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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministerium für Bildung und Forschung von Richtlinien über die Förderung zum Themenfeld „Intelligente Werkstoffe für innovative Produkte“ im Rahmen des Förderprogramms „WING - Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft“

Vom 29.07.2010

Die Bekanntmachung „Intelligente Werkstoffe für innovative Produkte“ ist Bestandteil der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Die Hightech-Strategie (HTS) verfolgt das Ziel, mit Hilfe der Schlüsseltechnologien Lösungsbeiträge zu den globalen Herausforderungen zu leisten sowie Innovation für zukünftige Märkte zu befördern.

Neue Werkstoffe sind zentraler Baustein bei Fragen des Klimaschutzes, der Energieeffizienz, aber auch für eine nachhaltige Mobilität. Mit der vorliegenden Bekanntmachung sollen wesentliche Ziele im Rahmen der HTS erreicht werden: Es gilt, mit neuen „intelligenten Werkstoffen“ Innovationen in den Bedarfsfeldern der HTS zur Stärkung der deutschen Wirtschaft zu unterstützen.

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (

BMBF

) beabsichtigt, auf der Grundlage des Rahmenprogramms "Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft - WING" FuE-Projekte zum Thema „Intelligente Werkstoffe für innovative Produkte“ zu fördern.

„Intelligente“ Werkstoffe zeichnen sich dadurch aus, dass sie sich selbstständig an verändernde Umweltbedingungen anpassen oder aber durch äußere Einflüsse gezielt in ihren Eigenschaften so geändert werden können, dass sie optimal an die veränderten Umstände angepasst sind. Beispielsweise reagieren PZT-Keramiken mit einer Längenänderung auf das Anlegen einer elektrischen Spannung und senden umgekehrt einen elektrischen Impuls aus, wenn ihre Form verändert wird. Dadurch eignen sich diese Materialien sowohl als Sensoren wie auch als Aktoren z.B. als Schwingungsdämpfer. Über dieses exemplarische Beispiel hinaus wurden in der Vergangenheit im Rahmen der institutionellen Förderung aber auch durch die Projektförderung der DFG (z.B. SFB 409:Adaptive Strukturen im Flugzeugbau und Leichtbau, Universität Stuttgart) oder der BMBF Forschungsaktivitäten auf diesem Gebiet unterstützt. Beispiele für BMBF-Förderung sind das Leitprojekt „Adaptronik“, die abgeschlossenen Bekanntmachungen „Intelligente Werkstoffe“ aus dem Jahr 2002 und „Werkstoffe von morgen“ mit dem Schwerpunkt der elektroaktiven Polymeren.Mit dieser Bekanntmachung sollen insbesondere die dabei gewonnenen neuen Ideen und Erkenntnisse im Rahmen des BMBF-Programms WING aufgegriffen und mit stärker anwendungsorientierter Ausrichtung hinsichtlich der Industrie in die Praxis gebracht werden.

Das BMBF will mit dieser Fördermaßnahme in erster Linie Unternehmen bei der Forschung und Entwicklung (FuE) mit großem Anwendungs- und Marktpotenzial im Bereich der Werkstoffentwicklung unterstützen. Die Fördermaßnahme ist Bestandteil der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Sie zielt auf Innovation und Wachstum in Deutschland; daher kommt der Verwertung der Projektergebnisse in Deutschland eine besondere Bedeutung zu.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden risikoreiche und anwendungsorientierte industrielle Verbundprojekte, die ein arbeitsteiliges und multidisziplinäres Zusammenwirken von Unternehmen mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen erfordern. Die Vorhaben sollten dabei die gesamte Wertschöpfungskette, von der Werkstoffherstellung über -verarbeitung, Komponenten- und Systementwicklung bis zur prototypischen Anwendung, abdecken. Vorzugsweise sollten anwendungsübergreifende Entwicklungen verfolgt werden, um einen besseren Erfahrungsaustausch bzw. Wissenstransfer zu erreichen und Doppelentwicklungen zu vermeiden. Der Aufbau und der Funktionsnachweis anwendungsorientierter Demonstratorsysteme soll Gegenstand der Vorschläge sein.

Intelligente Werkstoffe im Sinne dieser Bekanntmachung umfassen Materialien, die selbstständig oder aber gezielt von außen einstellbar auf Veränderungen in Ihrer Umgebung reagieren können. Dazu zählen u. a. folgende prioritäre Schwerpunkte:

  • Keramiken (z.B. mit piezoelektrischen Eigenschaften)
  • Polymere (z.B. mit elektroaktiven, fotoaktiven, dielastischen oder magneto-rheologischen Eigenschaften)
  • Fluide (z.B. mit magnetorheologischen oder elektrorheologischen Eigenschaften)
  • Selbstheilende Werkstoffe

Die daraus resultierenden Anwendungen sollten einem der folgenden Themen zugeordnet werden können: CO2-Reduktion, Energie-/Ressourceneffizienz, Medizin sowie sichere und nachhaltige Mobilität.

Neben dem Systemgedanken ist vorrangig die materialtechnische Weiterentwicklung Gegenstand der Forschung. Bei den piezoelektrischen Materialien stehen beispielsweise die Entwicklung einer leistungsfähigen, bleifreien Keramik, einer transparenten Keramik oder eines Dünnschicht-Multilagen-Aktors im Fokus. Als Anwendungsmöglichkeit im Bereich Mobilität oder Gesundheit könnte beispielsweise eine Frontscheibe aus transparenter Piezokeramik die Schallabstrahlung in den Innenraum deutlich reduzieren. Für entsprechende Anwendungsfelder ist bei den Fluiden u. a. die Schubspannung zu verbessern, ebenso wie auch die Temperaturfestigkeit oder die Sedimentationsstabilität. Anwendungsmöglichkeiten könnten auch Greifsysteme für zerbrechliche Produkte, die reversible Fixierung von Werkstoffen zur Bearbeitung oder auch generell schaltbare Dämpfungssysteme sein. Ebenso könnte die Erschließung von Kupplungsanwendungen (Drehmomentsprung) oder die Entwicklung eines MRF-“Kissens“ mit integriertem Magnetkreis für Greifer ein Anwendungsbeispiel darstellen. Bei den Dielastischen Polymeren sind u. a. Anwendungen als künstlicher Muskel, als Lautsprecher oder als Linearmotor möglich. Generell kommen auch Anwendungen zur Energieerzeugung in Betracht.

Aufbauend auf bereits erarbeiteten Grundlagen sollen im Rahmen dieser Bekanntmachung anwendungsorientierte intelligente Materialien entwickelt werden, die beispielsweise in dem Gebiet der verarbeitenden Industrie bzw. dem Maschinenbau zu Innovationen führen. Die Vorhabensbeschreibungen sind grundsätzlich von dem industriellen Federführer einzureichen, der sein besonderes Interesse an der Materialentwicklung und die Überführung in Produkte darstellen soll.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu Ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen ist ausdrücklich erwünscht. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 06.05.2003 zur Anwendung ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ).

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich an den Verbundprojekten zu beteiligen (vgl. dazu auch 7.3).

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die Förderung zielt ab auf durch Unternehmen geführte Verbundprojekte der Forschung und Entwicklung für Intelligente Werkstoffe. Die Vorhaben sollen entlang der Wertschöpfungskette strukturiert sein.
Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF, Vordruck 0110 (siehe https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ), entnommen werden.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Beihilfen) berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.

Es wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen, sofern letztere als Verbundpartner mitwirken. Wegen der Umsetzungsorientierung der geplanten FuE-Förderung wird eine durchschnittliche Eigenbeteiligung der Verbundpartner von mindestens 50% an den Gesamtkosten/-ausgaben eines anwendungsorientierten Verbundprojektes angestrebt; der KMU-Bonus wird hierbei nicht angerechnet.

Die Förderung ist in der Regel auf einen Zeitraum von drei Jahren angelegt.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Das BMBF hat nachfolgenden Projektträger mit der Beratung und der Umsetzung dieser Förderrichtlinien beauftragt:

Projektträger Jülich (PtJ) - Geschäftsbereich NMT
Forschungszentrum Jülich GmbH52425 Jülich

Ansprechpartner:
Dr. Andreas Volz, Tel.: 02461 – 61 4863, Email: a.volz@fz-juelich.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen (s. unter Nr. 7.2.2) wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

Es wird empfohlen, vor Einreichung der Unterlagen mit dem beauftragten Projektträger Kontakt aufzunehmen.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Stufe sind zunächst dem Projektträger bis spätestens 15. November 2010 (Datum des Poststempels) Projektskizzen (bestehend aus der easy-Skizze und der Vorhabensbeschreibung) in schriftlicher Form und in fünffacher Ausfertigung auf dem Postweg und in elektronischer Form auf einem Speichermedium bzw. als E-Mail vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Nur per E-Mail eingegangene Vorschläge werden nicht akzeptiert.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden. Die Verbundpartner reichen, vertreten durch den Koordinator, eine gemeinsame, begutachtungsfähige Projektskizze in deutscher Sprache im Umfang von maximal 20 DIN A4-Seiten (inkl. Anlagen, Schriftgrad 12) beim Projektträger ein. Diese Projektskizze muss eine Darstellung mit folgender Gliederung enthalten:

Deckblatt mit Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, Emailadresse) des Verbundkoordinators
Tabelle „Adressen und Ansprechpartner der Verbundpartner“
Tabelle „Überschlägige Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf, einzeln nach Verbundpartnern“
0 Zusammenfassung des Projektvorschlags
(maximal eine Seite: Titel, Kennwort, Ziele, Lösungsweg, Verwertung der Ergebnisse)
1 Ziele

  • Motivation und Gesamtziel des Verbunds
  • Bezug des Vorhabens zu dieser Bekanntmachung
  • industrielle und gesellschaftliche Relevanz des Themas
  • Wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Verbunds, angestrebte Innovationen

2 Aktueller Stand von Wissenschaft und Technik

  • Problembeschreibung
  • Stand von Wissenschaft und Technik (auch international)
  • Neuheit und Attraktivität des Lösungsansatzes, Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen
  • Bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter)
  • Bisherige Arbeiten der Verbundpartner mit Bezug zu den Zielen des Verbundprojektes, Vorstellung des Konsortiums, Rolle der Partner im Verbund
  • Abgrenzung zu bereits öffentlich geförderten FuE-Vorhaben (sowohl unter Beteiligung des Antragstellers als auch ohne Beteiligung) u.a. des BMBF, BMWi, BMU, der DFG, der Bundesländer und der EU (Nennung von Titel und Förderkennzeichen, Entwicklungsstand, Neuheitswert des hier beantragten FuE-Vorhabens).

3 Arbeitsplan

  • Ausführliche Beschreibung der Arbeiten der Verbundpartner (ggf. inkl. Unterauftragnehmer), einschließlich aller projektrelevanten wissenschaftlichen und technischen Problemstellungen sowie der Lösungsansätze.
  • Netzplan: Arbeitspakete, Übergabepunkte, Meilensteine und Verwertungsentscheidungen, aufgetragen über der Zeit
  • Partnerspezifische Arbeits- und Zeitplanung (Balkendiagramm)
  • Arbeitsteilung der Projektpartner (Darstellung der Teilaktivitäten); Vernetzung der Partner untereinander (Funktion im Verbund), ggf. Zusammenarbeit mit Dritten.

4 Verwertungsplan

  • Wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Ergebnisverwertung durch die beteiligten Partner, Investitionsentscheidungen, Verwertungsstrategie mit Zeithorizont, Darstellung des Marktpotenzials
  • positive Hebelwirkung für den Standort Deutschland
  • geplante Öffentlichkeitsarbeit

5 Notwendigkeit der Förderung

  • wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung.
  • grobes finanzielles Mengengerüst mit tabellarischer Finanzierungsübersicht (Angabe von Kostenarten und Eigenmitteln/Drittmitteln)
  • mögliche Finanzierung durch die Europäische Union

Es steht den Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind. Eine förmliche Kooperationsvereinbarung ist für die erste Phase (Projektskizze) noch nicht erforderlich, jedoch sollten die Partner die Voraussetzungen dafür schaffen, bei Aufforderung zur förmlichen Antragstellung (2. Phase, s. unten) eine förmliche Kooperationsvereinbarung zeitnah zum Projektbeginn (s. Ziffer 4) abschließen zu können. Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben.

Die eingegangenen Projektskizzen stehen im Wettbewerb untereinander und werden insbesondere nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung
  • wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes
  • Neuheit, Risiken, Breitenwirksamkeit und Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzeptes
  • Technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung
  • Verwertungskonzept (hohes Verwertungspotenzial in Deutschland); Beitrag zur Stärkung der Innovationskraft der Unternehmen,
  • Hebelwirkung der jeweiligen Entwicklung für die industrielle Anwendung
  • Exzellenz des Projektkonsortiums, Abdeckung der Wertschöpfungskette und mögliche Ergebnisdemonstration
  • Berücksichtigung ökologischer Aspekte bei der Herstellung, dem Einsatz und der weiteren Verwendung der anvisierten Produkte und Verfahren

Das BMBF und die Projektträger werden sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch unabhängige Experten beraten lassen. Das Votum des Gutachtergremiums dient als Entscheidungsgrundlage und trägt empfehlenden Charakter. Das Ergebnis wird dem Verbundkoordinator durch den Projektträger mitgeteilt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über den Koordinator informiert. Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteter Projektskizze aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

7.3 Besondere Hinweise für Fachhochschulen

Sind Fachhochschulen im Rahmen des obigen Auswahl- und Entscheidungsverfahrens in den Verbundprojekten erfolgreich gewesen, besteht für sie die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung. Diese weitergehende Förderung kann für ein zusätzliches Forschungsprojekt einer Qualifizierungs-/Profilierungsgruppe“ in der BMBF-Förderlinie „Profil - Neue Technologien (ProfilNT)“ beantragt werden. Thema und Inhalt dieses zweiten separaten Förderantrags müssen mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen. Das zusätzliche Forschungsprojekt muss weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen beinhalten und sich gleichzeitig wesentlich von Aufgabenstellungen des ursprünglichen Antrages unterscheiden, um inhaltliche Doppelungen auszuschließen.
Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen müssen in beiden Anträgen überschneidungsfrei sein. Mit dieser zusätzlichen Förderung soll sich die Fachhochschule im ausgeschriebenen Themenumfeld ein zusätzliches Forschungsprofil und weitere Forschungskompetenz durch ein Projektteam (Bachelor-/Master-/Promotionen; Fachveröffentlichungen; Forschungsmarketing) erarbeiten.
Die Begutachtung und Förderentscheidung im Rahmen der Förderlinie „ProfilNT“ erfolgt in einem gesonderten Auswahlverfahren.
Mit der Abwicklung der Bekanntmachung „ProfilNT“ hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:

Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V. (AiF)
Projektträger Forschung an Fachhochschulen
Bayenthalgürtel 23
50968 Köln

Ansprechpartner ist:
Michael Grünberg
Telefon: 0221 37680-28
Telefax: 0221 37680-27
E-Mail: ProfilNT@aif.de

Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, ebenso wie "Hinweise zur Antragstellung" etc.) und allgemeine Beratung erhalten Sie beim Projektträger AiF ( http://www.aif.de/fh/12-0-profilnt.html ) oder auf der Homepage des BMBF unter https://www.bmbf.de/de/forschung-an-fachhochschulen-543.html.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinie tritt mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 29.07.2010
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag:

Liane Horst