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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungsvorhaben zum Themenfeld „Wissenschaftsökonomie“

Vom 13.04.2010

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

In Wissenschaft und Forschung ist das Interesse am Hochschulsystem als Forschungsgegenstand in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Inhaltlich spiegelt sich in der Breite dieser Forschungsarbeiten die Aufgabenvielfalt moderner Hochschulen wider: Die forschende Beschäftigung mit Hochschulen erfolgt sowohl grundlagen- als auch anwendungsorientiert und umfasst Fragestellungen zu den organisationsbezogenen Voraussetzungen qualitativ hochwertiger Lehre und Forschung, zu den Gelingensbedingungen des Forschungstransfers oder zu den Interdependenzen mit den außeruniversitären Einrichtungen des Wissenschaftssystems genauso wie zur Wirksamkeit moderner netzgestützter Lehr-Lern-Formate, zu bestehenden Karrierewegen oder Besoldungsregularien.

Dieser positive Trend der Hochschulforschung (im Sinne der Forschung über Hochschulen) hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass Hochschulen seit einiger Zeit in besonderem Maße Gegenstand von – meist staatlich induzierten – Reform- und Modernisierungsmaßnahmen sind und im Zuge zunehmender Autonomie und wachsendem internationalen Wettbewerb auch ihre eigene Weiterentwicklung vorantreiben. In Folge dieser tiefgreifenden Umbruch- bzw. Übergangssituation werden die Hochschulen für die Forschung zu einem besonders ergiebigen und aufschlussreichen Untersuchungsobjekt.

Die zu beobachtende dynamische Entwicklung der Forschung über Hochschulen ist aber zugleich auch Folge einer deutlich gestiegenen Nachfrage nach wissenschaftsbasiertem Grundlagenwissen zu Hochschulen betreffenden Gestaltungsfragen seitens der Akteure in Wissenschaftspolitik und -management.

Diese erhöhte Aufmerksamkeit hängt wiederum in erster Linie mit der gestiegenen Bedeutung des tertiären Sektors zusammen: Ausreichend finanzierte Hochschulen sowie deren Qualität und Effizienz sichernde Rahmenbedingungen sind für moderne Wissensgesellschaften von zentraler Bedeutung – sowohl mit Blick auf deren internationale Wettbewerbsfähigkeit als auch mit Blick auf die Lebenschancen der Menschen. Allein die mit der Verortung der Hochschulen in der Mitte der Gesellschaft einher gegangenen Größenänderungen (z.B. Verdopplung der Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger seit den siebziger Jahren, Erhöhung der FuE-Ausgaben der Hochschulen seit Anfang der neunziger Jahre von 6 Mrd. € auf aktuell rd. 10 Mrd. €) erfordern ggf. andere Organisationsstrukturen und Modernisierungsmaßnahmen auf verschiedensten Aktionsebenen.

Insgesamt ist zu konstatieren, dass trotz der erkennbaren dynamischen Entwicklung der Hochschulforschung in den letzten Jahren die Forschungslage – gemessen am Umfang der vorhandenen Forschungskapazitäten, am Grad ihrer Institutionalisierung oder dem nur rudimentär entwickelten Wissenstransfer in die Praxis der Hochschulen – unzureichend und der Umfang wissenschaftlich abgesicherten Wissens um die Organisation Hochschule (daher) noch eher gering ist.

Wenn die grundsätzliche Annahme, nach der mit einer Verwissenschaftlichung der Produktionsprozesse und -strukturen in anderen Gesellschaftsbereichen auch deren Qualität und Effizienz steigen, auch für den Bereich der institutionalisierten Wissenserzeugung und -vermittlung gilt, können demzufolge für die Hochschulen mit Blick auf deren Betriebsabläufe und -strukturen in den Bereichen Forschung und Lehre beachtliche Optimierungspotenziale vermutet werden.

Mit dem in 2007 im BMBF gestarteten Förderprogramm „Hochschulforschung“ soll ein Beitrag zum Ausbau qualitativ hochwertiger Forschung über Hochschulen geleistet werden.

Im Mittelpunkt der ersten in 2008 veröffentlichten Förderbekanntmachung „Hochschulforschung als Beitrag zur Professionalisierung der Hochschullehre“ standen überwiegend pädagogisch-didaktisch orientierte Forschungsarbeiten. Aus der Vielzahl der vorgeschlagenen Forschungsarbeiten wurden insgesamt ca. 60 Einzelprojekte mit einem Gesamtfördervolumen von 17 Mio. € zur Förderung ausgewählt.

Soweit Wissenschafts- oder Hochschulforschung bislang jenseits dieser pädagogisch-didaktischen Ausrichtung existiert, ist sie fachlich überwiegend in der Soziologie verankert. Die deutsche soziologische Wissenschaftsforschung hat sich erhebliches Renommee erworben und nationale Forschungsaktivitäten aus dem Bereich der Wissenschaftssoziologie werden auch international rezipiert.

Wirtschaftswissenschaftliche Beiträge finden sich national vornehmlich in der Finanzwissenschaft sowie in der Arbeitsmarkt- und Bildungsökonomie sowie im Bereich der Innovationsforschung, in der insbesondere die Zusammenhänge zwischen Wissenschaft/Technologieentwicklung und gesamtwirtschaftlicher Produktivität/Wirtschaftswachstum thematisiert werden. Anders als in angelsächsischen Ländern hat sich in Deutschland eine eigene Subdisziplin „Wissenschaftsökonomie“ bislang nicht etabliert. Deutlich defizitär sind z.B. wirtschaftswissenschaftliche Ansätze zum „Betrieb Hochschule“ als einer sich deutlich von anderen – nicht nur marktnäheren – Dienstleistungseinrichtungen unterscheidenden Institution oder volkswirtschaftliche Ansätze zu Kosten und Nutzen der Hochschulen im Bildungssystem insgesamt oder in regionalwirtschaftlicher Sicht.

Übergeordnete Zielsetzung der weitestgehend themenoffen formulierten Förderbekanntmachung „Wissenschaftsökonomie“ ist die Stärkung und Erweiterung von wirtschaftswissenschaftlicher Forschungskapazität und empirischer Grundlagen zum Themenfeld Wissenschaft und hier insbesondere zum Subsystem Hochschulen, dem in seiner Doppelfunktion als tertiärem Bildungs- und gleichzeitig Forschung betreibenden Bereich eine besondere Bedeutung und Verantwortung zukommt.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Im zweiten Förderangebot des BMBF-Förderprogramms „Hochschulforschung“ sind grundsätzlich alle projektförmig zu leistenden Forschungsvorhaben zu grundlegenden Fragen des Hochschulsystems in Deutschland, seiner Institutionen und Akteure förderfähig, die vorhandene Theoriedefizite beheben und/oder Theorien empirisch überprüfen und dabei wirtschaftswissenschaftliche Ansätze und Methoden einsetzen.

Dem entsprechend sind insbesondere solche Vorhaben förderfähig, die mit theoretischen und empirischen Analysen dazu beitragen,

  • die der Wissenschaft zugrunde liegenden Investitionsprozesse und deren Steuerung aus volkswirtschaftlicher Sicht zu analysieren und zu optimieren;
  • Ziele und Mittel, Nutzen und Kosten von Wissenschaft für die beteiligten Mittelgeber, sowie für die Forschenden, Studierenden und die Volkswirtschaft zu reflektieren, um unter anderem Aussagen zur optimalen Ausstattung, Standortwahl und Finanzierung von Hochschulen, zur optimalen Aufteilung von Ressourcen auf Forschung und Lehre sowie auf Fakultäten innerhalb der Hochschule ableiten zu können;
  • Fragen zu weiteren Themen mit Hochschulbezug (Hochschulmanagement, Hochschulzugang, Berufsübergänge etc.) aus wirtschaftswissenschaftlicher Perspektive zu beantworten.

Exemplarisch werden im Folgenden konkrete Themenfelder genannt, an denen besonderes Förderinteresse besteht:

Governancestrukturen und Ressourcenallokation innerhalb von Hochschulen:

Globalhaushalte und erweiterte Hochschulautonomie haben den strategisch-organisa-torischen Gestaltungsspielraum für Hochschulen enorm erweitert. Die traditionellen egalitären und diskretionären Ansätze der internen Mittelverteilung wurden im Zuge dieser Entwicklung durch leistungsorientierte Mittelverteilungssysteme (LOM) abgelöst bzw. ergänzt. Bei weitestgehend identischer Grundausrichtung ihrer Kennzahlbasierung variieren Umfang und Ausgestaltung dieser Systeme deutlich. Ein Förderinteresse besteht an theoretisch fundierten empirischen Analysen zur internen Mittelverteilung – sowohl derjenigen über Fachbereiche bzw. innerhalb von Fakultäten, als auch über die verschiedenen Aufgabenbereiche (Lehre, Forschung, Weiterbildung, Forschungstranfer ...) hinweg.

Betriebs- und Geschäftsmodelle für wissenschaftsnahe Dienstleistungen:

Im Zuge der Modernisierung der Hochschulen in Forschung und Lehre zeigt sich ein kontinuierlich zunehmender Bedarf an wissenschaftsnahen und forschungsbasierten Serviceleistungen. Neben den eher klassischen Servicebereichen „Bibliothek“ oder „Rechenzentrum“ erfordern z.B. komplexe und hochgradig arbeitsteilig angelegte Forschungsprojekte in immer stärkerem Umfang koordinierende Dienstleistungen. Im Zuge der Umstellung auf stärker output-orientierte Steuerungsansätze in Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen entsteht sowohl an einzelnen Hochschulen als auch hochschulübergreifend ein Bedarf an methodisch höchst anspruchsvollen bibliometrischen Dienstleistungen. Ähnlich gilt es, die organisationalen Voraussetzungen für Qualität sichernde Maßnahmen im Bereich der Hochschullehre zu schaffen, wozu auch zeitgemäße und zielführende Betriebskonzepte gehören. Traditionell werden solche Dienstleistungen im tertiären Bildungsbereich überwiegend öffentlich-rechtlich organisiert.
Forschungsfragestellungen in diesem Kontext könnten sein: Sind die traditionellen Organisationsansätze für Forschung und Lehre begleitende Dienstleistungen noch zeitgemäß? Worin liegen ihre Stärken und Schwächen? Welche innovativen Ansätze gibt es in welchen Wissenschaftsbereichen? Welche anderen leistungsstarken Organisationsansätze sind vorstellbar? Wo liegen die Hemmnisse für die Entwicklung solcher innovativer Lösungen?

Bildungsrenditen und -bilanzen:

Analysen zu Kosten und Erträgen von Bildung und Bildungseinrichtungen können auf verschiedenen Aggregationsebenen vorgenommen werden.
Bildungsrenditen beschreiben den Zugewinn an (Lebens-)Arbeitseinkommen, den eine Person durch Investitionen in Bildung erreicht. Gleichermaßen lassen sich institutionelle Gesamtbilanzen erstellen, die Kosten und Erträge einer Bildungseinrichtung gegenüberstellen und daraus die Rendite eines Bildungsstandorts abschätzen ("Standortfaktor Hochschule"). Aus fiskalischer Perspektive sind die Zusammenhänge zwischen Steuer(mehr)einnahmen und (zusätzlichen) Investitionen in die Bildung und – auf volkswirtschaftlicher Ebene – zwischen dem gesellschaftlichem Bildungsstand und der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung zu untersuchen. Grundsätzlich förderfähig sind diesbezügliche wissenschaftliche Analysen und Projektvorschläge, die inhaltlich auf den Bereich der tertiären Bildung fokussiert sind. Es können Projektvorschläge eingereicht werden, die sich auf eine Aggregationsebene beziehen (die Lernenden, die Hochschule, der Staatshaushalt, die Volkswirtschaft) oder die mehrere Aggregationsebenen verbinden.

Karrieresystem Hochschule:

In diesem Themenfeld stehen die Forschenden und Lehrenden der Hochschulen und die Bestimmungsfaktoren ihrer Leistungsfähigkeit im Mittelpunkt. Von Interesse sind hier theoretische sowie empirische Analysen, die sich insbesondere mit den personalen Determinanten der Qualität von Forschung und Lehre sowie den Mechanismen ihrer (Be-)Förderung beschäftigen. Dabei geht es zum einen um die Entwicklung geeigneter Anreizsysteme für das wissenschaftliche Personal an Hochschulen, aber auch um die Analyse der diesbezüglichen Selektions- und Selbstselektionsprozesse.
Forschungsfragestellungen in diesem Kontext könnten sein: Welchen Einfluss auf Karrierewege haben Lage, Renommee und Ausstattung der Hochschule, welchen Einfluss haben Geschlecht, Persönlichkeit oder soziale Herkunft des wissenschaftlichen Personals? Welche Implikationen ergeben sich daraus für die Ausgestaltung von Karriere- und Anreizsystemen in Hochschulen? Welche Rolle spielt die zunehmende Bedeutung von Kooperationen? Entsprechende Forschungsarbeiten können auch auf den Lebenszyklus eines Wissenschaftlers/einer Wissenschaftlerin bezogen sein.

Arbeitsmärkte für Hochschulabsolventen und -absolventinnen:

In diesem Themenfeld steht die Schnittstelle zum Arbeitsmarkt im Mittelpunkt. Neben aktuellen Forschungsbedarfen zu den Wirkungen der Vereinheitlichung der Studienabschlüsse mit Blick auf Arbeitsmarkterfolge und Bildungsrenditen von Hochschulabsolventen und -innen in Deutschland und Europa, geht es hier auch um darüber hinausgehende Folgen der Bologna-Reform. Forschungsfragestellungen in diesem Kontext könnten sein: Lassen sich innerhalb Europas spezifische Mobilitätsmuster von Studierenden nachweisen, welche Gründe sind dafür verantwortlich und wie beeinflussen diese den späteren Arbeitsmarkterfolg? Welche Wirkungen für die übrigen Abgänger/innen des Bildungssystems (also der Absolventen/innen der beruflichen Ausbildung und für die übrigen Arbeitskräfte) sind zu erwarten?

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind in erster Linie Hochschulen und außeruniversitäre – auch als Wirtschaftsunternehmen geführte – Forschungseinrichtungen.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Förderinteressierte, die Projektvorschläge entsprechend der unter 2. beschriebenen inhaltlichen Anforderungen sowie des unter 7. dargestellten Verfahrens einreichen, sollten auf dem Gebiet der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung ausgewiesen sein bzw. ein originelles Qualifikationsthema im Rahmen der Nachwuchsförderung initiieren. Angesichts der vergleichsweise noch in geringem Umfang vorhandenen FuE-Kapazitäten im Bereich der wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulforschung in Deutschland soll auch jüngeren Wissenschaftlern/innen, Gelegenheit gegeben werden, sich mit kreativen und innovativen Forschungsarbeiten zu profilieren.

  1. Forschungsvorhaben
    In – üblicherweise auf 3 Jahre angelegten – Forschungsvorhaben bzw. -verbünden wird besonderer Wert auf die Qualifizierung nicht promovierter Nachwuchswissenschaftler/
    -innen gelegt. Die Einstellung von Doktoranden und -innen soll daher mit Personalstellen im für Wissenschaftseinrichtungen üblichen Umfang und in wissenschaftsüblicher Höhe dotiert gefördert werden. Hierbei soll die wissenschaftliche Qualifizierung der Stelleninhaber/-innen gut mit der Projektarbeit verschränkt sein. Neben der Beschreibung des Forschungsvorhabens sind diesbezügliche Ausführungen erforderlich (s. 7.2.1).
  2. Eigenständige Nachwuchsgruppen
    Als besondere Form eines Forschungsvorhabens kann besonders befähigten jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die schon in der Forschung und Lehre Erfahrungen gesammelt haben, im Rahmen von eigenständigen Nachwuchsgruppen die Möglichkeit eröffnet werden, sich wissenschaftlich weiter zu qualifizieren.

    Dazu kann eine wissenschaftliche Nachwuchsgruppe an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung eingerichtet werden. Diese Einrichtungen übernehmen die Arbeitgeberfunktion und stellen die notwendige Infrastruktur zur Verfügung. Die fachliche Leitung übernimmt eigenverantwortlich die bzw. der Projektverantwortliche. Dies gilt für die Ausarbeitung des inhaltlichen Forschungsplanes, die Aufstellung des Finanzierungsplanes, die Durchführung des Forschungsvorhabens und die Ergebnisverwertung.
    Die Anbindung der Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler an eine Hochschule sowie die dortige Anschlussfähigkeit und ein aktives Interesse an dem zu bearbeitenden Thema im Sinne dieser Bekanntmachung wird vorausgesetzt. Im Rahmen der Einreichung soll ein/e an der Hochschule tätige/r Mentor/in benannt werden, die/der sich verpflichtet, die Projektleitung bei der Konzeption des Forschungsvorhabens und der Auswahl von Doktorandinnen und Doktoranden zu unterstützen. Die Förderung soll erreichen, dass sich alle am Projekt beteiligten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb der Förderdauer akademisch weiterqualifizieren, also z.B. promovieren, und sich mit relevanten Forschungsperspektiven für den weiteren Berufsweg in Wissenschaft und Praxis qualifizieren. Der Förderzeitraum ist entsprechend zu wählen.

    Antragsteller/-innen sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner eines „Verbundprojekts“ haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können dem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf entnommen werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FEuI-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.

Für Nachwuchsgruppen kann max. folgende personelle Ausstattung beantragt werden. Die Dotierung erfolgt in wissenschaftsüblicher Höhe. In der Regel wird für Doktoranden/innen die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit zugrunde gelegt:

Personal: 1 x TV-L 14/15 bzw. BAT Ib/Ia (Nachwuchsgruppenleiter/in)

  • 1 x TV-L 13 bzw. BAT IIa (Postdoc)
  • bis zu 2 x ½ TV-L 13 bzw. BAT IIa (Doktorand/innen)
  • ½ x TV-L 8/9 bzw. BAT Vc/IVb

Neben der finanziellen Unterstützung der Durchführung von Promotions- und Habilitationsarbeiten können Mittel für studentische Hilfskräfte sowie Sach- und Reisemittel im notwendigen Umfang bewilligt werden.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der technisch-administrativen Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF beauftragt:

Projektträger im DLR – AGu 531
Stichwort "Hochschulforschung"
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel.: 0228-3821-751
Fax: 0228-3821-752

Ansprechpartnerin für inhaltliche Fragen ist im BMBF Frau Martina Diegelmann (Tel.: 030-1857-5065).

Ansprechpartner beim Projektträger ist Herr Michael Kindt (Tel.: 0228-3821-751).

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp-dlr.de/profi/easy/bmbf/index.htm
abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen wird die Nutzung des für die Bekanntmachung eingerichteten elektronischen Skizzentools dringend empfohlen ( http://www.wissenschaftsoekonomie.de ).
In der zweiten Stufe sind förmliche Förderanträge mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy" zu erstellen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen – möglichst in elektronischer Form über das o. g. elektronische Skizzentool – einzureichen. Bis spätestens zum 29.06.2010 ist nach abschließender Online-Eingabe zusätzlich das „Projektblatt“ mit rechtsgültiger Unterschrift dem o.g. DLR-Projektträger auf dem Postweg vorzulegen.

Bei Verbundprojekten ist die Projektskizze in Abstimmung aller Beteiligten durch den/die vorgesehene/n Verbundkoordinator/in einzureichen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Projektskizzen sind wie folgt zu gliedern:

  • Akronym und Titel des Vorhabens
  • Anschrift (einschl. Tel., Fax, eMail) - je Projektpartner
  • Kurzbeschreibung des Vorhabens (Fragestellung/Hypothesen und Zielsetzung) (max. 3 Seiten)
  • bei Beantragung eines Forschungsvorhabens: Erläuterungen zur Verbindung der Projektarbeiten mit den Qualifizierungsarbeiten der im Vorhaben beschäftigten Nachwuchskräfte
  • bei Beantragung einer Nachwuchsgruppe: Eignung des Forschungsgegenstandes hierfür
  • Kurzdarstellung der beteiligten Projektpartner (berufl. Werdegang, Publikationsliste mit max. fünf themenbezogenen Publikationen der letzten fünf Jahre, laufende Drittmittelvorhaben mit Titel, Förderer und Umfang)
  • Darstellung des internationalen Forschungsstandes (max. 1 Seite)
  • Arbeitsplan (mit Meilensteinen) und aussagekräftiger Beschreibung des methodischen Vorgehens (max. 5 Seiten)
  • Angaben zur Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen (max. 1 Seite)
  • Finanzierungsplan mit kurzen Erläuterungen zu den beantragten Positionen
  • Verwertungsplan (Nutzungsmöglichkeiten der intendierten Ergebnisse und insbesondere Angaben zu Transferaktivitäten)

Weitere Unterpunkte entnehmen Sie bitte dem elektronischen Skizzentool. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter/innen nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen
  • Innovationshöhe/Originalität und Relevanz des Projektvorschlags
  • wirtschaftswissenschaftliche Ausrichtung
  • Berücksichtigung der Besonderheiten des Dienstleistungsbereichs „Wissenschaft/ Hochschule“
  • theoretische Fundierung und Anschlussfähigkeit an den internationalen Forschungsstand
  • Angemessenheit des methodischen Ansatzes
  • Angemessenheit des Finanzierungs- und Zeitplans
  • Schlüssigkeit des Transferkonzepts

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Die Einreicher haben keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 13. April 2010
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Diegelmann