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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung der Gesundheitsbezogenen Epidemiologischen Forschung an Hochschulen

Vom 07.09.2010

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die Bedeutung gesundheitsbezogener epidemiologischer Forschung hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen. Dies hat auch dazu geführt, dass die Planung einer „Nationalen Kohorte“ initiiert wurde. Entstehung und Verlauf von Krankheiten werden durch ein komplexes Zusammenspiel von persönlichen Eigenschaften und Umweltfaktoren bestimmt. Epidemiologische Forschung leistet essenzielle Beiträge, diese Zusammenhänge aufzudecken und die grundlegenden Erkenntnisse einer Nutzung für die Individualisierung der medizinischen Versorgung und der Prävention zuzuführen. Durch verstärkte Prävention werden die Gesundheit des Einzelnen verbessert, die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft gesteigert und die Kosten reduziert. Dies gilt insbesondere für die großen Volkskrankheiten. Zudem setzt eine optimale Gestaltung der Versorgung Kenntnisse über Entwicklungstrends voraus, die auf epidemiologischen Daten beruhen.

Die Bundesregierung wird daher im Rahmen ihres Gesundheitsforschungsprogramms den weiteren Ausbau der Forschung auf dem Gebiet der klinischen, bevölkerungs- und versorgungsbezogenen Epidemiologie fördern. Dabei soll nicht nur der Aufbau sondern auch die Nutzung epidemiologischer Ressourcen wie der nationalen Kohorte erleichtert werden. Der Auf- und Ausbau von Kohorten wird voraussichtlich die Nachfrage epidemiologischer Kompetenz verstärken. Diese Forschungsrichtung erfordert spezifisches Know-How, das zurzeit noch überwiegend berufsbegleitend erworben wird.

Hochwertige epidemiologische Forschung und Lehre sind bisher nur an einer beschränkten Anzahl von Institutionen etabliert. Voraussetzung für eine adäquate Verankerung des Faches Epidemiologie an deutschen Hochschulen ist jedoch der Auf- und Ausbau von Forschungs- und Lehrkapazitäten in medizinischen und gesundheitswissenschaftlich orientierten Fakultäten. Ziel dieser Fördermaßnahme ist daher, Bemühungen der Bundesländer zu flankieren, die den wissenschaftlichen Stellenwert der epidemiologischen Forschung in Deutschland stärken, eine nachhaltige Profilbildung von Hochschulstandorten im Bereich Epidemiologie unterstützen und die Ausbildung verstärken.

Das Förderangebot richtet sich deshalb an Hochschulen, die in ihrer medizinischen oder gesundheitswissenschaftlichen Fakultät einen Lehrstuhl oder eine selbständige Abteilung für Epidemiologie neu einrichten möchten oder vor kurzem eingerichtet haben und das Aus- und Weiterbildungsangebot für das Fach ausbauen möchten. Daneben wird auch bereits länger bestehenden Lehrstühlen/Abteilungen für Epidemiologie die Gelegenheit gegeben, ihre Kapazitäten insbesondere in Forschung und Lehre durch die Gründung von Nachwuchsgruppen zu erweitern.

1.2 Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Das Förderangebot beinhaltet zwei Elemente: die Einrichtung von Nachwuchsgruppen in der Epidemiologie und die Anschubfinanzierung für die Einrichtung von Professuren für Epidemiologie. Die Unterstützung dieser Maßnahmen durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erfolgt in Form der Förderung konkreter Forschungsprojekte.

Modul 1: Einrichtung von Nachwuchsgruppen in der Epidemiologie

An Hochschulstandorten mit bereits etablierter epidemiologischer Forschung und Lehre soll dem forschungsorientierten Nachwuchs die Möglichkeit zum Aufbau einer eigenen Arbeitsgruppe gegeben werden. Qualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sollen die Chance erhalten, mittels eines strukturierten Forschungsprojektes selbständig zu arbeiten und sich dadurch für eine wissenschaftliche Laufbahn zu qualifizieren. Gefördert wird für begrenzte Zeit u. a. die Stelle der Nachwuchsgruppenleitung (siehe Punkt 5).

Modul 2: Anschubfinanzierung für die Einrichtung von Professuren für Epidemiologie

Dieses Förderangebot richtet sich an Hochschulen, die in ihrer medizinischen oder gesundheits-wissenschaftlichen Fakultät einen Lehrstuhl oder eine selbständige Abteilung für Epidemiologie neu einrichten oder eine bestehende Einrichtung für Epidemiologie durch eine selbständige Abteilung oder vergleichbare Einheit erweitern und das Aus- und Weiterbildungsangebot für das Fach ausbauen möchten. Das Förderangebot richtet sich auch an Fakultäten, die entsprechende Maßnahmen in jüngerer Zeit bereits ergriffen und die Berufung des/r neuen Stelleninhabers/in vor kurzem (ab 1. Juli 2008) abgeschlossen haben und die personelle Ausstattung der neuen Einrichtung erweitern möchten. Dieser strukturelle Auf- bzw. Ausbau wird mittels wissenschaftlich hochwertiger Forschungsprojekte durch das BMBF unterstützt. Gefördert wird für begrenzte Zeit u. a. die Stelle des/der Professors/in (im Fall vorgezogener Berufungen) und/oder die zusätzlichen Personalstellen zum Ausbau der neuen Einrichtung (siehe Punkt 5). Die Nachhaltigkeit dieser Bundesförderung ist durch die Fakultät zu gewährleisten.

In beiden Modulen bilden Konzepte für konkrete Forschungsprojekte die Grundlage für eine Förderung. Die Forschungsprojekte sollen aktuelle und relevante Themen aus der klinischen, bevölkerungsbezogenen und/oder versorgungsbezogenen Epidemiologie bearbeiten. Geschlechtsspezifische Aspekte sollen in Abhängigkeit vom gewählten Forschungsthema in angemessener Weise bei der Planung und Durchführung der Projekte berücksichtigt werden.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen mit einer medizinischen oder gesundheitswissenschaftlichen Fakultät, die die Fördervoraussetzungen unter Punkt 4 in Forschung und Lehre erfüllen.

Kooperationen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind möglich z. B. im Kontext der gemeinsamen Nutzung von Forschungsressourcen und gemeinsamen Aktivitäten in der prä- und postgradualen Ausbildung. Antragsteller muss jedoch immer eine Hochschule sein.

Sind Fachhochschulen im Rahmen des Auswahlverfahrens erfolgreich, besteht für sie die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung über die BMBF-Förderlinie „ProfilNT“. Entscheidungen hierzu erfolgen über ein gesondertes Antrags- und Auswahlverfahren. Nähere Informationen hierzu sind unter https://www.bmbf.de/de/forschung-an-fachhochschulen-543.html erhältlich.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Strukturelle Aspekte und Nachhaltigkeit
Mit der Antragstellung ist eine verbindliche Zusage der Fakultät zu den jeweils aufgeführten Mindestanforderungen vorzulegen.

Modul 1: Einrichtung von Nachwuchsgruppen in der Epidemiologie

Die antragstellende Hochschule muss die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:

  • Vorhandensein eines Lehrstuhles bzw. einer selbständigen Abteilung für Epidemiologie mit nachzuweisender wissenschaftlicher Expertise in Forschung und Lehre
  • Nachweis existierender Angebote der Ausbildung zur/m Epidemiologin/en (gradual oder postgradual) oder substantieller, curricular gestalteter Programme zur Weiterbildung
  • Sicherstellung der Nachhaltigkeit der Maßnahme, d. h. Weiterfinanzierung durch die Fakultät nach Ablauf der Bundesförderung. Dies kann entweder durch die Überführung der Stelle der Nachwuchsgruppen-Leitung in eine Planstelle der Fakultät mit angemessener personeller und sächlicher Ausstattung (mindestens 70 % der im Rahmen dieser Maßnahme bewilligten Fördermittel) oder durch die Einrichtung einer neuen Nachwuchsgruppe mit einer vergleichbaren Ausstattung (d. h. entsprechend der im Rahmen dieser Maßnahme bewilligten Fördermittel) einmalig für 6 Jahre erfolgen.

Modul 2: Anschubfinanzierung für die Einrichtung von Professuren für Epidemiologie

Die antragstellende Hochschule muss die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:

  • Einrichtung einer neuen Professur für Epidemiologie an einem neuen Lehrstuhl bzw. an einer neuen selbständigen Abteilung für Epidemiologie als neu gegründete Institution für Epidemiologie oder als Erweiterung einer bestehenden Einrichtung für Epidemiologie
    oder
    Personeller Ausbau einer neu eingerichteten Professur für Epidemiologie an einem neuen Lehrstuhl bzw. einer neuen selbständigen Abteilung für Epidemiologie mit vor kurzem (ab 1. Juli 2008) abgeschlossenem Berufungsverfahren
  • Etablierung bzw. Weiterentwicklung von mindestens einem Instrument der Ausbildung zur/m Epidemiologin/en (gradual oder postgradual) oder zur substantiellen, curricular gestalteten Weiterbildung
  • Sicherstellung der Nachhaltigkeit durch Weiterfinanzierung der im Rahmen der Bundesförderung bewilligten Ausstattung der Professur durch die Fakultät. Dabei übernimmt die Hochschule die zunächst mit Bundesmitteln geförderten Personalstellen zu 50 v. H. ab dem vierten Förderjahr und in vollem Umfang nach Auslaufen der Bundesförderung. Die Fortführung durch die Fakultät beinhaltet auch eine angemessene sächliche Ausstattung.

Leitung der Nachwuchsgruppen
Die Auswahl der Leitung der Nachwuchsgruppe erfolgt durch die Fakultät. Die einschlägige Qualifizierung (mindestens Promotion) der betreffenden Person ist u. a. durch entsprechende Publikationen im Antrag zu dokumentieren. Eine Altersgrenze für den/die Leiter/in der Nachwuchsgruppe besteht nicht.

EU-Förderung
Antragsteller sollen sich auch im eigenen Interesse im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden. Informationen zur EU-Förderung können auch unter http://www.nks-lebenswissenschaften.de/ abgerufen werden.

5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Modul 1: Einrichtung von Nachwuchsgruppen in der Epidemiologie

Die Förderung des Forschungsprojektes einer Nachwuchsgruppe ist in der Regel für einen Zeitraum von bis zu 6 Jahren möglich. Der Antrag soll ein strukturiertes und ausformuliertes Arbeitsprogramm für diesen Zeitraum enthalten. Über die Weiterförderung nach 4 Jahren wird in Abhängigkeit vom Ergebnis einer Zwischenbewertung unter Berücksichtigung der Leistungen im zurückliegenden Förderzeitraum entschieden. Der Umfang der Förderung ist flexibel und richtet sich nach dem Arbeitsprogramm des Forschungsprojektes und der Zusage der Fakultät zur Weiterfinanzierung der Maßnahme nach Auslaufen der Bundesförderung. Hinsichtlich der personellen Ausstattung werden in der Regel neben der Stelle der Nachwuchsgruppen-Leitung maximal zwei Doktoranden sowie ein Technischer Mitarbeiter gefördert. Der Bedarf an Personalstellen ist durch das Forschungsprojekt zu rechtfertigen.

Modul 2: Anschubfinanzierung für die Einrichtung von Professuren für Epidemiologie

Die Förderung des Forschungsprojektes einer neu eingerichteten Professur ist in der Regel für einen Zeitraum von bis zu 6 Jahren in zwei Förderphasen von jeweils 3 Jahren möglich. Der Antrag soll zunächst einen Zeitraum von 3 Jahren umfassen und ein strukturiertes und ausformuliertes Arbeitsprogramm für diesen Zeitraum enthalten. Die Planung für die Fortführung des Projektes in einer zweiten Förderphase kann skizziert werden. Rechtzeitig vor dem Ende der ersten Förderphase kann ein Anschlussantrag für maximal weitere 3 Jahre vorgelegt werden, dessen Bewertung die Leistungen in der zurückliegenden Förderphase einschließt. Der Umfang der Förderung ist flexibel und richtet sich nach dem Arbeitsprogramm des Forschungsprojektes und der Zusage der Fakultät zur Weiterfinanzierung der Professur nach Auslaufen der Bundesförderung. Hinsichtlich der personellen Ausstattung werden in der ersten Förderphase in der Regel neben der W2- oder W3-Stelle maximal ein Wissenschaftlicher Mitarbeiter, zwei Doktoranden sowie zwei Technische Mitarbeiter gefördert.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Zuwendungsfähig ist der projektbezogene Mehraufwand, wie Personal- und Sachmittel (u. a. Verbrauchs- und Reisemittel) sowie (in begründeten Ausnahmefällen) projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind. Soweit einschlägig sollen vorhabenbezogene Erhebungen an Probanden in der Regel durch Fallpauschalen vergütet werden, wobei diese an Qualitätskriterien zu binden sind. Personalmittel für die Durchführung der curricularen Lehre sind nicht zuwendungsfähig.

In Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln wird unter Berücksichtigung der Erfahrungen im Rahmen dieser Fördermaßnahme und der weiteren Entwicklung auf dem Gebiet der Epidemiologie geprüft, ob künftig eine weitere Bekanntmachung erfolgt.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger

Projektträger im DLR für das BMBF
- Gesundheitsforschung -
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 02 28/38 21-2 10
Telefax: 02 28/38 21-2 57
E-Mail: gesundheitsforschung@dlr.de
Internet: http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/

beauftragt. Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

7.2 Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Vorhabenbeschreibungen

Modul 1: Einrichtung von Nachwuchsgruppen in der Epidemiologie

In der ersten Stufe sind zunächst strukturierte Vorhabenbeschreibungen bis spätestens zum 15. März 2011 beim Projektträger im DLR auf dem Postweg einzureichen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Vorhabenbeschreibungen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter Vorlage wird die vorherige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger empfohlen. Eine Einreichung per E-Mail oder Telefax ist nicht möglich.

Die Konzeption und Formulierung des Forschungsprojektes obliegt der Leitung der Nachwuchsgruppe, die auch die Projektleitung übernimmt.

Im Hinblick auf das internationale Begutachtungsverfahren wird die Einreichung der Vorhabenbeschreibung in englischer Sprache empfohlen. Sie soll alle notwendigen Informationen enthalten, um dem externen Gutachterkreis eine abschließende fachliche Stellungnahme zu erlauben. Der Umfang der Vorhabenbeschreibung (DIN-A4-Format, Arial-11-Punkt-Schrift, 1,5-zeiliger Abstand) darf 25 Seiten (zzgl. Anlagen) nicht überschreiten. Sie ist in 15-facher Ausfertigung mit einer ungebundenen Kopiervorlage sowie als pdf-File auf CD-ROM vorzulegen. Die Vorhabenbeschreibung ist nach dem Leitfaden für die Antragstellung in Modul 1 ( http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/_media/Leitfaden_Epidemiologie_Modul1.pdf ) zu strukturieren. Vorhabenbeschreibungen, die den Vorgaben dieser Förderrichtlinien und diesem Leitfaden nicht entsprechen, können ohne weitere Prüfung abgelehnt werden.

Die eingegangenen Vorhabenbeschreibungen werden unter Beteiligung eines externen Gutachterkreises bewertet. Dieser Bewertung, die eine Entscheidungsgrundlage für die Förderung darstellt, werden u. a. die folgenden Kriterien zugrunde gelegt.

  1. Standortbezogene Kriterien:
    • Erfüllung der Fördervoraussetzungen (siehe Punkt 4)
    • Strukturelle Verankerung der Epidemiologie an der Hochschule
    • Stärkung des Forschungsprofils/wissenschaftliche Expertise auf dem Gebiet der Epidemiologie
    • Aus- und Weiterbildungsaktivitäten auf dem Gebiet der Epidemiologie
  2. Nachwuchsgruppen- und projektbezogene Kriterien:
    • Qualifikation der/des Leiterin/Leiters der Nachwuchsgruppe
    • Beitrag der Nachwuchsgruppe zum Forschungsprofil der Einrichtung
    • Wissenschaftliche Qualität und Innovation des wissenschaftlichen Konzepts
    • Gesundheitspolitische Relevanz des Forschungsprojektes
    • Nutzen und Verwertungsmöglichkeit der Projektergebnisse
    • Methodische Qualität
    • Machbarkeit
    • Vorleistungen

Auf der Grundlage dieser Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Vorhaben ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Die Antragsteller haben keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Vorhabenbeschreibung.

Modul 2: Anschubfinanzierung für die Einrichtung von Professuren für Epidemiologie

In der ersten Stufe sind zunächst strukturierte Vorhabenbeschreibungen bis spätestens zum 15. März 2011 beim Projektträger im DLR auf dem Postweg einzureichen, die mindestens die Erfüllung der standortbezogenen Kriterien darlegen (Teil A). Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Vorhabenbeschreibungen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter Vorlage wird die vorherige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger empfohlen. Eine Einreichung per E-Mail oder Telefax ist nicht möglich.

Dem/r Inhaber/in der neuen Professur für Epidemiologie obliegt die Konzeption des Forschungsprojektes und die Erfüllung der projektbezogenen Kriterien (Teil B). Falls diese Person bereits bekannt ist, kann dieser Teil der Vorhabenbeschreibung zusammen mit Teil A zum oben genannten Termin eingereicht werden. In anderen Fällen ist der Abgabetemin für Teil B mit dem Projektträger zu vereinbaren. Der Teil B sollte spätestens 2 Jahre nach der Einreichung von Teil A vorgelegt werden.

Im Hinblick auf das internationale Begutachtungsverfahren wird die Einreichung der Vorhabenbeschreibung in englischer Sprache empfohlen. Sie soll alle notwendigen Informationen enthalten, um dem externen Gutachterkreis eine Stellungnahme zu erlauben. Der Umfang der Vorhabenbeschreibung (DIN-A4-Format, Arial-11-Punkt-Schrift, 1,5-zeiliger Abstand) zu Teil A darf 10 Seiten (zzgl. Anlagen) nicht überschreiten. Der Teil B darf maximal 15 Seiten (zzgl. Anlagen) umfassen. Die Vorhabenbeschreibung ist in 15-facher Ausfertigung mit einer ungebundenen Kopiervorlage sowie als pdf-File auf CD-ROM vorzulegen. Sie ist nach dem Leitfaden für die Antragstellung in Modul 2 ( http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/_media/Leitfaden_Epidemiologie_Modul2.pdf ) zu strukturieren. Vorhabenbeschreibungen, die den Vorgaben dieser Förderrichtlinien und diesem Leitfaden nicht entsprechen, können ohne weitere Prüfung abgelehnt werden.

Die eingegangenen Vorhabenbeschreibungen werden unter Beteiligung eines externen Gutachterkreises bewertet. Dieser Bewertung, die eine Entscheidungsgrundlage für das weitere Verfahren darstellt, werden u. a. die folgenden Kriterien zugrunde gelegt. Werden Teil A und Teil B der Vorhabenbeschreibung nicht gemeinsam vorgelegt, erfolgt zunächst die Bewertung von Teil A und zu einem späteren Zeitpunkt die Bewertung der vollständigen Vorhabenbeschreibung (Teil A und Teil B).

  1. Standortbezogene Kriterien:
    • Erfüllung der Fördervoraussetzungen (siehe Punkt 4)
    • Effekt auf die Stärkung des Forschungsprofils der Fakultät auf dem Gebiet der Epidemiologie unter Berücksichtigung der bisherigen Forschungsaktivitäten
    • Etablierung bzw. Weiterentwicklung der Aus- und Weiterbildung unter Berücksichtigung der bisherigen Aktivitäten
    • Langfristige Perspektive der Epidemiologie am Standort
  2. Projektbezogene Kriterien:
    • Wissenschaftliche Qualität und Innovation des wissenschaftlichen Konzepts
    • Gesundheitspolitische Relevanz
    • Methodische Qualität
    • Machbarkeit
    • Vorleistungen

Auf der Grundlage dieser Bewertung werden bei vollständigen Vorhabenbeschreibungen (Teil A und Teil B) die für eine Förderung geeigneten Vorhaben ausgewählt und bei Vorhabenbeschreibungen, die nur Teil A beinhalten, die aussichtsreichen Ansätze für das weitere Verfahren. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Die Antragsteller haben keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Vorhabenbeschreibung.

Aus der Vorlage einer Vorhabenbeschreibung kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträgen und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten vollständigen Vorhabenbeschreibungen (Teil A und Teil B) aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Bei Vorlage des förmlichen Antrages muss bei Modul 1 die Einstellung des/der Nachwuchswissenschaftlers/in, der/die die Leitung der Nachwuchsgruppe und des von ihm/ihr konzipierten Forschungsprojektes übernimmt, vorbereitet sein. Bei Modul 2 muss das Berufungsverfahren für den/die Inhaber/in der neuen Professur für Epidemiologie, der/die auch die Leitung des von ihm/ihr konzipierten Forschungsprojektes übernimmt, abgeschlossen sein.

Vordrucke für die einzureichenden Formanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internet-Adresse www.foerderportal.bund.de abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen (Internet-Adresse siehe oben).

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 07. September 2010

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Birgit Wetterauer