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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung von Richtlinien zur Förderung von „Partnerschaften für nachhaltige Problemlösungen in Entwicklungsländern“: Sondierungs-, Anbahnungsmaßnahmen für Partnerschaften in Wissenschaft, Forschung und Bildung, Pilotmaßnahme mit Afrika

Vom 20.04.2010

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Mit der Strategie zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung geht die Bundesregierung auf Anforderungen der Globalisierung ein. Ein elementarer Bestandteil dieser Strategie ist die Stärkung der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern, hier in Afrika. Die Entwicklungsdynamik dieser Region bedarf, von Ausnahmen abgesehen, besonderer Förderung, damit diese Länder eine Chance bekommen, wirtschaftlich und sozial Fortschritte zu erzielen. So kann Deutschland sich als Partner zukünftiger neuer Wissenschafts- und Wirtschaftszentren positionieren und mit ihnen zu regionalen Problemlösungen von globaler Bedeutung beitragen. Damit leistet die Bundesregierung auch einen Beitrag zu ihrer Verpflichtung, die staatliche Unterstützung für Entwicklungsländer signifikant zu erhöhen. Ein weiterer Aspekt dabei ist, künftige Innovationspotenziale in Regionen mit erheblichem Entwicklungsmöglichkeiten frühzeitig zu erschließen.

Mit der Fördermaßnahme soll dem Gedanken einer Partnerschaft für nachhaltige, wissensbasierte Problemlösungen in Entwicklungsländern Rechnung getragen werden. Die Notwendigkeit und Bedeutung ergibt sich aus den immer komplexer werdenden Fragestellungen, die mit den Millenniumsentwicklungszielen wie Bildung für alle, der Bekämpfung von Armut und Hunger ebenso wie mit aktuellen globalen Herausforderungen wie den Folgen des Klimawandels, nachhaltiger Energie- und Wasserversorgung und Ressourcennutzung sowie globaler Gesundheit einhergehen. Dabei muss die gemeinsame Erarbeitung von integrierenden Lösungsansätzen im Vordergrund stehen, die den Grundsatz der Eigenverantwortung aller Partner (im Norden und Süden) beachtet, da nur so Forschungsergebnisse zu erwarten sind, die nachhaltig in den Entwicklungsländern implementiert werden.

Die Fördermaßnahme soll v.a. deutschen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen als Anreiz dienen, entsprechend ihrer wissenschaftlichen Stärken und Problemlösungskompetenz, neue Kooperationsansätze mit Partnern aus Entwicklungsländern (hier Afrika) zu erarbeiten und damit die Kapazitäten deutscher entwicklungsbezogener Forschung signifikant auszubauen und zu vernetzen. Gleichzeitig soll über diese Partnerschaften ein Beitrag zum Ausbau der wissenschaftlichen Kapazitäten der afrikanischen Partner geleistet werden. Dies soll über Qualifizierungsmaßnahmen für wissenschaftlichen Nachwuchs, durch Beiträge zum Ausbau des Forschungsmanagements sowie nicht zuletzt durch konkrete Erweiterung der Forschungsinfrastruktur umgesetzt werden, um qualifizierten afrikanischen (Nachwuchs-) WissenschaftlerInnen eine Forscherkarriere im Heimatland zu ermöglichen. Darüber hinaus soll die Einbindung von Partnern aus afrikanischen Entwicklungsländern in internationale Konsortien mit deutscher Beteiligung verbessert werden. Insbesondere soll die Vernetzung der deutschen und afrikanischen Wissenschaftler mit Forschern aus anderen Ländern angeregt werden (z.B. durch trilaterale Kooperationen mit anderen Industrie- oder Schwellenländern).

Ein wesentlicher Orientierungsrahmen ist auf afrikanischer Seite der 2005 von NEPAD (New Partnership for African Development) und der Afrikanischen Union verabschiedete Consolidated Plan of Action (CPA), der die für nachhaltige Entwicklungsprozesse auf dem afrikanischen Kontinent relevanten Forschungsbereiche sowie weitere Maßnahmen des Kapazitätenausbaus identifiziert. Einen weiteren aktuellen Bezug enthält die 2007 zwischen der Europäischen Union und der Afrikanischen Union vereinbarte Gemeinsame EU-Afrika Strategie. Zu deren Umsetzung wurde 2008 von der Kommission der Afrikanischen Union ein „Buch mit Leuchtturmprojekten“ vorgeschlagen, welches prioritäre Handlungsfelder aus pan-afrikanischer Perspektive aufzeigt.
Von deutscher Seite ist die Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung der wesentliche Bezugspunkt.

Neue wissensbasierte Partnerschaften für Bildung, Wissenschaft und Forschung vor allem mit Subsahara-Afrika sollen einen Beitrag zur Umsetzung afrikanischer Entwicklungsstrategien und der deutschen Internationalisierungsstrategie leisten. Themen betreffen z.B. die Bereiche:

  • Umwelt(-technologien, inkl. Biodiversität, Energie, Wasser und Desertifzierung)
  • Gesundheit, Ernährung/Landwirtschaft (inkl. Biotechnologie)
  • Informations- und Kommunikationstechnologien
  • Sozioökonomische Forschung (über Begleitforschung hinaus)

Interdisziplinäre Forschungsansätze werden besonders berücksichtigt. In diesem Zusammenhang wird die Einbindung der Grundlagenforschung (z.B. aus der Mathematik, Physik oder Chemie) in die oben genannten, anwendungsorientierten Themenfelder begrüßt.

Ebenfalls im CPA wird dargelegt, dass von afrikanischer Seite eine „Regionalisierung“ von Aktivitäten – d.h. eine Orientierung auf regionale Problemlösungen durch Kooperation in regionalen Netzwerken - angestrebt wird.

Um die deutsche entwicklungsbezogene Forschung zu vernetzen, werden Verbundmaßnahmen verschiedener Akteure (insbesondere Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Stiftungen und Unternehmen) besonders berücksichtigt.

Mittelfristiges Ziel ist die Vorbereitung größerer Kooperationsvorhaben mit Beteiligung mehrerer deutscher und afrikanischer Partner.

1.2 Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen in Form von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und wird die Maßnahme nach Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2010 fördern.

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Maßnahmen zur Konzeption und Planung von Projekten, die den o.g. Zielen dienen sowie Maßnahmen des Kapazitätenausbaus der afrikanischen Partner mit Bezug zu afrikanischen Entwicklungsprioritäten – hier v.a. zum Consolidated Plan of Action. Hierzu gehören:

  • Sondierungs- und Anbahnungsmaßnahmen bis zu 4 Monaten inklusive Expertentreffen sowie thematische Workshops

ODER

  • zeitlich befristete Machbarkeitsuntersuchungen und partnerschaftliche Pilotmaßnahmen bis zu 24 Monaten inklusive erster Maßnahmen des Kapazitätenausbaus (Teilnahme afrikanischer WissenschaftlerInnen an Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland und/oder Weiterbildung von Forschungsmanagern, gezielte Gerätebeihilfen für afrikanische Partner).

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, forschungsaktive Kliniken sowie Unternehmen im Verbund mit Partnereinrichtungen aus Afrika. Anträge mit Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aus Deutschland sind ausdrücklich erwünscht.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu Ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für Ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzung / Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

Antragsteller sollen sich bei der Vorbereitung des geplanten Projekts mit dem Consolidated Plan of Action (CPA), den Förderprogrammen des BMBF, der EU-Afrika-Strategie und entsprechenden Maßnahmen in Europäischen Förderprogrammen vertraut machen. Es wird empfohlen, im Vorfeld der Antragstellung Kontakt mit dem Internationalen Büro des BMBF, der Förderberatung des Bundes sowie den Nationalen Kontaktstellen für das europäische Forschungsrahmenprogramm aufzunehmen.

Zusätzlich zum deutschen Antragsteller bzw. Verbundes soll mindestens eine, möglichst aber mehrere weitere wissenschaftliche Einrichtung aus Afrika beteiligt sein. Die Einbindung weiterer europäischer Partner (ohne Förderung durch das BMBF) wird ausdrücklich begrüßt.

Zwischen den Projektpartnern sind rechtsverbindliche Vereinbarungen (Kooperationsverträge) zu schließen sowie geeignete Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums gemäß den Gesetzen der beteiligten Länder zu vereinbaren.
Qualifizierungsmaßnahmen für Nachwuchswissenschaftler müssen integraler Bestandteil des Antrages bei Machbarkeitsstudien und Pilotprojekten sein.

Im Rahmen dieser Bekanntmachung sollen Partnerschaften mit afrikanischen Entwicklungsländern, besonders aus Subsahara-Afrika gefördert werden. Darum werden bilaterale Projekte mit Partnern ausschließlich aus dem Schwellenland Südafrika (oder Ägypten) nicht prioritär eingestuft. Eine Einbeziehung südafrikanischer oder z.B. auch ägyptischer Partner in einen größeren regionalen Verbund wird allerdings begrüßt.
Das BMBF geht davon aus, dass die afrikanischen Partner zur Finanzierung der Projekte beitragen. Eine signifikante Eigenbeteiligung der Partner (z.B. durch Personalmittel, Bereitstellung von Infrastruktur u.a.) ist bei der Antragstellung nachzuweisen. Die afrikanischen Partner werden als Unterauftragnehmer des deutschen Antragstellers gefördert.

Internationale Forschungseinrichtungen mit Standort in Afrika können als ein zusätzlicher Partner (ohne Förderung) in das Projekt eingebunden werden.

Zur Evaluierung der geförderten Maßnahmen wird einmal jährlich ein Statusseminar durchgeführt; die Bereitschaft zur Teilnahme wird vorausgesetzt.

a. Bei Sondierungs- und Anbahnungsmaßnahmen für neue Partnerschaften werden für eine Dauer von bis zu 4 Monaten gefördert:

  • Reisen deutscher Experten nach Afrika inklusive der Aufenthalte (bis zu 4 Wochen)
    • Flugtickets: Economy-Class vom Abreiseort bis zum Ort des Partners
    • Tagespauschale je nach Land
  • Reisen afrikanischer Experten nach Deutschland inklusive Aufenthalt (bis zu 4 Wochen)
    • Flugtickets: Economy-Class vom Abreiseort bis zum Ort des Partners
    • Tagegelder: Der Aufenthalt in Deutschland wird mit feststehenden Pauschalen in Höhe von 104,-- Euro/Tag bzw. 2.300,-- Euro/Monat bezuschusst. Beiträge zur Krankenversicherung und gegebenenfalls anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und von den Zuwendungsempfängern selbst zu entrichten
  • Reisen afrikanischer Experten innerhalb Afrikas inklusive der Aufenthalte (bis zu 4 Wochen)
    • Flugtickets: Economy-Class vom Abreiseort in Afrika bis zum Ort des afrikanischen Partners
    • Tagespauschale je nach Land entsprechend der dortigen nationalen Regularien (maximal jedoch BRKG)
  • Veranstaltungskosten für Planungsworkshops in Deutschland oder Afrika im notwendigen Umfang
    • Für die Durchführung von bilateralen Workshops in Deutschland/Afrika werden Kosten z.B. der Unterbringung der ausländischen/deutschen Gäste, des Transfers in Deutschland/Afrika, der inhaltlichen Vorbereitung, der Bewirtung und der Anmietung von Räumlichkeiten bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der Teilnehmenden. In diesen Fällen wird zusätzlich kein Tagegeld für die afrikanischen/deutschen Experten gezahlt.
  • Personalkosten auf deutscher und afrikanischer Seite für die Erarbeitung von Kooperationskonzepten und Anträgen für deutsche und europäische Förderprogramme (bis zu 3 Monate)
  • Bei Verbundanträgen: Veranstaltungs- und Personalkosten für die Vernetzung der beteiligten deutschen Einrichtungen.

Die beantragte Gesamtzuwendung pro Projekt soll, von begründeten Ausnahmefällen abgesehen, nicht mehr als 50.000 € betragen.

    b. Bei Machbarkeitsuntersuchungen und Pilotmaßnahmen werden für deutsche und afrikanische Partner für die Dauer von bis zu 24 Monaten bezuschusst: Personalkosten

    • Reisekosten (entsprechend Punkt a))
    • Veranstaltungskosten (entsprechend Punkt a))
    • Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland für wissenschaftlichen Nachwuchs sowie für Forschungsmanager
    • außerdem für die deutschen Partner
      • Sonstige Kosten (Sach- und Verbrauchsmittel) außerhalb der Grundausstattung von Forschungseinrichtungen für gemeinsame Forschung und Entwicklungsmaßnahmen sowie für Machbarkeitsuntersuchungen
      • Bei Verbundanträgen: Veranstaltungs- und Personalkosten für die Vernetzung der beteiligten deutschen Einrichtungen
    • außerdem für die afrikanischen Partner
      • Projektbezogene Sachbeihilfen (z.B. Geräte, Sach- und Verbrauchsmittel) bis zu 50.000 €

    Die beantragte Gesamtzuwendung pro Projekt soll, von begründeten Ausnahmefällen abgesehen, nicht mehr als 200.000 € betragen.

    5. Verfahren

    5.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von Unterlagen

    Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF beauftragt:

    Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
    Heinrich-Konen-Str. 1
    53227 Bonn
    Internet: http://www.internationales-buero.de/

    Fachliche Ansprechpartner beim Internationalen Büro sind:

    Gabin K. Ananou (West- und Zentralafrika)
    E-Mail: gabin.ananou@dlr.de
    Telefon: 0228-3821-495

    Petra Ruth Mann (Östliches und südliches Afrika)
    E-Mail: petra-ruth.mann@dlr.de
    Telefon: 02 28-38 21-461

    Roman Noetzel (Nördliches Afrika)
    E-Mail: roman.noetzel@dlr.de
    Telefon: 02 28-38 21-484

    Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro ist:

    Nathalie Brew
    E-Mail: nathalie.brew@dlr.de
    Telefon: 02 28-38 21-454

    5.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

    Vollständige Anträge sind bis spätestens 1. Juli 2010 einzureichen.

    Für das Frühjahr 2011 ist eine Wiederholung dieser Förderbekanntmachung geplant. Über weitere Runden wird zu gegebener Zeit entschieden und rechtzeitig informiert.

    Das Förderverfahren ist einstufig. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische webbasierte Antragssystems „ewa“ des IB zu verwenden, das unter folgender Internetadresse aufgerufen werden kann: http://www.ewa.internationales-buero.de/?project_cat=WTZUA

    Die Projektbeschreibung ist als pdf dem elektronischen Antragsformular beizufügen und soll sich an folgender Gliederung orientieren:

    1. Sondierungs- und Anbahnungsmaßnahmen
      • Deckblatt mit Projekttitel in Deutsch und Englisch
      • Kurzfassung in Deutsch und Englisch
      • Einordnung des geplanten Projekts in den wissenschaftlichen und entwicklungspolitischen Kontext
      • Beschreibung des geplanten Projekts
        • Beschreibung der wissenschaftlichen Zielsetzung
        • Darstellung des Bezugs zum Consolidated Plan of Action (CPA) sowie zu Programmen, bei denen ein Antrag auf Projektförderung im Ergebnis der Sondierungs-/Anbahnungsmaßnahme gestellt werden soll (v.a. BMBF, EU, DFG)
        • Erwarteter Mehrwert der Zusammenarbeit zwischen den Partnern
        • Erwartete Ergebnisse und Verwertbarkeit/Nutzen der angestrebten Projektergebnisse insbesondere unter entwicklungspolitischen Aspekten
      • Projektpartner
        • Zusammensetzung des potenziellen Konsortiums
        • Qualifikation und Erfahrung der Projektpartner
        • Wichtigste einschlägige Publikationen/ Patente
        • Vorangegangene Zusammenarbeit (falls zutreffend)
      • Arbeitsplan für die Sondierungs- und Anbahnungsmaßnahme
      • Zeitplan und Meilensteine
      • Strukturierter Finanzierungsplan (nur Übersicht, detaillierte Auflistung hat im elektronischen Antragsformular zu erfolgen)
      • Biographien der Projektleiter (CV)

        Die Projektbeschreibung sollte 10 DINA4-Seiten nicht überschreiten, ohne Publikationsliste und Biographien.
    2. Machbarkeitsuntersuchungen und Pilotmaßnahmen
      • Deckblatt mit Projekttitel in Deutsch und Englisch
      • Kurzfassung in Deutsch und Englisch
      • Einordnung des Projektes in den wissenschaftlichen und entwicklungspolitischen Kontext
      • Beschreibung und Methodik des Projekts
        • Beschreibung der wissenschaftlichen Zielsetzung (ggf. Bezug des Projekts zu nationalen (BMBF) Förderprogrammen, dem Consolidated Plan of Action (CPA) sowie zu Programmen der EU)
        • Art und Umfang der geplanten Zusammenarbeit
        • Mehrwert der Zusammenarbeit zwischen den Partnern
        • Durchzuführende Arbeiten
        • Erwartete Ergebnisse und Verwertbarkeit/Nutzen der angestrebten Projektergebnisse insbesondere unter entwicklungspolitischen Aspekten
      • Detaillierte Beschreibung der geplanten Qualifizierungsmaßnahmen
      • Projektpartner
        • Zusammensetzung des Konsortiums
        • Qualifikation und Erfahrung der Projektpartner
        • Wichtigste einschlägige Publikationen/ Patente
        • Vorangegangene Zusammenarbeit
      • Arbeitsaufgaben
        • Zeitplan und Meilensteine
        • Aufteilung der Arbeit auf die Partner
      • Verbreitung und Nachhaltigkeit der Ergebnisse insbesondere auch unter entwicklungsbezogenen Aspekten
      • Strukturierter Finanzierungsplan (nur Übersicht, detaillierte Auflistung hat im elektronischen Antragsformular zu erfolgen)
      • Biographien der Projektleiter (CV)

        Die Projektbeschreibung sollte 20 DINA4-Seiten nicht überschreiten, ohne Publikationsliste und Biographien.

    Zusätzlich zur elektronischen Antragstellung ist eine Willenserklärung der beteiligten Partner zur Kooperation (nach Bewilligung ein rechtsverbindlicher Kooperationsvertrag) sowie eine vom deutschen und ausländischen Projektleiter (principal investigator) unterschriebene Version des endgültigen (in der elektronischen Antragstellung finalisierten) Antrags per Post bis zum 1. Juli 2010 (Posteingang) an folgende Adresse (unter Beachtung der Vorlagefrist!) zu senden:

    Internationales Büro des BMBF im Projektträger beim DLR e.V.
    Nathalie Brew
    Heinrich-Konen-Str. 1
    53227 Bonn
    E-Mail: nathalie.brew@dlr.de

    Bei technischen Fragen zur Internetbasierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:
    Martina Lauterbach
    Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
    Internationales Büro des BMBF
    Heinrich-Konen-Str. 1
    53227 Bonn
    E-Mail: martina.lauterbach@dlr.de
    Telefon: 02 28-38 21-734

    Die Vorlagefrist gilt grundsätzlich als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.

    Die eingegangenen Förderanträge werden unter Beteiligung externer Gutachter/Gutachterinnen anhand der folgenden Kriterien bewertet:

    • Erfüllung der vorgegebenen Zuwendungsvoraussetzungen
    • Übereinstimmung mit den inhaltlichen Schwerpunkten des CPA (Consolidated Plan of Action) bzw. nationaler oder regionaler afrikanischer Entwicklungsstrategien (Bezug ist zu erläutern)
    • Beitrag zu ökologisch angepassten, sozial verträglichen und wirtschaftlich tragfähigen Konzepten („Nachhaltigkeit“)
    • Stimulation neuer Partnerschaften - gemeinsames Interesse und Nutzen für die Projektpartner
    • Qualität der Vernetzung deutscher Akteure (bei Verbundvorhaben)
    • Sicherstellung einer nationalen/regionalen Verankerung in Afrika (d. h. partnerschaftlicher Kooperationsansatz)
    • Innovationsgehalt und Anwendungsbezug (Verwertbarkeit der erwarteten Ergebnisse für die Umsetzung nationaler/regionaler Entwicklungsstrategien) - realistischer Verwertungsplan
    • Beiträge zur regionalen (innerafrikanischen) oder multilateralen Netzwerkbildung und Koordinierung von Maßnahmen
    • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Chancengleichheit
    • Kompetenz und Exzellenz des Antragstellers und aller beteiligten Partner
    • Erfolgschancen für die Anbahnungsmaßnahme (falls zutreffend)

    Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Alle Antragsteller werden über das Ergebnis der Auswahl schriftlich informiert.
    Es ist geplant, mit den zur Förderung angenommenen Projekten im Herbst 2010 zu beginnen.

    Mit den zur Förderung ausgewählten Antragstellern wird das Internationale Büro des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen.

    Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Kündigung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO.

    6. Inkrafttreten

    Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

    Bonn, den 15. April 2010
    Bundesministerium für Bildung und Forschung
    Im Auftrag

    Madders