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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung transnationaler Forschungsprojekte innerhalb des ERA-NET PathoGenoMics „Transnationale Pathogenomik: Prävention, Diagnose, Behandlung und Monitoring von humanen Infektionskrankheiten“ im Rahmenprogramm „Biotechnologie – Chancen nutzen und gestalten“

Vom 12.01.2010

Vorbemerkungen

Die Bekanntmachung der nachstehenden Förderrichtlinien ist die dritte Bekanntmachung innerhalb des Europäischen ERANET PathoGenoMics. Sie konzentriert sich auf „Transnationale Pathogenomik: Prävention, Diagnose, Behandlung und Monitoring von humanen Infektionskrankheiten“ und dient der Etablierung transnationaler Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Das wesentliche Ziel dieser Bekanntmachung ist die Etablierung von gemeinsamen europäischen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten.

Die transnationalen Projekte müssen Projektpartner sowohl aus dem akademischen als auch aus dem klinischen oder industriellen Bereich einschließen, mit maximal 6 Projektpartnern aus mindestens 3 ERA-NET-Partnerländern. Ein Teil der Fördergelder ist für Konsortien aus Nachwuchswissenschaftlern bestimmt. Die Förderdauer beträgt maximal drei Jahre.

Das Antragsverfahren wird zweistufig sein: die Abgabefrist für Projektskizzen („Pre-Proposals“) ist der 15. März 2010 und für detaillierte Projektskizzen („Full Proposals“) der 30. Juni 2010. Die Projekte sollen Anfang 2011 starten.

Die folgenden ERA-Net-PathoGenoMics-Partnerorganisationen (nachfolgend „Partner“ genannt) haben ihre Teilnahme an der Bekanntmachung erklärt:

  • Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Deutschland
  • Der Wissenschaftsfonds – Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF), Österreich
  • Nationale Forschungsagentur (ANR), Frankreich
  • Ungarischer Wissenschafts-Forschungsfonds (OTKA) und Ungarische Akademie der Wissenschaft (HAS), Ungarn
  • Gesundheitsministerium (CSO-MOH), Israel
  • Wissenschaftsstiftung (FCT), Portugal
  • Ministerium für Höhere Bildung, Wissenschaft und Technologie (MHEST), Slowenien
  • Ministerium für Wissenschaft und Innovation (MiCINN), Spanien

Die Regelungen der Nummern 1, 2, 4 und 7 dieser Bekanntmachung werden inhaltlich und zeitgleich auch von den Partnern in ihren Ländern veröffentlicht. Dagegen sind die Regelungen der Nummern 3, 5, 6, 8 spezifisch nur auf potenzielle Antragsteller in Deutschland ausgerichtet. Die Partner veröffentlichen insoweit aber vergleichbare, an das jeweilige nationale Recht angepasste Regelungen.

Die vorliegende Bekanntmachung richtet sich in allen beteiligten Ländern an Hochschulen, außeruniversitäre akademische Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Trotz großer Fortschritte in der Medizin in den vergangenen Jahren stellen Infektionskrankheiten nach wie vor eine ernstzunehmende gesundheitliche Bedrohung dar, was z. B. auf die Entwicklung von Resistenzen gegenüber Antiinfektiva und der Verbreitung pathogener Organismen durch globale Reisen zurückzuführen ist. Die Förderung von Projekten zur genombasierten Forschung an pathogenen Mikroorganismen („Pathogenomik“) soll einen Beitrag liefern, um dieser Bedrohung zu begegnen.

Mit dem Ziel, die internationale Koordinierung der Pathogenomik-Forschung zu verbessern, hat die EU zwei große Initiativen etabliert: zum einen das ERA-NET PathoGenoMics („The Trans-European Cooperation and Coordination of Genome Sequencing and Functional Genomics of Human-pathogenic Microorganisms“) zur Koordinierung der Forschungsarbeiten der Mitgliedstaaten und zum anderen das Network of Excellence „Europathogenomics“, das einen Impuls zur Stärkung der funktionalen Genomforschung an pathogenen Mikroorganismen geben und damit die internationale Zusammenarbeit fördern und die Ausbildung unterstützen soll.

Im Jahr 2006 wurde die erste multinationale Bekanntmachung des ERA-NET PathoGenoMics implementiert, die zur Förderung von 12 transnationalen Konsortien mit einem Gesamtbudget von 16,6 Mio. Euro für den Zeitraum 2007 bis 2010 führte. Diese offene Ausschreibung zielte im Wesentlichen auf die Stärkung der Pathogenomik-Grundlagenforschung ab. Um den Transfer von Ergebnissen der Grundlagenforschung in klinische und industrielle Anwendungen zu stärken, hat das ERA-NET PathoGenoMics 2008 eine zweite Bekanntmachung veröffentlicht, die auf „Angewandte Pathogenomik: Prävention, Diagnose, Behandlung und Monitoring von humanen Infektionskrankheiten“ abzielte. Mit einem ähnlich hohen Gesamtbudget werden 13 transnationale Konsortien im Zeitraum von 2009 bis 2012 gefördert. Auf der Grundlage des Erfolgs dieser beiden Bekanntmachungen hat das ERA-NET PathoGenoMics beschlossen, eine dritte Bekanntmachung zur transnationalen Forschung zu publizieren, um die Grundlagenforschung und angewandte und technologiegetriebene Forschung zu verbinden.

Diese nun vorliegende Bekanntmachung zielt zudem darauf ab, auf der Grundlage der im nationalen Netzwerk „PathogenoMik“ in den Fördermaßnahmen „GenoMik“ und „GenoMik-Plus“ erzielten Forschungsergebnisse gezielt Ansatzpunkte für Innovationen weiterzuentwickeln und den Prozess der Überführung von Forschungsergebnissen in Wirtschaft und Klinik zu verstärken.

Die Fördermaßnahme wird dadurch signifikante Beiträge zur „Pharmainitiative für Deutschland“ innerhalb der Hightech-Strategie der Bundesregierung liefern.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBFStandardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Im Rahmen der vorliegenden Bekanntmachung werden transnationale arbeitsteilige Verbundprojekte mit hoher Innovationskraft und großem wissenschaftlich-technischem Risiko gefördert. Die in der Bekanntmachung angesprochenen „Mikroorganismen“ beziehen sich ausschließlich auf humanpathogene Bakterien und Pilze. Die vorgeschlagenen Projekte sollen sich schwerpunktmäßig mit Folgendem befassen:

  • Entwicklung neuer Diagnostika, Vakzine und Therapeutika gegen Infektionskrankheiten, die durch humanpathogene Bakterien oder Pilze verursacht werden,
  • Analyse von Pathogenitätsmechanismen von Mikroorganismen, die entscheidend sind für den Infektionsprozess und die jeweilige Pathologie,
  • Wechselwirkung zwischen pathogenen Mikroorganismen und ihren Wirten.

Mögliche Themen für Projektvorschläge sind zum Beispiel

  • neue Werkzeuge für die Prävention von Infektionskrankheiten und sekundären Pathologien, Entwicklung neuer Vakzine, Nutzung von prä-/probiotischen Potenzialen von Mikroorganismen,
  • Entwicklung neuer Werkzeuge oder Strategien für die Diagnose und das Monitoring von Infektionen, Entwicklung neuer Methoden für eine schnellere/kostengünstigere Diagnose,
  • Entwicklung neuer Therapien, Validierung und Identifizierung von Leitverbindungen für neue Therapeutika, Studien zu Wirkmechanismen und Mechanismen von Nebenwirkungen, Untersuchungen zur Rolle von Mikroorganismen in sekundären Pathologien (z.B. chronischen Erkrankungen),
  • Entwicklung und Anwendung neuer Technologien wie neuer Sequenzierungs- und Hochdurchsatzmethoden, neuer Tiermodelle, quantitativer funktioneller Genomik (einschließlich Expressionsprofiling, Gene silencing, epigenetischer Modulation, SNP Analysen), infektionsrelevantem Protein-Profiling, systembiologischer Ansätze, in vivo-Imaging- oder Screening-Technologien.
  • Genomvariabilitätsstudien (z. B. spezies-spezifisch oder infektionsspezifisch); Etablierung des Pan-Genoms, metagenomische Ansätze (z.B. innerhalb einer bestimmten ökologischen Nische).

Die Projekte müssen auf einem genombasierten Ansatz basieren.

Zudem müssen sie

  • eine enge Zusammenarbeit zwischen akademischen und klinischen und/oder industriellen Partnern beinhalten,
  • überzeugend die Anwendung und Verwertung der Projektergebnisse darlegen und
  • einen klaren Nutzen für die Öffentlichkeit erkennen lassen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland, darunter insbesondere auch Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU; die Definition für KMU der Europäischen Gemeinschaft ist unter dem Link http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm einzusehen).

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Zuwendungen werden länderspezifisch gewährt, d. h. jedes Partner-Land finanziert die an den Projekten beteiligten Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen des jeweils eigenen Landes. Die Verbundprojekte können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gefördert werden. Die Antragsteller müssen alle spezifischen nationalen Regeln der jeweiligen nationalen Förderorganisationen berücksichtigen und einhalten.

Jedes Verbundprojekt soll die optimale kritische Masse aufweisen, um ambitionierte wissenschaftliche Projektziele erreichen zu können, und klar den Mehrwert der Zusammenarbeit darlegen. An den Konsortien müssen mindestens drei der ERA-NETPartner-Länder beteiligt sein; höchstens sechs Projektpartner pro Konsortium werden akzeptiert. Innerhalb eines Verbundprojektes ist jeder Arbeitsgruppenleiter die Kontaktperson für die entsprechende nationale Förderorganisation. Jedes Konsortium muss einen Projektkoordinator benennen, der das Konsortium repräsentiert und für das interne Management verantwortlich ist. Der Projektkoordinator wird die einzige Person sein, die während des Prozesses der Antragstellung vom PathoGenoMics-Sekretariat kontaktiert wird; daher muss er alle Informationen an seine Projektpartner weiterleiten.

Jedes Konsortium sollte zudem eine Person benennen, die – gemeinsam mit einem bevollmächtigten Vertreter ihrer Organisation – für die Koordinierung von „IPR-Angelegenheiten“ (z.B. Ein- und Auslizenzierungen, Patent- und Verwertungsstrategie) verantwortlich ist. Alle Teilnehmer erklären sich mit den Regeln der vorliegenden Bekanntmachung und ihrer Kooperationsvereinbarung (siehe unten) einverstanden.

Teilnehmer von Nicht-Partner-Ländern können sich an Projekten beteiligen, wenn sie ihre Finanzierung selbst sicherstellen und wenn ihre Expertise für das Erreichen der Projektziele notwendig ist. Die maximale Projektteilnehmerzahl von sechs darf dabei jedoch nicht überschritten werden. Teilnehmer aus Nicht-Partner-Ländern müssen ebenfalls die vorgegebenen Regeln beachten.

Ein Teil des zur Verfügung stehenden Budgets soll für Projekte von Nachwuchswissenschaftler-Konsortien reserviert werden. Alle Projektleiter eines solchen Nachwuchswissenschaftler-Konsortiums müssen „Nachwuchswissenschaftler“ sein, d. h. ihre Promotion (oder ihr vergleichbarer Abschluss, bei mehreren Abschlüssen: der letzte) sollte mindestens zwei und höchstens neun Jahre zurückliegen. Elternzeiten sind zu berücksichtigen; als Stichtag gilt der Zeitpunkt des Einreichens der Projektskizze („Pre-Proposal“).

Eine Partner-Börse wird auf der PathoGenoMics Webseite eingerichtet, um den Austausch von Forschungsideen, die effektive Planung von gemeinsamen Projekten sowie die Zusammenstellung von förderfähigen Konsortien und die Einbeziehung von Partnern zu unterstützen, die bisher noch nicht an multilateralen Konsortien beteiligt waren. Alle potenziellen Projektpartner sind aufgefordert, sich zu registrieren. Damit können sie kurze Abstracts einreichen und sich an der Rubrik „Biete“ (offers) und „Suche“ (wanted) beteiligen. Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden. Die Partner eines „Verbundprojekts“ haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 – ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) entnommen werden.

Weitere Hinweise können den „Information for applicants for project funding drawing up consortium agreements on collaborative projects“ ( http://www.pathogenomics-era.net/index.php?index=278 ) entnommen werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG -die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FEuI-Beihilfen) berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7 Verfahren

7.1 Projektmanagement

Zwei Gremien werden mit Unterstützung des PathoGenoMics-Sekretariats die Begutachtung von Forschungsprojekten bewältigen und lenken:

  • Der Lenkungsausschuss setzt sich aus je einem Vertreter aller an der Ausschreibung beteiligten Partner-Organisationen zusammen. Er überwacht die Bekanntmachung und legt den nationalen Förderorganisationen auf der Grundlage der eingereichten Projektvorschläge Förderempfehlungen vor. Jede nationale Förderorganisation benennt einen nationalen Programm-Manager, der für alle nationalen Angelegenheiten zuständig ist.
  • Der Wissenschaftliche Gutachterkreis ist ein international besetztes Gremium von wissenschaftlichen Experten, die für die Begutachtung der Anträge verantwortlich sind. Um Unabhängigkeit während des Evaluierungsprozesses zu gewährleisten, dürfen die Mitglieder der beiden Gremien selbst keine Projektvorschläge im Rahmen dieser Bekanntmachung einreichen.

7.2 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen
Projektträger
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich Biologie
Forschungszentrum Jülich GmbH
D-52425 Jülich
Telefon: 024 61/61 62 45
Telefax: 024 61/61 17 90
Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj

beauftragt.
Ansprechpartner sowohl international im Rahmen des PathoGenoMics-Sekretariats als auch speziell für deutsche Antragsteller sind:

Dr. Marion Karrasch-Bott
Telefon: 024 61/61-62 45,
E-Mail: m.karrasch@fz-juelich.de

Dr. Bülent Genç
Telefon: 024 61/61-52 65
E-Mail: b.genc@fz-juelich.de

Das PathoGenoMics-Sekretariat ist auch die zentrale Kontaktstelle für alle Projektkoordinatoren. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse www.foerderportal.bund.de abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen („Pre-Proposals“) und detaillierten Projektskizzen („Full Proposals“) sind die dafür vorgesehenen Formulare zu verwenden, die unter http://www.pathogenomics-era.net abgerufen werden können.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

7.3 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt mit folgendem Zeitplan:

15.03.2010

Abgabefrist für Projektskizzen („Pre-Proposals“)

27.04.2010

Mitteilung der Ergebnisse der Projektskizzenbegutachtung

30.06.2010

Abgabefrist für detaillierte Projektskizzen („Full Proposals“)

Oktober 2010

Mitteilung der Förderempfehlungen,

Einreichen förmlicher Förderanträge

Februar 2011

Projektstart

7.3.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Jülich bis spätestens zum 15. März 2010 Projektskizzen („Pre-Proposals“) durch den Verbundkoordinator in elektronischer Form vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen („Pre-Proposals“) können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Für die Erstellung von Projektskizzen („Pre-Proposals“) sind zwei Formulare zu verwenden, die unter http://www.pathogenomics-era.net/announcements , unter http://www.fz-juelich/ptj bzw. auf den Internetseiten der national jeweils zuständigen Fördereinrichtungen hinterlegt sind. Beide Formulare sind in Arial 10 in englischer Sprache auszufüllen.

Formular-Nr. 1, maximal 2 Seiten, Arial 10, soll beinhalten:

  • Namen und Adressen aller am Projekt beteiligten Projektleiter. Ein Projektkoordinator sollte vom Konsortium benannt werden und als dessen Vertreter agieren.
  • Zusammenfassung des Projektes.
  • Projektziele, erwartete Ergebnisse und deren Verwertung.

Formular-Nr. 2 („Financial Plan“), maximal 1 Seite, Arial 10.
Projektskizzen, die die vorgegebenen Formate nicht einhalten oder zusätzliche Dokumente beinhalten, werden möglicherweise im weiteren Begutachtungsprozess nicht berücksichtigt. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.

Jeder Partner prüft die Förderfähigkeit der jeweiligen nationalen Antragsteller. Der wissenschaftliche Gutachterkreis bewertet die wissenschaftliche Qualität der Projektskizzen und die Übereinstimmung mit den wissenschaftlichen Zielen der Bekanntmachung.

Das PathoGenoMics-Sekretariat wird die Projektskizzen („Pre-Proposals“) im Hinblick auf die Erfüllung der formalen Kriterien (Vorlagefrist, Anzahl der beteiligten Partner, Vorhandensein aller notwendigen Informationen, Einhaltung der Längenvorgaben) überprüfen.

Die Informationen der Projektskizze („Pre-Proposal“) sind für das weitere Auswahl- und Entscheidungsverfahren bindend.

Grundlegende Änderungen bei der detaillierten Projektskizze („Full Proposal“) im Vergleich zur Projektskizze („Pre-Proposal“) (z. B. Zusammensetzung der Konsortien, Projektziele) müssen dem PathoGenoMics-Sekretariat mit detaillierter Begründung mitgeteilt werden und bedürfen der Zustimmung des Lenkungsausschusses.

Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

7.3.2 Vorlage detaillierter Projektskizzen („Full Proposals“)

Bis spätestens 30. Juni 2010 sind dem PathoGenoMics-Sekretariat detaillierte Projektskizzen („Full Proposals“) durch den Projektkoordinator in elektronischer Form vorzulegen. Es müssen die unter http://www.pathogenomics-era.net/announcements erhältlichen Formblätter verwendet werden. Die angegebenen Seitenbegrenzungen dürfen nicht überschritten werden, und es werden keine weiteren Dokumente zugelassen.

Detaillierte Projektskizzen („Full Proposals“) (Arial 10, in englischer Sprache) sollen beinhalten:

  1. Zusammenfassung des Projektes (Arbeitsplan, Ziele und erwartete Ergebnisse, max. 1 Seite),
  2. Finanzplan (auf dem vorgegebenen Formular „Financial Plan“),
  3. Hintergrund und Stand der Wissenschaft und Technik (max. 2 Seiten),
  4. Arbeitsplan (einschließlich der Beteiligung der Projektpartner an verschiedenen Arbeitspaketen; max. 6 Seiten plus Liste der Meilensteine und Liste der Deliverables),
  5. Mehrwert der vorgeschlagenen internationalen Zusammenarbeit (max. 1/2 Seite),
  6. Verwertungsplan: Nutzungsperspektive bezüglich der Anwendung in Klinik und/oder Industrie, Marktpotenzial, Patentlage sowohl innerhalb als auch außerhalb des Konsortiums (z. B. Behinderung des Austauschs von Material oder Ergebnissen) (max. 2 Seiten),
  7. Beschreibung der laufenden Projekte der einzelnen Projektpartner mit Bezug zum Thema der Ausschreibung, Herkunft und Höhe der Fördergelder und mögliche Überschneidungen mit dem vorliegenden Projektantrag (max. 1/2 Seite pro Projektpartner),
  8. kurzer Lebenslauf der Projektleiter einschließlich einer Liste von bis zu fünf neueren Publikationen; für Nachwuchswissenschaftler: aus dem Lebenslauf muss hervorgehen, dass das für einen Nachwuchswissenschaftler
    definierte Kriterium (siehe Ziffer 4, Stichtag ist der Tag der Abgabefrist für Projektskizzen) erfüllt ist (max. 1 Seite pro Nachwuchswissenschaftler),
  9. Beschreibung von bedeutenden Einrichtungen oder Großgeräten, die dem Konsortium zur Verfügung stehen (max. 1/2 Seite),
  10. Beschreibung von Trainings- und Austauschaktivitäten, sofern diese im Projekt vorgesehen sind (max. 1/2 Seite),
  11. für Unternehmen: kurze Beschreibung des Unternehmens, des finanziellen Status Quo und der Eigenbeteiligung (max. 1 Seite pro Unternehmen).

Detaillierte Projektskizzen, die die vorgegebenen Formate nicht einhalten oder zusätzliche Dokumente beinhalten, werden möglicherweise im weiteren Begutachtungsprozess nicht berücksichtigt.

Bewertung der detaillierten Projektskizzen („Full Proposals“)
Die eingegangenen detaillierten Projektskizzen werden durch den wissenschaftlichen Gutachterkreis nach folgenden wissenschaftlichen Kriterien bewertet:

  • wissenschaftliche Qualität, Innovationsgrad und internationale Wettbewerbsfähigkeit des Projektvorschlages,
  • wissenschaftliche Expertise des Konsortiums und Erfolgsaussichten,
  • Qualität der Organisation und Koordinierung, Multidisziplinarität, Angemessenheit des Zeit- und Arbeitsplans,
  • Relevanz für die öffentliche Gesundheit,
  • Erfolgsaussichten für den Transfer der Ergebnisse in klinische und/oder industrielle Anwendung (Qualität des Verwertungsplans, wirtschaftliches Innovationspotenzial, Marktpotenzial und Wettbewerbsfähigkeit, Patentlage).

Ein Formblatt für die Evaluierung wird auf den PathoGenoMics-Webseiten ( http://www.pathogenomics-era.net ) erhältlich sein.

Aus der Vorlage einer detaillierten Projektskizze („Full Proposal“) kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

Der wissenschaftliche Gutachterkreis wird eine Ranking-Liste der Projektvorschläge erstellen. Auf der Grundlage dieser Liste wird der Lenkungsausschuss die zur Förderung vorgesehenen Projekte vorschlagen. Die endgültige Entscheidung wird auf Ebene der nationalen Förderorganisationen getroffen.

Kontaktpersonen der beteiligten nationalen Förderorganisationen:
Land Kontaktperson E-Mail
Österreich Dr. Milojka Gindl Milojka.gindl@fwf.ac.at
Frankreich Dr. Aude Sirven aude.sirven@agencerecherche.fr
Deutschland Dr. Marion Karrasch-Bott m.karrasch@fz-juelich.de
PathoGenoMics Secretariat Dr. Bülent Genc b.genc@fz-juelich.de
Ungarn Prof. Bela Nagy bnagy@vmri.hu
Israel Dr. Benny Leshem benny.leshem@moh.health.gov.il
Portugal Dr. Catarina Resende catarina.resende@fct.mctes.pt
Slowenien Dr. Marta Sabec marta.sabec@gov.si
Spanien Dr. Julio Barbas julio.barbas@micinn.es

7.3.3 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten detaillierten Projektskizzen aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator – möglichst unter Nutzung von „easy“ – auf dem Postweg einen förmlichen Förderantrag in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen, über den nach abschließender Antragsprüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu §44 BHO sowie die §§48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

Berichtspflichten: die Koordinatoren aller geförderten Projekte müssen zur Mitte und zum Ende der Projektlaufzeit einen wissenschaftlichen Bericht (in Englisch) sowie Kurzberichte aller Projektpartner beim PathoGenoMics-Sekretariat vorlegen. Diese Berichte fallen zusätzlich zu den jeweiligen spezifischen nationalen Berichtspflichten an. Die Koordinatoren werden ihre Projektergebnisse auf Statusseminaren präsentieren, die vom PathoGenoMics-Sekretariat organisiert werden. In jeder Publikation, die aus den geförderten Projekten hervorgeht, ist auf die nationale Förderung und das ERA-NET PathoGenoMics hinzuweisen; ein Exemplar der Publikation ist an das PathoGenoMics-Sekretariat zu senden. Hinsichtlich der speziellen Fördermöglichkeit für Nachwuchswissenschaftler gilt, dass diese ihre wissenschaftliche Eigenständigkeit durch Hauptautorenschaft bei den auf ihren Ergebnissen gründenden Publikationen zum Ausdruck bringen.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 12. Januar 2010
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Prof. Dr. Frank Laplace