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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) von Richtlinien über die Förderung zum Themenfeld „Ultrakurzpulslaser für die hochpräzise Bearbeitung“ im Rahmen des Förderprogramms „Optische Technologien”

Vom 04.02.2010

Das BMBF will mit dieser Fördermaßnahme Unternehmen bei Forschung und Entwicklung für neue Laserstrahlquellen und effiziente Bearbeitungsverfahren mit großem Anwendungs- und Marktpotenzial unterstützen. Die Fördermaßnahme ist Bestandteil der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Sie zielt auf Innovation und Wachstum in Deutschland, daher kommt der Verwertung der Projektergebnisse in Deutschland eine besondere Bedeutung zu. Förderfähig sind grundlegende, anwendungsorientierte Forschungsarbeiten des vorwettbewerblichen Bereichs, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind.

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Eine Grundvoraussetzung für die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland ist die Erforschung und Entwicklung innovativer Produkte und Produktionsverfahren. Als Schlüsseltechnologie leisten die Optischen Technologien hierzu einen bedeutenden Beitrag. Insbesondere im Bereich der Lasertechnik hat sich Deutschland dank intensiver Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten vom Importeur zum Weltmarktführer gewandelt. Als hochpräzises, berührungsloses und verschleißfreies Werkzeug ist der Laser heute in vielen Bereichen industrieller und medizinischer Anwendungen fest etabliert.

Ultrakurze Laserpulse (UKP) mit Dauern von einigen Femtosekunden (fs) bis hin zu wenigen Pikosekunden (ps) erlauben völlig neue Bearbeitungsverfahren die konventionell nicht darstellbar sind. Insbesondere auch für medizinische Anwendungen werden so neue Therapiemöglichkeiten eröffnet. Wesentliches Merkmal ultrakurzer Laserpulse sind extrem hohe Spitzenintensitäten, die auf Grund der starken zeitlichen Kompression bereits mit vergleichsweise geringen Pulsenergien erreicht werden können. Dies ermöglicht einen hochpräzisen Materialabtrag ebenso wie die Bearbeitung temperatursensibler Materialien ohne thermische Schädigung. So zeichnet sich beispielsweise in der Photovoltaikindustrie bei der Fertigung von Dünnschichtsolarzellen ein stark wachsendes Marktpotenzial ab, da mittels ultrakurzer Laserpulse feinste Strukturen ohne Schichtablösungen oder Schädigungen des Substrats erzeugt werden können. Die inaktive Fläche der Solarzelle wird minimiert und die Effizienz des Moduls steigt. Durch die Nutzung nichtlinearer Effekte, die bei hohen Intensitäten auftreten, eröffnen sich zudem auch neue Möglichkeiten für die Bearbeitung transparenter Materialien. Neben der direkten Bearbeitung unterschiedlichster Materialien können nichtlineare Effekte auch genutzt werden, um neuartige Laserlichtquellen für die Analytik nanoskaliger Strukturen oder für mikroskopische Anwendungen in den Lebenswissenschaften zu realisieren.

Bereits früh wurde das Innovationspotenzial ultrakurzer Laserpulse erkannt. Weltweit sind intensive Anstrengungen zur Erschließung der Marktchancen ultrakurzer Laserpulse zu beobachten. Deutsche Wissenschaftler besetzen auf diesem Gebiet eine herausragende Position. Diese gilt es zu nutzen für die Sicherung und den Ausbau der Technologieführerschaft der Laser bauenden und anwendenden Industrie in Deutschland. Eine wesentliche Voraussetzung für die Nutzbarmachung ultrakurzer Laserpulse für industrielle und medizinische Anwendungen und in den Lebenswissenschaften ist die Verfügbarkeit robuster, zuverlässiger, benutzerfreundlicher und vor allem kostengünstiger Strahlquellen sowie produktiver Bearbeitungsprozesse zusammen mit der dazu erforderlichen System- und Anlagentechnik.

Im Rahmen vorausgegangener Förderaktivitäten konnten für die die Erzeugung von Laserpulsen im Pikosekundenbereich erste Strahlquellenkonzepte für den Übergang von komplexen und justageaufwändigen Laborsystemen zu robusten diodengepumpten Festkörperlasern erarbeitet werden. Basierend auf diesen Grundlagen wurden zwischenzeitlich bereits erste industrietaugliche ps-Laser erfolgreich in den Markt eingeführt. In diesem Marktsegment sind deutsche Unternehmen derzeit international führend. Dringender Handlungsbedarf besteht weiterhin im Bereich der fs-Laser für den industriellen und medizinischen Einsatz sowie einer geeigneten System- und Anlagentechnik für die industrielle Nutzung ultrakurzer Laserpulse zur Mikromaterialbearbeitung. Für den breiten Einsatz ultrakurzer Laserpulse in der Messtechnik oder für mikroskopische Anwendungen in den Lebenswissenschaften sind Arbeiten zu neuartigen, kompakten Strahlquellenkonzepten erforderlich, die eine signifikante Reduktion der Kosten um mindestens eine Größenordnung erlauben.

Die sehr positiven Ergebnisse der geförderten Aktivitäten, die neu aufgeworfenen Fragestellungen und der damit verbundene Forschungsbedarf zur Ultrakurzpulstechnologie geben dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Anlass, Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Ultrakurzpulslaser zu fördern. Die Sicherung der Technologieführerschaft deutscher Unternehmen und insbesondere der weitere Ausbau im Bereich der sub-ps-Strahlquellen sind vordringliche Ziele dieser Fördermaßnahme. Um die Marktdurchdringung voranzutreiben, müssen die Bedürfnisse der Anwender hinsichtlich einer höheren Produktivität der Bearbeitungsprozesse und kostengünstiger Strahlquellen befriedigt werden. Eine wichtige Voraussetzung dafür sind robuste, geregelte Prozesse auf der Basis eines verbesserten Prozessverständnisses sowie einer Sensorik und Systemtechnik, die den Möglichkeiten und Anforderungen der neuen Laserstrahlquellen angepasst ist. Die Einsatzmöglichkeiten ultrakurzer Laserpulse sind bei weitem nicht ausgeschöpft. Zahlreiche innovative Möglichkeiten der hochpräzisen Bearbeitung etwa von Faserverbundwerkstoffen, von transparenten und / oder temperaturempfindlichen Materialien können durch die effiziente Nutzung der besonderen Eigenschaften ultrakurzer Laserpulse erschlossen werden.
Vor diesem Hintergrund hat das BMBF im Rahmen des Förderprogramms Optische Technologien ( http://www.optischetechnologien.de ) mit Wissenschaft und Wirtschaft die vorliegende Förderinitiative zu Ultrakurzpulslasern für die hochpräzise Bearbeitung erarbeitet.

Das BMBF will mit der Fördermaßnahme „Ultrakurzpulslaser für die hochpräzise Bearbeitung“ Unternehmen bei Forschung und Entwicklung für neue Laserstrahlquellen und effiziente Bearbeitungsverfahren mit großem Anwendungs- und Marktpotenzial unterstützen. Die Fördermaßnahme ist Bestandteil der High-Tech-Strategie der Bundesregierung. Sie zielt auf Innovation und Wachstum in Deutschland, daher kommt der Verwertung der Projektergebnisse in Deutschland eine besondere Bedeutung zu.

Da Innovations- und Beschäftigungsimpulse gerade auch von Unternehmensgründungen ausgehen, sind solche Gründungen im Anschluss an die Projektförderung des BMBF erwünscht. Unterstützung bietet hier der High-Tech-Gründerfonds der Bundesregierung. Weitere Informationen finden sich unter http://www.high-tech-gruenderfonds.de .

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Eingereichte Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.

2 Gegenstand der Förderung

Im Rahmen der zu fördernden Projekte sollen Arbeiten zur Erforschung und Entwicklung innovativer Ultrakurzpulsstrahlquellen und neuer Verfahrenstechnologien zusammen mit der entsprechenden System- und Anlagentechnik für die hochpräzise Materialbearbeitung sowie Anwendungen in der Medizin und den Lebenswissenschaften durchgeführt werden. Die Pulsdauern sollen dabei in der Regel zwischen 10 ps und 10 fs liegen.

Die Arbeiten eines Verbunds sollen sich auf einen der beiden folgenden Schwerpunkte konzentrieren:

  • Erforschung und Entwicklung innovativer und anwendungstauglicher UKP-Strahlquellen, die insbesondere das Potenzial für eine Steigerung von Präzision und Produktivität der Bearbeitung aufweisen oder auf Grund besonderer Eigenschaften neue Anwendungsfelder für die Ultrakurzpulstechnologie erschließen.
  • Erforschung und Entwicklung neuer Verfahrenstechnologien für die hochpräzise Bearbeitung auf der Basis verfügbarer Ultrakurzpulslaser für Anwendungen in der industriellen Fertigung, der Medizin oder den Lebenswissenschaften.

Thematische Schwerpunkte der Forschungsaktivitäten können dabei in folgenden Feldern und ihrer Vernetzung liegen:

  • Innovative UKP-Strahlquellenkonzepte und Komponenten, die eine signifikante Steigerung der Ausgangsleistung, Reduktion der Komplexität und / oder Senkung der Kosten ermöglichen. Anforderungen an Industrietauglichkeit und Zuverlässigkeit sollen adressiert werden. Mögliche Konzepte beinhalten beispielsweise effiziente MOPA-Systeme ebenso wie Hochleistungsoszillatoren, die ohne separaten Verstärker ausreichend hohe Pulsenergien für die Materialbearbeitung bereitstellen.
  • Leistungsfeste Komponenten zur Strahl- und Pulsformung, schnelle Modulatoren
  • Erzeugung und Anwendung neuer Wellenlängen
  • Strahlführung und -ablenkung, Transportfasern für ultrakurze Pulse
  • Prozessüberwachung und -sicherung für die hochpräzise Materialbearbeitung
  • Konzepte und Komponenten zur Steigerung der Effizienz / Geschwindigkeit der hochpräzisen Bearbeitung mit ultrakurzen Laserpulsen
  • System- und Verfahrenstechnik zur Erschließung neuer Anwendungen der Ultrakurzpulstechnologie in der hochpräzisen und produktiven Materialbearbeitung, der Medizin und den Lebenswissenschaften, die mit konventionellen Methoden nicht darstellbar sind. Beispiele dafür sind
    • das Schreiben von Wellenleitern mit hohen Schreibgeschwindigkeiten,
    • die hochpräzise Strukturierung temperaturempfindlicher Materialien, etwa in der Photovoltaik (Fertigung von CI(G)S-Solarzellen usw.),
    • die Abscheidung dünner Polymerfilme ohne chemische oder strukturelle Veränderungen der Polymere, etwa für Anwendungen in der organischen Elektronik,
    • laserchirurgische Anwendungen, z. B. in der Ophthalmologie,
    • hochpräzise Nanochirurgie, Modifikationen lebender Zellen ohne Verletzung der Zellhülle

Die oben stehende Auflistung ist beispielhaft und nicht als vollständig anzusehen.

Bei signifikanter finanzieller Beteiligung eines Systemintegrators können auch Arbeiten zur Nutzung ultrakurzer Laserpulse z. B. für hochpräzise messtechnische oder mikroskopische Anwendungen gefördert werden. Mögliche Ansätze basieren beispielsweise auf der Generation eines Superkontinuums oder höherer Harmonischer, etwa für die Oberflächenanalytik oder Nanoimaging-Anwendungen. Auch diese Aufzählung ist beispielhaft und nicht als vollständig anzusehen. Entscheidend für die Förderfähigkeit der Arbeiten ist, dass ein signifikantes Marktpotential für die Ultrakurzpulstechnologie erschlossen werden kann.

Mögliche Verfahrenskonzepte sollen prinzipiell für eine künftige wirtschaftliche Serienfertigung geeignet sein. Die Funktionsfähigkeit praktikabler Konzepte ist durch Demonstratoren nachzuweisen.

Die Verbünde sollen zielgerichtet auf die Erschließung neuer Marktpotenziale für die Ultrakurzpulstechnologie in der industriellen Fertigung, der Medizin oder den Lebenswissenschaften ausgerichtet sein. Alle relevanten Teile der Wertschöpfungskette sollen durch die Zusammensetzung des Konsortiums abgedeckt werden.

Förderfähig sind grundlegende, anwendungsorientierte Forschungsarbeiten des vorwettbewerblichen Bereichs, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind.

3. Zuwendungsempfänger

Die Förderung zielt ab auf durch Unternehmen geführte Verbundprojekte der Forschung und Entwicklung zu Produkten und / oder Verfahren. Die Vorhaben sollen entlang der Wertschöpfungskette strukturiert sein. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung bewilligt werden.
Eine Förderung von Einzelvorhaben sowie von Verbundvorhaben allein zwischen wissenschaftlichen Partnern ist nicht beabsichtigt. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung berücksichtigt.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF, https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf , entnommen werden. In der Kooperationsvereinbarung ist eine Klausel vorzusehen, nach der Unternehmen für die Nutzung der FuE-Ergebnisse von Forschungseinrichtungen ein marktübliches Entgelt zahlen. Für jedes Verbundprojekt ist ein Koordinator zu bestellen, der in der Regel von einem industriellen Partner zu stellen ist.

Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung soll im Antrag auf nationale Fördermittel kurz dargestellt werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

Es wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen, sofern letztere als Verbundpartner mitwirken. Als angemessen gilt in der Regel, wenn in Summe über den Verbund eine Eigenbeteiligung der Verbundpartner in Höhe von mindestens 50% an den Gesamtkosten des Verbundprojekts erreicht wird. Ggf. zu gewährende Boni für KMU können auf diese Verbundförderquote angerechnet werden. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 06.05.2003 zur Anwendung ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ).

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Die Projektskizzen sind einzureichen beim vom Bundesministerium für Bildung und Forschung beauf-tragten Projektträger:

VDI Technologiezentrum GmbH
- Projektträger Optische Technologien -
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

Das VDI Technologiezentrum ist außerdem Ansprechpartner für alle Fragen zur Abwicklung der Bekanntmachung.

Ansprechpartner:
Dr. Jörg Baier
Tel.: 02 11 / 62 14 - 569
Fax: 02 11 / 62 14 - 484
E-Mail: baier@vdi.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen (s. unter Nr. 7.2.2) wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

7.2 Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Stufe sind zunächst dem Projektträger bis spätestens 31.05.2010 Projektskizzen vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden. Die Verbundpartner reichen, vertreten durch den Koordinator, eine gemeinsame, begutachtungsfähige Projektskizze im Umfang von maximal 15 DIN A4-Seiten (inkl. Anlagen, Schriftgrad 12) beim Projektträger ein. Eine kommentierte Mustergliederung zur Erstellung der Skizzen finden Sie unter www.optischetechnologien.de/skizzen/ .

Die Projektskizze muss eine Darstellung mit folgender Gliederung enthalten:

Deckblatt mit Angaben zum Verbundkoordinator
  • Tabelle „Adressen und Ansprechpartner der Verbundpartner“
  • Tabelle „Überschlägige Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf, einzeln nach Verbundpartner“
0 Zusammenfassung des Projektvorschlags

(maximal eine Seite: Ziele, Lösungsweg, Verwertung der Ergebnisse)

1 Ziele
  • Motivation und Gesamtziel des Verbunds
  • Wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Verbunds, angestrebte Innovationen
2 Aktueller Stand von Wissenschaft und Technik
  • Stand von Wissenschaft und Technik
  • Neuheit und Attraktivität des Lösungsansatzes
  • Bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter)
  • Bisherige Arbeiten der Verbundpartner, Vorstellung des Konsortiums, Rolle der Partner im Verbund
3 Arbeitsplan
  • Ausführliche Beschreibung der Arbeiten der Verbundpartner (ggf. inkl. Unterauftragnehmer), einschließlich aller projektrelevanten wissenschaftlichen und technischen Problemstellungen sowie der Lösungsansätze
  • Netzplan: Arbeitspakete, Übergabepunkte, Meilensteine und Verwertungsentscheidungen, aufgetragen über der Zeit.
4 Verwertungsplan

Wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Ergebnisverwertung durch die beteiligten Partner, Investitionsentscheidungen

5 Notwendigkeit der Förderung

Warum kann das Vorhaben von den Verbundpartnern ohne öffentliche Förderung nicht durchgeführt werden?

Es steht den Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind. Eine förmliche Kooperationsvereinbarung ist für die erste Phase (Projektskizze) noch nicht erforderlich, jedoch sollten die Partner die Voraussetzungen dafür schaffen, bei Aufforderung zur förmlichen Antragstellung (2. Phase, s. unten) eine förmliche Kooperationsvereinbarung zeitnah zum Projektbeginn (s. Ziffer 4) treffen zu können. Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung
  • Risiken und Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzeptes
  • Technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung
  • Qualität des Projektkonsortiums, Abdeckung der Wertschöpfungskette
  • Einbeziehung von KMU

Das BMBF und der Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch eine unabhängige Expertenrunde beraten zu lassen. Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung vorgesehenen Verbundprojekte ausgewählt. Das Ergebnis der Auswahlrunde wird dem Verbundkoordinator durch den Projektträger mitgeteilt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über den Koordinator informiert.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteter Projektskizze aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

7.3 Besondere Hinweise für Fachhochschulen

Sind Fachhochschulen im Rahmen des obigen Auswahl- und Entscheidungsverfahrens in den Verbundprojekten erfolgreich gewesen, besteht für sie die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung. Diese weitergehende Förderung kann für ein zusätzliches Forschungsprojekt einer Qualifizierungs-/Profilierungsgruppe“ in der BMBF-Förderlinie „Profil - Neue Technologien (ProfilNT)“ beantragt werden. Thema und Inhalt dieses zweiten separaten Förderantrags müssen mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen. Das zusätzliche Forschungsprojekt muss weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen beinhalten und sich gleichzeitig wesentlich von Aufgabenstellungen des ursprünglichen Antrages unterscheiden, um inhaltliche Doppelungen auszuschließen.

Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen müssen in beiden Anträgen überschneidungsfrei sein. Mit dieser zusätzlichen Förderung soll sich die Fachhochschule im ausgeschriebenen Themenumfeld ein zusätzliches Forschungsprofil und weitere Forschungskompetenz durch ein Projektteam (Bachelor-/Master-/Promotionen; Fachveröffentlichungen; Forschungsmarketing) erarbeiten.

Die Begutachtung und Förderentscheidung im Rahmen der Förderlinie „ProfilNT“ erfolgt in einem gesonderten Auswahlverfahren.

Mit der Abwicklung der Bekanntmachung „ProfilNT“ hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:

Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V. (AiF)
Projektträger Forschung an Fachhochschulen
Bayenthalgürtel 23
50968 Köln

Ansprechpartner ist:
Michael Grünberg
Telefon: 0221 37680-28
Telefax: 0221 37680-27
E-Mail: ProfilNT@aif.de

Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, ebenso wie "Hinweise zur Antragstellung" etc.) und allgemeine Beratung erhalten Sie beim Projektträger AiF ( http://www.aif.de/fh/12-0-profilnt.html ) oder auf der Homepage des BMBF unter www.bmbf.de/de/1956.php.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinie tritt mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 04. Februar 2010
Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Schlie-Roosen