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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Anbahnungsmaßnahmen in der Wissenschaftlich-Technischen Zusammenarbeit mit Russland im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung

Vom 25.01.2011

1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Die Zusammenarbeit in Wissenschaft, Technologie und Innovation (Wissenschaftlich-Technische Zusammenarbeit, WTZ) zwischen Deutschland und Russland besitzt eine über zwanzigjährige Tradition, der mit der "Initiative über die strategische Partnerschaft Russlands und Deutschlands auf dem Gebiet der Bildung, Forschung und Innovation" im Jahr 2005 ein zusätzlicher Impuls verliehen wurde. Die enge Kooperation zwischen beiden Ländern gewinnt durch die herausgehobene Rolle Russlands im Rahmen der Nachbarschaftspolitik der Europäischen Union (EU), wie sie in der Strategischen Partnerschaft zwischen der EU und Russland zum Ausdruck kommt, noch mehr an Bedeutung. Ziele der Fördermaßnahmen sind die Exploration und Anbahnung von Kooperationen im Bereich der angewandten Forschung und Entwicklung. Vorzugsweise werden anwendungsnahe Vorhaben sowie Maßnahmen mit Industriebeteiligung (vor allem Kleiner und Mittlerer Unternehmen - KMU) unterstützt. Hiermit soll auch eine Grundlage für weiterführende Projektanträge in aktuellen Förderprogrammen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), in den thematischen Prioritäten des 7. Forschungsrahmenprogramms der EU sowie in anderen forschungsrelevanten EU-Programmen (sowie darüber hinaus in Beteiligungen an Projekten russischer Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen, die thematisch den russischen Föderalen Zielprogrammen zuzuordnen sind) gelegt werden.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den
§§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen in Form von privat-rechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Schwerpunkte der Förderung sind

  • Maßnahmen zur Anbahnung projektbezogener oder institutioneller Kooperationen,
  • Maßnahmen zur Konzeption und Planung von Projekten und Kooperationen, deren Förderung unter einem BMBF-Fachprogramm oder einem Programm der EU beantragt werden soll.

Es werden insbesondere Anträge in folgenden thematischen Schwerpunkten berücksichtigt:

  • Optische Technologien
  • Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)
  • Biologische Forschung und Biotechnologien; Lebenswissenschaften
  • Gesundheitsforschung
  • Meeres- und Polarforschung
  • Umwelttechnologien und Nachhaltigkeitsforschung; Gewässerforschung
  • Nanotechnologien
  • Geistes- und Sozialwissenschaften

Darüber hinaus können auch Anträge zu anderen thematischen Schwerpunkten der BMBF-Fachprogramme und der EU-Forschungsprogramme unterstützt werden.
Förderfähig sind Ausgaben für Anbahnungsreisen, für den projektbezogenen wissenschaftlichen Expertenaustausch und für Expertentreffen sowie thematische Projektplanungsworkshops. In begründeten Einzelfällen können auch Ausgaben für weitere Sachkosten (z.B. Veranstaltungskosten, besondere Kleingeräte für Machbarkeitsstudien, die nicht der Grundausstattung der Labors zuzurechnen sind) erstattet werden.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt im Verbund mit Einrichtungen aus Russland sind deutsche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, forschungsaktive medizinische Kliniken sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland. Anträge mit Beteiligung von KMU1 werden bei gleicher Qualität bevorzugt.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen / Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

  1. Austausch von Experten und besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlern:
    Die Förderung erfolgt durch beide Länder anteilig.
    Die Flugkosten bis zum Ort des Projektpartners werden vom entsendenden Land, das Tagegeld vom aufnehmenden Land übernommen.
    Deutsche Projektwissenschaftler, die ins Ausland reisen, erhalten
    • Flugtickets: Economy-Class vom Abreiseort bis zum Ort des Partners, finanziert durch das Internationale Büro (IB) des BMBF. Ist die Beschaffung eines Visums notwendig, werden die erforderlichen Kosten i.d.R. erstattet, wenn deren Beschaffung über das vom IB beauftragte Reisebüro erfolgt.
    • Für die Bereitstellung von Tagegeldern im Ausland ist die Förderorganisation im Partnerland zuständig.
      Ausländische Projektwissenschaftler, die nach Deutschland reisen, erhalten
    • Flugtickets: Economy-Class vom Abreiseort bis zum Ort des Partners, finanziert durch die Förderorganisation im Partnerland.
    • Tagegelder: Der Aufenthalt in Deutschland wird für eine Dauer von maximal
      3 Monaten mit feststehenden Pauschalen in Höhe von 104 Euro/Tag bzw.
      2.300 Euro/Monat bezuschusst. Beiträge zur Krankenversicherung und ggf. anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und von den Zuwendungsempfängern selbst zu entrichten.
  2. Sachmittel:
    Die Gewährung von Sachmittelzuschüssen ist in begründeten Ausnahmefällen in begrenztem Umfang möglich.
  3. Workshops:
    Für die Durchführung von bilateralen Workshops in Deutschland werden Kosten z.B. der Unterbringung der ausländischen Gäste, des Transfers in Deutschland, Bewirtung und der Anmietung von Räumlichkeiten bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der ausländischen Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld (vgl. Buchstabe a) gezahlt.
  4. Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden
    • Personalkosten
      übliche Grundausstattung, wie:
    • Aufwendungen für z.B. Büromaterial oder Kommunikation
    • Labor- und EDV-Ausstattung

5. Verfahren

5.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das IB beauftragt:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de/

Fachliche Ansprechpartner (thematische Verantwortungsbereiche siehe unter ):

Dr. Jörn Grünewald
(Bereiche: Biotechnologie, Optische Technologien, Nanotechnologie [inkl. Materialforschung], Produktionstechnologien, physikalisch-chemische Technologien, Bildung)
Tel.: +49-228-3821 457
E-Mail: joern.gruenewald@dlr.de

Maria Josten
(Bereiche: Meeres- und Polarforschung, IKT, Geowissenschaften)
Tel.: +49-228-3821 415
E-Mail: maria.josten@dlr.de

Dr. Marion Mienert
(Bereiche: Physikalische Grundlagenforschung [z.B. Beschleunigerbasierte Photonen-quellen], Gesundheitsforschung, Umwelttechnologien / Nachhaltigkeit, Erneuerbare Energien, Geistes- und Sozialwissenschaften)
Tel.: +49-228-3821 469
E-Mail: marion.mienert@dlr.de

Administrative Ansprechpartnerin:
Andrea Kröll
Telefon: +49-228-3821 413
E-Mail: andrea.kroell@dlr.de

5.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Anträge werden laufend entgegengenommen und bearbeitet. Die Bekanntmachung läuft bis zum
30. April 2011.

Das Förderverfahren ist einstufig. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische, webbasierte Antragssystem "ewa" des IB zu verwenden, das unter folgender Internetadresse aufgerufen werden kann:
http://www.ewa.internationales-buero.de/?project_cat=WTZ4 .

Bei technischen Fragen zur internetbasierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:

Martina Lauterbach
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
E-Mail: martina.lauterbach@dlr.de
Telefon: +49-228-3821 734

Zusätzlich zur elektronischen Antragstellung ist eine vom deutschen und ausländischen Partner rechtsverbindlich unterschriebene Version des endgültigen (in der elektronischen Antragstellung finalisierten) Antrags per Post an das IB an folgende Adresse zu senden:

Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Andrea Kröll
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Die eingegangenen Förderanträge werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen/Gutachter anhand der folgenden Kriterien beurteilt:

  • Relevanz des Vorhabens aus der Perspektive forschungspolitischer Ziele des BMBF - hier vor allem der Beitrag zur Umsetzung der Fachprogramme und ggf. der EU-Förderprogramme
  • Qualität und Originalität der gewählten Herangehensweise / des angestrebten Forschungsansatzes
  • Qualifikation der Projektpartner
  • Qualität der angestrebten Zusammenarbeit und erkennbarer Mehrwert für die deutsche(n) Partnereinrichtung(en)
  • Erfolgsaussichten und Nachhaltigkeit der Projektanbahnungen bzw. Pilotmaßnahmen
  • Verwertbarkeit der angestrebten Ergebnisse des Vorhabens
  • Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftlern
  • Wirtschaftlichkeit und Effizienz der Maßnahme.

Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.
Mit den ausgewählten Antragstellern wird das IB im Auftrag des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Kündigung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO.
Die Förderung der positiv bewerteten und bewilligten Projekte kann voraussichtlich zum
01. August 2011 beginnen.

6. Fachliche Information und Beratung

Unter Ziffer 5.1 dieser Bekanntmachung sind die fachlichen und administrativen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner beim IB des BMBF benannt. Für Beratungen zu den Förderprogrammen des BMBF geben darüber hinaus die Projektträger Auskunft. Information, Adressen und Ansprechpartner:
Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes
Projektträger Jülich (PtJ), Forschungszentrum Jülich GmbH
Außenstelle Berlin
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
E-Mail: beratung@foerderinfo.bund.de
Internet: www.foerderinfo.bund.de/
Gebührenfreie Hotlines:
Forschungsförderung: 0800-2623 008
Lotsendienst für Unternehmen: 0800-2623 009

Über die EU-Förderprogramme informieren und beraten die Nationalen Kontaktstellen der Bundesregierung. Das deutsche Portal zum 7. Forschungsrahmenprogramm der EU unter deutsche Portal zum 7. FRP bietet Erstinformationen, Adressen und Ansprechpartner der Nationalen Kontaktstellen. Vor Antragstellung beim IB empfiehlt sich in jedem Fall eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Nationalen Kontaktstelle.

7. Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 25. Januar 2011
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Michael Schlicht

1Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, Kleinen Unternehmen und Mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens
43 Mio. € beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. € beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. € beträgt. In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d.h. sie sind entweder völlig unabhängig oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25%) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50% nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23)
Quelle: http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm