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Bekanntmachung : Datum:

im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit mit Marokko

Vom 28.04.2010

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Wesentlicher Bestandteil der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung ist es, die Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern in den Bereichen Bildung, Forschung und Entwicklung nachhaltig zu stärken. Die folgende Be-kanntmachung legt dabei einen Schwerpunkt auf die Anbahnung- und Weiterentwicklung der bilateralen Kooperationen zwischen deutschen und marokkanischen Einrichtungen in Wis-senschaft, Forschung und Technologie. BMBF und das marokkanischen Forschungsministe-rium (Ministère de l’Éducation Nationale, de l'Enseignement Supérieur, de la Formation des Cadres et de la Recherche Scientifique), arbeiten in diesem Bereich erstmalig zusammen und unterstützen sowohl neue als auch bestehende nachhaltige Partnerschaften in For-schungs- und Technologiebereichen gemeinsamen Interesses.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen in Form privatrechtlicher Zuwendungsverträge gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwen-dung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Unterstützt werden u. a. der Wissenschaftleraustausch bei gemeinsamen Forschungspro-jekten, der Aufbau und die Weiterentwicklung von Netzwerken sowie die Vorbereitung ge-meinsamer Projektanträge im Rahmen europäischer Forschungsprogramme durch bei-spielsweise die Übernahme notwendiger Mobilitätskosten oder Kosten im Zusammenhang von bilateralen Workshops. Bevorzugt werden anwendungsnahe Projekte und Projekte mit Industrie/KMU-Beteiligung.

Schwerpunktbereiche dieser Bekanntmachung:

  • Klimawandel
  • Erneuerbare Energien, Energieeffizienz
  • Umweltforschung und -technologie
  • Ernährungs- und Agrarforschung
  • Biotechnologie
  • Gesundheitsforschung
  • Informations- und Kommunikationstechnologien
  • Wassermanagement
  • Sozialwissenschaften
  • Technologie- und Wissenstransfer, Förderung des Unternehmergeistes, Innovation

Außerdem werden folgende Maßnahmen unterstützt, die den Aufbau und die Vertiefung nachhaltiger forschungs- und innovationsbezogener Partnerschaften zwischen deutschen und marokkanischen Akteuren fördern:

  • Durchführung von Mobilitätsaktivitäten im Kontext eines gemeinsamen Forschungsvorhabens
  • Durchführung von Machbarkeits- und Pilotuntersuchungen
  • Durchführung bilateraler Workshops im Kontext eines gemeinsamen Forschungsvorhabens
  • Vorbereitung gemeinsamer Forschungsprojekte im Rahmen nationaler oder europäischer Forschungsprogramme

Grundlage der Bekanntmachung ist ein „Memorandum of Understanding“ zur wisschenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit zwischen BMBF und dem marokkanischen Forschungsministerium, welches über das gemeinsame deutsch-marokkanische Programm PMARS („Programme Maroc-Allemand de Recherche Scientifique“) umgesetzt wird.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen und KMU*. Nur Anträge unter Beteiligung mindestens jeweils eines Partners aus Deutschland und Marokko werden im Auswahlprozess berücksichtigt.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Die beantragten Projekte zur bilateralen forschungs- und innovationsbezogenen Kooperation müssen von mindestens je einem Partner aus Deutschland und Marokko unterstützt werden. Da es sich bei der Förderung um eine Ergänzungsfinanzierung handelt, müssen die beteiligten Einrichtungen verbindlich erklären, dass die weiteren für die Durchführung des Projekts erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.

Jedem Projekt steht auf deutscher sowie auf marokkanischer Seite jeweils ein Projektleiter vor, dies gilt auch, wenn mehr als zwei Forschergruppen bzw. forschungsorientierte KMU in einem Land beteiligt sind. Der jeweilige Projektleiter muss seinen Antrag auf dem dafür vor-gesehenen Formular bei der für die Bekanntmachung zur wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit zuständigen Stelle des eigenen Landes – in Deutschland beim Internationalen Büro des BMBF und in Marokko beim zuständigen Forschungsministerium – einreichen. Dies muss gleichzeitig in beiden Ländern erfolgen, da nur einseitig gestellte Anträge nicht berücksichtigt werden können.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung / Austausch von Experten und besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlern

Unterstützt werden hauptsächlich die Übernahme notwendiger Mobilitätskosten oder Kosten im Zusammenhang von bilateralen Workshops:

5 a: Reisen nach Marokko (in der Regel sieben bis zehn Tage)

Deutsche Projektwissenschaftler, die nach Marokko reisen, erhalten

  • Flugtickets: Economy-Class vom Abreiseort bis zum Ort des Partners
  • Tagegeld in Marokko: 750 Dirhams (das Tagegeld wird von der marokkanischen Seite übernommen)

5 b: Aufenthalte in Deutschland

  • Der Aufenthalt marokkanischer Projektwissenschaftler und Experten in Deutsch-land wird für eine Dauer von maximal drei Monaten mit feststehenden Pauschalen in Höhe von € 104 Euro pro Tag bzw. € 2.300 pro Monat bezuschusst. Für ein-zelne Tage eines Folgemonats wird eine Tagespauschale von € 77 pro Tag ge-zahlt. Beiträge zur Krankenversicherung und ggf. anderen Versicherungen sind aus diesen Zuwendungsbeträgen selbst zu entrichten. Visakosten werden von der marokkanischen Seite übernommen.

5 c: Workshops

  • Workshops mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Koopera-tionspotenziale können wie folgt unterstützt werden:
    Für die Durchführung von bilateralen Workshops in Deutschland werden Kosten z. B. der Unterbringung der marokkanischen Gäste, des Transfers in Deutschland, Bewirtung und der Anmietung von Räumlichkeiten bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der marokkanischen Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld gezahlt. Für die Teil-nahme an bilateralen Workshops in Marokko können Reisemittel (Flug "Economy") für die deutschen Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Verfügung gestellt werden. Workshops in Marokko sind vom marokkanischen Partner zu organisieren und zu finanzieren und sind somit Teil des dortigen Antrags.

5 d: Sachmittel und sonstige Kosten

  • Die Gewährung von Sachmittelzuschüssen ist in begrenztem Umfang und in begründeten Ausnahmefällen möglich.

5 e: Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden

  • Personalkosten
  • die übliche Grundausstattung, wie Aufwendungen für z. B. Büromaterial oder Kommunikation, Labor- und EDV-Ausstattung

Die Projekte werden mit einer Laufzeit von mindestens einem bis maximal drei Jahren unterstützt. Die Förderung erfolgt durch beide Länder anteilig: Die Reisekosten bis zum Ort des Projektpartners werden vom entsendenden Land, das Tagegeld vom aufnehmenden Land übernommen.

6 Verfahren

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahmen hat das BMBF das Internationale Büro
beauftragt:

Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de/

Fachlicher Ansprechpartner beim Internationalen Büro:
Roman Noetzel
E-Mail: roman.noetzel@dlr.de
Telefon: +49-228-3 82 14 84

Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Agnieszka Wuppermann
E-Mail: agnieszka.wuppermann@dlr.de
Telefon: +49-228-3 82 15 07

Die koordinierende Stelle in Marokko ist

Division de la Coopération
Ministère de l’Éducation Nationale, de l'Enseignement Supérieur, de la Formation des Cadres et de la Recherche Scientifique
Département de l'Enseignement Supérieur, de la Formation des Cadres et de la Recherche Scientifique
BP 4500, Rue Idriss Al Akbar,
Hassan-Rabat
Maroc

Ansprechpartner:
Mostafa HADDOU
Chef de la Division de la Coopération
Telefon: +212537217623
Fax: +212537217624
E-Mail: haddou@enssup.gov.ma

6.1 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Die Annahme von Projektanträgen (in englischer Sprache) erfolgt bis spätestens zum 15. Juli 2010, 18:00 Uhr unter der oben angegebenen Adresse des Internationalen Büros.

Das Förderverfahren ist einstufig. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist die Nut-zung des elektronischen webbasierten Antragssystems „ewa“ zu verwenden die unter fol-gender Internetadresse aufgerufen werden kann: http://www.ewa.internationales-buero.de/?project_cat=WTZ4 .

Zusätzlich zur elektronischen Antragstellung ist eine vom deutschen und ausländischen Partner unterschriebene und gestempelte Version des endgültigen (in der elektronischen Antragstellung finalisierten) Antrags per Post bis zum 20.07.2010 an folgende Adresse zu senden:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Internationales Büro des BMBF
Agnieszka Wuppermann
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
E-Mail: agnieszka.wuppermann@dlr.de

Die Unterschrift des ausländischen Partners kann per Telefax eingereicht werden.

Bei technischen Fragen zur Internet-basierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:

Martina Lauterbach
E-Mail: martina.lauterbach@dlr.de
Telefon: +49-228-3 82 17 34

  • Die eingegangenen Förderanträge werden unter Beteiligung externer Gutach-ter/Gutachterinnen anhand der folgenden Kriterien bewertet:
  • Übereinstimmung mit den vorgegebenen inhaltlichen Schwerpunkten und Erfül-lung der vorgegebenen formalen Bedingungen
  • Bedeutung für die bilateralen wissenschaftlichen und technologischen Beziehun-gen und gegenseitiger Nutzen
  • Fachliche Qualität und Originalität des Vorhabens
  • Kompetenz und Exzellenz des Antragstellers und der beteiligten Partner
  • Stimulation neuer Projekte mit Bezug zu den unter Punkt 2 genannten Themen-schwerpunkten
  • Innovationsgehalt und Anwendungsbezug
  • Einbeziehung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Wissenschaftlicher Nutzen der Kooperation und ggf. ökonomische Verwertung der erwarteten Ergebnisse
  • Verbreitung der Projektergebnisse
  • Netzwerkbildung

Die Projekte werden in beiden Ländern bewertet. Es werden nur Projekte in das gemeinsame deutsch-marokkanische Programm PMARS aufgenommen, die von beiden Seiten als förderwürdig begutachtet wurden. Die Auswahl der Projekte erfolgt unter Einbeziehung der von beiden Ländern für die Schwerpunktbereiche benannten Gutachter.
Alle Antragsteller werden voraussichtlich im Laufe des Oktobers 2010 über das Ergebnis schriftlich informiert.

Es ist geplant, mit den zur Förderung angenommenen Projekten im Rahmen des deutsch-marokkanischen Programms ab 1. November 2010 zu beginnen.

Mit den ausgewählten deutschen Antragstellern wird das IB im Auftrag des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Kündigung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu dem § 44 BHO.

7 Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 28. April 2010

Bundesministerium für
Bildung und Forschung

Im Auftrag

Madders

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http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf