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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet "Mobil bis ins hohe Alter - nahtlose Mobilitätsketten zur Beseitigung, Umgehung und Überwindung von Barrieren“.

Die Bekanntmachung erfolgt in Umsetzung der Hightech-Strategie der Bundesregierung unter besonderer Beachtung und Einbindung sozial- und gesellschaftswissenschaftlicher Erkenntnisse und Forschung. Beabsichtigt ist es, neue Impulse für die direkte Umsetzung von Forschungsergebnissen in Produkte, Dienstleistungen und Verfahren sowie deren schnelle Verbreitung zu geben. Die Zusammenarbeit von Wissenschaft, Wirtschaft und Dienstleistern soll dabei auf wichtigen Innovationsfeldern intensiviert werden.

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Der demographische Wandel verändert unser Land: Heute werden Menschen in Deutschland im Schnitt 30 Jahre älter als zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Die Gesamteinwohnerzahl Deutschlands wird angesichts sinkender Geburtenraten im Jahr 2050 voraussichtlich auf unter 75 Mio. zurückgehen. Gleichzeitig wird sich der Anteil der über 80jährigen an der Bevölkerung aus heutiger Sicht auf 12 % verdreifachen. Aus diesen tiefgreifenden demographischen Veränderungen ergeben sich einerseits weitreichende Herausforderungen für Gesellschaft und Politik und andererseits Potenziale für neue Märkte. So können die gegenwärtigen und zukünftigen Entwicklungen zu einem Motor für wirtschaftliches Wachstum und Beschäftigung werden sowie neue Exportchancen eröffnen.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt auf Grundlage des Forschungsprogramms IKT 2020 die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die ein hohes Innovationspotenzial für das Thema „Mobilität für die ältere Generation“ besitzen. Die Förderung ist gezielt auf die Lösung von gesellschaftlichen und technologischen Herausforderungen zur Unterstützung der älteren Generation im Hinblick auf den Erhalt eines selbstständigen und mobilen Lebens gerichtet.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Der Fokus der Förderung liegt auf den derzeit erkennbaren und mittelfristig lösbaren Herausforderungen für eine aktive, soziale Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben. Ziel muss es sein, durch gesellschaftswissenschaftliche und technologische Forschung eine Kompensation schwindender körperlicher und kognitiver Fähigkeiten zu erreichen und Menschen trotz Einschränkungen eine weitgehend selbstständige Mobilität zu ermöglichen. Im Fokus der Bekanntmachung stehen nahtlose Mobilitätsketten zur Beseitigung, Umgehung und Überwindung von Barrieren bei der Nutzung von Verkehrsmitteln und bei deren Wechsel. Gefordert wird in diesem Kontext eine Bewertung der Ergebnisse sowohl aus Nutzerperspektive, als auch aus ökonomischer und regionalspezifischer Perspektive.

Folgende Aspekte müssen Bestandteil anwendungsorientierter Verbundprojekte im Sinne eines ganzheitlichen Lösungsansatzes sein:

  • Forschung zu nahtlosen Mobilitätskonzepten
    Erwartet werden Beiträge zu nahtlosen Mobilitätsketten, die auf technischen Assistenzsystemen und Dienstleistungen basieren und eine Navigation und Mobilität in barrierefreien Routen ermöglichen. Wesentlich ist, dass die neuen Konzepte der Mobilität auch in bestehenden Umgebungen und Infrastrukturen funktionieren müssen, also auch in den bereits bestehenden baulichen Rahmenbedingungen existierender Städte bzw. ländlicher Räume. Dies eröffnet älteren Menschen neue Freiräume, indem sie trotz nachlassender Fähigkeiten, wie Einschränkungen des Sehens, Hörens, Gehens und der Orientierung, durchgängig und verlässlich von zuhause bis zum Zielort gelangen können. Bestandteile der nahtlosen Mobilitätsketten können sein:

    Öffentlicher Nah- und Fernverkehr, Individualverkehr, alltägliche Mobilität (u. a. Beförderung zum Einkauf, zu Behörden oder zum Arzt) und

    Freizeitmobilität (u. a. Besuche von Veranstaltungen und Ausstellungen, Naherholung und Fernreisen).


    Bei der Entwicklung nahtloser Mobilitätsketten sind von Anfang an geistes- und sozialwissenschaftliche Forschungspartner einzubeziehen, um frühzeitig die Berücksichtigung der Nutzerperspektive und der Erfahrungen älterer Menschen als Experten ihres Alltages zu gewährleisten. Die Projekte sollen einen erkennbaren technologischen Bezug haben, nicht-technische Aspekte können aber auch eine entscheidende Rolle spielen. Mit diesem Vorgehen soll erreicht werden, dass die Projekte sowohl unter naturwissenschaftlich-technischen als auch organisatorisch-gesellschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet werden, um den vielfältigen Anforderungen einer praxisnahen integrierten Mobilitätslösung gerecht zu werden.
  • Überführung der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse in den Markt
    Ziel der Verbundprojekte sind marktfähige und für breite Bevölkerungsgruppen nutzbare und finanzierbare Produkte und Dienstleistungen, welche unter realen Bedingungen getestet und evaluiert werden. Belastbare Geschäftsmodelle inkl. der Finanzierung und Refinanzierung sind ein zentraler Bestandteil des Projekts. Entsprechend ist als Koordinator in jedem Fall ein kommerzieller (in begründeten Fällen auch karitativer bzw. gemeinnütziger) Anbieter des zu entwickelnden Produktes oder der Dienstleistung mit nachweisbarem Marktzugang für das Verbundprojekt zu benennen. Durch interdisziplinäre Verbünde müssen spezifische regionale Besonderheiten z. B. einer städtischen oder ländlichen Umgebung gezielt adressiert werden. Für eine nachhaltige Umsetzung der Mobilitätsketten spielen Themen wie die Interoperabilität der Produkte und Dienstleistungen, aber auch die Klärung von rechtlichen Fragen, wie z. B. Produkthaftung, eine wesentliche Rolle. Arbeiten zur Normung und Standardisierung sind ausdrücklich erwünscht und förderfähig.
  • Der ältere Mensch steht im Mittelpunkt
    Im Mittelpunkt der nahtlosen Mobilitätsketten stehen ältere Menschen mit ihren Bedürfnissen. Dies schließt aber auch ein, dass generationsübergreifende Innovationsansätze zu Grunde gelegt bzw. die Grundsätze des Universal Design verfolgt werden sollten. Die Nutzerakzeptanz spielt hier generell eine wesentliche Rolle. Berührungsängste müssen abgebaut und Komplexität für den Nutzer reduziert werden. Ziel ist es, dass zum Einsatz kommende Assistenzsysteme verständlich, einfach zu bedienen, sicher und verlässlich sein müssen. Ein besonderes Augenmerk muss auf die natürliche Interaktion zwischen Mensch, Technik und Dienstleistungen gelegt werden. Der Einsatz altersgerechter Assistenzsysteme soll neue Möglichkeiten für ältere Menschen, ihre Mobilität und Teilhabe am öffentlichen Leben eröffnen, aber die Technik darf die persönliche Freiheit nicht einschränken. Dies betrifft u. a. das Recht auf autonome Entscheidungen und die Privatsphäre (Datenschutz). Die den Mobilitätsketten zugrunde liegenden Geschäftsmodelle müssen die eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten vieler Älterer berücksichtigen; sollte es sich bei den vorgeschlagenen Entwicklungen um hochpreisige Premiumangebote handeln, ist vom Antragsteller darzustellen, wie im Wechselspiel aus sinkenden Preisen und wachsender Nachfrage über den zeitlichen Verlauf ein „Massenprodukt“ entstehen kann (Angabe von den zugrunde gelegten Zeithorizonten und Preisentwicklungen).

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt im Rahmen von Verbundprojekten sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen; Definition von KMU siehe http://www.forschungsrahmenprogramm.de/kmu-definition.htm ). Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die notwendigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sind unter Berücksichtigung und Darstellung der technischen und wirtschaftlichen Risiken zu planen. Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von Beteiligten aus der Wirtschaft mit der Wissenschaft zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (anwendergeführte Verbundprojekte). An einem Verbund müssen grundsätzlich Anwender bzw. Dienstleister, Systemhersteller und Anbieter beteiligt sein; in der Regel wird die Mitarbeit von mindestens zwei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erwartet. Verbünde mit signifikanter Mitwirkung kleiner und mittelständischer Unternehmen werden bevorzugt behandelt. Als Koordinator ist von den Partnern der zentrale Anbieter des Gesamtsystems zu benennen.

Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen und durch Vorarbeiten ausgewiesen sein. Ferner wird von den Antragstellern die Bereitschaft zur projektübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen Verbünden erwartet. Aufgrund der Bedeutung des Themas für die Gesellschaft wird weiterhin die Mitarbeit an innovationsunterstützenden Maßnahmen des BMBF mit über das Projekt hinausgehender breiter Öffentlichkeitswirksamkeit erwartet.

Der Verbreitung der erreichten Ergebnisse und der Zusammenarbeit mit den Unternehmen der jeweiligen Anwenderbranche zur Verwertung der Ergebnisse wird große Bedeutung beigemessen. An den Verbundprojekten müssen deshalb Partner beteiligt sein, welche die Forschungsergebnisse nach der Fertigstellung des Demonstrators zur breiten Anwendung bringen wollen und können.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Dies soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Von den Vorhaben wird erwartet, dass sie bereit sind, im Rahmen der anlaufenden europäischen Joint Programming Initiative zum demographischen Wandel mit gleichgerichteten Aktivitäten in anderen Ländern in einen Austausch einzutreten und sich mit ihnen abzustimmen..
Die Partner haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können dem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) entnommen werden.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern von kleinen und mittleren Unternehmen eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Die Förderdauer beträgt in der Regel drei Jahre.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH beauftragt. Ansprechpartner ist:

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger „Demographischer Wandel / Mensch-Technik-Kooperation“
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel.: 030 / 310078-101
Internet: https://www.foerderinfo.bund.de/de/neue-werkstoffe-und-materialien-198.php
Ansprechpartner: Christine Weiß, Dr. Marc Bovenschulte

Die Vordrucke für Förderanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können über die Internetadresse Internet abgerufen oder unmittelbar bei den Projektträgern angefordert werden.

7.2 Vorlage von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe sind zunächst beim Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH bis spätestens zum 15. Februar 2011 Projektskizzen möglichst in elektronischer Form unter: Internet in deutscher Sprache vorzulegen. Die Projektskizze ist durch den Verbundkoordinator einzureichen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Projektskizzen dürfen einen Umfang von 20 DIN A4-Seiten inkl. Anlagen nicht überschreiten (mindestens 10-Pkt. Schriftgröße, 1,5-zeilig). Sie müssen ein fachlich beurteilbares Grobkonzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten. Im Grobkonzept sollen die Ziele des Verbundprojektes, die Organisationsstruktur und das Arbeitsprogramm vor dem Hintergrund des aktuellen Standes von Forschung und Technologie sowie der Relevanz für das Zukunftsprojekt „Auch im hohen Alter ein selbstbestimmtes Leben führen“ (Hightech-Strategie 2020) erläutert werden.

Für die geplanten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten müssen eine überzeugende wissenschaftliche Begründung sowie ein Verwertungskonzept/Geschäftsmodel vorgelegt werden. In diesem müssen Marktpotenziale und Verwertungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation und der späteren Wertschöpfung in Deutschland dargestellt werden.

Ein Gliederungsvorschlag für die Projektskizze steht unter Internet . Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind.

Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem Projektträger VDI/VDE-IT Kontakt aufzunehmen.

Aus der Vorlage der Projektskizzen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Einordnung in den thematischen Schwerpunkt der Bekanntmachung,
  • Anwendungsbezug und Beiträge zur Problemlösung (z. B. Steigerung von Lebensqualität und Kostensenkung, Neuheit und Innovationshöhe, volkswirtschaftliche Hebelwirkung),
  • Wissenschaftlich-technische und sozioökonomische Qualität der Projektskizze,
  • Qualität und Konstanz der projektbegleitenden Evaluierung der Nutzerperspektive,
  • Interdisziplinärer Ansatz (z. B. Ingenieur- und Technikwissenschaften, Naturwissenschaften, Psychologie, Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Stadtplanung etc.) zur Schaffung einer umfassenden Analyse und Problemlösung,
  • Vollständigkeit der Umsetzungskette, Berücksichtigung aller relevanten Akteure,
  • Zusammensetzung des Verbundes und Qualifikation der Partner,
  • Einbindung von Anwendern und KMU,
  • Qualität des Verwertungskonzeptes / Geschäftsmodells,
  • Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen.

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe unter Angabe detaillierter Informationen aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Über die vorgelegten Förderanträge wird nach abschließender Prüfung entschieden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ).

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

7.4 Besondere Hinweise für Fachhochschulen

Sind Fachhochschulen im Rahmen dieses Auswahlverfahrens in den Verbundprojekten erfolgreich, besteht für sie die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung. Hierfür kann ein Antrag für ein weiteres Forschungsprojekt in der BMBF-Förderlinie „Forschungsprofil in den Neuen Technologien“ (ProfilNT) gestellt werden. Der zweite separate Förderantrag muss mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen jedoch weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen betreffen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen in beiden Anträgen dürfen sich nicht überschneiden.

Die Begutachtung und Förderentscheidung im Rahmen der Förderlinie „ProfilNT“ erfolgt in einem gesonderten Auswahlverfahren. Mit der Administration der Förderline „ProfilNT“ hat das BMBF die Fachhochschulgruppe der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V. (AiF) als Projektträger beauftragt. Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, "Hinweise zur Antragstellung", Ansprechpartner etc.) erhalten Sie unter https://www.bmbf.de/de/forschung-an-fachhochschulen-543.html.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 21.09.2010
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Carmen Gehring