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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Kooperation in der zivilen Sicherheitsforschung zwischen Deutschland und Israel im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit“ der Bundesregierung mit dem Ministerium für Industrie, Handel und Arbeit, Tel Aviv

Vom 17.02.2011

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung der Bundesrepublik Deutschland (BMBF), MATIMOP (Forschungs- und Entwicklungszentrum der israelischen Industrie) für das Ministerium für Industrie, Handel und Arbeit (MOITAL) und dessen Chief Scientist (OCS) betonen die Bedeutung einer Stärkung und Vertiefung der wissenschaftlichen, technologischen und industriellen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Israel und fordern zur Einreichung von Vorschlägen für bilaterale FuE(Forschung und Entwicklung)-Projekte auf.

Beide Länder stimmen darin überein, dass deutsche und israelische Forschungseinrichtungen und innovative Unternehmen im Bereich der zivilen Sicherheitsforschung zusammenarbeiten sollten, um die Sicherheit der Bevölkerung zu verbessern, Innovationsprozesse zu beschleunigen und gemeinsame Wettbewerbsvorteile auf internationalen Hochtechnologiemärkten zu erzielen.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Auf der Grundlage der oben genannten Kooperationsvereinbarung soll die Förderaktivität „Kooperation in der zivilen Sicherheitsforschung zwischen Deutschland und Israel“ innovative Lösungen insbesondere zum Schutz der zivilen Bevölkerung entwickeln, die gleichzeitig ein hohes Marktpotenzial besitzen.

Qualifizierte Bewerber können in diesem Rahmen jeweils vom BMBF und MOITAL-OCS, vertreten durch MATIMOP, gemäß den geltenden nationalen Förderverfahren und -bestimmungen FuE-Fördermittel erhalten.

1.2 Rechtsgrundlage

In Deutschland erfolgt die Förderung durch das BMBF auf Grundlage des Programms für zivile Sicherheitsforschung(https://www.bmbf.de/de/sicherheitsforschung-forschung-fuer-die-zivile-sicherheit-150.html). Außerdem gilt für die deutschen Partner, dass Vorhaben nach Maßgabe dieser Förderrichtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden können. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet der Zuwendungsgeber aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Das Programm ist durch die Europäische Kommission notifiziert.

In Israel können FuE-durchführende Unternehmen, die in diesem Rahmen an Projekten der industriellen und angewandten Forschung und Entwicklung beteiligt sind, vom OCS im MOITAL FuE-Zuwendungen erhalten.
Israelische Hochschulen und Forschungseinrichtungen können im Unterauftrag von Unternehmen eingebunden werden.

Dabei gelten die allgemeinen Förderbestimmungen auch für diesen Bereich, u. a. werden die von den Ministerien für alle BMBF-MOST-MOITAL-Forschungskooperationen definierten Rechte an geistigem Eigentum berücksichtigt.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Verbundprojekte, die mit innovativen Lösungen dazu beitragen, den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Bedrohungen, ausgelöst u. a. durch Terrorismus, organisierte Kriminalität, Naturkatastrophen, technische Großunfälle zu verbessern. Die Projekte müssen über den aktuellen FuE-Stand hinausgehen und Beiträge zu folgenden Themenfeldern leisten:

  • Konzepte und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bewältigung von (Groß-) Schadenslagen bzw. Katastrophen sowie für den Schutz der Bevölkerung (z. B. Einsatzleitsysteme, zeitnahe und effiziente Einleitung von Rettungs- und Sicherheitsmaßnahmen vor Ort, Kommunikation mit der Bevölkerung)
  • Schutz kritischer Infrastrukturen (z. B. Gefahrenmanagementsysteme, Schutz vor Cyberattacken, Überwachungssysteme zur Verhinderung von äußeren Angriffen, Maßnahmen zur Verhinderung von Kaskadeneffekten, Detektionssysteme für Gefahrstoffe)
  • Sicherung von Warenketten (z. B. Systeme zur Echtzeitfähigen Überwachung von Waren und Gütern sowie deren Transportwegen, Sensoren zum Aufspüren von Gefahrstoffen).

Bei den Projektvorschlägen sind eine oder mehrere der folgenden Sicherheitsmethoden zu berücksichtigen: Prävention, Früherkennung, Redundanzerhöhung (Funktionsfähigkeit auch in Krisenlagen), schnelle und effektive Reaktion im Krisenfall.

Darüber hinaus sollen gesellschaftliche Fragen, die die geplanten FuE-Arbeiten sinnvoll ergänzen, integriert in den Projekten bearbeitet werden. Für Projekte zu übergreifenden Fragestellungen ist auch die Durchführung von Potenzialstudien mit kurzer Laufzeit möglich. Gesellschaftliche Fragestellungen können z. B. Aspekte der Sicherheitskultur, ethische Aspekte, Wertekonflikte, Bedrohungswahrnehmung, Sicherheits- und Krisenkommunikation, rechtliche Rahmenbedingungen, datenschutzgerechte Technikgestaltung, Schutz der Privatsphäre, Akzeptanzuntersuchungen, Bedrohungs- und Ursachenanalysen, ökonomische Betrachtungen sowie die Mensch-Technik-Interaktion umfassen.

Hauptkriterien für die Förderung sind Innovationsgrad, Praxistauglichkeit und Marktfähigkeit der angestrebten Sicherheitslösungen (Produkte, Dienstleistungen), die Verknüpfung technologischer mit gesellschaftlichen Fragestellungen zur Berücksichtigung gesellschaftlicher Ziele und Wirkungen sowie die Bedeutung des Beitrags zu mehr ziviler Sicherheit unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte.

Eingereicht werden sollen Vorschläge für Verbundprojekte zwischen deutschen und israelischen Partnern, in die Unternehmen, Forschungsinstitute (außeruniversitäre, universitäre) und Endnutzer einbezogen sein sollen. Zwar müssen nicht aus beiden Ländern alle Partner in jedes Projekt zwingend einbezogen sein, aber Projekte, an denen Partner aus der Wirtschaft, den Instituten und dem Kreis der Endnutzer beteiligt sind, werden bevorzugt berücksichtigt. An jedem Projekt müssen ein israelisches und ein deutsches Unternehmen beteiligt sein.

In Israel:

Für MOITAL/MATIMOP in Israel sind Endnutzer keine zwingende Voraussetzung für die Einreichung eines Vorschlags. In vielen Fällen können Endnutzer nicht gefördert werden, insbesondere wenn es sich um eine staatliche oder öffentliche Stelle handelt.

Die vorgeschlagenen Verbundprojekte müssen folgende Merkmale aufweisen:

  • konsequente Nutzung der neuesten Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung
  • Darstellung einer belastbaren Bedrohungs- bzw. Bedarfsanalyse für die angestrebte Sicherheitslösung
  • deutlicher Fortschritt gegenüber den gegenwärtigen Technologien oder Lösungen
  • klar formuliertes Projektziel, auch im Sinne des angestrebten Zugewinns an Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz sowie der Konformität mit den Anforderungen des Datenschutzes
  • erkennbarer Nutzen sowohl für die israelische als auch für die deutsche Seite.

Die Laufzeit der geplanten Forschung soll maximal 3 Jahre betragen.

3 Zuwendungsempfänger

In beiden Ländern können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die eine Kooperation mit Unternehmen und Einrichtungen im jeweils anderen Land anstreben oder schon etabliert haben, Zuwendungen in ihrem eigenen Land beantragen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden zur Antragstellung aufgefordert. In Israel können Forschungsinstitutionen und Universitäten nur im Rahmen von Unteraufträgen eingebunden werden.

In Deutschland:

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die innovative Sicherheitslösungen entwickeln, und Endnutzer sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Endnutzer sind die Betreiber kritischer Infrastrukturen wie beispielsweise die Betreiber sicherheitsrelevanter Infrastrukturen in Bereichen wie Verkehr, Wasser, Energie etc. sowie staatliche Stellen wie Sicherheits- und Rettungskräfte (z. B. Polizei, Feuerwehr, Katastrophenhilfe u. a.). In der Regel sollen Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen im Rahmen eines Verbundprojekts durch FuE-Unteraufträge von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einbezogen werden.

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich - vorzugsweise in FuE-Unteraufträgen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – an den Verbundprojekten zu beteiligen.

In Israel:

Zuwendungen an gewerbliche Unternehmen werden vom MOITAL gewährt. Forschungseinrichtungen und Universitäten können im Rahmen von Unteraufträgen einbezogen werden.

4 Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen

In Deutschland:

Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt das BMBF den deutschen Verbundpartnern Zuwendungen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse.

Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % finanziert werden können (Anteilfinanzierung). Von den Unternehmen wird eine Eigenbeteiligung von mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei der Bemessung der jeweiligen Förderquote ist der EU -Gemeinschaftsrahmen für staatliche Forschung und Entwicklung und Innovation-Beihilfen zu berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann. Es findet die KMU-Definition der EU Anwendung ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ).

In Israel:

Bei FuE-durchführenden Unternehmen: Die zuwendungsfähigen FuE-Kosten werden gemäß den Verfahren und Bestimmungen des OCS bis zu 50 % gefördert. Üblicherweise werden die an bestimmte Bedingungen geknüpften FuE-Zuwendungen jährlich bewilligt.

5 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Partner eines gemeinsamen Vorhabens haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung müssen die Kooperationspartner nachweisen, dass sie eine grundsätzliche Übereinkunft gemäß den Bestimmungen des BMBF und des MOITAL erzielt haben und diese den fördernden Institutionen in Israel und in Deutschland vorlegen.

Die Bestimmungen des BMBF sind einem Merkblatt zu entnehmen (BMBF-Vordruck 0110), das zu finden ist unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf .

Die Antragstellerinnen/Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld ihres geplanten Projekts mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollten prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine Förderung als EU-Vorhaben möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung sollte in einem Antrag auf nationale Fördermittel kurz dargestellt werden. Weiterhin sollten Antragstellerinnen/ Antragsteller prüfen, inwieweit im Umfeld des beabsichtigten bilateralen Projekts ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Überlegungen und Planungen dazu sind mit dem Antrag auf Förderung darzustellen. BMBF und MOITAL fordern deutsche und israelische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf, bei der Durchführung gemeinsamer Projekte im 7. Forschungsrahmenprogramm der EU zusammenzuarbeiten.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

In Deutschland:

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnungen der Zuwendung, den Nachweis und die Prüfung der Verwendung, die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides sowie für die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes.

In Israel:

Der israelische Projektpartner aus der Wirtschaft muss sich an die Verfahren und Bestimmungen des OCS im Rahmen des Gesetzes zur Förderung industrieller FuE halten. Die beim OCS eingegangenen Projektvorschläge werden anhand folgender Kriterien bewertet:

  • technologische Innovation
  • wirtschaftliches Potenzial der beabsichtigten Produkte/Dienstleistungen
  • Mehrwert der Kooperation zwischen den Projektpartnern
  • Kapazität der Partner (FuE-Personal, Infrastruktur, Finanzmittel, Marketing und Management).

7 Verfahren

7.1 Gliederung des Projektvorschlags:

  1. Ziele

    • Gesamtziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlags
    • wissenschaftliche und/oder technische Arbeitsziele, angestrebte Innovationen
    • Projektkonsortium: Projektkoordinator, Verteilung der Rollen, ggf. Abbildung der Wertschöpfungskette

  2. Stand der Wissenschaft und Technik sowie eigene Arbeiten

    • Stand von Wissenschaft und Technik
    • bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter)
    • bisherige Arbeiten der Antragsteller

  3. Arbeitsplan
    Ausführliche Beschreibung der Arbeiten der Verbundpartner (ggf. inkl. Unterauftragnehmer, einschließlich aller projektrelevanten wissenschaftlichen und technischen Problemstellungen sowie der vorgeschlagenen Lösungsansätze).
  4. Verwertungsplan
    Verwertungsplan (wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Ergebnisverwertung durch die beteiligten Partner, ggf. Umsetzung in Vorschriften, Richtlinien und rechtliche Rahmenbedingungen).
  5. Netzplan
    Arbeitspakete, Übergabepunkte, Meilensteine und Umsetzungsentscheidungen
  6. Finanzierungsplan
    Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf, einzeln nach Verbundpartner.

Es steht den Antragstellerinnen/Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Bewertung ihres Vorschlages von Bedeutung sind.
Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern oder von anderen Stellen mitfinanziert wird, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben.

7.2 Einreichung von Projektvorschlägen

Das BMBF hat einen Projektträger mit der Umsetzung der Förderaktivität beauftragt:
VDI-Technologiezentrum GmbH
Projektträger Sicherheitsforschung
VDI-Platz 1
D-40468 Düsseldorf, Germany
Ansprechpartnerin ist:
Dr. Karin Reichel
Telefon: ++ 49 (0) 2 11 - 62 14 - 567
Telefax: ++ 49 (0) 2 11 - 62 14 - 484
E-Mail: reichel@vdi.de

Die deutschen Verbundpartner reichen über die Koordinatorin/den Koordinator einen begutachtungsfähigen Projektvorschlag in ausschließlich elektronischer Version im Umfang von maximal 20 DIN A4-Seiten (einschließlich Anlagen, Schriftgrad 12) in deutscher und englischer Sprache beim Projektträger ein.

Antragsvordrucke finden sich auf der Website der VDI Technologiezentrum GmbH unter http://www.sifo.de/de/nationale-foerderung-in-der-sicherheitsforschung-1696.html .

Israelische Unternehmen reichen Projektvorschläge in elektronischer Form ein bei:
Ilana Gross
Program Manager, Matimop-Israeli Industry Center for R&D
Telefon: +972-3-5118184
Telefax: +972-3-5177655
E-Mail: ilana@matimop.org.il

Ansprechpartner für technologische Fragen im Office of the Chief Scientist, MOITAL
Avi Shavit
Head of HLS Sector, OCS
E-Mail: avi@shavit.co.il

Antragsvordrucke für israelische FuE-Partner in der Wirtschaft finden sich auf der Website des OCS unter: http://www.moit.gov.il/NR/exeres/C4A8C9EC-7BDF-431D-AEC5-5CBB57D839FC.htm

7.3 Auswahl von Projektvorschlägen

Die eingegangenen Vorschläge werden anhand folgender Kriterien bewertet:

  • fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung
  • erkennbarer Nutzen sowohl für die israelische als auch für die deutsche Seite
  • angemessene Beteiligung entsprechender Partner aus der Wirtschaft, den Instituten und dem Kreis der Endnutzer
  • Innovationsgrad und Erkenntnisgewinn
  • Ganzheitlichkeit und Breitenwirksamkeit des Lösungsansatzes unter Einbeziehung gesellschaftlicher Ziele und Wirkungen
  • Praxistauglichkeit und Marktfähigkeit der angestrebten Lösung sowie deren optimierte volkswirtschaftliche Hebelwirkung
  • Qualität des Projektkonsortiums.

In die Bewertung können externe Gutachterinnen/Gutachter gemäß den national üblichen Verfahren einbezogen werden.

7.4 Besondere Hinweise für Fachhochschulen

Sind Fachhochschulen im Rahmen dieses Auswahlverfahrens in den Verbundprojekten erfolgreich, besteht für sie die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung. Hierfür kann ein Antrag für ein weiteres Forschungsprojekt in der BMBF-Förderlinie „Forschungsprofil in den Neuen Technologien“ (ProfilNT) gestellt werden. Der zweite separate Förderantrag muss mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen jedoch weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen betreffen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen in beiden Anträgen dürfen sich nicht überschneiden.

Die Begutachtung und Förderentscheidung im Rahmen der Förderlinie „ProfilNT“ erfolgt in einem gesonderten Auswahlverfahren. Mit der Administration der Förderline „ProfilNT“ hat das BMBF die Fachhochschulgruppe der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V. (AiF) als Projektträger beauftragt. Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, "Hinweise zur Antragstellung", Ansprechpartner etc.) erhalten Sie unter https://www.bmbf.de/de/forschung-an-fachhochschulen-543.html.

8 Vorlageverfahren und Termine

Projektskizzen (Vorschläge) sind jeweils zum 30.05.2011 (erster Stichtag) und zum 27.10.2011 (zweiter Stichtag) bei dem OCS und beim Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH einzureichen.

Die Vorlage eines Vorschlags hat durch einen Industriepartner oder ein Forschungszentrum zu erfolgen.

Das Auswahlverfahren ist zweistufig.

Nach einer Vorbewertung und Begutachtung der eingereichten Projektskizzen werden die Einreicher der in Frage kommenden Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag zu stellen, der in einem weiteren Bewertungszyklus abschließend bewertet wird.

Die Auswahl der förderwürdigen Projektskizzen in beiden Bewertungsphasen erfolgt in einem gemeinsamen Bewertungsprozess zwischen BMBF und OCS/MOITAL unter Einbeziehung externer Gutachter.

9 Workshop zur Projektvorbereitung

Ein Workshop zur Vorbereitung gemeinsamer Projekte ist in der Diskussion. Nähere Informationen dazu sowie zu Unterstützungsmöglichkeiten bei der Partnersuche können bei den unten genannten Stellen angefordert werden.

10 Information und weitere Unterstützung

In Deutschland:

Dr. Karin Reichel
VDI-Technologiezentrum GmbH
Projektträger Sicherheitsforschung
VDI-Platz 1
D-40468 Düsseldorf
Telefon: ++ 49 (0) 2 11 - 62 14 – 567
Telefax: ++ 49 (0) 2 11 - 62 14 - 484
E-Mail: reichel@vdi.de

In Israel:

Für Teilnehmer aus der Wirtschaft: MATIMOP
Ilana Gross
Program Manager, Industrial R&D Programs-Europe
Matimop - Israeli Industry Center for R&D
Telefon: +972-3-5118184
Telefax: +972-3-5177655
E-Mail: ilana@matimop.org.il

Ansprechpartner für technologische Fragen im Office of the Chief Scientist, MOITAL
Avi Shavit
Head of HLS Sector, OCS
E-Mail: avi@shavit.co.il

11 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten in Deutschland mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und enden mit dem Ablauf der Förderperiode im Jahr 2013. Diese Förderrichtlinien treten in Israel mit der entsprechenden Veröffentlichung in Kraft.

Bonn, den 17. Februar 2011
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Wolf Junker