Navigation und Service

Logo Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von transnationalen Forschungsprojekten für die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Pflanzengenomforschung im Rahmenprogramm „Biotechnologie – Chancen nutzen und gestalten“

Vom 17.12.2009

Präambel:

Die Fördermaßnahme “Transnational PLant Alliance for Novel Technologies – towards implementing the Knowledge-Based Bio-Economy in Europe and beyond” (PLANT-KBBE) ist eine gemeinsame Initiative vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zusammen mit dem Ministerium für Forschung und Innovation (DGRI) in Frankreich - vertreten durch die nationale Forschungsagentur (ANR) -, dem Ministerium für Wissenschaft und Innovation in Spanien (MICINN), dem kanadischen Regierungsprogramm „Genome Canada“, vertreten durch die Dependance „Genome Prairie“, sowie dem Ministerium für Wissenschaft und Innovation in Portugal (MCTES) - vertreten durch die nationale Wissenschaftsorganisation (FCT). BMBF, DGRI, ANR, MICINN, Genome Canada/Prairie, MCTES sowie FCT werden im Folgenden PARTNER genannt.

Die Förderinitiative dient zur Etablierung transnationaler Forschungsprojekte zwischen Deutschland, Frankreich, Kanada, Portugal sowie Spanien und soll die in diesen Ländern bereits bestehende Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft vertiefen und weiterentwickeln. Mit der Förderinitiative werden auch Forschungseinrichtungen und Unternehmen anderer Länder angesprochen, welche sich ggf. an bestehende transnationale Verbünde der PARTNER assoziieren können, hierfür aber eigene Forschungsmittel zur Verfügung stellen.

Die deutsche Wirtschaft und Wissenschaft erhalten durch diese Initiative den Zugang zum Know-how anderer europäischer Partner und können neue Märkte erschließen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden zur Beteiligung aufgerufen. Damit soll die internationale Position Deutschlands gestärkt werden. Die Förderinitiative ist komplementär zur Förderung im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm.
Auf Basis dieser Förderichtlinie werden zusammen mit den PARTNERN weitere Hinweise zur Erläuterung der Förderinitiative bekannt gegeben. Diese Hinweise sind von den Interessenten unbedingt zu beachten und werden unter www.fz-juelich.de/ptj/plant veröffentlicht oder können beim Projektträger (s. Zif. 7.1) angefordert werden.

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die moderne Landwirtschaft muss heutzutage immer stärker auf Nachhaltigkeit ausgerichtet werden, insbesondere um den weltweit stetig steigenden Bedarf an Nahrungsmitteln als auch die zunehmende Nachfrage nach erneuerbaren Quellen für die Rohstoff-, Biomasse- und Bioenergie-Gewinnung ausreichend zu befriedigen. Diese langfristigen und äußerst anspruchsvollen Ziele sind nicht ohne eine entsprechende nachhaltige Strukturierung der Pflanzenwissenschaften innerhalb der Europäischen Gemeinschaft und darüber hinaus zu erreichen. Vor dem Hintergrund dieser Herausforderungen und der erfolgreichen europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Pflanzengenomforschung wollen die PARTNER die gemeinsamen Interessen durch eine neue Förderinitiative („PLANT-KBBE“) weiter vertiefen. Im Rahmen einer ersten Ausschreibung wurde PLANT-KBBE zu Beginn des Jahres 2008 implementiert. Aus mittlerweile zwei Förderrunden sind 22 transnationale Verbünde hervorgegangen, deren Förderung bereits stattfindet bzw. im Frühjahr 2010 starten wird.

Bio-basierte industrielle Produkte werden viele Industriezweige nachhaltig beeinflussen, wie z.B. die Energiebranche, die Fertigungswirtschaft und die Medizin, den Nahrungsmittelsektor, die chemische Industrie als auch die Textil-Industrie. Die Nutzung biologischer Prozesse wird die Grundlage zukünftiger Industriezweige sein und wird als Rohmaterial oder auch als Produktionssystem lebende Organismen (z. B. Pflanzen oder Mikroorganismen) sowie deren Bestandteile (z.B. Enzyme) verwenden. Die Forschung in diesen Bereichen wird daher zunehmend interdisziplinär und integrativ geprägt sein. Gleichzeitig werden weiterhin konventionelle Nahrungs- und Futtermittel benötigt, deren landwirtschaftliche Produktion unter den Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit gesichert und auch auf schwer vorhersehbare Unwägbarkeiten (z.B. Nachfrageentwicklungen, Rohstoffpreise, globaler Klimawandel) adäquat angepasst werden muss.

Die vorliegende dritte Bekanntmachung soll vor diesem Hintergrund die bereits etablierte Zusammenarbeit in der Pflanzengenomforschung zwischen den PARTNERN festigen und weiter entwickeln. Hierzu sollen wiederum transnationale, von Wirtschaftsunternehmen geführte und anwendungsorientierte Projekte, gekennzeichnet durch einen hohen Grad an wissenschaftlicher und technischer Innovation, gemeinsam gefördert werden. Als einer der PARTNER beabsichtigt das BMBF insbesondere solche Projekte zu unterstützen, die i) vorhandene oder zu entwickelnde Ressourcen und Technologien gemeinsam verwenden, die ii) Redundanzen ausschließen und gleichzeitig Synergieeffekte nutzen, die iii) möglichst viele Stufen der zu Grunde liegenden Wertschöpfungskette abbilden und die iv) signifikante Beiträge zur Lösung jener oben genannten übergeordneten Fragestellungen liefern, welche den fünf PARTNER-Ländern gemeinsam sind.

Um die praktische Anwendung neuer Erkenntnisse zu beschleunigen - einhergehend mit dem unmittelbaren Transfer der Forschungsergebnisse in neue Prozesse, Produkte und Dienstleistungen - soll insbesondere die Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft im Mittelpunkt der Projektvorschläge stehen. Eine wirkungsvolle Umsetzung der gesteckten Ziele soll durch die Einrichtung von zwei unterschiedlichen Fördermodulen ermöglicht werden:

  • im MODUL A werden vornehmlich von Wirtschaftsunternehmen geführte Konsortien gefördert. Entsprechende Verbünde involvieren – im Rahmen einer ausgewogenen Partnerschaft – Teilnehmer aus drei Partnerländern, wobei mindestens zwei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aus zwei Partnerländern dem Konsortium angehören müssen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden zur Beteiligung aufgerufen. Akademische Einrichtungen und auch andere öffentlich geförderte Forschungsinstitutionen können sich an den Konsortien beteiligen. Die Koordination derartiger Verbünde sollte vorrangig durch einen der Industriepartner erfolgen, stellt andernfalls aber kein Ausschlusskriterium dar.
  • Im MODUL B werden in geringerem Umfang vornehmlich Konsortien mit eindeutig anwendungsorientierten Themenstellungen gefördert. Diese Verbünde setzen sich ebenfalls minimal aus Teilnehmern dreier Partnerländer zusammen, vorzugsweise als gemischte Konsortien, bestehend aus öffentlichen Forschungseinrichtungen und Partnern der gewerblichen Wirtschaft. Auch hier werden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Beteiligung aufgerufen. Konsortien mit ausschließlich wissenschaftlichen Partnern, die keine direkte Beteiligung privater Partner aufweisen, sind nur in Ausnahmefällen zuwendungsfähig.

Diese Form der Zusammenarbeit soll die europaweite Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen und Forschungseinrichtungen stärken und die transnationale Bündelung von Know-how und Forschungskapazität weiter voranbringen. Das BMBF beabsichtigt daher, vornehmlich solche multidisziplinären FuE-Aktivitäten im Rahmen von Kooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zu fördern, welche neben der Pflanzenbiotechnologie auch andere Forschungsdisziplinen integrieren (wie z.B. Mikrobiologie oder Bioprozesstechnik). Wirtschaftsunternehmen werden aufgerufen, sich koordinierend an der Ausarbeitung von Projektvorschlägen zu beteiligen.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §44 Bundeshaushaltsordnung (BHO), durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Mit der Förderinitiative sollen transnationale, interdisziplinär und arbeitsteilig organisierte Verbundprojekte mit hohem Innovationsgrad und wissenschaftlich-technischem und/oder wirtschaftlichem Risiko in Übereinstimmung mit dem unter Zif. 1.1 dieser Bekanntmachung beschriebenen Zuwendungszweck anteilig gefördert werden.

Den Rahmen für den Gegenstand der Förderung stellen die einschlägigen nationalen Förderichtlinien des Programms „Biotechnologie – Chancen nutzen und gestalten“ dar. Projekte sollten einen erkennbaren Mehrwert für diese nationalen Fördermaßnahmen leisten.

Eine Liste mit den angesprochenen Forschungsthemen wird im Rahmen eines internationalen Bekanntmachungstextes unter www.fz-juelich.de/ptj/plant veröffentlicht oder kann beim Projektträger (siehe 7.1) angefordert werden. Erläuternde Hinweise zur bevorzugten Struktur der Projekte werden ebenfalls auf der genannten Webseite veröffentlicht oder können beim Projektträger angefordert werden.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu Ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden zur Beteiligung aufgerufen.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner eines "Verbundprojekts" haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - entnommen werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98) sein.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sein.

7. Verfahren

7.1. Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Förderaktivität hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung seinen
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich Biotechnologie (PtJ-BIO 6)
Forschungszentrum Jülich GmbH
D-52425 Jülich
Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj

beauftragt.

Ansprechpartner ist
Herr Dr. Rainer Büschges.
Tel.: +49-(0)2461-618782
Fax: +49-(0)2461-618666
E-mail: r.bueschges@fz-juelich.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easyonline bzw. unter www.fz-juelich.de/ptj/plant abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung förmlicher Förderanträge wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen.

Die zuständigen Kontaktpersonen der PARTNER-Länder werden in den jeweiligen nationalen Bekanntmachungen benannt und sind im Rahmen eines internationalen Bekanntmachungstextes unter www.fz-juelich.de/ptj/plant zu finden. Es wird empfohlen, vor dem Einreichen einer Projektskizze (s. unter Zif. 7.2) Kontakt mit dem PtJ aufzunehmen. PtJ repräsentiert in dieser 3. Förderphase zugleich das zentrale „PLANT-KBBE-Sekretariat“, welches mit der internationalen Gesamtabwicklung der Initiative betraut ist.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

Im Vorfeld der Einreichung von Projektskizzen ist beabsichtigt, eine virtuelle Kontaktbörse zu organisieren, um Interessenten aus Wissenschaft und Wirtschaft aus den beteiligten Länder zusammen zu bringen und über die transnationale Förderinitiative zu informieren. Eine Registrierung, die Einreichung sog. „Expressions of Interest“ und der Erhalt weiterer Informationen sind unter www.fz-juelich.de/ptj/plant möglich. Die Teilnahme an dieser Internetplattform wird empfohlen, stellt aber keine Vorbedingung für die spätere Einreichung einer Projektskizze dar.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem zentralen „PLANT-KBBE-Sekretariat“ beim PtJ zunächst Projektskizzen („Full-Proposals“) in elektronischer Form auf den dafür vorgesehenen Formblättern vom Verbundkoordinator zuzuleiten.

Die Formblätter sowie Hinweise über die elektronische Übersendung der Projektskizzen finden sich unter www.fz-juelich.de/ptj/plant oder können direkt beim Projektträger angefordert werden. Diese Hinweise sind vor Erstellung der Projektskizze unbedingt zu beachten.

Die Fristen für die Einreichung der Projektskizzen werden rechtzeitig unter www.fz-juelich.de/ptj/plant veröffentlicht oder können beim Projektträger (s. Zif 7.1) abgefragt werden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Es ist beabsichtigt, soweit notwendig, auf der Basis dieser Förderrichtlinien weitere Auswahlrunden durchzuführen. Die Fristen für die Einreichung der Projektskizzen werden rechtzeitig unter http://www.fz-juelich.de/ptj veröffentlicht.

Projektskizzen (in Arial, Schriftgrad 10pt) ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen:

  • Zusammenfassung (allgemeine Ziele, Arbeitsplan und erwartete Ergebnisse in Kurzform; maximal eine DIN-A4 Seite)
  • Finanzplan (Benutzung des entsprechenden Formblatts)
  • Arbeitsziele (maximal eine DIN-A4 Seite)
  • Wissenschaftlicher Hintergrund sowie Stand von Forschung und Technik (maximal zwei DIN A4-Seiten)
  • Detaillierter Arbeitsplan (Arbeitspakete sind den einzelnen Partnern zuzuordnen und mit kalkulierten Personenmonaten zu verknüpfen), inklusive Meilensteinplanung und angestrebte Ergebnisse (‚deliverables’; maximal 6 DIN-A4 Seiten)
  • Erwarteter Mehrwert als Konsequenz der geplanten internationalen Kooperation (maximal eine halbe DIN A4-Seite)
  • Verwertungsplan: Vorhersagen über Anwendbarkeit der Resultate in der Industrie, Marktpotenzial, Bewertung der Problematik von „geistigem Eigentum“ (IPR, ‚Intellectual Property Rights’) und gemeinsamer Ergebnisverwertung innerhalb und außerhalb des Konsortiums (maximal zwei DIN-A4 Seiten)
  • Kurzbeschreibung laufender Projekte jedes Verbundpartners den vorgelegten Projektvorschlag betreffend (Nennung entsprechender Fördergeber, Zuwendungssummen und mögliche inhaltliche Zusammenhänge mit der Projektskizze; maximal eine halbe DIN-A4 Seite pro Verbundpartner)
  • Kurzlebensläufe der jeweiligen Projektleiter (inklusive der letzten fünf jüngsten Publikationen; maximal eine DIN-A4 Seite pro Projektleiter)
  • Kurzbeschreibung bedeutender Plattformtechnologien, Einrichtungen und Großgeräte, die dem Konsortium zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung stehen (maximal eine halbe DIN-A4 Seite)
  • Falls vorhanden, Kurzbeschreibung von im Projektverlauf geplanten Trainings- und Austauschaktivitäten (maximal eine halbe DIN-A4 Seite)
  • Relevanz für beteiligte Unternehmen: Kurzbeschreibung des Unternehmens und der geplante eigene Beitrag zum Projekt (maximal eine DIN-A4 Seite pro Unternehmen)
  • Liste von externen Gutachtern, die als Evaluatoren auf der Grundlage von bekannten oder vermuteten Interessenskonflikten nicht empfohlen werden.

Die Darstellungen müssen selbsterklärend sein und eine Beurteilung ohne weitere Informationen sowie Recherchen zulassen.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter/-innen nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Wissenschaftliche Qualität (Aktualität, Originalität), Innovationsgrad und Stichhaltigkeit des Projektes
  • Durchführbarkeit des Projektes (Angemessenheit der Methoden, des Zeitplanes sowie der beantragten Ressourcen und Finanzmittel)
  • Bedeutung für die forschungspolitischen Ziele der Förderichtlinie
  • Innovatives Potenzial der erwarteten Ergebnisse für industrielle Anwendungen
  • Internationale Wettbewerbsfähigkeit des Projektvorschlags
  • Internationale Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Arbeitsgruppen, insbesondere im Kontext der im Projekt integrierten Forschungsfelder (unter Einbeziehung bisheriger Arbeiten und Berücksichtigung der individuellen Expertise der Verbundpartner)
  • Qualität der geplanten transnationalen Zusammenarbeit der einzelnen Forschungsgruppen und Beurteilung des Wertzuwachses (‚Added Value’) durch diese Zusammenarbeit
  • Bedeutung der erwarteten Ergebnisse für zukünftige industrielle Anwendungen (volkswirtschaftliches Innovationspotenzial, generelles Marktpotenzial, Qualität des Verwertungsplans)
  • Falls anwendbar, Bewertung von Nachhaltigkeit und Ökobilanz des geplanten Vorhabens.

Hinweise zur Erläuterung des Auswahl- und Entscheidungsverfahrens finden sich wiederum unter www.fz-juelich.de/ptj/plant oder können beim Projektträger angefordert werden.
Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 17. Dezember 2009
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag


Dr. Christian Müller