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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Vorhaben zur Weiterentwicklung und zum Einsatz von Web 2.0 Technologien in der beruflichen Qualifizierung

Vom 13.07.2010

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Internet hat Arbeitsweisen und Strukturen im Bereich der Produktion, des Handels, der Dienstleistungen und der Verwaltung massiv verändert. Gleiches gilt für die Formen der Informationsbeschaffung und der Kommunikation im Privaten. Die vergleichsweise leichte Handhabbarkeit des World Wide Web durch die Nutzer hat dazu geführt, dass sich das Internet zu einem Massenmedium entwickelt hat und eine Fülle neuer Dienste und Angebote ermöglicht, die von Informationsdiensten jeder Art über elektronische Dienstleistungen und Vermittlungsdienste bis hin zu eGovernment- und eLearning-Angeboten reichen. Das Internet ist damit fester Bestandteil unserer Informations- und Kommunikationsinfrastruktur geworden und der Zugang zum Internet sowie die Kompetenz zu seiner Nutzung sind heute notwendige Voraussetzung zu gesellschaftlicher Teilhabe und Beschäftigungsfähigkeit.
So genannte Web 2.0 Technologien eröffnen neue Möglichkeiten der Vernetzung, der Gruppenbildung, der kooperativen Produktion von Inhalten, der Herstellung von Öffentlichkeit und Lenkung von Aufmerksamkeit, der Verwaltung und Erschließung von Informationen und Wissen sowie zur Selbstdarstellung. Vernetzte Internettagebücher (Blogs), kooperativ geschriebene Texte (Wikis), neue Formen der Produktempfehlungen (durch Nutzerbewertung), neue Dienste zur kooperativen Erschließung von Wissen durch kooperative semantische Techniken („folksonomies“) wie auch das gemeinsame Bereitstellen und Bewerten von Inhalten (z.B. Videos, Fotos, Podcasts, Texte) haben mittlerweile signifikante Verbreitung und Akzeptanz gefunden. Durch diese Anwendungen wird die Vernetzung von Personen, Inhalten und Anwendungen zunehmen und sie wird unabhängiger von bestehenden Strukturen. Hierarchien von Information und Kommunikation werden durchlässiger. Die Informationsflut wird durch die Zunahme der Anzahl der Produzenten und Konsumenten einerseits weiter stark anwachsen, andererseits kann sie aber durch Personalisierung auf der Basis von Nutzerinformationen und -empfehlungen handhabbar werden. Es werden sich neue kulturelle Praktiken herausbilden, etwa in der Kommunikation, es ergeben sich neue Erkenntnisgewinne aus der Analyse der Nutzerdaten und es werden sich die Lehr- und Lernprozesse verändern. Letzteres gilt insbesondere für das informelle Lernen und die Gestaltung von Lernprozessen, die gerade im beruflichen Bereich zunehmende Bedeutung gewinnen.
Um Web 2.0 Technologien in der beruflichen Bildung breiter und in tensiver zum Einsatz zu bringen und das Nutzungspotenzial zu erschließen, hat sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) entschlossen, dazu notwendige Forschungs-, Entwicklungs- und Erprobungsprozesse zu fördern.
Ziel der Förderung des BMBF ist es,

  • durch neue Web 2.0 Anwendungen den Markt der beruflichen Weiterbildung zu stimulieren und somit neue Möglichkeiten des lebenslangen Lernens zu erschließen,
  • neue kreativere Formen von Arbeits-, Qualifizierungs- und Kommunikationsprozessen durch den Einsatz innovativer, netzgestützter Technologien zu fördern, unter anderem auch zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit und der Minderung der digitalen Spaltung (digital divide),
  • ein Klima für Innovationen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung durch die Erforschung und Weiterentwicklung internetgestützter Lernformen zu erzeugen.

Diese Ziele sollen durch die Ausschöpfung der Potenziale der Web 2.0 Technologien erreicht werden. Die Entwicklung neuer Anwendungen und beispielhafter Web 2.0 Lösungen soll dazu beitragen, Strukturveränderungen in der beruflichen Bildung und der berufsbegleitenden Qualifizierung zu bewirken, die Verzahnung der Bildungsbereiche zu fördern sowie neue Möglichkeiten des informellen Lernens, des Zugangs und der Gestaltung von Lern- und Wissensbildungsprozessen zu eröffnen. Durch Identifikation und Stärkung von Erfolgsfaktoren für den Einsatz von Web 2.0 Technologien (wie z. B. Vertrauen, Zuverlässigkeit, Benutzerfreundlichkeit und Benutzermotivation) können Beiträge zur erfolgreichen Implementierung und Qualitätssicherung solcher Anwendungen in der beruflichen Bildung geleistet werden.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF¬Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kosten - basis und der Verwaltungsvorschriften zu §44 der Bundes haus - halts ordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die finanzielle Beteiligung des Europäischen Sozialfonds (ESF) erfolgt auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006, der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 sowie der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission vom 8. September 2006. Die Kofinanzierung aus Mitteln des Europäischen Strukturfonds – hier Europäischer Sozialfonds – beruht auf dem am 20. Dezember 2007 von der Europäischen Kommission genehmigten operationellen Programm für den Bund (CCI 2007DE05UPO001). Die Förderung nach dieser Richtlinie ist als spezifische Maßnahme dem Schwerpunkt B „Verbesserung des Humankapitals“ zugeordnet.
Die Förderung nach diesen Richtlinien ist nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur F e s t s t e ll u n g der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung), ABl. L 214/3, mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 88 Absatz 3 EG-Vertrag freigestellt.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die unter Nutzung von Web 2.0 Technologien den o. g. Zielsetzungen entsprechen. Schwerpunkt der Förderung sind Vorhaben,

  • die sich auf die Entwicklung innovativer Anwendungen und Dienste mit Pilotwirkung in der beruflichen Bildung konzentrieren,
  • die Web 2.0 Technologien mit dem Ziel der verbesserten Unterstützung von Lern-, Lehr- und Qualifizierungsprozessen weiterentwickeln,
  • die berufliche und soziale Gemeinschaften (Communities) mit spezifischem Potenzial für die berufliche Bildung untersuchen und deren Entstehung durch innovative Web 2.0 Anwendungen,
  • die sich mit der Verbindung von Technik und Didaktik bzw. von Technik und sozialen Prozessen im Rahmen der beruflichen Bildung beschäftigen.

Zu entwickelnde Anwendungen und Dienste sollen sich insbesondere an Berufs- bzw. Gesellschaftsgruppen richten, in denen die Notwendigkeit von kollaborativen Arbeitsformen (z. B. wissensintensive Berufe im Dienstleistungssektor) als besonders hoch einzuschätzen ist, und an solche, bei denen ein hohes Potenzial zur Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit und zur Erhöhung der Partizipation in der Wissensgesellschaft besteht. Im Rahmen der Vorhaben soll durch eine angemessene Evaluation und Begleitforschung auch ein Beitrag zur Qualitätssicherung und erfolgreichen Implementierung solcher Anwendungen und Dienste geleistet werden.
Technologievorhaben mit direktem Anwendungsbezug zur beruflichen Bildung können ebenfalls zur Förderung beantragt werden. Querschnittsthemen wie z. B. zur Medienforschung können als integrale Bestandteile von anwendungsorientierten Vorhaben bearbeitet werden. Nicht gefördert werden Studien und reine Entwicklungen ohne praktische Umsetzung.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind für die Aus- und Weiterbildung zuständige Sozialpartner, Bildungsträger, Forschungsinstitute/Universitäten und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Förderung richtet sich auch an Verbünde, Netzwerke und Konsortien.
Zur Sicherung der Nachhaltigkeit und der Breitenwirkung werden in der Regel Anträge einzelner Bildungsträger und Firmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht in Verbünden mit den für die geregelte Aus- und Weiterbildung zuständigen Sozialpartnern bzw. mit den Vertretern der Zielgruppen in Konsortien oder Netzwerken organisiert sind, nicht gefördert.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, können nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. In jedem Fall wird eine substanzielle Eigenbeteiligung erwartet.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Förderinteressierte müssen bereits einschlägige Erfahrungen mit eLearning-Lösungen vorweisen. Ihre besonderen Kompetenzen sind detailliert darzulegen.
Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projekt - bezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissen-schaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz¬Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungs - fähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Allgemeine Ausgaben insbesondere für Mieten, Verbrauchsmaterialien, Rechnerausstattung und Geschäftsbedarf werden in der Regel nicht gefördert, sind aber in Eigenleistung zu erbringen.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen.
Zudem ist keine Förderung aus Mitteln der EU möglich, wenn der Zuwendungsempfänger einer Rückforderungsanordnung auf¬grund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet hat.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zu-wendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Neben¬bestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger
Projektträger im DLR
Neue Medien in der Bildung
Kennwort: Web 2.0
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: beauftragt.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem o.g. Projektträger zunächst Projektskizzen in schriftlicher Form auf dem Postweg vorzulegen. Bei Verbundprojekten ist nur vom vorgesehenen Verbundkoordinator eine Projektskizze vorzulegen.
Projektskizzen, die einen Umfang von 10 DIN-A4-Seiten nicht überschreiten sollten, sind wie folgt zu gliedern:

  • Titel des Vorhabens
  • Ausgangslage und Zielsetzung des Vorhabens
  • Kurzdarstellung des Vorhabens (Mehrwert für die Zielgruppe, didaktisches Konzept, technisches Konzept, Lerninhalte, Einsatzszenarien, Erprobungs- und Qualitätssicherungskonzept)
  • Kompetenzen der Projektpartner und ihre Aufgaben im Vorhaben
  • Verbreitungs- und Verwertungskonzept, Aspekte der Nachhaltigkeit
  • Entwurf eines Arbeitsplanes
  • Finanzierungsplan, Angaben zur Erbringung des Eigenanteils.

Weitere Punkte können hinzugefügt werden, wenn sie für eine Beurteilung des Vorschlages von Bedeutung sind.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Bedeutung des zu lösenden Problems: Bildungspolitische Relevanz, Mehrwert für die Zielgruppe
  • Relevanz der Web 2.0 Technologien für die Erreichung der Ziele
  • Plausibilität, Qualität, Übertragbarkeit und Breitenwirksamkeit des Ansatzes
  • Innovationshöhe des wissenschaftlichen, technischen, didaktischen Konzeptes
  • Qualität und Umsetzbarkeit des Verwertungskonzeptes
  • Kompetenz der Partner, voraussichtliche Effektivität der Zusammenarbeit der Partner
  • Fördernotwendigkeit aufgrund der wirtschaftlichen und technologischen Risiken
  • Angemessenheit der Finanzierungsvorstellungen.

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „ http://www.kp.dlr.de/profi/easy “ dringend empfohlen. Dieses sowie Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse der BMBF-Seite Förderung in der Forschung abgerufen werden.
Bei Bildung von Verbünden, Konsortien oder Netzwerken sind Organisationsform und Verantwortlichkeiten zu spezifizieren. Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt – https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf – entnommen werden.
Bei Antragstellung ist ein Konzept zur Evaluation und Qualitätssicherung vorzulegen. Externe, projektbezogene Evaluationsmaßnahmen sind gegebenenfalls vom Zuwendungsempfänger aktiv zu unterstützen. Die Erprobung der Projektergebnisse hat noch während der Projektlaufzeit zu erfolgen.
Darüber hinaus ist es notwendig, dass die Organisation, Entwicklung und Evaluierung der Arbeitsprozesse in den Vorhaben mit der Intention einer geschlechterspezifischen Sichtweise auf allen Ebenen und in allen Phasen praktiziert wird (Gender Mainstreaming).
Die Nutzung und Akzeptanz der Projektergebnisse ist während der Projektlaufzeit und über den Förderzeitraum hinaus sicherzustellen.
Bereits bei Antragstellung ist ein aussagekräftiger, konkreter Verwertungsplan vorzulegen, der folgende Elemente enthält:

  • Einbeziehung der zuständigen Sozialpartner bzw. der Vertreter der Zielgruppen,
  • Nachweis des Mehrwerts durch den Einsatz von Web 2.0 Technologien durch Kosten/Nutzen-Analysen,
  • Skizze eines wirtschaftlich tragfähigen Geschäfts- und Organisationsmodells,
  • quantifizierte und zeitlich differenzierte Planung der Maßnahmen zur Erlangung von Breitenwirkung sowie zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Vorhabensergebnisse nach Projektende.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien*) treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Sie gelten bis einschließlich 31. Dezember 2012; Förderanträge können bis einschließlich 30. Juni 2012 gestellt werden.
*) Die Förderrichtlinien ergehen im Anschluss an die Bekanntmachung der Richtlinien vom 15. Januar 2008 (BAnz. S. 297).

Bonn, den 13. Juli 2010
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag Leisen