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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von transnationalen Forschungsprojekten innerhalb des „ERA-IB: Industrielle Biotechnologie für Europa“im Rahmenprogramm „Biotechnologie – Chancen nutzen und gestalten“

Vom 16.12.2009

Präambel:

ERA-Industrial Biotechnology (ERA-IB) ist ein fünfjähriges Projekt innerhalb des ERA-NET Schemas der Europäischen Kommission („European Research Area-NETworks“). Das Ziel des ERA-NET Schemas ist die Verbesserung der Kooperation und Koordinierung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die auf nationaler oder regionaler Ebene in Mitgliedsstaaten oder assoziierten Staaten der Europäischen Union durchgeführt werden. ERA-IB ist eine gemeinsame Initiative von 19 Forschungsförderorganisationen in 13 Ländern mit wichtigen Aktivitäten im Bereich der Industriellen Biotechnologie, mit dem Ziel der Koordinierung von nationalen und regionalen Förderprogrammen in der Industriellen Biotechnologie.

Diese Bekanntmachung ist die zweite internationale Bekanntmachung zur Industriellen Biotechnologie innerhalb des ERA-NETs „Industrial Biotechnology“ (ERA-IB). Sie dient der Etablierung transnationaler Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten.

Unter dem Dach des ERA-IB haben die folgenden Förderorganisationen ihre Teilnahme an der zweiten Bekanntmachung für transnationale Forschungsprojekte zum Thema „Industrielle Biotechnologie: ein integrierter Ansatz“ erklärt:

  • Niederländische Organisation für Wissenschaftliche Forschung (NWO), Niederlande
  • Spanisches Ministerium für Wissenschaft und Innovation (MICINN), Spanien
  • Französische Umwelt- und Energie-Management Agentur (ADEME), Frankreich
  • Nationales Zentrum für Programm-Management (CNMP), Rumänien
  • Stiftung für Wissenschaft und Technologie (FCT), Portugal
  • Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Deutschland
  • Ministerium für Wissenschaft und Höhere Bildung (MSHE), Polen / Nationales Zentrum für Forschung und Entwicklung (NCBiR), Polen
  • Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)/Freistaat Sachsen/Deutschland
  • Finnische Förderagentur für Technologie und Innovation (Tekes), Finnland

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Industrielle Biotechnologie (IB) ist eine Schlüsseltechnologie zur Realisierung der wissensbasierten Bioökonomie und zur Überführung der Ergebnisse aus der lebenswissenschaftlichen Forschung in neue, nachhaltige und wettbewerbsfähige Produkte und Verfahren. IB wird zunehmend chemische Prozesse ersetzen und neue Produkte generieren, die häufig auf erneuerbaren Rohstoffen basieren. Zahlreiche Industriesektoren werden von der Industriellen Biotechnologie profitieren wie z.B. die chemische, pharmazeutische, Textil-, Papier- und Nahrungsmittel-Industrie.

Die vergangenen Jahre haben einen starken Anstieg in der Verwendung biotechnologischer Prozesse gezeigt. Nichtsdestotrotz gibt es weiterhin zahlreiche wissenschaftliche und technologische Herausforderungen zu überwinden wie z.B. dem limitierten Verständnis von physiologischen und regulatorischen Prozessen innerhalb einer Zelle oder der unzureichenden Stabilität von Biokatalysatoren. Zudem ist die benötigte Zeit zur Umsetzung technologischer Innovationen in Produkte immer noch zu lang.

ERA-IB möchte den Wissenstransfer von der Erfindung zur Innovation stärken, von der Grundlagenforschung zu technisch umsetzbaren und kosteneffizienten Produkten und Verfahren. Es zielt ab auf die Etablierung von grenzüberschreitenden Partnerschaften zwischen industrieller und akademischer Forschung, auf die Verbesserung und Beschleunigung des Technologietransfers und auf die Stärkung europäischer Bemühungen für eine nachhaltige industrielle Entwicklung. Diese Ziele sollen durch die Etablierung gemeinsamer Bekanntmachungen für transnationale Forschungs- und Entwicklungsprojekte erreicht werden. Die transnationale Zusammenarbeit sowohl in der Forschung als auch in der Forschungsförderung wird zur Stärkung der immer noch fragmentierten Europäischen Forschungsförderung im Bereich der IB beitragen.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind innovative, industriell relevante und anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Transnationale Projekte müssen mindestens drei und dürfen maximal 8 Projektpartner einschließen. Die Projektpartner müssen aus mindestens drei Partnerländern/-regionen kommen, die sich an dieser Förderbekanntmachung beteiligen (s. Präambel).
Projektskizzen sollten mehrere der unten angegebenen Themen der Industriellen Biotechnologie integrieren:

  • Neue Enzyme und Mikroorganismen für neue und effizientere Bioprozesse
  • Metabolic Engineering für die Verbesserung industriell genutzter Mikroorganismen, einschließlich Ansätze in der synthetischen Biologie
  • Enzymdesign, das rationale und/oder evolutionäre Methoden kombiniert
  • Entwicklung von Multi-Enzymprozessen und modulare Enzyme
  • Mikrobieller Stress unter Prozessbedingungen
  • Entwicklung neuer Plattform-Chemikalien, einschließlich neuer Biomonomere
  • Entwicklung neuer und funktionaler Biopolymere
  • Prozessanalysetechnologien für ein verbessertes Bioprozessverständnis
  • Scale-up von Bioprozessen
  • Innovative Downstream-Prozesse und Biokatalysator-Recycling
  • Biotechnologische Aufwertung von Bioraffinerie-Produkten

ERA-IB möchte die Integration der verschiedenen Schritte der Wertschöpfungskette verstärken. Daher werden Projekte nicht berücksichtigt, die nur eines der oben genannten Themen behandeln. Da das Thema „Biokraftstoffe“ durch das ERA-NET „Bioenergy“ abgedeckt wird, werden Anträge dieses Themas in der ERA-IB-Bekanntmachung nicht berücksichtigt.

Die Anträge sollten den Aufgabengebieten der jeweiligen nationalen/regionalen Förderorganisationen entsprechen. Details siehe “Call text - Annex „National or regional regulations, national or regional eligibility criteria“ (erhältlich unter www.era-ib.net bzw. kann beim Projektträger (s.u.) angefordert werden). Weitere erläuternde Hinweise zur bevorzugten Struktur der Projekte werden auf der ERA-IB Webseite ( www.era-ib.net ) veröffentlicht oder können beim Projektträger (s.u.) angefordert werden.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu Ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden zur Beteiligung aufgerufen.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner eines „Verbundprojekts“ haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) entnommen werden. Zusätzlich ist das auf der ERA-IB Webseite ( www.era-ib.net ) verfügbare Dokument: „Principles of The Intellectual Property Rights for ERA-IB” zu beachten.

Weitere Informationen über die länderspezifische Gewährung von Zuwendungen, Förderung von Industriepartnern und Beteiligung von Forschungsgruppen aus Nicht-ERA-IB-Ländern finden sich im „Call-text“, erhältlich unter www.era-ib.net bzw. kann beim Projektträger (s.u.) angefordert werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FEuI-Beihilfen) berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich Biologie
Forschungszentrum Jülich GmbH
D-52425 Jülich
Projektträger Jülich (PtJ)
Tel.: 02461/61 6245
Fax: 02461/61 8666
Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj

beauftragt.
Ansprechpartnerin ist
Frau Dr. Marion Karrasch-Bott
Tel.:02461/61 6245,
E-Mail: m.karrasch@fz-juelich.de

Die zuständigen Kontaktpersonen der anderen beteiligten Förderorganisationen werden im „Call-text“ (erhältlich unter www.era-ib.net bzw. kann beim PtJ angefordert werden) und in den jeweiligen nationalen Bekanntmachungen benannt. Es wird empfohlen, vor dem Einreichen einer Projektskizze (s. unter Zif. 7.2) Kontakt mit dem PtJ aufzunehmen.

Ein zentrales „ERA-IB-Sekretariat“ wird in den Niederlanden eingerichtet.

Das ERA-IB Sekretariat (era-ib@nwo.nl) ist der zentrale Kommunikationspunkt für alle Antragsteller.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmun-gen können unter der Internetadresse www.era-ib.net abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen (s. Zif. 7.22) wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.21 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

Um die Bildung transnationaler Forschungskonsortien zu unterstützen, wird eine gemeinsame Veranstaltung („brokerage event“) organisiert. Zugang zu weiteren Informationen sowie die Registrierung zu der Veranstaltung wird über die ERA-IB Webseite ( www.era-ib.net ) möglich sein. Eine Teilnahme an der Veranstaltung wird empfohlen, ist jedoch nicht Voraussetzung für das Vorlegen einer Projektskizze.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem ERA-IB Sekretariat (era-ib@nwo.nl) bis spätestens zum 31. März 2010 zunächst Projektskizzen („Pre-Proposals“) durch den Verbundkoordinator in elektronischer Form vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Projektskizzen („Pre-Proposals“) ist eine Darstellung in englischer Sprache entsprechend des dafür vorgesehenen Formulars beizufügen, das unter www.era-ib.net hinterlegt ist.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen („Pre-Proposals“) werden unter Beteiligung externer Gutachter/-innen nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Passfähigkeit zum Gegenstand der Förderung (s. Zif. 2)
  • Konsortien müssen aus mindestens drei Projektpartnern (national oder regional) aus drei verschiedenen, an der Bekanntmachung beteiligten ERA-IB-Ländern bestehen. Konsortien dürfen maximal acht Projektpartner aufweisen.
  • Wissenschaftliche Qualität
  • Wirtschaftliches Potenzial
  • Klarer Mehrwert der geplanten Kooperation
  • Machbarkeit des Projektes

Erläuterungen hierzu sind im „Call-text“ als Anhang „National or regional regulations, national or regional eligibility criteria“ angegeben (siehe www.era-ib.net ).
Der Projektkoordinator hat sicherzustellen, dass alle Konsortialpartner die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, die von den nationalen /regionalen Förderorganisationen gefordert werden (siehe „Call-text“ unter www.era-ib.net ).

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die Koordinatoren von positiv begutachteten Projektskizzen zur Einreichung einer detaillierten Projektskizze („Full Proposal“) eingeladen. Das Auswahlergebnis wird den Koordinatoren mitgeteilt.

Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.
Die detaillierte Projektskizze („Full Proposal“) ist dem ERA-IB Sekretariat (era-ib@nwo.nl) bis spätestens zum 30. Juni 2010 durch den Verbundkoordinator in elektronischer Form vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende detaillierte Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Eine detaillierte Projektskizze („Full Proposal“) kann nicht ohne vorherige Abgabe einer positiv begutachteten Projektskizze („Pre-Proposal“) akzeptiert werden.

Detaillierte Projektskizzen („Full Proposal“) ist eine Darstellung in englischer Sprache entsprechend des dafür vorgesehenen Formulars beizufügen, das unter www.era-ib.net hinterlegt ist.
Aus der Vorlage einer detaillierten Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.

Die eingegangenen detaillierten Projektskizzen („Full Proposal“) werden unter Beteiligung externer Gutachter/-innen nach folgenden Kriterien bewertet:

A) Bedeutung des Projektvorschlages in Hinblick auf die Ziele der Bekanntmachung
B) Wissenschaftliche und technische Qualität:
  • neuartige, innovative Forschung innerhalb der thematischen Bandbreite der Bekanntmachung
  • wissenschaftliche Expertise und internationale Wettbewerbsfähigkeit
  • wissenschaftliche Leistung und Machbarkeit (dabei ist der Stand der Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen)
  • Grad der gemeinschaftlichen Interaktion zwischen den Forschungsgruppen und der Mehrwert des Konsortiums: zusätzlicher Wert, das Projekt auf transnationaler Ebene durchzuführen
C) Wirtschaftliche und soziale Perspektive:
  • Innovationspotenzial der erwarteten Ergebnisse für die industrielle Anwendung,
  • einschließlich Kenntnisse der Patentsituation und Marktrelevanz
  • Umweltaspekte und ethische Aspekte
  • Integration der gesamten Wertschöpfungskette
D) Administrative und finanzielle Bewertung:
  • falls zutreffend: Beitrag und Größe industrieller Partner, Bewertung der finanziellen Leistungsfähigkeit
  • Konsortiums- und Projektmanagement, Angemessenheit der Ressourcen, Plausibilität des Finanzierungsplans

Weitere Erläuterungen des Auswahl- und Entscheidungsverfahrens finden sich im „Call-text“ und den „Guidelines for applicants“ unter www.era-ib.net bzw. können beim PtJ angefordert werden.
Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Koordinatoren mitgeteilt.
Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten detaillierten Projektskizze.

7.22 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten detaillierten Projektskizzen aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Antrag vorzulegen, über den nach abschließender Antragsprüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

Besondere Hinweise für Antragsteller:

Zusätzlich zu den jeweiligen nationalen Berichtspflichten muss der Koordinator zur Mitte der Laufzeit des geförderten Projektes einen Fortschrittsbericht und eine zur Veröffentlichung geeignete Zusammenfassung und zum Ende der Laufzeit einen Abschlussbericht beim ERA-IB Sekretariat einreichen, wobei die unter www.era-ib.net erhältlichen Formblätter zu verwenden sind. Die Koordinatoren werden ihre Projektergebnisse auf Statusseminaren (Mitte und Ende der Laufzeit) präsentieren, die durch das ERA-IB Sekretariat organisiert werden. Die Kosten für die Teilnahme an den Statusseminaren sollten durch die Projektmittel gedeckt werden.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 16. Dezember 2009
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Christian Müller