beiträge vor allem des Partners aus der Wirtschaft deutliche Fortschritte und nutzungsrelevante Ergebnisse erreichbar sind.

Die Partner eines Verbundprojektes haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf - entnommen werden.

Die nachfolgenden Grundsätze sind notwendige (a. - g.) bzw. vorteilhafte (h. - j.)Voraussetzungen für die Förderung von Vorhaben auf dem Gebiet "Mathematik für Innovationen in Industrie und Dienstleistungen":

  1. Die Aufgabenstellungen sollen aus einem der Themen der Hightech-Initiative der Bundesregierung stammen (siehe Hightech-Strategie).
  2. Es müssen echte Anwendungen (konkreter Praxispartner, reale Daten) mit großem Bedarf vorliegen.
  3. Der interessierte Partner aus der Industrie oder dem Dienstleistungsbereich ist unmittelbar an den Projektarbeiten beteiligt.
  4. Für die Lösung der Aufgabenstellung aus der Industrie oder dem Dienstleistungsbereich werden neue bzw. weiterentwickelte Ansätze und Methoden aus der mathematischen Forschung benötigt.
  5. Die Verknüpfung von Methoden für unterschiedliche Problemaspekte (z.B. diskrete, kontinuierliche, nicht-lineare, stochastische, unter Unsicherheit, unter Echtzeitanforderungen) ist von besonderer Bedeutung.
  6. Die für das gewählte Praxisproblem angestrebte Lösung ist repräsentativ für eine größere Klasse von Aufgabenstellungen und eröffnet die Möglichkeit breiter Ergebnisnutzung.
  7. Die fachspezifischen Voraussetzungen für die Erarbeitung der erforderlichen mathematischen Modelle sind im Verbund vorhanden.
  8. Die Einbindung von Nachwuchswissenschaftlern ist gewünscht.
  9. Die Vorhaben sind offen für die Formierung von Forschungsnetzwerken (informeller Zusammenschluss von Verbundprojekten).

Die Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:

Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
PTJ - NMT
52425 Jülich
Telefon: (02461) 61 4840
Telefax: (02461) 61 2398
E-mail: h.-j.krebs@fz-juelich.de
Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj

Ansprechpartner ist Dr. Hans-Joachim Krebs, Tel.: (02461) 61 2457.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Internet https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird dringend empfohlen, das elektronische Antragssystem "easy" zu nutzen. Sie finden es im Internet unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf .

7.2 Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.21 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 15. Oktober 2009 zunächst aussagekräftige Projektskizzen für die jeweiligen Verbundprojekte in schriftlicher und elektronischer Form - möglichst unter Nutzung von "EASY" - auf dem Postweg durch die vorgesehenen Verbundkoordinatoren vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

Die Projektskizzen sollen auf eine Bearbeitungszeit des Vorhabens von drei Jahren ausgerichtet und mit Meilensteinen strukturiert sein. Auf etwa 15 Seiten je Verbundprojekt sollen Aufgabenstellung, Lösungswege und wesentliche Projektziele dargestellt sein. Die Projektskizzen müssen weiterhin Angaben über die beteiligten Verbundpartner, insbesondere über die beteiligten Unternehmen enthalten, die beabsichtigen, die Projektergebnisse bis zur Anwendungsreife und praktischen Nutzung zu führen. Des Weiteren sind die Aufwendungen für die Bearbeitung des geplanten Vorhabens und die beantragten Fördermittel anzugeben.

Den Skizzen für Verbundprojekte ist eine Darstellung nach Gliederung der folgenden Auswahl- und Entscheidungskriterien beizufügen:

  1. Programmbezug: Das Arbeitsprogramm und die Ziele des Vorhabens stehen im klaren Bezug zur Fördermaßnahme. Hinsichtlich Aufgabenstellung und Zielsetzung unterscheidet sich das Vorhaben von ähnlich gelagerten Maßnahmen der DFG (z. B. MATHEON) oder des Bundes und der EU in ihren jeweiligen Fachprogrammen und ergänzt diese komplementär.
  2. Beitrag zur Fördermaßnahme (allgemeiner, übergeordneter Nutzen): Das Vorhaben leistet einen spürbaren Beitrag zu mindestens einem der 17 Technologiebereiche der Hightech-Initiative der Bundesregierung ( http://www.hightech-strategie.de/de/Strategie-14.php ) und zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft.
  3. Problembeschreibung: Die Aufgabenstellung und Ziele des Vorhabens sind sowohl aus der Anwendersicht als auch aus der Sicht mathematischer Forschung und Entwicklung präzise beschrieben.
  4. Arbeitsprogramm, Kostenrahmen: Das Arbeitsprogramm ist klar gegliedert und zeigt an kritischen Stellen (Meilensteinen) alternative Lösungsansätze auf. Erste mathematische Modellansätze und Arbeitshypothesen liegen vor. Das Verbundprojekt kann innerhalb des Förderzeitraums und des beantragten Kostenrahmens die (mathematische) Aufgabenstellung erfolgreich lösen.
  5. Koordinierung und Ressourcen: Das vorgeschlagene Konsortium, bestehend aus Mathematikern, Naturwissenschaftlern und/oder Ingenieuren sowie Partnern aus der Industrie oder dem Dienstleistungsbereich, hat einen Koordinator benannt und ist im Hinblick auf seine Zusammensetzung für die Bearbeitung der jeweiligen Aufgabe geeignet. Die beantragte Förderung ist für die Durchführung des Verbundprojektes über die Eigenbeiträge der Projektpartner hinaus zwingend erforderlich.
  6. Stand von Forschung und Technik: Der internationale Stand der Forschung ist berücksichtigt. Für die Aufgabenstellung des Praxispartners ist - auch international - zurzeit keine Lösung bekannt.
  7. Nutzen für den Praxispartner, Ergebnisverwertung: Die Verwertung des angestrebten Ergebnisses ist beim Projektpartner aus der Industrie oder dem Dienstleistungsbereich gewährleistet. Sie wird zur Stärkung der Marktposition des Praxispartners und zur Sicherung hochwertiger Arbeitsplätze beitragen. Der Praxispartner hat sein Interesse an der Durchführung des Verbundprojektes in einem Schreiben an den Verbundkoordinator klar zum Ausdruck gebracht.
  8. Nutzen in der Wissenschaft: Das vorgeschlagene mathematische Verfahren muss zur Lösung der Aufgabenstellung erst entwickelt werden bzw. steht dafür nicht routinemäßig zur Verfügung. Es sind noch anspruchsvolle mathematische Forschungsarbeiten zu leisten. Das angestrebte Ergebnis ist für die angewandte Mathematik von großer Bedeutung.

Die Skizzen werden mit Beteiligung externer Gutachter/innen auf der Grundlage dieser und der unter Ziffer 4 a.) bis i.) genannten Zuwendungsvoraussetzungen bewertet. Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich voraussichtlich Ende November 2009 mitgeteilt.

7.22 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe wird der Verbundkoordinator bei positiver Bewertung der Projektskizze aufgefordert, in Abstimmung mit seinen Verbundpartnern bis spätestens 31. Januar 2010 förmliche Förderanträge vorzulegen, über die nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Beabsichtigter Förderbeginn ist der 1. Juli 2010.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu §44 BHO sowie §§48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, 7. August 2009
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag:

Dr. Rainer Koepke