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Änderung der Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Förderrichtlinien zur 4. Auswahlrunde des Wettbewerbs "GO-Bio" im Rahmenprogramm "Biotechnologie - Chancen nutzen und gestalten"

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, an einer Unternehmensgründung interessierten Teams aus dem In- und Ausland die Möglichkeit zu geben, wirtschaftlichen Erfolg versprechende neue Forschungsansätze in den Lebenswissenschaften mit einer eigenständigen Arbeitsgruppe in Deutschland zu bearbeiten und einer kommerziellen Anwendung zuzuführen.

Als Projektleiter kommen in Betracht:

  • jüngere, in der Forschung bereits erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler,
  • Personen mit mehrjähriger Erfahrung in Forschung und Entwicklung in Unternehmen,
  • Medizinerinnen und Mediziner mit mehrjähriger Klinikerfahrung.

Primäres Ziel des beabsichtigten Ergebnistransfers soll eine wirtschaftliche Verwertung durch eine Unternehmensgründung auf dem Gebiet der Biotechnologie sein.

Der Erfolg von Technologietransfer ist stark abhängig vom Reife- bzw. Validierungsgrad eines Forschungsergebnisses. Nur verhältnismäßig weit entwickelte Technologien bieten ein Chance/Risiko-Profil, das für Kapitalgeber oder potenzielle Lizenznehmer interessant ist. Dies führt insbesondere in der Biotechnologie oft dazu, dass Forschungsergebnisse aufgrund der noch fehlenden Reife nicht in die Anwendung überführt werden können.
Ziel der GO-Bio-Förderung ist es daher, die Forschungsergebnisse mit besonders hohem Wertschöpfungspotential so weiterzuentwickeln, dass sie im Anschluss wirtschaftlich verwertet werden und die Basis einer Unternehmensgründung bilden können. Mit dieser Validierungsförderung soll somit der Reifegrad eines Forschungsergebnisses erhöht und die Marktfähigkeit gesteigert werden, um die Lücke zwischen wissenschaftlicher Forschung und kommerzieller Verwertung zu schließen. In Ergänzung zu anderen gründungsbezogenen Fördermaßnahmen ist GO-Bio dabei auf die speziellen Bedürfnisse in den Lebenswissenschaften zugeschnitten (lange Entwicklungszeiten, großer Finanzbedarf, hohes Risiko).

Zu einer Skizzeneinreichung bei GO-Bio aufgerufen sind ausdrücklich auch solche Validierungsprojekte, die auf laufenden oder kürzlich abgeschlossenen Vorhaben der Grundlagenforschung aufbauen. Im Rahmen solcher Grundlagenprojekte erarbeitete proofs of principle bzw. proofs of concept werden explizit begrüßt.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Es sollen Gründungsteams gefördert werden, die aus einem Wettbewerb hervorgehen (Einzelheiten siehe unter Nr. 4, 5 und 7).

Von diesen Teams sollen Forschungsthemen mit hohem Innovationsgrad sowie mit einer Erfolg versprechenden und belegbaren Kommerzialisierungsperspektive bearbeitet werden. Die Forschungsthemen können aus allen Zweigen der modernen Lebenswissenschaften sowie aus den Grenzbereichen zwischen Biologie und ihren naturwissenschaftlichen und technischen Nachbardisziplinen stammen.

Gefördert wird die Arbeit der Mitglieder der Gründungsteams bei der Weiterentwicklung ihres Forschungsthemas mit dem Ziel, die Anwendungspotenziale der Entwicklung herauszuarbeiten und technologisch zu validieren sowie die kommerzielle Verwertung primär im Rahmen einer unternehmerischen Selbstständigkeit vorzubereiten und umzusetzen.

Die Förderung erfolgt in zwei Phasen von jeweils maximal drei Jahren Dauer:
In der ersten Förderphase soll von der Arbeitsgruppe der proof of concept erarbeitet werden. Begleitend sollen konkrete Kommerzialisierungsstrategien für die weitere Umsetzung der Ergebnisse entwickelt werden. Dieses betrifft insbesondere auch die Ausarbeitung und Fortschreibung eines Businessplanes sowie die Aufbringung des Eigenanteils für eine mögliche zweite Förderphase.

In der folgenden zweiten Förderphase soll der proof of technology gezeigt sowie Strategien für die Markteinführung (proof of market) entworfen werden. Zugleich sollen das verfolgte Geschäftsmodell und Unternehmenskonzept weiter konkretisiert werden, um ein langfristiges Wachstum des Unternehmens und die dafür notwendigen Folgefinanzierungen sicherzustellen.

Der Arbeitsplan ist daher an konkreten Kommerzialisierungs- oder marktrelevanten Anwendungsoptionen auszurichten. Die zwischenzeitliche Teilnahme an Businessplanwettbewerben wird ausdrücklich begrüßt.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, an denen die unter Nr. 2 genannten Arbeitsgruppen angesiedelt sind. Die Teilnahme von Fachhochschulen am GO-Bio-Wettbewerb wird ausdrücklich begrüßt.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand gewährt werden.
Für die zweite Förderphase der Gründungsteams (siehe Nr. 2) sind sowohl die Hochschulen und Forschungseinrichtungen als auch die im Ergebnis der ersten Förderphase entstandenen Neugründungen als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft antragsberechtigt (siehe Nr. 5).

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jeweilige Hochschule oder Forschungseinrichtung dem Gründerteam und seiner Arbeitsgruppe die zur Durchführung des Projektes erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung stellt (Laborgrundausstattung und sonstige Infrastruktur). Das Gründerteam ist zum Erreichen der mit der Förderung beabsichtigten Kommerzialisierung der Projektergebnisse in allen Belangen zu unterstützen. Dieses umfasst insbesondere auch die Bereitschaft und Absicht, einen Zugriff auf bereits bestehende und neue Schutzrechte im Falle einer Unternehmensgründung zu Konditionen zu gewähren, die einer nachhaltigen kommerziellen Entwicklung des zu gründenden Unternehmens förderlich sind. Eine entsprechende Erklärung der aufnehmenden Hochschule / Forschungseinrichtung ist dem gemäß Nr. 7.2 vorzulegenden Projektantrag beizufügen.

Ergibt sich während der Projektlaufzeit die Möglichkeit einer frühzeitigen Ausgründung oder liegt ein konkretes Angebot für die Übernahme und dauerhafte Fortführung im Rahmen eines bereits existierenden Unternehmens vor, so ist der Zuwendungsgeber umgehend über das geplante Fortführungskonzept zu informieren. Seitens des Zuwendungsempfängers sind diese Verwertungsaktivitäten zu unterstützen und die Voraussetzungen für einen die Projektkontinuität wahrenden Übergang zu gewährleisten. Im Falle einer kommerziellen Verwertung soll das verwertende Unternehmen für die im Rahmen des Projektes entstandenen Schutzrechte ein Nutzungsrecht erhalten. Die hierzu konkret zwischen Unternehmen und Hochschule / Forschungseinrichtung abzuschließenden Vereinbarungen (Optionsvertrag) sind dem Zuwendungsgeber spätestens innerhalb des zweiten Projektjahres vorzulegen.

Für die im Projektverlauf erforderlich werdende Kommunikation mit Behörden, Investoren und weiteren Gesprächspartnern ist die Kenntnis der deutschen Sprache im Projektteam notwendig.
Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Vorfeld

  • mit den Fördermöglichkeiten der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)
  • mit dem Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union (EU)

vertraut machen. Beide Institutionen verfügen ebenfalls über Instrumente zur Förderung von Forschergruppen. Antragsteller sollen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische oder rein grundlagenorientierte Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU- bzw. DFG-Förderung möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung ist kurz darzustellen. Weiterhin sollen Antragsteller prüfen, inwieweit zusätzlich ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Überlegungen und Planungen dazu sind mit dem Antrag auf Bundeszuwendung darzustellen.

Die Partner eines Vorhabens der Verbundforschung haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte, vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 – entnommen werden (siehe https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Für die ausgewählten Projekte können Zuwendungen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

5.1 Gründungsteams - erste Förderphase

Die Förderung wird auf der Grundlage eines im Projektantrag enthaltenen Meilensteinkonzepts zunächst für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren an eine Hochschule oder Forschungseinrichtung gewährt.

Während der ersten Förderphase sollte das GO-Bio-Gründerteam seine Zusammensetzung hinsichtlich des beruflichen Hintergrundes so vervollständigen, dass neben der wissenschaftlichen Expertise auch die für eine spätere Unternehmensgründung oder die Überführung in einen anderen privatwirtschaftlichen Kontext notwendige Erfahrung in kaufmännischen, juristischen und sonstigen Belangen eingebunden ist. Explizit werden betriebswirtschaftliche Kenntnisse, Erfahrungen im Projektmanagement sowie unternehmerisches Denken erwartet. Zur Stärkung und Weiterentwicklung dieser Kompetenzen können auch entsprechende externe Beratungskapazitäten in das Projekt eingebunden werden. Dies umfasst Ressourcen zur betriebswirtschaftlichen Weiterbildung der Projektleiter und Arbeitsgruppenmitglieder. Eine Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen, die vom BMBF regelmäßig durchgeführt werden, wird von allen Projektleitern erwartet. Erfahrungsgemäß ist es zudem notwendig, schon frühzeitig und mit dem Projektfortschritt zunehmend stärker Personen mit Wirtschaftserfahrung in das Team aufzunehmen. Nur so lassen sich die professionellen Standards industrieller Entwicklungsprojekte erreichen, Gesprächsfähigkeit für spätere Kapitalgeber herstellen und die Arbeit des Teams auf eine klare Kommerzialisierungsperspektive fokussieren. Wesentliche Aufgabe der der Arbeitsgruppe zugehörigen oder zugänglichen Experten mit Wirtschaftserfahrung ist es, entsprechend dem Projektfortschritt am proof of technology und einer Strategie für den proof of market zu arbeiten.

Akzeptiert wird, wenn im Falle einer Ausgründung zum Beispiel für erweiterte Leistungen des Coaches bzw. der kaufmännischen Expertise eine Option auf Anteile des zu gründenden Unternehmens zu vorab definierten Konditionen eingeräumt wird. Die Option sollte jeweils weniger als 5% der Unternehmensanteile ausmachen und nur im Falle von Bilanzgewinnen zur Auszahlung kommen.

Bemessungsgrundlage sind folgende grundsätzlich zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die in der ersten Förderphase an Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen individuell bis zu 100% gefördert werden können:

  • Personal - soweit nicht Stammpersonal und jeweils höchstens:
    • 1 Forschungsgruppenleiter,
    • 2 Post-Doktoranden,
    • 2 Doktoranden,
    • 2 Stellen für Personen mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung in der Wirtschaft (Naturwissenschaftler, Kliniker, Ingenieur etc.),
    • 2 Technische Angestellte,
  • Investitionen,
  • Verbrauchsmaterialien,
  • betriebswirtschaftliche Weiterbildung,
  • Aufwand für ein Gründercoaching (maximal 25.000 € pro Jahr),
  • Aufwand für Beratungsleistungen hinsichtlich Produktion, Qualitätsmanagement und Durchführung klinischer Studien (maximal 75.000 € insgesamt),
  • Aufwand für professionelle patentrechliche Überprüfung des Technologiefeldes, auf dem gegründet werden soll, und für die Anmeldung von Schutzrechten,
  • Vergabe von Aufträgen.

Bei der Arbeitsplanung sollte intensiv geprüft werden, inwieweit die Vergabe einzelner Arbeitspakete an spezialisierte Dienstleister wirtschaftlicher und zeitsparender ist, als diese Arbeitspakete von der Arbeitsgruppe selbst durchzuführen.

5.2 Gründungsteams - zweite Förderphase

Bei erfolgreichen Zwischen- und Abschlussevaluationen ist im Rahmen eines Anschlussvorhabens die Förderung einer zweiten Phase entweder an der Hochschule / Forschungseinrichtung oder im Gründungsunternehmen für maximal drei weitere Jahre möglich (siehe auch Nr. 2 und 7). Im Ausnahmefall ist für die zweite Förderphase auch eine gemeinsame Antragstellung von Hochschule / Forschungseinrichtung und neu gegründetem Unternehmen in Form eines Verbundvorhabens möglich.

Um den Übergang in die unternehmerische Selbstständigkeit zu befördern, werden die Projektleiter aufgefordert, spätestens ab der zweiten Förderphase eine privatwirtschaftliche Mitfinanzierung für die Durchführung des GO-Bio-Vorhabens einzuwerben.
Bemessungsgrundlage sind für den Fall des Verbleibs an einer Hochschule / Forschungseinrichtung die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die in der zweiten Förderphase an Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen bis zu 70% gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen der zweiten Förderphase sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Nach geltendem Haushaltsrecht wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den zum Zeitpunkt der Förderentscheidung geltenden Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Forschungs- Entwicklungs- und Innovationsbeihilfen (FuEuI-Beihilfen) berücksichtigen. Der aktuelle Gemeinschaftsrahmen lässt für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) von Antragstellern aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Für die zweite Förderphase gelten die unter Nr. 5.1 genannten grundsätzlich zuwendungsfähigen Positionen zuzüglich einer Stelle für einen Betriebswirt / Kaufmann (alternativ auch über Vergabe von Aufträgen gleichen Zwecks in vergleichbarem Finanzrahmen).
Die Projekte stehen bei der Auswahl für eine zweite Förderphase untereinander im Wettbewerb. Priorität haben Projekte mit ausgewiesen hohem wirtschaftlichen Potential.

5.3 Zusatzmodul zur Stärkung des Technologietransfers

GO-Bio ist eine anspruchsvolle Fördermaßnahme des Technologietransfers, die professionelle Transferstrukturen an der teilnehmenden Hochschule bzw. Forschungseinrichtung voraussetzt. Um diese Transferstrukturen weiter zu stärken, stellt das BMBF bis zu 250.000 € pro bewilligtem GO-Bio-Vorhaben den jeweiligen Hochschulen / Forschungseinrichtungen zur Verfügung. Dies gilt für alle GO-Bio-Projekte dieser Auswahlrunde sowie auch für GO-Bio-Vorhaben aus früheren Auswahlrunden, die sich nach Veröffentlichung dieser Förderrichtlinien erfolgreich für eine zweite GO-Bio-Phase qualifizieren.

Für diese Zusatzförderung ist seitens der Hochschule / Forschungseinrichtung, an der das GO-Bio-Projekt angesiedelt ist, ein separater Projektantrag einzureichen. Die Projektinhalte sollten der weiteren Stärkung des Technologietransfers an der betreffenden Hochschule / Forschungseinrichtung vorrangig auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften dienen. Das Zusatzprojekt muss nicht unmittelbar mit dem geförderten GO-Bio-Projekt in Zusammenhang stehen.

Mögliche förderfähige Aktivitäten sind unter anderem:

  • Aktives Scouting nach Forschungsansätzen mit Kommerzialisierungspotenzial,
  • Durchführung von Machbarkeitsuntersuchungen und FuE-Arbeiten zur Validierung solcher Forschungsansätze in den Lebenswissenschaften,
  • Beauftragung von Patent- und Marktanalysen,
  • Unterstützung bei der Erstellung von Geschäftskonzepten,
  • Beratung und Coaching für Gründungsteams,
  • Einbindung erfahrener Mentoren aus der Wirtschaft,
  • Entwicklung und Umsetzung von Qualifizierungsmaßnahmen für Studierende oder Beschäftigte, um auf eine unternehmerische Selbstständigkeit vorzubereiten,
  • Kompetenzentwicklung von Beschäftigten im Technologietransfer, z.B. Fortbildungen zur Gestaltung von Lizenz- und Kooperationsverträgen oder hinsichtlich der Anforderungen von Wirtschaftspartnern an Projektmanagement und Qualitätssicherung (GxP),
  • Entwicklung und Umsetzung von Schutzrechts- und Lizensierungsstrategien,
  • Befristeter Personalaustausch mit der Wirtschaft.

Notwendige Voraussetzungen für eine solche Förderung sind:

  • Die beantragende Hochschule / Forschungseinrichtung bindet bestehende Technologietransferstrukturen ein. Dies können beispielsweise hochschulinterne Transferstellen, externe Patentverwertungsagenturen, mit der Hochschule/Forschungseinrichtung verbundene Transfergesellschaften oder örtliche Inkubatoren sein.
  • Es liegt ein unterschriftsreifer Vertrag zwischen dem Gründungsteam des geförderten GO-Bio-Projekts und der Hochschule / Forschungseinrichtung (bzw. der von ihr beauftragten Patentverwertungsagentur) vor, der den Übergang aller erforderlichen Schutzrechte an das Gründungsunternehmen regelt. Die Vertragsbedingungen sind gründungsfreundlich auszugestalten (vgl. Nr. 4, 7.2).

Sofern die antragstellende Hochschule / Forschungseinrichtung oder die beteiligte Transfereinrichtung bereits aus anderen Förderprogrammen auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene Mittel zur Verstärkung des Technologietransfers erhält, ist darzustellen, wie sich das angestrebte Zusatzprojekt davon unterscheidet und die bestehenden Aktivitäten ergänzt. Gleiches gilt für bestehende Technologietransferaktivitäten, die aus einer institutionellen Grundfinanzierung bestritten werden.
Die Prüfung und Begutachtung der Zusatzprojekte erfolgt durch den beauftragten Projektträger. Das BMBF behält sich ausdrücklich vor, Projektvorschläge abzulehnen. Ein Anspruch auf diese Zusatzförderung besteht nicht.
Die Laufzeit des Zusatzprojekts zur Stärkung des Technologietransfers sollte drei Jahre nicht überschreiten und spätestens fünf Jahre nach Beginn des zugrundeliegenden GO-Bio-Projekts beendet sein.
Weitergehende Informationen zum Zusatzmodul zur Stärkung des Technologietransfers werden rechtzeitig auf der Internetseite go-bio.de veröffentlicht oder anderweitig bekannt gegeben.

5.4 Innovationsakademie Biotechnologie

Das BMBF ist bestrebt, Quantität und Qualität von Projektvorschlägen für zukünftige Auswahlrunden von GO-Bio zu erhöhen. Erfahrungsgemäß sind Projekte und Ausgründungen aus wissenschaftlichen Einrichtungen stark von aktuellen Forschungsergebnissen und technologischen Möglichkeiten geprägt, während marktseitige Chancen für neue Produkte und Dienstleistungen selten wahrgenommen werden. Deshalb beabsichtigt das BMBF zunächst pilothaft die Durchführung einer Innovationsakademie Biotechnologie, um aus einer markt- und bedarfsseitigen Perspektive heraus neue Ideen für künftige biotechnologische Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln.

Personen, die sich mit einer Projektskizze am GO-Bio-Wettbewerb (vgl. Nr. 7.2) beteiligt haben, sich jedoch in der ersten Auswahlstufe des Verfahrens nicht für eine Antragstellung qualifizieren konnten, erhalten die Möglichkeit einer Teilnahme an der Innovationsakademie Biotechnologie. Aufgrund beschränkter Teilnehmerzahlen behält sich das BMBF eine Auswahl auf Basis der eingereichten Unterlagen vor (z.B. Lebenslauf, Aussagen zur unternehmerischen Selbstständigkeit als berufliche Option). Zusätzlich ist beabsichtigt, erfahrene Experten aus der Wirtschaft gezielt für eine Teilnahme zu gewinnen.

Ziel der mehrtägigen, professionell moderierten Innovationsakademie ist die Entwicklung neuer, von marktseitigen Chancen ausgehenden Ideen für künftige biotechnologische Produkte und Dienstleistungen. Dazu sollen Teams aus je einem Wissenschaftler und einem Wirtschaftsexperten gebildet werden.

Aussichtsreich erscheinende Geschäftsideen können in einer Sondierungsphase vertieft und auf ihre technologischen Voraussetzungen hin geprüft werden. Während dieser Sondierungsphase sollen der Stand der Technik ermittelt, Partner mit der erforderlichen wissenschaftlich-technischen Expertise zusammengestellt und notwendige FuE-Schritte zur technischen Realisierung der Idee definiert werden. Außerdem ist die Geschäftsidee durch Analysen von Kundenbedürfnissen, Markt- und Konkurrenzsituation weiter zu präzisieren. Für die Sondierungsphase können pauschal 50.000 € gewährt werden, davon 30.000 € für Personal, 15.000 € für Rechercheaufträge und 5.000 € für Reisekosten. Die Laufzeit beträgt neun Monate. Zuwendungsempfänger ist die Hochschule bzw. Forschungseinrichtung des beteiligten Wissenschaftlers; der zudem beteiligte Wirtschaftsexperte kann ggf. über einen Unterauftrag (Werkvertrag) eingebunden werden.

Drei Monate vor Ablauf der Sondierungsphase ist ein maximal 10 Seiten umfassendes Konzept für eine sich ggf. anschließende Machbarkeitsphase vorzulegen. Das Konzept sollte folgende Punkte umfassen:

  • Beschreibung der Geschäftsidee (avisierte(s) Produkt / Dienstleistung, potenzieller Kundennutzen, Geschäftsmodell),
  • Abschätzung des kommerziellen Potenzials (Marktgröße, erreichbares Umsatzvolumen, Wettbewerbssituation),
  • gewählter technischer Lösungsansatz und Vergleich mit Konkurrenztechnologien,
  • wissenschaftlich-technische Arbeitsplanung zur Untersuchung der grundlegenden technischen Machbarkeit (proof-of-principle); Definition erfolgskritischer Meilensteine,
  • Darstellung der erforderlichen wissenschaftlich-technischen Expertise und der dafür identifizierten Partner.

Aus den vorgelegten Konzepten wird das BMBF aussichtsreich erscheinende Vorschläge auswählen. Die Machbarkeitsphase soll dazu dienen, Untersuchungen zur grundlegenden technischen Machbarkeit durchzuführen und einen Businessplan für die zugrunde liegende Geschäftsidee zu erarbeiten. Für die Machbarkeitsphase können bis zu 500.000 € pro Projekt gewährt werden. Zuwendungsfähig sind projektbezogene Personalkosten (soweit nicht Stammpersonal), Verbrauchsmaterialien, Reisekosten und Aufträge (Patentrecherchen, Marktanalysen, technische Routineuntersuchungen) sowie Kosten für projektbezogene Schutzrechtsanmeldungen. Investitionen werden nur in Ausnahmefällen gefördert. Zuwendungsempfänger sollten die akademischen Partner sein, die in der vorangegangenen Sondierungsphase als Träger der erforderlichen wissenschaftlich-technischen Expertise identifiziert wurden. Die Laufzeit der Machbarkeitsphase beträgt maximal zwei Jahre. Bei fehlenden Erfolgsaussichten ist jederzeit ein vorzeitiger Abbruch möglich.

Verlaufen die Machbarkeitsuntersuchungen positiv, sollte gegen Ende der Machbarkeitsphase nach geeigneten Finanzierungsquellen für anschließend erforderliche FuE-Arbeiten bzw. Gründungsaktivitäten gesucht werden.
Weitergehende Informationen zur „Innovationsakademie Biotechnologie“ werden auf der Internetseite go-bio.de veröffentlicht oder anderweitig bekannt gegeben.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98). Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).

7. Verfahren

7.1 Projektträger des BMBF und Anforderung von Unterlagen
Mit der Durchführung der Förderaktivität hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung den Projektträger Jülich bei der Forschungszentrum Jülich GmbH beauftragt.

Ansprechpartner sind:

  1. für die „Gründungsteams“ und die „Innovationsakademie Biotechnologie“
    Dr. Jan Strey
    Projektträger Jülich (Außenstelle Berlin)
    Forschungszentrum Jülich GmbH
    Geschäftsbereich BIO
    Zimmerstraße 26-27
    10969 Berlin
    Tel.: 030-20199-468
    Fax: 030-20199-470
    E-Mail: j.strey@fz-juelich.de
    Internet: www.go-bio.de
  2. für das „Zusatzmodul zur Stärkung des Technologietransfers“
    Dr. Ute Fink
    Projektträger Jülich (Außenstelle Berlin)
    Forschungszentrum Jülich GmbH
    Geschäftsbereich UBV
    Zimmerstraße 26-27
    10969 Berlin
    Tel.: 030-20199-543
    Fax: 030-20199-470
    E-Mail: u.fink@fz-juelich.de
    Internet: www.go-bio.de

Dort sind weitere Informationen erhältlich.

Vordrucke für die Projektskizze und einen förmlichen Förderantrag, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internet-Adresse https://foerderportal.bund.de/easyonline abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Auf die Nutzung des elektronischen Antragsystems "easy" (auch für Projektskizzen) wird ausdrücklich hingewiesen.

7.2 Termine, Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Das Verfahren ist mehrstufig.

In der ersten Stufe sind dem Projektträger Jülich Projektskizzen in deutscher oder englischer Sprache bis zum 20. Juli 2010 vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende oder unvollständige Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Vorlageberechtigt sind deutsche oder ausländische Staatsangehörige im Einvernehmen mit der aufnehmenden Hochschule oder Forschungseinrichtung. Der designierte Projektleiter sollte im Regelfall promoviert sein und bereits Erfahrung in der Leitung einer Arbeitsgruppe besitzen.

Die Projektskizze sollte unter Nutzung von "easy-Skizze" (vgl. 7.1) angefertigt und zusammen mit einer Projektbeschreibung eingereicht werden.

Die Projektbeschreibung mit einem maximalen Umfang von 10 Schreibmaschinenseiten, Schriftgröße Arial 12, sollte kurz gefasste Angaben zu folgenden Punkten enthalten:

  • Thema und Ziel des Vorhabens,
  • kommerzielles Potenzial der angestrebten Entwicklung (Produkt / Dienstleistung),
  • Markt und Wettbewerb,
  • Stand der Wissenschaft und Technik,
  • bisherige Vorarbeiten,
  • geplante FuE-Arbeiten inklusive grober Zeit-, Ressourcen- und Finanzplanung,
  • Intellectual Property (IP)-Situation (eigene Patentanmeldungen, Ergebnisse von Patentrecherchen),
  • Verwertungsstrategie,
  • Entwicklungsrisiken,
  • Zusammensetzung des Projektteams,
  • unternehmerische Erfahrung bzw. Zugriff darauf.

Für den einreichenden Projektleiter und weitere bei Skizzeneinreichung namentlich bekannte Teammitglieder ist ein ausführlicher Lebenslauf zusammen mit einer Publikations- und Patentliste vorzulegen. Außerdem können bis zu drei projektbezogene Veröffentlichungen des wissenschaftlichen Leiters des Projektteams beigefügt werden. Zusätzlich sollten der Projektleiter sowie – falls abweichend – auch die designierten Geschäftsführer des zu gründenden Unternehmens auf einer Seite darlegen, warum eine unternehmerische Selbstständigkeit eine berufliche Option darstellt.

Darüber hinausgehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt.

Sämtliche Unterlagen zur Projektskizze sind in zweifacher kopierfähiger Vorlage und zusätzlich digitalisiert (auf CD) beim Projektträger Jülich (Außenstelle Berlin), Forschungszentrum Jülich GmbH, z.Hd. Dr. Jan Strey, Zimmerstraße 26-27, 10969 Berlin einzureichen. Es gilt der Eingang der schriftlichen Unterlagen; eine Vorlage per E-Mail oder Fax ist nicht möglich.

Eine Jury bewertet die eingereichten Projektskizzen und trifft zunächst eine Vorauswahl. Das Ergebnis ist eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für den Zuwendungsgeber. Kriterien für die Bewertung sind neben der Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen vor allem

  • die technisch-wissenschaftliche Originalität des Projektes,
  • das wirtschaftliche Verwertungspotential für innerhalb eines Zeitraumes von zehn Jahren vermarktungsfähige Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen,
  • die Qualifikation und Eignung des designierten Projektleiters und des Teams.

Den Bewerberinnen und Bewerbern wird das Ergebnis der Bewertung mitgeteilt. Abgelehnte Skizzeneinreicher erhalten ggf. die Möglichkeit einer Teilnahme an der Innovationsakademie Biotechnologie (vgl. Nr. 5.4).
Die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber werden in einer zweiten Verfahrensstufe zur förmlichen Antragstellung verbunden mit einer Projektpräsentation aufgefordert. Einreichungsfrist der förmlichen Anträge ist der 15. Januar 2011. Die Anträge sind unter Nutzung des elektronischen Antragssystems easy zu erstellen; die BMBF-Richtlinien für Zuwendungsanträge sind zu beachten. Die Projektbeschreibung mit einem maximalen Umfang von 30 Schreibmaschinenseiten, Schriftgröße Arial 12, sollte folgendes umfassen:

  • Ziel des Vorhabens,
  • Stand der Wissenschaft und Technik einschließlich eigener Vorarbeiten,
  • ausführlicher Arbeitsplan einschließlich Meilenstein- und Ressourcenplanung,
  • ggf. Darlegung der Zusammenarbeit mit Dritten,
  • Verwertungsplan einschließlich Patentstrategie und einer ersten Freedom-to-operate-Analyse,
  • Begründung der Notwendigkeit einer Zuwendung.

Darüber hinaus sind vorzulegen:

  • Businessplan zur Geschäftsidee (maximal 30 Seiten),
  • Darlegung der geplanten unternehmerischen Entwicklungsschritte (Weiterentwicklung Businessplan, betriebswirtschaftliche Fortbildung, Einbeziehung ergänzender Kompetenzen ins Team etc.),
  • Erklärung der aufnehmenden Hochschule / Forschungseinrichtung zur Bereitschaft, die Projektarbeitsgruppe aufzunehmen (siehe Nr. 4).

Die bereitgestellten Unterlagen und der persönliche Vortrag werden von der Jury und ggf. zusätzlich von externen Fachgutachtern beurteilt. Die Förderung ist abhängig vom positiven Ausgang der Antragsprüfung. Nach abschließender Prüfung entscheidet der Zuwendungsgeber über die vorgelegten Förderanträge.

Voraussetzungen für eine Fortsetzung der Förderung im Rahmen einer zweiten Förderphase von weiteren drei Jahren sind erfolgreich verlaufende Zwischen- und Abschlussevaluationen der ersten Phase. Anlässlich dieser Evaluationen berichten der Projektleiter und ggf. weitere Teammitglieder vor einem vom Zuwendungsgeber eingesetzten Gremium. Vortragsgegenstand sind neben einem Bericht über technisch-wissenschaftliche Ergebnisse und dem Arbeitsplan insbesondere auch die Abschätzung der kommerziellen Perspektive des Projektes sowie die in Bezug darauf festgelegten Meilensteine und Kostenabschätzungen. Für die Beantragung der zweiten Förderphase durch das Gründungsunternehmen ist eine abgeschlossene und gründerfreundlich ausgestaltete Vereinbarung mit der Hochschule / Forschungseinrichtung über die Nutzung aller erforderlichen Schutzrechte zwingend erforderlich.

Weitergehende Verfahrensinformationen zum „Zusatzmodul zur Stärkung des Technologietransfers“ und zur „Innovationsakademie Biotechnologie“ werden rechtzeitig auf der Internetseite go-bio.de veröffentlicht oder anderweitig bekannt gegeben.
Aus der Vorlage einer Projektskizze bzw. eines Projektantrags können keine Rechtsansprüche auf Förderung abgeleitet werden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

8. Inkrafttreten

Diese Richtlinien treten nach dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 13.04.2010
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Warmuth