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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung von Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit mit Indien Gemeinsame deutsch-indische Ausschreibung im Bereich Naturwissenschaften

Vom 05.05.2010

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Ziel des Programms ist es, neue Kooperationen, z. B. die Anbahnung gemeinsamer Projekte im Rahmen nationaler Förderprogramme, anzuregen. Das Programm erleichtert die bilaterale Kooperation zwischen Wissenschaftlern in Indien und Deutschland durch gemeinsame Forschungsprojekte, bilaterale Workshops/Seminare sowie Gastaufenthalte von Wissenschaftlern, Forscherdelegationen und gemischten (Wissenschafts-/Wirtschafts-)Delegationen.
Die gemeinsame deutsch-indische Ausschreibung im Bereich der Naturwissenschaften erfolgt im Rahmen der Internationalisierungsstrategie der Bundesregierung und basiert auf dem deutsch-indischen Abkommen über Wissenschaft und Technologie von 1974.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen in Form von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Schwerpunktbereiche dieser Bekanntmachung sind:

  • Materialwissenschaften
  • Chemie
  • Physik
  • Krebsforschung
  • Laser Technologie
  • Konservierung von Lebensmitteln

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen und kleine sowie mittelständische Unternehmen (KMU)1.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu Ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Auf indischer Seite sind nur diejenigen Wissenschaftler antragsberechtigt, die in einer vom DAE geförderten Institution arbeiten (siehe auch http://www.dae.gov.in/ ). Dies sind:

  • Bhabha Atomic Research Centre
  • Indira Gandhi Centre for Atomic Research
  • Raja Ramanna Centre for Advanced Technology
  • Varibale Energy Cyclotron Centre
  • Tata Institute of Fundamental Research
  • Saha Institute of Nuclear Physics
  • Tata Memorial Centre
  • Harish-Chandra Research Institute
  • Institute of Physics
  • National Institute of Science Education and Research
  • Institute of Mathematical Sciences
  • Institute of Plasma Research

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Da es sich bei der Förderung um eine Ergänzungsfinanzierung handelt, müssen die beteiligten Einrichtungen erklären, dass die weiteren für die Durchführung des Projektes erforderlichen Mittel (Personalkosten etc.) zur Verfügung stehen.

Jedem Projekt steht auf deutscher sowie indischer Seite ein Leiter vor. Der jeweilige Projektleiter muss seinen Antrag auf dem darauf vorgesehen Formular bei der für die WTZ zuständigen Stellen des eigenen Landes (in Indien beim DAE, in Deutschland beim IB) einreichen. Dies muss gleichzeitig in beiden Ländern erfolgen. Anträge, die nur in einem Land eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

a) Austausch von Experten und besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlern

Die Förderung erfolgt durch beide Länder anteilig.
Die Flugkosten bis zum Ort des Projektpartners werden vom entsendenden Land, das Tagegeld vom aufnehmenden Land übernommen.

Deutsche Projektwissenschaftler, die ins Ausland reisen, erhalten:

  • Flugtickets: Economy-Class vom Ort der Abreise bis zum Ort des Partners, finanziert durch das Internationale Büro des BMBF
  • Tagegelder: Der Aufenthalt in Indien wird für eine Dauer von in der Regel maximal drei Monaten mit feststehenden Pauschalen in Höhe von 1 000 Rupien/Tag bzw. 30 000 Rupien/Monat bezuschusst. Für einzelne Tage eines Folgemonats wird eine Tagespauschale von 700 Rupien/Tag gezahlt. Beiträge zur Krankenversicherung und ggf. anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und von den Zuwendungsempfängern selbst zu entrichten.

Ausländische Projektwissenschaftler, die nach Deutschland reisen, erhalten:

  • Flugtickets: Economy-Class vom Ort der Abreise bis zum Ort des Partners, finanziert durch das DAE.
  • Tagegelder: Der Aufenthalt in Deutschland wird für eine Dauer von in der Regel maximal drei Monaten mit feststehenden Pauschalen in Höhe von € 104/Tag bzw. € 2 300/Monat vom Internationalen Büro des BMBF bezuschusst. Für einzelne Tage eines Folgemonats wird eine Tagespauschale von € 77/Tag gezahlt. Beiträge zur Krankenversicherung werden durch das DAE getragen.

Privater Sektor: Für indische Wissenschaftler aus dem privaten Sektor werden nur die Aufenthaltskosten in Deutschland übernommen. Deutsche Wissenschaftler, die in einem KMU beschäftigt sind können Reisekosten beantragen; Aufenthaltskosten in Indien müssen von den Unternehmen selber getragen werden.

b) Sachmittel

Die Gewährung von Sachmittelzuschüssen ist in begründeten Ausnahmefällen in begrenztem Umfang möglich.

c) Workshops

Workshops mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Kooperationspotenziale können wie folgt unterstützt werden:
Für die Durchführung von bilateralen Workshops in Deutschland werden Kosten z. B. der Unterbringung der ausländischen Gäste, des Transfers in Deutschland, der inhaltlichen Vorbereitung, Bewirtung und der Anmietung von Räumlichkeiten bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der ausländischen Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld (siehe Buchstabe a) gezahlt.

d) Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden:
  • Personalkosten
  • übliche Grundausstattung, wie z. B. Büromaterial, Kommunikations-, Labor- und EDV-Ausstattung

Die Projekte können in der Regel bis zu einer Laufzeit von zwei Jahren unterstützt werden. Eine Verlängerung um ein Jahr ist möglich.

6 Verfahren

6.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro beauftragt:

Internationales Büro des BMBF (IB)
im Projektträger
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de/

Fachlicher Ansprechpartner beim Internationalen Büro:
Dr. Martin Goller
E-Mail: martin.goller@dlr.de
Telefon: + 49 (0)2 28 38 21-4 07

Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Claudia Gruner
E-Mail: claudia.gruner@dlr.de
Telefon: + 49 (0)2 28 38 21-4 06

6.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Bis spätestens 15. Juli 2010

Das Förderverfahren ist einstufig. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische webbasierte Antragssystems „ewa“ des IB zu verwenden, das unter folgender Internetadresse aufgerufen werden kann: http://www.ewa.internationales-buero.de/?project_cat=WTZ4 .

Zusätzlich zur elektronischen Antragstellung ist eine vom deutschen und ausländischen Partner unterschriebene und mit Institutsstempel versehene Version des endgültigen (in der elektronischen Antragstellung finalisierten) Antrags per Post bis zum 15. Juli 2010 an folgende Adresse (unter Beachtung der Vorlagefrist!) zu senden:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
Internationales Büro des BMBF
Dr. Martin Goller
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Diesem Antrag fügen Sie bitte die folgenden Anlagen in einfacher Ausfertigung bei:

  1. Angabe der fünf (n i c h t m e h r) wichtigsten Veröffentlichung der Antragsteller zum Thema innerhalb der letzten fünf Jahre
  2. Angabe der Homepage der beteiligten Institutionen/Arbeitsgruppen
  3. Angabe zu früheren Kooperationen mit Institutionen des Partnerlands
  4. Kopie des Antrages, der auf indischer Seite eingereicht wurde (Papierversion und als Datei)

Bei technischen Fragen zur Internet-basierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:

Martina Lauterbach
Deutsches Zentrum für Luft –und Raumfahrt e. V.
Internationales Büro des BMBF
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
E-Mail: martina.lauterbach@dlr.de
Telefon: + 49 (0)2 28 38 21-7 34

Die Vorlagefrist gilt grundsätzlich als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.

Die eingegangenen Förderanträge werden unter Beteiligung externer Gutachter/Gutachterinnen anhand der folgenden Kriterien bewertet:

  • Übereinstimmung mit den unter Nummer 1 vorgegebenen inhaltlichen Schwerpunkten und Erfüllung der vorgegebenen formalen Bedingungen
  • Qualifikation des Antragstellers und der beteiligten Partner
  • Fachliche Qualität und Originalität des Vorhabens
  • Anbahnung neuer Partnerschaften
  • Qualität der Zusammenarbeit und Mehrwert für die Partnereinrichtungen
  • Förderung von Nachwuchswissenschaftlern
  • Wissenschaftlicher Nutzen und Verwertbarkeit der zu erwartenden Ergebnisse.

Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Alle Antragsteller werden voraussichtlich im Laufe des Monats November über das Ergebnis der Auswahl schriftlich informiert.

Mit den ausgewählten Antragstellern wird das IB im Auftrag des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Kündigung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO.

7 Verfahren im Partnerland

Die indischen Partner müssen ihren Antrag beim Department of Atomic Energy (DAE) einreichen.

Dr. B. Purniah
Head, International Studies Division and IAEA
RCA National Representative Strategic Planning Group,
DAE O. Y. C. Building
CSM Marg
Mumbai - 400 001
INDIA
Telephone: +91-22-2286 2519
E-Mail: purniah@dae.gov.in

Für weitere Einzelheiten siehe: http://www.dae.gov.in/

8 Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 05. Mai 2010
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Andreas Kirchner

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Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens € 50 Mio. erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens € 43 Mio. beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens €10 Mio. beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens € 2 Mio. beträgt In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23) Quelle:

http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm